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Bozner Zeitung
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Page 5 of 8
Date: 19.03.1849
Physical description: 8
werden obne Rücksicht Ver Zeit ihrer Entstehung. 7. Wag und Gefahr gehl vom Tage der Ersteigerung auf den Käufer über. Bei Errichtung der Käufe, welche längstens binnen 4 Wochen nach der Versteigerung zn ge- schehen hat, ist auch die gesetzliche Sicherheit auszuweisen. Damit erfolgt auch die Uebergab der Realitäten. Dabei hat der Käufer dem Pächter die seit Martini 1848 ergange- nen KulturSkosten und daS Weingartholz zu vergüte». 8. Sollte der Käufer binnen obiger Frist die gesetzliche Sicherheit

1849 bis dahin 1853 auf 4 Jahre. 2. Der AuSrufSpreiS ist 460 fl. abus R. W. für die 1. Partie. „ „ „ 305 abus. fl. R. W. sür Vie 2. detto. 392 fl. abus. R. W. sür die 3. detro. «::t.r tie'em Preise wird kein Anbot angenommen. 3. Der Pachtschilling ist in zwei Raten, die erste am 24. Juni 1850, die zweite am I I Nov. 1850 nnd so fort alljährlich im 26 fl. Fnße in Bozen zn bezahlen. 4. Die Pächter haben alle Steuern nnd Gcmeindewn stuugen von Martini 184!1 an bis dahin 1853 zutragen

. 5. Der Meistbieter hat 14 Tage nach der Versteige rung sür den Betrag VeS ersteigerten Pachtschillings gesetz liche Sicherheit zn leisten, nnv sollte er damit nicht zu Stande kommen, so soll anf seine Wag und Gefahr einc neue Pachtversteigerung vorgenommen werden. 6. Wenn zwei Raren im Rückstände sind, kann der Kurator den Pächter entlassen, und sich auS dem znr Sicherheit unremgestellten Kapitale die Besriedigung ver schaffen.

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