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Der Bote für Tirol
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Page 15 of 24
Date: 15.09.1842
Physical description: 24
zu diesem Paragraph» gemachten Vorbehalt, und I>. die Anwendung des GesällS-Strafgesetzes auf die GesällS- übertretungen, »reiche die dem Pächter zur Elnhebung über, lassen? Abgabe berühren. 8. Mit Beziehung aus den H. 22 des Guberuial Circulare «cm 6. Juli 18L?, welcher die Erlheilung der gesällsälntli- chen Erlaubnißscheiii» der Gefällsbehord» vr»dehält, »vird ncch insbesondere festgesetzt, daß, wenn im Lause drr Pachtung neue steuerpflichtige Gewerdsunlernehmungen eittstehen, und der Pächter die Ausübung

derselben gestattet, ohne daß die Parlhei den vorgeschriebenen gesällsämtlichen Erlaubnlßscheln gelöset, und sich damit bei ihm ausgewiesen hat, der Ileber- schuß des für die Uebertretltng der Gcsällsvorschristen von der Parthei verwirkten Strafdelrages nicht dem Pächter, sondern dnn Aerar zur DiSpositioi» anheim sollt. v. Wenn der Pächter bei der EinHebung der Gebühr einen beberen Betrag, als der Tarifs, oussprichl, einhebl, hat der selbe außer der Entschädigung derParthei, die es betrifft, den ziranzigfachen

Betrag dessen, was er widerrechtlich eingehcben hat, dem Gefalle als Strafe zu erlegen; er hastet in diesen» Falle, so wie überhaupt sür das Beiiehmcn der zur Handha bung seiner Pachlrechle bestellten Personen, und unterliegt überdies den strafgerlchtlichcn Bestimmungen. 10. Bon den, dein Pächter tariffmäßig v-rstenerten Verra then an den Artikeln les ihm verpachteten Verzehr»»ngssteuer- Bezuges, welche am Ende des Pachtvertrages bei den steuere Pflichtigen Parlheien vorhanden sind, ohne erweislich

demAerar, oder dem neu eintre tenden Pächter, oder einer Tolidar Abfindung-,Gemeinschast, fall» dasAerat diesem oder dieser die Steil.rvergütung cediren sollte, zu vergüten. Die Angabe von Seile der Steuerpflichtigen oder des anS- tretenden Pächters, daß die in den den Steuerpflichtigen eigen thümlichen, oder von ihnei» gemietheten Lokalitäten vorhan denen steuerpflichtigen Vorräthc bereits das Eigenthum eines Abnehmers wären, muß von dem auslrclenden Pächter bewie sen werden. Diese Vergütung bezieht

sich auch aus solche Vorräthe der cberwähnten Art, von welchen erst nachträglich erhoben wird, daß sie beiin Auegangc des Pachte« bereits bei den steuere Pflichtigen Partlirien vorhanden waren. Von jenen Vorrärhen aber, die ein Eigenthum der Steuerpflichtigen sinv,'welche sich mit dem austretenden Pächter, wenn auch erst in rer letz ten Zeit abgefunden haben, sind die abgesundsncn Partheien, wenn keine neuc Absindung von ihnen geschlossen wird, selbst verpflichtet, die tarissmäßigen Gebühren sainml dem bestehen

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Der Bote für Tirol
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Page 10 of 22
Date: 23.09.1841
Physical description: 22
auf die GefäNS- übertretUpgen, ivelche die dem Pächter zur Eingebung über- lassen» Abgab» berühren? 8. Mit Beziehung auf den §. 22 des Gubernial-Circular» vom 6. Juli 1329, welcher die Ertheilung der gefällsämtli. chen Erlaubnißschein» der Ä»fällsbehcrdr vorbehält, wird ncch insbesondere festgesetzt, dass, »renn im Laufe der Pachtung neu»'steuerpflichtige GewerbSuntrrnehmungen entstehen, und der PächteV.di.» Ausübttng'derselben gestaltet, ebne daß die Part hei den vorgeschriebenen gcfallsäinllicbeii

Erlaubnißscheln gelsset , und sich dauiit bei ihm aufgerviesen hat, der lieber- schufl des für di» llebertretUsig der GefällSvorschriften von der Parthel verwirkten.Strafbetrages nlchl dem Pächter, sondern dem Aerar zur Disposition anheim fällt. !>. Wenn der Pächter bei der Sinhebung der Gebühr einen höheren Betrag, als der Tarifs, ausspricht, einhebt, bat der selbe äußer der Entschavigung der Parthei, die e« belrissr, den zwanzigfächen Betrag dessen, was er widerrechtlich eingehoben hat, dem Gefäße

als Strafe zu erlegen; er haftet in diesem FaVl»,'so wie überhaupt, für.däö Benehmen der zur Handha bung seiner Pachtrechle bestellten Personen. . 10. Bon den, dem Pächter tariffmäßig versteuerten Verra then an den Artikeln des ihm verpachteten VerzehrungSfleuer- Bezuges, welch» am Ende des Pachtvertrages bei den steuer pflichtigen Partheien vorhanden sind, ohne erweislich In das Eigenthum der Abnehmer übergegangen zn seyn, diese Voe- räthe mögen^in wi» immer gearteten Ausb.tvahrungk Lokali täten

der Tteuerpflichtigrii, oder auch in fremden Legalitäten vorgefunden werden, so wie auch von den steuerbaren Verra thendes Pächters selbst, wenn er nämlich ein Generbe betreibt, das zu jenen gehört, wovon er den Ver<ekr»ngSsieuer-Bezug gepachtet hat, Hai derselbe-bei seinem Anstri'lte die tarissinäßig entfallende Sleuergebühr sammt dem allenfalls eingeführten Geineinde^uschlage entweder dem Tleear, oder dem neu eintre tenden Pächter, oder einer Solivar.-Abstndungs-Qemeinschaft, falls das Aerar

diesem oder dieser die Lreuersergütung cediren sollte, zu vergüten. Dl» Angabe von Seile der Steuerpflichtige-^ öder des auS- tretenden PäcdterS, daß die in den den Steuerpflichtigen eigen thümlichen , oder von ihnen gemielhelen Lokalitäten vorhan denen steuerpflichtigen Verrathe.bereits las Eigenthum eines Abnehmers wären, inuß von dem auslrelenden Pächter bewie. sen werden. Diese Vergütung bezieht, sich auch aus solche Verrathe der oberwähnten Art, von welchen erst nscliträzlich erhoben wird, daß sie beim Ausginge des. Pachten

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Der Bote für Tirol
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Page 11 of 24
Date: 09.09.1841
Physical description: 24
Dk» «ngab« von Seit» der Steuerpflichtigen odrr des aus- tr»t»nd»n Pacht»r«, da? di» in drn den St»U»rpflichtiz»n eigen thümlich»«, vd»r von ib,i»n g»ml»thet»n Lokalität»!, vorhan den»» ^»«»ri>flichtig»n Borräthe bereit« das Eigenthum ein»« Abnehmer« wären, muß »on d»m auStret«nd»n Pächter bewie sen «erden. . / > . Dies» Vergütung bezieht sich auch auf solch» Vorräthe der ob»rwähn«»n Art , von welchen erst nachträglich erhoben wird, da? fi» beim Ausgang» V^S Pachte- bereits bei den steuer

das Recht einge räumt, die Vergütung der tariffmäßigen Gebühr, und dxs all fälligen Gemeindezuschlages für die beim Anfange seines Pach te« vorhandenen tariffmäßig versteuerten Vorräthe aus die nämliche Art von dem vorigen Pächter, oder der früher der standen»» Solidar-Abfindungs-Gemeinschaft zu fordern, wir dies« nach den Bedingung»» des mir ihnen bestandenen Pacht- cler Pauschal-Abfindungs-VertrageS hiezu verpflichtet sind. 11. Die Erhebung der erwähnten, am Ende des Pachtver trage« vorhandenen

Vorräthe an den dem Pächter tariffmäßig versteuerten Artikeln, »renn nämlich eine solche »regen des Un- terbleibenS eines IlebereinkommenS zwischen den aus- und eintretenden Pächtern, oder dem Aerar nöthig würd« , soll durch die k. t. Kamm»ral-G»säll«-Vehörd» mittelst eines Ge- fällsbeamten oder Angestellten unter Beiziehung eines Abge ordneten der Obrigkeit geschehen. Zu dieser Erhebung wird der aus- und eintretende Pächter vorgeladen werden. Sollte dem Pächter oder dessen Machthaber wegen Abwesen

heit öder aus rinim andern Grande die Vorladung nicht zu gestellt werden können, so wird die Vorladung einmal in die Provinzial'Zrilung eingeschaltet werden, und das Nichter scheinen des Vorgeladenen schadet der Gültigkeit des Eiche- bungsaktes nicht. Der Pächter verpflichtet sich, den auf diese Art zu Stande gekommenen Erhebungsair über die am Ende seines Pachtes vorfindigen, ihm tarissmäßiz versteuerten Verrathe als voll kommen beweiskräftig anzuerkennen, und nach dessen Resul tate

die ihm obliegende Sttuervergütung dem Aerar, oder dem an dessen Stelle tretenden Bezugsberechtigten zu leisten. Die Kosten dieser Erbebung werden, wenn nicht die Aera- rial-Regi« eintritt, von dem eintretenden Pächter getragen, der sich im Voraus erklärt, mit dein durch die k. k. Kamme- ral-Gefälls'-B«zirkSbehörd« dteßfalls zu bestimmenden Aus maße einverstanden, und zu dessen Berichtigung bereit zu seyn. 12. Dem Pächter ist unbenommen, seine Pachtung ganz oder theilweise an Unkerpächter zu überlassen; allein

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 26
Date: 08.05.1845
Physical description: 26
. Was den aä v. benannten Gauen für Weiber betrifft, dürfen in selbem nur Gemüse oder Thee , kach Beeten gar- tenförmig und ordentlich eingetheilt, gepflanzt werden, und müssen die von der k. k. Jrrcnanstalrs-Direktic'n bezeichnet wervenden Wege, so wie auch die darin befindlichen Bäume zur Erhohlung der Jrrinnen in diesem Garten verbleiben. Da nun diese beiden all I>. und v. benannten Männer- und Weibergärten zur Erhohlung für Irren bestimmt sind, . so können dem Pächter für in diesen beiden Gärten allfällige

Beschädigungen an dein Fruchlgennne nicht verbürgt werden, obwohl man möglichst dagegen.zum Interesse des Pächters Bedacht nehmen wird. 5. Sämmtliche Feld- und hier benannten Gartenarbeiten werden dem Pächter, mit Ausnahme des Pflügens nnd des Wegführens oder dcr Wegtragung der Erzeugnisse , von was immer für einer Art auf den gepachteten Gründen von An- staltsindividuen (nämlich von Irre.» unter Aufsicht des erfor derlichen Wärterpersonals) nneiugeldlich geleistet (wozu der selbe jelech alle erforderlichen

Werkzeuge jeteSmal beizustellen h«n) und der Uebernehmer hat hiebei zeitgemäß nur zu be stimmen, wenn nn? wie derlei Arbeiten zu geschehen haben, wobei es ihm frei stehet, einen Ausseher bei diesen Arbeiten stellen oder nicht, je na^Nll ss in seinem Interesse lie» gen sollte, well die Direktion und Verwaltung dießfalls keine Verantwortung übernimmt. 6. Wird dem Pächter der Dünger aus den Abtritten der Anstalt gegen dem überlassen, daß er solchen auf seine Kosten zweimal des Jahres, nämlich im Frühjahre

Grundtheile zu ver wenden. Zu diesen jährlich beiläufig in 14 bis 16 Mittelsuder be stehenden Retiradedünger hat der Pächter, da dieser Dünger für die gute Bemeierung der hier benannten Gründstücke nicht hinreichend'ist, noch jährlich 19 doppelspännige Fuder abgelegenen Stroh-Kühdünger znr Bemeierung dieser Grund stücke aus Eigenem beizustellen und zu verwenden, und noch zwei solche Fuder Stroh-Kühdünger in den nicht mit ver pachteten Anstalts-Blumengarten jährlich zu stellen. Auf welche Fläche

deS PachtgrundcS im Kichlanger der Dünger jedesmal aufgetragen werden soll, hat der Pächter zu bestimmen, und eS wird von oberwähnten Ansialtsindivi- duen geschehen. 7. Die Direktion behält sich vom ganzen Pachtgrunde Im Kichlanger jährlich eine zwei Klafter breite Fläche nach der ganzen Länge des Feldes zum Reuten (Umbergen, Steine ausrotten) vor, damit dieser Pachtgrund «ach und nach zu einem viel höheren Ertrage gebracht werde', und der Pächter kann diesen neu umgearbeiteten Theil d?s Feldes

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Der Bote für Tirol
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Page 10 of 22
Date: 21.09.1843
Physical description: 22
derPachtversteigernng, hat der Pächter den.vierten Theil mit der eigenhändigen Unterschrift des Offerenten, 'und des Pachtschillings als Kaution im Baren oder in öffentlichen mir der Angabe des Charakters unh Wohnortes dess,lben Obligationen aus die im vorstehenden Absätze bemerkte Art, versehen seyfl. Part^ei^n» welche yichr schreiben können, oder in Pragmatikal-Hypothek, die der Pächter auf eigene haben das Offert mit ihrem Kreuzzeichen zu unterfertigep, Kosten dem Gefälle verfachmäßig zu verschreiben hak

, bei der und dasselbe zugleich von dem Namensuntcrfertiger und Kammeral-Bezirks-Verwaltung zu erlegen, wobei der als Va- noch einem Zeugen unterschreiben zu lassen, deren Charak« dium bereits erliegende Betrag eingerechnet, öder falls die ter und Nomen gleichfalls beizusetzen ist. ganze Kaution mittelst einer Nealhypothek gestellt würd?, zu- Zur bessern Verständlichkeit wird im Anhange ein Formulare rück gestellt werden wird. > zu diesen schriftlichen Offerten beigefügt. Mit dem Beginnen der Pachtperiode wird der Pächter

-Pflichtigen, die es betrifft, angekündiget werden, erklärt haben, kein weiteres Anboth mehr machsn zu u>ol- 7.. So wie der Pächter in alle Rechte und Verpflichtungen len, in Gegenwart der Pachtlustigen von der Lizitations- der Kammeral-Gefällen-Verwaltung — mit nachfolgenden Kommission eröffnet und kundgemacht werden, wo sodann Ausnahmen —vollständig eintritt, und demselben die Ver- die Pachtung, ohne eine weiter« Versteigerung zuzulassen, mögensstrasbeträge von Gefällsübertretüngen

k. die Anwendung des Gefälls-Slrafgesel'es auf die Gefälls- ». in dem Komplere . . im VcnvaltnngSj. 1844, d. i. vom 1. Übertretungen, welche die dem Pächter zur Einhebung über. November 1843 bis31. Oktcber 1844, ui^d im Falle der Nicht- lasscne Abgabe berühren. anskündung bis Ende Oktober 1845 , so wie nach Ablauf des 8. Mit Beziehung auf den Z. 22 des Gubernial'Circulare Vcrwaltuiigsjahres 184b bei nicht ersolgter ?lufkündung bis vom 6. Juli 1829, 'welcher die Erlheilung der gesallsämtli- 31. Oktober 1846

(oder für.die drei Verwaltungsjahre 1844, chen Erlaubnißscheine der Gefällsbehörde vorbehält, wird noch 1845 und l846, d. i. vom I.November 1843 bis 31. Ok- insbesondere festgesetzt, daß, wenn iin Laufe der Pachtung tober 1846) den Jahrcspachtfchilling von ... fl. . . kr. neue steuerpflichtige Gewerbsunternehmungen entstehen, und d. i. (Geldbetrag in Buchstaben ausgedrückt) . . . fl. der Pächter die Ausübung derselben gestattet, ohne daß die . . kr. C. M., wobei ich die Versicherung beifüge

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 26
Date: 14.11.1844
Physical description: 26
, Nr. 3; 4. in d»r zweiten Hälfte des untern Hof-Gemüsegartens Nr. 4, den Baumgarten-Theil enthaltend; 5. in der ersten Hälfte des Hof-Gemüsegartens nebst dem 6. ln der Gras-, Obst - und nach §. 6 noch verbleibenden Laubbenützung In der englischen Anlclge, und 7. in der Laub- und Grasbenützung in den Rennplatz» Promenaden. Zugleich wird dem Pächter das unterste Wohnzimmer bei den Hofställungen hinter dem Hofgartenhause unentgeldlich zu seiner Benützung dergestalt überlassen, daß er dieses Wohnzimmer im Falle des eigenen

HofbedarfeS oder einer anderwartigen Bestimmung alsogleich unentgeldlich zu rau» men habe. .... . Z. 2. Der Pächter muß sich als ein gelernter Kunstgärtnet von Ausbildung und sittlichen Charakter ausweisen, und hat die kunstgerechte und reinliche Einhaltung nachstehender Hof gartentheile, äußerer Promenaden , Anlagen, Wege und Al- leen.in Innsbruck zu besorgen, als: 1. in dem großen, dem össentlicheu Vergnügen bestimmten Hofgarten-Promenadenrheil; 2. in dem Hofgartentheil mit dem Glashause

, und 9. in dem Fußwege und der Allee links der neuen Haupt« straße längs der englischen Anlage bis an den Jnn. Eben so hat der Pächter jcre fernere Anpflanzung und Verbesserung an Baum und Gesträuch, Blumengruppen, Wiesboden und Wegen, die für das Dekorum der Pachtob jekte als nothwendig erachtet und jederzeit von Fall zu Fall angeordnet werden, zu besorgen. 3. Hinsichtlich der Leistungen, welche wegen der dem Pachter nach F. 2 obliegenden Einhaltung erforderlich sind, wird sich auf deren Beschreibung bezogen

, welche einen Be standtheil der Pachtverhandlung bildet und täglich bei dee k. k. Provinzial-Baudirektion zu den gewöhnlichen AintSstun- den eingesehen werden kann. §. 4. Der Pächter hat, um die Arbeiten in diesen ihm ZUr Einhaltung überlassenen Parzellen ordnungsmäßig zu besor gen, aus seine Kosten einen Arbeiter zu halten, welcher tag» lich sich mir diesen Arbeiten durch den ganzen Tag während den gewöhnlichen Arbeitsstunden blos; in diesen Parzellen be schäftiget. §. 5. Der Pächter hat die bestehenden Spargel-Abthek

- lungen oder Spargel-Länder in» guten Zustande zu erhalten, und die ausgestorbenen Spargelstöcke zur gehörigen Zeit mit neuen zu ersetzen. H. 6. Der Pächter, welcher verpflichtet ist, den Gartens gründ und die Grasböden in einen guten Kulturszustand zu bringen und zu erhalten, muß diese jährlich gehörig mit tren nen Dünger, das ist mit Pferd- oder Nindvieh-Dünger nach Erforderniß zu einer Zeit belegen, wo die öffentlichen Spar ziergänge in den gepachteten Parzellen nicht mehr besucht werden. DaS Gras

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Der Bote für Tirol
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Page 7 of 22
Date: 21.11.1844
Physical description: 22
« Nr^ 3 ; 4. in der zweiten Hälfte des untern Hof Gemüsegartens Nr. 4, den Baumgarten Zheil enthaltend; ' 5. in der ersten Hälft» des Hof-Gcmüsegartens nebst dem Hasenganen; -- ... - - 6. in der Gras», Obst - und nach F. 6 noch verbleibenden Laubbenützung in der englischer, Anlage, und > „ 7. in der Laub- und Grasbenützung in den Rennplatz- Promenaden. ' ' >- Zugleich wird dem Pächter da4 unterste Wohnzimmer bei d»n Hofstallungen hinter dem Hofgartenhartse uNentgeldlich zu seiner Benützung dergestalt überlassen

, daß tr dieses Wohnzimmer im Falle des eigenen HofoetarftS oder einer anderwärtigen Bestimmung alsogleich unentgeldlich zu räu men habe. ' 2. Der Pächter muß sich als «in gelernter Kunstgärtner von Ausbildung und sittlichen Charakter auswcisen/und hat die kunstgerechte und reinliche Einhaltung nächstehender Hof gartentheile, äußerer Promenaden, Anlagen, Wege und Al leen in Innsbruck zu besorgen, als: ..... 1. in dem großen, dem öffentliche» Vergnüge» bestimmten Hosgarien-Promenadentheil; 2. in dem Hofgartentheil

« unter der englischen Anlage, UNd - 9. in dem Fußwege und der Allee links der neuen Haupt straße längs der englischen Anlage bis an den Jnn. Eben so hat der Pächter jede ferner-Anpflanzung und Verbesserung an Baum und Gesträuch, Blumengruppen, Wiesbaden und Wegen, die für das Dekorum der Pachtob- jekte als nothwendig erachtet und jederzeit von Fall zu Fall angeordnet werden, zu besorgen. ' 3. Hinsichtlich der Leistungen, welche wegen der dem Pachter nach 2 obliegenden Einhaltung erforderlich find

, wird sich auf deren Beschreibung bezogen, welche einen Be standtheil der Pachtverhandlung bildet und täglich bei der k. k. Provinzial-Baudircktion zu den gewöhnlichen Amtöstun- den eingesehen werden kann^ — Z. 4. Der Pächter hat, um die Arbeiten in diesen ihm zur Einhaltung überlassenen Parzellen ordnungsmäßig zu besor gen, auf feine Kosten einen Arbeiter zu haltrn, welcher täg lich sich mit diesen Arbeiten durch den ganzen Tag während den gewöhnlichen Arbeitsstunden bloß in diesen Parzellen be schäftiget

. Z. 5. Der Pächter hat die bestehenden Spargel-Abthei lungen oder Spargel-Länder im guten Zustande zu erhalten, und die auSgestorbcnen Spargelstöcke zur gehörigen Zeit mit neuen zu ersetzen. L. Der Pächter,-welcher verpflichtet ist, den Garten gründ und die Grasböden in einen guten »ulturszustanv zu bringen und zu erhalten, muß diese jährlich gehörig mit trock nen Dünger, das ist mit Pferd- oder Rindvieh-Dünger nach Erforderniß zu einer Zeit belegen, wo die öffentlichen Spa- ziergänge in den gepachteten

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Der Bote für Tirol
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Page 21 of 24
Date: 03.10.1844
Physical description: 24
d. I. in der Kanzlei der gefertigten t. k. Pfarinhau» Verwaltung von S bis 1! Uhr Vormittag unter Vo,behalt der oberämtlichen Ge nehmigung abgehalten wird. Der AuSrufSpre!» de» Pachtzinses ist auf 100 fl. C. (einhundert Gulden Conv.Münze Wiener Währ.) per Jahr, und die Dauer de» Pachte? aus fünf nacheint ander folgend« Jahr, festgesetzt. Bedingnisse- 1. Die Saline Hall überläßt dem Pächter auf fünf nacheinander folgende Jahre vom 1. Mai 1845 angefan gen dir dem hohen Aerar eigentbümlich angebörige Ab- samer

Hammerschmiede mit Rinnwerk nebst Quartier, Stadel, Stallung, Frühgarten von 16 HZ Klaftern, und WieSmahd (mil Obstbäumen) von 88 ^ Klaftern. um den beider öffentlichen Versteigerung erstandenen Pacht zins, welcher am Ende jeden PachtjahreL bei der Satz« erzeugungskasse zu erlegen ist, zur Benützung, unv räumt üderdieß dem Pächter das Benutzungsrecht aus die in dieser Hammerschmiede befindlichen, durch eine eigene ^ommissionelle Jnveniur zu erhcbenden und zu bewerthenden Jnvenlarialgerälhe

ein. 2. Der Pächter hat alle Reparationen an derHarn- merschmiede, dem Rinnwerke, dem Wohn- und den an. dern Gebäuden auf die Dauer der Pachtzrit äuS Eige nem zu bestreiken, daher ihm daS gesammte Objekt beim Pachtantritte in gutem Bauzustande übergeben werden wird, in welchem derselbe auch am Ende der Pachtzeit die Uebergabe an daS Aeror zu leisten hat, und nur bei erwiesenen ElementarBeschädigungen werden die noth wendigen Reparationen an den Gebäuden, der Schmie de und dem Rinnwerke von Seite der Saline vorge

nommen. 3. Ebenso hat der Pächter die ihm zur Benützung überlassenen Jnventarialgeräthe in jenem Zustande zu rück zu stellen, in welchem sie demselben beim Beginne deS PachteS kommisfionel übergeben wurden. 4. Der biSderige Bezug von Eisen, Stahl und Holz kohlen. so wie daS bei den verschiedenen Salinen-Mani- pulationSstälten abfallenden alten EisenS, endlich der Bezug von Gratissalz hört auf. 5. Der Pächter darf ungehindert für Private arbei ten, unv die bei ihm vom Salzberge oder dem Psann- bause

und dem Salinen-Bauwesen bestellten Eisenfabri kate werden ihm nach den jedesmaligen ortsüblichen Preisen oder bei bedeutendern Bestellungen Fall für Fall nach eigenen kontrahirten Preisen vergütet. 6. Da für dieseHammerschmiede keineRennkonzes- sion besteht, so l>at in dieser Schmiede jede Eisensrifch- arbeit zu unterbleiben. 7. Der Pächter bar die auf diese Hammerschmiede und ihre Zugehör entfallenden, wie immer Namen ha benden Steuern und Giebigkeiten aus Eigenem zu be streiken. 8. Zur Sicherstellung

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Der Bote für Tirol
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Page 11 of 12
Date: 07.10.1844
Physical description: 12
mittelst öffentlicher Versteigerung angeordnet, welche hiemit am 2. November d. I. in der Kanzlei der gefertigten k. k. Pfannhauö - Verwaltung von 8 bis 11 Uhr Vormittag unter Vorbehalt der oberämtlichen Ge nehmigung abgehalten wird. Der AuSrusSpreiS deS Pachtzinses ist auf 100 fl. E. M. (einhundert GuldenEvnv.MünzeWienerWähr.) per Jahr, und die Dauer des PachteS aus fünf nachein ander folgende Jahre festgesetzt. Bedlngnisse: 1. Die Saline Hall überläßt dem Pächter aus fünf nacheinander folgende Jahre

vom 1. Mai 1845 angefan gen die dem hohen Aerar eigenthümlich angehörige Ab- >amer Hammerschmiede mit Rinnwerk nebst Quartier, Stadel, Stallung, Frühgarten von l6 L2 Klafiern, und WieSmahd (mit Obstbäumen) von 33 LI Klaftern, um den beider öffentlichen Versteigerung erstandenen Pacht zins, welcher am Ende jeden Packtjahres bei der Sa!-- erzeugungSkasse zu erlegen ist, zur Benützung, und räumt überdieß dem Pächter das Benutzungsrecht auf die in dieser Hammerschmiede befindlichen, durch eine eigene

kommilsioneUe Inventur zu erhebenden und zu bewerthenden Jnventarialgeräthe ein. 2. Der Pächter hat alle Reparationen an derHam- merfchmiede, dem Rinnwerke, dem Wohn- und den an» dern Gebäuden auf die Dauer der Pachtzeit auö Eige nem zu bestreiken, daher ihm daS gesammte Objekt beim Pachtantritt« in gutem Bauzustande übergeben werden wird, in welchem derselbe auch am End« der Pachtzeit die Uebergabe an das Aerar zu leisten hat, und nur bei erwiesenen Elementar-Beschädigungen werben die noth wendigen

Reparationen an den Gebäuden, der Schmie de und dem Rinnwerke von Seite der Saline vorge nommen. 3. Ebenso hat der Pächter die ihm zur Benützung Überlassenen Jnventarialgeräthe in jenem Zustande zu rück zu stellen, in welchem.sie. demselben beim Beginne des Pacht«S kommifsionel übergeben wurden. 4. Der bi'sberia« Bezug Hon Sifen, Stahl und Höh» kohlen, so wie vaS d«i den v»»schi«v«n»n Sattneu'Mani- puIationSstältei, abfall«nden alten EisenS, endlich dt» <S«zug von GratiSsalz hör» auk 5. D«r Pächter darf

ungehindert für Private arbei ten, und die bei ihm vom Salzberge od»r dem Pfann» Hause und dem Salinen-Bauwesen bestellten Eisenfabrk- Aate werden ihm nach d«a jedesmaligen ortsüblichen Preisen oder bei b«diui«ndern Bestellungen Fall für Fall nach eigenen kontrahirten Preisen vergütet. 6. Da für diese Hammerschmiede keine Rennkonzef- sion besteht, so hat in di«ser Schmied« jede Eisenfrisch» arbeit zu unterbleiben. 7. Der Pächter har die auf diese Hammerschmied» und ihre Zugehör entfallenden, wie immer

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