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Der Bote für Tirol
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Page 20 of 24
Date: 02.12.1847
Physical description: 24
Gemeindkgrunde bei der Gostncrbrncke und dem Rienzbache von 1620 LZ Klaftern. Bediligniffe: 1. Wird als Pächter Jedermann zugelassen, der Hierlandes besitzfähig ist. . 2. Werden die zum Felbbsu und Wlrtbfchaslöbklrie- be nöthigen Fabrnisse dem Pächter zum Nutzgenuß über lassen, die er beim Abzug entweder in übernommener Weife zurück zu stellen oder den Schätzungswert!) der selben zu vergüten bat. Den Werth visier Fahrnisse muß er entweder durch eigenes Vermögen oder durch annehmbare Bürgschaft sicher stellen

. 3. Der Pachtschiliing ist nach Umstuß cineS jeden Halden Jahres zu Handen des Vormundes in Raten zu erlegen. 4. Sowohl die giößern al-5 kleinern Baulichkeiten werden von derVormundscbaft bestri'tlen, jedoch hat der Pächter jährlich 10 fl. R.W. beizutragen. 5. Der.Pacht endet sich um Marik'ni ISZ4, und da von der Zeit der Uebernehmung nich.' ein vollcö Jahr ablauft, sondern hieran sechs Wochen fehlen, so muß er doch den ganzen Pachlscdilling bezablen und hat für diese Minderheit keine Vergütung anzusprechen

.. 6. «steuern und ablagen ohne Ausnahme hat der Pächter für die ganz« Pachtzeit zu entrichten und da die Vormundschaft die auf Marrini d.J. verfallenen Grund zinse und Steuern entrichtet, so Hai auch der Pächter solche pro Martini 1SS4 abzuführen. 7. Die Grundstück- sind im guten baulichen Zustan de zu erhalten. Stroh und Düngcr, welcher sowohl von den eigenen Feldern herrührt, als sonst zum HauSwesen angekauft wirt?, ist durchgehendS zur eige«en Aeldwirtb- schaft zu vern-enden und die Grundstücke

in dem ange bauten Zustande zurück zu stellen, wie sie dem Pächter am Tage der Versteigerung übergeben werden. 8. ES wird sich vorbehalten, im Juli des ZahreS 1350 daS alte Wohnhaus, so viel Felder, welche auf einen Termin ZV kr. C. M. Steuer entrichten, dann den nöthigiii ?»nthii! an Siülilliig und Stadel für vin Pu pillen zur eigenen Benützung zurück zu ne'.men. Welche Felder diese sind, und wie viel dem Pächter an dem Pacht schillinge deSsallS abgeschlagen wird, wird am Tag« der Versteigerung bekannt

gegeben werden. 9. Vom Walde darf der Pächter nur seinen Haus bedarf nehmen, und zwar dort, wo ihm solcher von der Vormundschaft auögezeigt wird^ damit die in der Nähe gelegenen Waldtbeile nicht geschwendet werden, sondern in möglichster Schonung bleiben. 1V. Die LizitationS » und StellungSkosten bezahlt die Vormundschaft, jene der Rückstellung aber hat der Pächter zu bestreileu. Die Versteigerung findet am 21. Dezember d.J. im Gostner»vlrthshause statt, wo auch die Stellung am fol genden Tage

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Der Bote für Tirol
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Page 21 of 26
Date: 18.01.1844
Physical description: 26
- lingS wird die Summ« von.700 fl. (?. M. W. W. , mit Worten sieb-nhunderl.Tuioen ConventionSmünze Wie nerwährung, angenommen. IV. Der Pächter. ist schult ig, den bedungenen Pachtschilling halbjährig im Vorhinein, und zwar am 1. April und I. Oktobrr jeden Jahrö in.gesetztichen k. k. österr. Münzforten zu Handen deS Kurators Dr. Wido vitsch zu bezahlen. V. Der Pächter hat die sämmtlichen Lokalitäten und Einrichtungsstücke.im guten Zustande zu erhalten. VI. Der Pächter übernimmt alle auf dem Gewerbe

haftenden Steuern , Einquartirungen u. f. w., nament lich die Erwerb - und Verzebrungssteuer. Der Vcrpächter irägt dagegen die aus der Realität Nr. 9 ruhenden Steuern, Einquartirungen und olle übrigen Losten. VII. Der Pächter haftet für jede aus seinem oder seiner Gäste und Dienstleule Verschulden entstandene Beschädigung und durch Mißbrauch vorgekommene Abnützung. VIII. Die von dem bisherigen Pächter besessenen zum GewerbSbeiriebe nöthigen. Geräthschas.'en ha» oer neue Pächter um den durch zwei

beeidete Sachverstän- dige auszumiltelnden Schätzungswert!) käuflich zu über nehmen. > IX. Der Pächter ist verpflichtet, die Lampe auf der ersten Stiege täglich zur Dämmcrungszeil anzuzünden, und auf eigene Kosten zu unierhallen. X. Die Rechte und Verbindlichkeiten aus dem Pachtvertrage gehen auf dfe bciderseitigtn Erben über. Eine AfterSverpochtung ist jedoch dem Pächter oder sei nen Erben nicht gestattet. XI. Zur Sicherstellnng der Pacht-Bedingnisse hat der Pächter bei dem An-ri-ile der Pachiung

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Der Bote für Tirol
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Page 20 of 20
Date: 22.01.1844
Physical description: 20
o. Dt« über «IN« Stieg« befindliche ganze Woh nung. .. ^ ^. II. Pachtzeit. Dies? wird auf s« chS nacheinander folgende Iah- re, nämlich vom 1. April 13441 bis 31. Äiai 1850 sest- III. Pachtschisting. ZliS AuörufSpreiS des jährlich«» Pachtschil» lingS wird die Summ« von 700 fl. C. M. W. W., mit Worten siebenhundert Gulden ConventionSmünze-Wie? nerwäbrung, angenommen. IV. Der Pächter ist schuldig, den bedungenen Pachtschilling halbjährig im Vorhinein, und zwar am 1. April und 1. Oktober

jeden JahrS in gesetzlichen k. k. österr. Münzsorten zu Handen des Kurators Dr. Wido- vitsch zu bezahlen. » V. Der Pächter hat die sämmtlichen Lokalitäten und EinrichtmigSstücke im guten Zustande zu erhalten. VI. Der Pächter übernimmt alle aus dem Gewerbe hastenden Steuern . Einquartirungen u. s. w., nament lich die Erwerb- und VerzehrungSsteuer. Der Verpächter trägt dagegen die aus der Realität Nr. 9 ruhenden Steuern, Einquartirungen und alle übrigen Lasten. VII. Der Pächter haftet

für jede aus seinem oder seiner Gäste und Dienstleute Verschulden entstandene Beschädigung und durch Mißbrauch vorgekommene Abnützung. VIII. Die von dem bisherigen Pächter besessenen zum GewerbSbetriebe nöthigen Geräthschasten hat der neue Pächter um den durch zwei beeidete Sachverstän dige auSzumittelnden Schätzungswert!) .käuflich zu über nehmen. IX. Der Pächter ist verpflichtet, die Lampe auf der ersten Stiege täglich zur DämmerungSzeit anzuzünden, und aus eigene Hosten zu unterhalten. X. Die Rechte und Verbindlichkeiten

auS dem Pachtvertrage gehen auf die beiderseitigen Erben über. Eine AsterSverpachtung ist jedoch dem Pächter oder sei nen Erben nicht gestattet. XI. Zur Sicherstellung der Pacht-Bedingnisse hat der Pächter bei vem Antritte der Pachtung eine Kaution von 1000 fl. C. M. W. W. entweder im Baren oder öffentlichen Obligationen zu erlegen oder durch Hypo thekar-Kapitalien gut zu machen. XII. Jeder Lizitant hat vor Beginn der Lizitation seine Zahlungsfähigkeit auf eine glaubwürdige Art nach zuweisen, und zur vorläufigen

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 26
Date: 14.11.1844
Physical description: 26
, Nr. 3; 4. in d»r zweiten Hälfte des untern Hof-Gemüsegartens Nr. 4, den Baumgarten-Theil enthaltend; 5. in der ersten Hälfte des Hof-Gemüsegartens nebst dem 6. ln der Gras-, Obst - und nach §. 6 noch verbleibenden Laubbenützung In der englischen Anlclge, und 7. in der Laub- und Grasbenützung in den Rennplatz» Promenaden. Zugleich wird dem Pächter das unterste Wohnzimmer bei den Hofställungen hinter dem Hofgartenhause unentgeldlich zu seiner Benützung dergestalt überlassen, daß er dieses Wohnzimmer im Falle des eigenen

HofbedarfeS oder einer anderwartigen Bestimmung alsogleich unentgeldlich zu rau» men habe. .... . Z. 2. Der Pächter muß sich als ein gelernter Kunstgärtnet von Ausbildung und sittlichen Charakter ausweisen, und hat die kunstgerechte und reinliche Einhaltung nachstehender Hof gartentheile, äußerer Promenaden , Anlagen, Wege und Al- leen.in Innsbruck zu besorgen, als: 1. in dem großen, dem össentlicheu Vergnügen bestimmten Hofgarten-Promenadenrheil; 2. in dem Hofgartentheil mit dem Glashause

, und 9. in dem Fußwege und der Allee links der neuen Haupt« straße längs der englischen Anlage bis an den Jnn. Eben so hat der Pächter jcre fernere Anpflanzung und Verbesserung an Baum und Gesträuch, Blumengruppen, Wiesboden und Wegen, die für das Dekorum der Pachtob jekte als nothwendig erachtet und jederzeit von Fall zu Fall angeordnet werden, zu besorgen. 3. Hinsichtlich der Leistungen, welche wegen der dem Pachter nach F. 2 obliegenden Einhaltung erforderlich sind, wird sich auf deren Beschreibung bezogen

, welche einen Be standtheil der Pachtverhandlung bildet und täglich bei dee k. k. Provinzial-Baudirektion zu den gewöhnlichen AintSstun- den eingesehen werden kann. §. 4. Der Pächter hat, um die Arbeiten in diesen ihm ZUr Einhaltung überlassenen Parzellen ordnungsmäßig zu besor gen, aus seine Kosten einen Arbeiter zu halten, welcher tag» lich sich mir diesen Arbeiten durch den ganzen Tag während den gewöhnlichen Arbeitsstunden blos; in diesen Parzellen be schäftiget. §. 5. Der Pächter hat die bestehenden Spargel-Abthek

- lungen oder Spargel-Länder in» guten Zustande zu erhalten, und die ausgestorbenen Spargelstöcke zur gehörigen Zeit mit neuen zu ersetzen. H. 6. Der Pächter, welcher verpflichtet ist, den Gartens gründ und die Grasböden in einen guten Kulturszustand zu bringen und zu erhalten, muß diese jährlich gehörig mit tren nen Dünger, das ist mit Pferd- oder Nindvieh-Dünger nach Erforderniß zu einer Zeit belegen, wo die öffentlichen Spar ziergänge in den gepachteten Parzellen nicht mehr besucht werden. DaS Gras

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Der Bote für Tirol
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Page 7 of 22
Date: 21.11.1844
Physical description: 22
« Nr^ 3 ; 4. in der zweiten Hälfte des untern Hof Gemüsegartens Nr. 4, den Baumgarten Zheil enthaltend; ' 5. in der ersten Hälft» des Hof-Gcmüsegartens nebst dem Hasenganen; -- ... - - 6. in der Gras», Obst - und nach F. 6 noch verbleibenden Laubbenützung in der englischer, Anlage, und > „ 7. in der Laub- und Grasbenützung in den Rennplatz- Promenaden. ' ' >- Zugleich wird dem Pächter da4 unterste Wohnzimmer bei d»n Hofstallungen hinter dem Hofgartenhartse uNentgeldlich zu seiner Benützung dergestalt überlassen

, daß tr dieses Wohnzimmer im Falle des eigenen HofoetarftS oder einer anderwärtigen Bestimmung alsogleich unentgeldlich zu räu men habe. ' 2. Der Pächter muß sich als «in gelernter Kunstgärtner von Ausbildung und sittlichen Charakter auswcisen/und hat die kunstgerechte und reinliche Einhaltung nächstehender Hof gartentheile, äußerer Promenaden, Anlagen, Wege und Al leen in Innsbruck zu besorgen, als: ..... 1. in dem großen, dem öffentliche» Vergnüge» bestimmten Hosgarien-Promenadentheil; 2. in dem Hofgartentheil

« unter der englischen Anlage, UNd - 9. in dem Fußwege und der Allee links der neuen Haupt straße längs der englischen Anlage bis an den Jnn. Eben so hat der Pächter jede ferner-Anpflanzung und Verbesserung an Baum und Gesträuch, Blumengruppen, Wiesbaden und Wegen, die für das Dekorum der Pachtob- jekte als nothwendig erachtet und jederzeit von Fall zu Fall angeordnet werden, zu besorgen. ' 3. Hinsichtlich der Leistungen, welche wegen der dem Pachter nach 2 obliegenden Einhaltung erforderlich find

, wird sich auf deren Beschreibung bezogen, welche einen Be standtheil der Pachtverhandlung bildet und täglich bei der k. k. Provinzial-Baudircktion zu den gewöhnlichen Amtöstun- den eingesehen werden kann^ — Z. 4. Der Pächter hat, um die Arbeiten in diesen ihm zur Einhaltung überlassenen Parzellen ordnungsmäßig zu besor gen, auf feine Kosten einen Arbeiter zu haltrn, welcher täg lich sich mit diesen Arbeiten durch den ganzen Tag während den gewöhnlichen Arbeitsstunden bloß in diesen Parzellen be schäftiget

. Z. 5. Der Pächter hat die bestehenden Spargel-Abthei lungen oder Spargel-Länder im guten Zustande zu erhalten, und die auSgestorbcnen Spargelstöcke zur gehörigen Zeit mit neuen zu ersetzen. L. Der Pächter,-welcher verpflichtet ist, den Garten gründ und die Grasböden in einen guten »ulturszustanv zu bringen und zu erhalten, muß diese jährlich gehörig mit trock nen Dünger, das ist mit Pferd- oder Rindvieh-Dünger nach Erforderniß zu einer Zeit belegen, wo die öffentlichen Spa- ziergänge in den gepachteten

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Der Bote für Tirol
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Page 21 of 24
Date: 03.10.1844
Physical description: 24
d. I. in der Kanzlei der gefertigten t. k. Pfarinhau» Verwaltung von S bis 1! Uhr Vormittag unter Vo,behalt der oberämtlichen Ge nehmigung abgehalten wird. Der AuSrufSpre!» de» Pachtzinses ist auf 100 fl. C. (einhundert Gulden Conv.Münze Wiener Währ.) per Jahr, und die Dauer de» Pachte? aus fünf nacheint ander folgend« Jahr, festgesetzt. Bedingnisse- 1. Die Saline Hall überläßt dem Pächter auf fünf nacheinander folgende Jahre vom 1. Mai 1845 angefan gen dir dem hohen Aerar eigentbümlich angebörige Ab- samer

Hammerschmiede mit Rinnwerk nebst Quartier, Stadel, Stallung, Frühgarten von 16 HZ Klaftern, und WieSmahd (mil Obstbäumen) von 88 ^ Klaftern. um den beider öffentlichen Versteigerung erstandenen Pacht zins, welcher am Ende jeden PachtjahreL bei der Satz« erzeugungskasse zu erlegen ist, zur Benützung, unv räumt üderdieß dem Pächter das Benutzungsrecht aus die in dieser Hammerschmiede befindlichen, durch eine eigene ^ommissionelle Jnveniur zu erhcbenden und zu bewerthenden Jnvenlarialgerälhe

ein. 2. Der Pächter hat alle Reparationen an derHarn- merschmiede, dem Rinnwerke, dem Wohn- und den an. dern Gebäuden auf die Dauer der Pachtzrit äuS Eige nem zu bestreiken, daher ihm daS gesammte Objekt beim Pachtantritte in gutem Bauzustande übergeben werden wird, in welchem derselbe auch am Ende der Pachtzeit die Uebergabe an daS Aeror zu leisten hat, und nur bei erwiesenen ElementarBeschädigungen werden die noth wendigen Reparationen an den Gebäuden, der Schmie de und dem Rinnwerke von Seite der Saline vorge

nommen. 3. Ebenso hat der Pächter die ihm zur Benützung überlassenen Jnventarialgeräthe in jenem Zustande zu rück zu stellen, in welchem sie demselben beim Beginne deS PachteS kommisfionel übergeben wurden. 4. Der biSderige Bezug von Eisen, Stahl und Holz kohlen. so wie daS bei den verschiedenen Salinen-Mani- pulationSstälten abfallenden alten EisenS, endlich der Bezug von Gratissalz hört auf. 5. Der Pächter darf ungehindert für Private arbei ten, unv die bei ihm vom Salzberge oder dem Psann- bause

und dem Salinen-Bauwesen bestellten Eisenfabri kate werden ihm nach den jedesmaligen ortsüblichen Preisen oder bei bedeutendern Bestellungen Fall für Fall nach eigenen kontrahirten Preisen vergütet. 6. Da für dieseHammerschmiede keineRennkonzes- sion besteht, so l>at in dieser Schmiede jede Eisensrifch- arbeit zu unterbleiben. 7. Der Pächter bar die auf diese Hammerschmiede und ihre Zugehör entfallenden, wie immer Namen ha benden Steuern und Giebigkeiten aus Eigenem zu be streiken. 8. Zur Sicherstellung

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Der Bote für Tirol
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Page 11 of 12
Date: 07.10.1844
Physical description: 12
mittelst öffentlicher Versteigerung angeordnet, welche hiemit am 2. November d. I. in der Kanzlei der gefertigten k. k. Pfannhauö - Verwaltung von 8 bis 11 Uhr Vormittag unter Vorbehalt der oberämtlichen Ge nehmigung abgehalten wird. Der AuSrusSpreiS deS Pachtzinses ist auf 100 fl. E. M. (einhundert GuldenEvnv.MünzeWienerWähr.) per Jahr, und die Dauer des PachteS aus fünf nachein ander folgende Jahre festgesetzt. Bedlngnisse: 1. Die Saline Hall überläßt dem Pächter aus fünf nacheinander folgende Jahre

vom 1. Mai 1845 angefan gen die dem hohen Aerar eigenthümlich angehörige Ab- >amer Hammerschmiede mit Rinnwerk nebst Quartier, Stadel, Stallung, Frühgarten von l6 L2 Klafiern, und WieSmahd (mit Obstbäumen) von 33 LI Klaftern, um den beider öffentlichen Versteigerung erstandenen Pacht zins, welcher am Ende jeden Packtjahres bei der Sa!-- erzeugungSkasse zu erlegen ist, zur Benützung, und räumt überdieß dem Pächter das Benutzungsrecht auf die in dieser Hammerschmiede befindlichen, durch eine eigene

kommilsioneUe Inventur zu erhebenden und zu bewerthenden Jnventarialgeräthe ein. 2. Der Pächter hat alle Reparationen an derHam- merfchmiede, dem Rinnwerke, dem Wohn- und den an» dern Gebäuden auf die Dauer der Pachtzeit auö Eige nem zu bestreiken, daher ihm daS gesammte Objekt beim Pachtantritt« in gutem Bauzustande übergeben werden wird, in welchem derselbe auch am End« der Pachtzeit die Uebergabe an das Aerar zu leisten hat, und nur bei erwiesenen Elementar-Beschädigungen werben die noth wendigen

Reparationen an den Gebäuden, der Schmie de und dem Rinnwerke von Seite der Saline vorge nommen. 3. Ebenso hat der Pächter die ihm zur Benützung Überlassenen Jnventarialgeräthe in jenem Zustande zu rück zu stellen, in welchem.sie. demselben beim Beginne des Pacht«S kommifsionel übergeben wurden. 4. Der bi'sberia« Bezug Hon Sifen, Stahl und Höh» kohlen, so wie vaS d«i den v»»schi«v«n»n Sattneu'Mani- puIationSstältei, abfall«nden alten EisenS, endlich dt» <S«zug von GratiSsalz hör» auk 5. D«r Pächter darf

ungehindert für Private arbei ten, und die bei ihm vom Salzberge od»r dem Pfann» Hause und dem Salinen-Bauwesen bestellten Eisenfabrk- Aate werden ihm nach d«a jedesmaligen ortsüblichen Preisen oder bei b«diui«ndern Bestellungen Fall für Fall nach eigenen kontrahirten Preisen vergütet. 6. Da für diese Hammerschmiede keine Rennkonzef- sion besteht, so hat in di«ser Schmied« jede Eisenfrisch» arbeit zu unterbleiben. 7. Der Pächter har die auf diese Hammerschmied» und ihre Zugehör entfallenden, wie immer

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Der Bote für Tirol
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Page 14 of 21
Date: 16.10.1845
Physical description: 21
, vom. 1. Jänner 1846 bis 1. Jänner 1847 verpachtet; sollte innerhalb dieser Zeit die Aufbebung des Pstaster- zolleS von Seite der hohen Regierung definitiv auöge» sprachen werden , so hat her Pächter den Pachtschilling nur nach B.etreffniß bis.dahin zu berichtigen, darf aber dieferwegen von dem Betreffenden nichts in/Abzug dringen. . ' L. Werden zugleich auch die Thorhäusersammt den dabei liegenden Gärten auf ein Jahr vermiethet, jedoch steht eS dem Pächter deS PflasterzolleS frei, diese in die Miethe

zu nehmen oder nicht. 3. Wird zu dieser Versteigerung jeder zugelassen, der die Hälfte des AusrufSpreiseS vor der Versteigerung entweder bar erlegt, oder sür diesen Betrag gesetzliche Sicherheit leistet. 4. Ist der Pächter befugt, denPflasierzoll von allen nicht zum städtischen Bürgervereine gehörenden Parteien, nach dem nachstehenden Tariffe zu beziehen , ats : ' ' für 1 Pferd 2 pf. „ 2 Pferde 1 kr. 1 Stück Hornvieh 2 pf. i, 1 Schaf oder Schwein 2 ps. „ 1 ganze Soblhaut 1 kr. „ 1 Fubr GypSstein 6kr

mit In begriff,deö dabei liegenden Hauses Und Gärt^tiS 449 st. 59-/, kr.^ detto fürs.Schultbor 708 fl. 42 kr., detto sürS Mühlihox mit.Einschluß deS üntenstehenden MielhzinseS von^v fl.: ,91 st, 2 kr., und detto fürS Salzthor 394 st» 42V, kr. R. W. festgelegt; sollte aber einer der Pächter des PflasterzolleS das dabei befindliche und in der Ver steigerung inbegriffene HauS und Garten nicht selbst be-> nützen wollen,.so fällt dieses der Kommune anheitti, wo gegen.dem Pächter des NikolaithsreS

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Der Bote für Tirol
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Page 9 of 10
Date: 18.01.1849
Physical description: 10
am Eingange dieses Gartens gelegene soge nannte Waschhaus, und v. der links am Eingange des Gartens gelegene Einsatz keller sammt der darüber befindlichen Vorraths- oderGarten- Nequisiten-Kammer. 2. Zur Versteigerung wird Jeder zugelassen, der ein Da- rangkid von 10 fl. C. M. erlegt. I. Die Pachtzeit dauert ein Jahr, beginnt mit 15. Febr. 1349, und endet am 14. Febr. 1850. 4. Dem Pächter bleibt jeder Afferpacht dcS Gartens oder d,S Waschhauses bei Strafe der Ungiltigkeit des Vertrages verbothen, auch darf

der Garten nie als Schenklokale henützl werden. 5. Der Ausrufspreis des Pachtzinses für die zu verpach tenden Objekte ist auf Einhundert Gulden Neichs-Währung bestimmt. б. Zur Sichcrstelluiig der vom Pächter übernommenen Verbindlichkeiten hat derselbe eine Kaution im Betrage von Einhundert Gulden Reichs-Währung bar, oder mittelst einer von der k. k. Kammerprokuratur als annehmbar erklärten fiv-julsorischen Kautionsurkunde unterzustellen. 7. Ueber die erfolgende Pachlversteigerung wird die Geneh migung

des hochiöbl. k. k. Landes-GuberniumS vorbehalten, der Pächter aber ist vom Tage des von ihm unterfertigten Versteigerungs-Protokolls mit seinem Offert gebunden. Die Versteigerung geschieht in der Kanzlei der k. k. Pro- vinzial-Baudirektion am 5. Febr. d. I. um 9 Uhr Vormit tags. Die nähern Pachtbedingnisse können zu den gewöhnlichen AmtSstunten bei der k. k. Provinzial-Baudicektion eingesehen werden. Innsbruck, den 12. Jän. 1349. In Abwesenheit des Herrn Vaudirektcrs: Liebener, Adjunkt. Jellnek, Assistent

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Der Bote für Tirol
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Page 12 of 12
Date: 26.03.1849
Physical description: 12
« unv Ziegilbrennofenö, jedoch ohn« Wohnung, bei dem städtischen Spilalgebäud« aus die Dauer von drei Jah> ren, d« i. von Georg« 1349 an bis dabin I3SL in Pacht versteigert wird. Der AuSrusSpreiS des jährlich auf Martini zu ent richtenden Pachtzinses befiehl in 6v fl. R.W. Bedingnisse: 1. Unter dem AuSrusSpreiS wird kein Anboth und nach geschlossener Versteigerung kein Nachgeboth an, genommen. 2. Wird der Pächter verbindlich gemacht, den Zie» gelstavel und Ziegelosen beim Pachtantritte in einem sol

chen brauchbaren Zustand herzustellen und zu erhallen, daß darin feuersicher und gelayrloS gearbeitet werden kann, und in diesem Zustande hat er auch den Ziegel- stavel unv Ziegelofen ohne Rücksicht auf die gegenrvärti» gen baulichen Würden oeim Äusvören der Pachizeil dem Spitale rückzustellen. Auch Hai der Pächter für diese aus seine Hosten nothwendig gemachl»n sLerbessecungen unv für deren Ueberlassung vei Rückstellung der Ziegelbren nerei an das Spital nach dem Aufhören des PachteS keinen Erfolg

oder Ljergütung anzusprechen. 3. Muß die Auflösung des PachteS ein bald Jahr vor Ablauf der Pachtzeil von dem einen oder andern Theile förmlich aufgekündet werden; widrigensaflö b«, steht das Pachtverhältniß unter den gleichen Beding nissen von.Jahr zu Jahr so lange noch weiter fort, biS eine dießfällige Kündung erfolgt sein wird. 4. Der von der bisherigen Pächterin Katharina Nägel« in Vorrath gestellt« Lehm muß von dem Pächter um den Erzeugung«- oder Schätzungspreis gegen gleich bare Bezahlung übernommen

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