Weisung Niemand mitlizltiren darf, hinlänglich ausweisen kann. IH. Ist der meist ausgefallene Pachtanboth in 3 gleichen Raten, nämlich zu Martini des nämlichen, dann zu Lichtmeß, und Georgi des folgenden Jahres zu Händen der aufgestellten Spitalsverwaltung dermassen abzuführen, daß, wenn nach Verlauf von 6 Wochen das Pacht» ratum nicht abgeführet seyn sollte, der Pacht vertrag als erloschen anzusehen, der milde Ort eine andere Verfügung zu treffen befugt, und der Pächter schuldig sey, den wegen
des aufge hobenen -Pachtkvntraktes erwachsenen Schaden, u. Nachtheil sich v. der Kauzion abziehenftulassen. IV. Kommen die über gegenwärtigen Auf- und künftig n Abzug an Augenschein, Stellung, und Kontrakis«Errichtung ergehende Küsten zur glei chen Halste vom Pächter, und milden Orte ab- zu führen. V. Sind die Gebäude, Aecker, und Wies- mähder so, wie sie angetreten werden , im gu ten Stande zu erhalten, mehr zu bessern, als zu verschlechtern, die Aecker nach Ausweis der Stellung mit Herbstrocken
angesäet, und die Wiesen bemaiert künftig rückzusüllen. VI. Hat Pächter die geringen Nothbesserun- gen selbst zu bestreiten, die grösseren Reparatio nen zeitlich anzuzeigen, und keinen Afterpacht anzustossen VH. Muß die auf den Pachtgründen erzeigte Futterey, Streue, und Bemairung daielbst auf gefuttert, und verbraucht, und nichts davon ver äußert werden. VIII. Hat Pächter für die Gemeinde, wie bisher, zwey Spielthiere, nämlich den Stier, und Schweinbär gut zu halten. IX. Ist Pächter verbunden
um einen lei- deutlichen Marktpreis der Spitalverwaltung feilzugeben. Da XI. das Spital gesummte auf den Pachteffetten haftende Grundzinse, Gewalt« Stadt- Marsch- und Wustungssteuern aus eingenrn Mitteln zu entrichten übernimmt, hak der Pächter allein die vorbesagten auf den Pachtgütern haftende natu ral Zehende an Gehörde, und noch sonderbar dem Herrn Dompfarrer 48 kr. T»)roler, oder ;; kr. Reichs-Währung jährlich abzureichen. XII. Hat Pächter stäts wenigstens 2 Pferde auf eigenen Futter zu halten
üblicher Vergütung unklagbar zu leisten, auch XIII. vorzüglich bey elementar -»fallen an| die Pachtgüter, und bey Feuersbruusten im Spi tal, oder in der Stadt zu Tag, und Nacht mit Pferden sammt seinen Leuten Hand anzulegen, und die vorsall.nden Fuhren mit Löichgeräthfchaf- ten unentgeltlich zu verrichten. XIV. Hat Pächter in das an der Lahn rechts hinüber vom Freythof nächst des SchweingartelS gelegene W esel den Hausleuten, Kranken und Pfriendnern den Zu-und Eintritt zur Erquickung, auch Auslüfterunz