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Der Bote für Tirol
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Page 14 of 22
Date: 10.08.1848
Physical description: 22
«»- od«r Sich«rheitS»uS»«iseS und d»S Schätzungsaktes eingelegt w»rd»n. Zur Erleichterung für j»n» Verstei^»rui»g«lustig»n, w»lch» d»r»itS Pächter einer Arrarialmauth find » wird g»stat«t, daß in Betreff derjenigen Personen , w»lche in dem l '?rbi »th» der. selten leitenden Bejirttbehörd», in deren Gebiethe die Mauth- versteigerung, an welcher st, Theil nehmen wol?> « , statlfin- d»t, ein» Mauth oder mehrere Mäuth» bereits gepachtet und ihre dießfällig» Kaution durch Erlag in barem Gelde oder in StaatSpapieren

geleistet haben, statt »ln»r neuen vorläufigen Kaution, lediglich ein» Erklärung genügend ist, daß sie ih,» für die gegenwärtig» Pachtung b»st»llt» Kaution vorläufig als Fortsetzung für ihr« künftig» Verpflichtung ausdehnen. Es muß jedoch in diesem Falle der betreffende Pächter und be ziehungsweise Pachtlustig« durch »ine an dem Tag» d,r Pacht. Versteigerung ausgefertigte Bestätigung der kompetenten Be- zirkS-Verwaltung nachw»is«n, daß er mit keinem Pachtzins rückstande von der von ihm bereits

ist, kein nachträglicher Anboth angenommen. §. 13. Die Uebergabe des Gegenstandes der Pachtung ge schieht mit 1. November 1848. ö. 14. Der Pächter tritt rücksichtlich der gepachteten Siaiivn und der damit verbundenen Gebühreneinhebung in die Rechte und Verpflichtungen des AecarS. §.15. Dort, wo Aerarial - Einhebungsgebäud« bestehen, wird, wenn der Pachter es wünscht, wegen mielhweiser Ue- berlassung derselben an ihn ein Uebereinkommen gepflogen werden. §. 1(Z. Die allgemeinen Pachtbedingungen sind ausder An lage

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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 9 of 10
Date: 18.01.1849
Physical description: 10
am Eingange dieses Gartens gelegene soge nannte Waschhaus, und v. der links am Eingange des Gartens gelegene Einsatz keller sammt der darüber befindlichen Vorraths- oderGarten- Nequisiten-Kammer. 2. Zur Versteigerung wird Jeder zugelassen, der ein Da- rangkid von 10 fl. C. M. erlegt. I. Die Pachtzeit dauert ein Jahr, beginnt mit 15. Febr. 1349, und endet am 14. Febr. 1850. 4. Dem Pächter bleibt jeder Afferpacht dcS Gartens oder d,S Waschhauses bei Strafe der Ungiltigkeit des Vertrages verbothen, auch darf

der Garten nie als Schenklokale henützl werden. 5. Der Ausrufspreis des Pachtzinses für die zu verpach tenden Objekte ist auf Einhundert Gulden Neichs-Währung bestimmt. б. Zur Sichcrstelluiig der vom Pächter übernommenen Verbindlichkeiten hat derselbe eine Kaution im Betrage von Einhundert Gulden Reichs-Währung bar, oder mittelst einer von der k. k. Kammerprokuratur als annehmbar erklärten fiv-julsorischen Kautionsurkunde unterzustellen. 7. Ueber die erfolgende Pachlversteigerung wird die Geneh migung

des hochiöbl. k. k. Landes-GuberniumS vorbehalten, der Pächter aber ist vom Tage des von ihm unterfertigten Versteigerungs-Protokolls mit seinem Offert gebunden. Die Versteigerung geschieht in der Kanzlei der k. k. Pro- vinzial-Baudirektion am 5. Febr. d. I. um 9 Uhr Vormit tags. Die nähern Pachtbedingnisse können zu den gewöhnlichen AmtSstunten bei der k. k. Provinzial-Baudicektion eingesehen werden. Innsbruck, den 12. Jän. 1349. In Abwesenheit des Herrn Vaudirektcrs: Liebener, Adjunkt. Jellnek, Assistent

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