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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 6 of 6
Date: 27.07.1857
Physical description: 6
welche die Bezirtt-Direktion von Fall »u Fall nach den Umständen bemessen wird. „ , . „ . 6 Die Beischaffung der Wegmauth-Valorbolleten > bleibt dem Pächter überlasse», es wird jedoch dem selben ''» Formular vorgezeichnct werden, nach wel chem die Bolleten gedruckt erscheinen müssen, und die Verausgabung einer anders geformten oder ge, schrieben,» Bollete wird der verweigerten Crfolgung einer Bollete gleich geachtet. Auch darf keine in der Jahreszahl, Datum oder in dem Ansätze

des GebührcnbetrageS korrigirte oder radirte Bolle/e der Parthei gegeben werden. 7. Wird von einem Pächter die Maulh in einem Falle abgenommen, in welchem sie nicht gebührt, oder wird von einer Parthei ein höherer Betrag eingebeben, als gesetzlich bestimmt ist, so verwirkt der Pächter eine Strafe in dem zwanzigfachen Be trage deS zur Ungebühr bezogenen MauthgeldeS, un abhängig von jenen Sirafen, die ihn im Grunde deS Strafgesetzes noch treffen können. 8. Verweigert eine Parthei bei Passirnng des Schrankens

oder der Brücke die Entrichtung der Gebühren, oder wolle sie den Schranken gewaltsam überschreiten, so ist der Pächter berechtigt, den Aei- stand der Obrigkeit geziemend anzurufen, und die selbe verpflichtet, diesen Beistand zu leisten. Bei Separat-Eilfahrten, so wie bei Ertrapost- fahrten mit dem Stundenpaß ist die Gebühr erst beim Zurückreiten des Postillons von demselben ge gen Einhändigung der Bollette einzufordern. 9. Das Verfahren über die Verkürzungen der Mauthgebühr wird von den nach dem Gesetze hiezn

berufenen Behörden gepflogen. Der Pächter ist jedoch berechtigt, von . denjenigen, die er in einer svchen Gesällsükertretnng beiritt, das Sieben- und einbalbfache der Gebühr als Sicherstellung der Strafe in Barem einziiheben, worüber er eine schriftliche Bestättiguiig zu ertheilen hat. Auf das Verlangen des Pächters oder des Be schuldigten wird bei dem nächsten Zoll-Verzehrungs- steuer- oder Kontrollsamte oder dem nächsten für die Untersuchungen über Gcfällsübertretungen be stellten Beamten

, oder wenn sich eine Obrigkeit nä her befindet, bei derselben die Thatbeschreibung auf» geiiommeli und über dieselbe weiter nach dem Ge setze vorgegangen. — Die wegen der gedachten Ge- fällsverkürzungeu «infließenden Strafgelder fallen, nach Abzug der Kosten des Verfahrens, soweit diese Kosten nicht von dem Beschuldigten oder Verurtheil- «eu vergütet werden, dem Pächter zu. 10. Die Entscheidung der sich auf die Einhebung der Handhabung der Mauth beziehenden «»treitig- keiteu zwischen den Pächtern und Partheieu steht

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Der Bote für Tirol
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Page 6 of 8
Date: 03.08.1857
Physical description: 8
S88 welche die Vezirks-Dlrektkon von Fall »u Fall nach den ^Umständen bemessen wird. 6. Die Btischaffuiig der Wegmanth-Valorbolleten ^leibt'dem Pächter überlassen, es wird jedoch dem selben »in Formular vorgezeichnet werden, nach wel chem die Bolleten gedruckt erscheine» »inssen. und die Berau-'aabiing einer anders geformten oder ge- schriebeiienÄollete wird der verweigerten Erfolgung einer Bollete gleich geachtet. ' ^ Auch darf keine in der Jahreszahl , Datum oder in dem Ansätze

des Gebührenbetrageö korrigirte oder rädixte Bollete der Parthei gegeben werdend ^ 7.'.Wird von einem Pächter die Mautl, in einem Fälle abgenommen,, in welchem sie iiicht gebührt, oder'wird von, einer Parthei ein höberer Betrag eingebobeik, als gesetzlich bestimmt ist, so verwirkt der Pächter eine Strafe in dem zwanzigfachen Be trage des zur Ungebülir bezogenen Manthgeldes, UN' aböäng'g von /eilen. Slrafen. die ihn im Grunde des Strafgesetzes noch treffen können. . 3. Verweigert eine Parthei bei Passirnng

des Schrankeris oder der Brücke die Entrichtung der Gebühren, öder wolle sie den Schranken gewaltsam überschreite», so ist der Pächter berechtigt, den Bei. stand der Obrigkeit geziemend anzurufen, und die selbe verpflichtet, diesen Beistand zn leisten. Bei Separat-Silsahrten, so wie bei Ertrapost- sabrten mit dem Stundenpaß ist die Gebübr erst beim Zurückreiten des Postillons von demselben ge gen Einhändigung der Bollette einzufordern. 9. Das Verfahren über die Verkürzungen der Manthgebükir

wird von den nach dem Gesetze hiezn berufenen Behörden .gepflogen. Der Pächter ist jedoch berechtigt, von denjenigen, die er in einer sochen Gefällsübertretung betritt, das Sieben- und eindalbfache der Gebühr als Sicherstellnng der Strafe in Barem einznheben, worüber er eine schriftliche Bestältigüng zu ertheilen hat. Auf das Verlangen des Pächters, oder des Be schuldigten wird bei dem nächsten Zoll-Verzelirungs- stener- oder Kontrollsamte oder dem nächsten , für die Untersuchungen über GefällSübertretungen be stellten

Beaipten, oder wenn sich eine Obrigkeit nä her befindete bei' derselben die.Ahatbeschreibnng aus- genominen Und über dieselbe, weiter nach dem Ge setze vorgegangen. wegen der gedachten Ge- fällsvettürzungen einfließenden Strafgelder fallen, nach Abzug! der Kosten des, Verfahrens, soweit diese Kosten nicht von'dem Beschuldigten,oder Vernrtheil- ten vergütet werden, dem Pächter zn. < ' 10. Die Entscheidung der sich auf die EinHebung der,Handhabung der Manth beziehenden «-treitig- keiten

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Der Bote für Tirol
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Page 6 of 8
Date: 10.08.1857
Physical description: 8
welche die SezirkS-Direktion von Fall zu Fall nach den Umständen bemessen wird. 6. Die Beischaffung der Wegmaiith-Dalorbolleten bleibt dein Pächter überlasse». »6 wird jedoch dem selben ein Formular vorgejeicknet werden, nach wel chem die Bollete» gedruckt erscheinen mnssen, und die Verali-gabung einer anders geformten oder ge schriebene» Bollete wird der verweigerten Erfolgung einer Bollete gleich geachtet. Auch darf keine i» der Jahreszahl, Datum oder in dem Ansätze des Gebührenbetrages

korrigirte oder radirte Bollete der Parthei gegeben werde»: 7. Wird von einem Pachter die Ma»tl> i» einem ' Falle abgeiioiiillikn, in welchen, sie »icht gebührt, oder wird von einer Parthei ein höberer Betrag eingekebeii, als gesetzlich bestimmt ist, so verwirkt der Pächter eine Strafe i» dem zwanzigfachen Be- traqe des. zur Ungebükr bezogenen Mauthgeldes, un abhängig vo» jenen Strafen, die ihn im Grnnde des, Strafgesetzes nocl» treffen können. g. Verweigert eine Parthei bei Passirnng des Schrankens

oder der Brücke die Entrichtung der Gebühren, oder wolle sie den Schranken gewaltsam überschreiten, so ist der Pächter berechtigt, den Bei stand der Obrigkeit geziemend anzurufen, und die selbe verpflichtet, diesen Beistand zu leisten. Bei Separat-Eilfahrte», so wie bei Ertrapost- fabrten mit dein Stnndenpaß ist die Gebülir erst beim Zurückreiten des Postillons von demselben ge gen EinKündigung der Bvllette einzufordern. . 9. Das Verfahre» über die Verkürzungen der Manthgebühr wird von den nach dein Gesetze

hiezn berufenen Behörden gepflogen. Der Pächter ist jedoch berechtigt, von denjenigen, die er in einer soche» Gefällsübertretung betritt, das Sieben- und einbalbfache der Gebühr als Sicherstellililg der Strafe in Barem einzuheben, worüber er eine schriftliche Bestältiguiig zu ertheilen bat. Auf das Verlangen des Pächters oder des Be- . schuldigten wird bei dem nächste» Zoll-Verzehr»ngs- stelier- oder Koiitrollsamte oder dem nächsten für dle Untersuchungen über Gefällsübertretuuge» be stellten

Beamten, oder wenn sich eine Obrigkeit nä her befindet, bei derselben die Thatbeschreibung aus genommen und über dieselbe weiter nach dem Ge setze vorgegangen. — Die wegen der gedachten Ge- fällsverkürznngen einfließendcn Strafgelder fallen, nach Abzug der Kosten des Verfahrens, soweit diese Kosten nicht von dem Beschuldigten oder Verurtheil. ten vergütet werden, dem Pächter zu. !y. Die Entscheidung der sich auf die EinHebung der Haudhabung der Mantl, beziehenden «treitig- keiten zwischen den Pächtern

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Der Bote für Tirol
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Page 7 of 8
Date: 01.08.1862
Physical description: 8
Schronkens oder der Brücke die Entrichtung der. Gebühre», oder wollte sie dcn Schranken gewaltsam nberschreite». so ist der Pächter berechtigt, den Bei, stand der Obrigkeit geziemend anzurufen, und die selbe verpflichtet, diesen Beistand zu 'eisten. Bei Separat -Eilfahrten, so wie bei Ertra-Post- fahrten mit dem Stundenpaß ist die Gebühr erst beim Zurückreiten des Postillons von demselben gegen Einbäudigung der Bolle'e einzufordern, falls sie mcht vom Enrapost- Reisenden am Schranken entrichtet

''9^'Das Verfahren über die Verkürzungen der Mautbgebüdr wird von dcn nach dem Gesetze hiezu berufenen Behörden gepflogen. Der Pächter ist je doch berechtigt, von Denjenigen, die er in einer solchen XIefälleübertretung betritt, das Sieben Und eiuhalb- fache ler Gebühr als Sicherstellung der Strafe in Barem einzuheben, worüber er eine schriftliche Be. stätigung zu ertbeilen hat. ' .Auf das Verlangen des Pächters oder deö Be schuldigten wird bei dem nässten Zoll-, DerzebrungS- - steuer- oder Kontrollsas>»e odrr

dem nässten für vie Untersuchungen über Gefälls.Ueberlrctungen bestellten Beamten, odrr wenn sich eine Obrigkeit näber be findet, bei derselben die Thatbeschreidung aufgenom men u»d über dieselbe weiter nach dem Gcletze vor gegangen. Die wegen der gedachten Gesällsverlür« zvngeu einfließendeu Strafgelder füllen, nach Abzug der Kosten des Verfahrens, soweit diese Koste» uicht von dem Beschuldigten oder Verurtheillen vergütet werden, dem Pächter zu. , li). Die Entscheidung der sich auf die Eiuhebung

. und Handhabung der Mauth beziehenden Streitigkeiten zwiichcn den Pächtern und den Parteien steht den Fiuanzbebörden zu. Der Pächter ist daher Lrrbun- den, den Gefällsbehörden über alle Mauthangelegen- heiteu, je nachdem sie es fordern, schriftlich oder mündliche Rede und Antwort zu geben. Diese Be hörden sind berechtiget itm hiezu im Fälle der Wei gerung oder Unterlassung durch Strasbothen oder auf andere gesetzliche Art zu verhalten. Gegen die Entscheidung der Finouz-Bezirks-Direktion kaun bin nen 4 Wochen

der Rekurs an die k. k. Finanz-Lan des-Direktion, und gegen die Entscheidung der letzten gleichfalls binnen 4 lochen an das hohe k. k. Finanz- Ministerium ergriffen werden. 11. Der Pächter ist verpflichtet, auf die Befolgung der Eircnla»Verordnung vom 25.Juni 1L37,Z 13>72 rücksichtlich der Ueberladung zu wachen, uuv die An zeige hirvoil an die nächste politische Obrigkeit oder das nächste Zoll-, Verzehrungssteuer- oder Kontrolls- amt zu machen, je nachdem ein oder das andere Amt auf dem Wege

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Der Bote für Tirol
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Page 7 of 8
Date: 26.07.1862
Physical description: 8
Schränken^ oder der Brücke die Entrichtung der Gebühre», oder wollte sie den Schranke), gewaltsam überschreiten. so ist der Pächter berechtigt, den Bei- stand der Obrigkeit geziemend anzurufen, und die» seihe verpflichtet, diesen Beistand zu leisten. Bei Separat-Eilfahrten, so »°ie bei Ertra-Post« fahrten mit dem Stundenpaß ist die Gebi.hr erst beim Zurückreiten des Postillons von demselben gegen Einhändigung der Bollete einzufordern, fallö sie nicht von, Ertrapost- Reisenden am Schranken

entrichtet ^ Das Verfahren über die Verkürzungen der Manthgebübr wird von den nach dem Gesetze hirzu berufenen.Behörden gepflogen. Der Pächter ist je doch berechtigt, von Denjenigen, die er in einer solchen Gefällsslbertrctuiig betritt, das Sieben und einhalb- fache der Gebühr als Sjchtrstellung der Strafe in Barem eiuzuheben, worüber er eine schriftliche Be stätigung zu ertheilen hat. Auf das Verlangen des Pächters oder des Be schuldigten wird bei dem nächsten Zoll-, Verzehrnngs- steuer

, oder Kontrollsamie oder dem nächsten für vie Untersuchungen über Gesälls-Uebertretungen bestellten Beamten, oder wenn sich eine Obrigk,it «über be findet, bei derselben die Thatbeschreibung ausgenom men und über dieselbe weiter nach dem Gesetze vor gegangen. Die-wegen der gedachten Gefällsverkür, zungen einfließenden Strafgelder fallen, nach Abzug ^ der Kosten des Verfahrens, soweit diese Kosten nicht von dem Beschuldigten oder Verurtheilten vergütet werden, dem Pächter zu. .IN. Die Entscheidung

der sich auf die Einhebung und Handhabung der Manth beziehenden Streitigkeiten zwischen den Pächtern und den Parteien 'steht den Finanzbebörden zu. Der Pächter' ist daher verbun den, den Gefall sbehörden über alle Mauthaugelegen- heiteu, je ngchdrm sie^es fordern, schriftlich oder münrliche Nede und Antwort zu geben. Diese Be hörden sind berechtiget' ihn hiezn im Falle der Wei gerung oder Unierlassnng durch Strafbothen oder auf andere gesetzliche Art zu verhalten. Gegen die Entscheidung der. Finanz-Bezirks-Direktion

kann bin nen 4 Wochen der Rekurs an die k. k. Finanz-Lan- dcs-Direktion, und «zrgen die Entscheidung der letzten gleichfalls binnen 4 Wochen an das hohe k. k. Finanz- Ministerium ergriffen werden. >l. Der Pächter >st verpflichtet, auf die Befolgung der Circular-Verordnung vom 25. Juni 1837,Z, 13172 rückstchtlich der Ueberladung zu wachen, und die An zeige hievon an die nächste politische Obrigkeit oder das nächste Zoll-, Verzehrungsstruer- oder Kontrolls- amt zn mache«, je nachdem ein oder das andere Amt

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Der Bote für Tirol
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Page 9 of 10
Date: 09.08.1859
Physical description: 10
10. Die Entscheidung der sich auf die EinHebung und Handhabung der Manch beziel,enden Streitigkei ten zwisch:,, v«n Pächtern und dn» Parteien steht ten Fmauzbehörden zu. Der Pächter ist daher verbun.. den, den Gesällsbebördeu über alle Mauthangelegen- Heiken, je nachdem sie es fordern, schriftlich oder mündliche Rede und Antwort zu geben. Diese Be hörden sind berechtiget, ihn hiezu im Falle der Wei gerung oder Unterlassung durch Strafboten oder ans andere gesetzliche Art zu verhalten

- trollsamt zn machen, je nachdem ein oder das andere Amt auf dem Wege, in dessen Richtung das Fubr- werk zieht, der Manihstation »über liegt. Wird die Anzeige richtig befunden, so gebührt ihm das Drittel des eingebrachten Strafbetrages. Der Pächter bat ferner auch darüber zu wachen, daß die Eircnlarverordnniig vom 3. Juni 1340 Nro. 133l0—190l, betreffend die Festsetzung der Breite und des Gewichtes der Ladungen der Lastwagen, die Bespannung derselben, die Breite der Neife der Rä der nnd das Einlegen

der Reißkette» befolgt werde, jede Außerachtlassung dieser Verordnung ist von dem Pächter gleichfalls entweder der nächsten politischen Obrigkeit, oder dem nächsten Gefällsamte anzuzeigen. 12. Dem Pächter steht das Recht, die Parteien zur Vorzeigung derManthbollete» von der zurückgelegten Station zu verhalten, nicht zn. >3. Der Pächter verbindet sich zur Leistung einer Cantion, welche, wenn der Pächter den Pachlschilling monatlich vorhinein zu zahlen übernimmt, im sechsten Theile des eiujährigei, Betrages

desselben zu bestehe» hat; we»n der Pächter es aber vorzieht, denselben erst nach Abl-inf eines jeden Monats zu berichtige», in dem vierten Tbeil des jährlichen Pachtschilliugs zu erlegen kommt, und die spätestens bis 15. Okto ber 1859 bei dem betreffenden Amte geleistet wer den muß. 14-.Der Pächter hat selbst für seine Uiiterkuiift zu sorgen, dort aber, wo Aerarial-Gebäude vorbanden sind, in welch.» derselbe untergebracht werden kann, wird, wenn kein Hinderniß obwaltet, wegen seiner Unterbringn

».-; in denselben mit ihm eine besondere Verhandlung gepflogen werden. 15. Den Pachtschilliiig hat der Pächter ans seine Gefahr und Kosten an die il>„, zugewiesene Kassa abznsi'ibren, nnd zwar in monatlichen' gleiche» Raten, welche bis spätestens zur bedungenen Zeit eines jeden Monats zu bezahlen sind. 16. Wenn einem Pächter die Benützung des gan zen gcpachteien Objectes oder bei Coneretal-Pachtun- gen die Benützung anili nur eines einzelnen zn den Concretal'Pachivbjectcn gehörigen, jedoch selbststäu- digen Manthobj, ckes dnrch

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Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1921)
Adressbuch des Kurortes Meran (Meran, Obermais, Untermais, Gratsch), sowie der Gemeinden des politischen Bezirkes Meran mit den Gerichtsbezirken Meran, Lana, Passeier und dem Markte Schlanders ; 10. 1921
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Page 343 of 424
Place: Meran
Publisher: Pötzelberger
Physical description: XVI, 399 S.. - 10. Aufl.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Meran;f.Adressbuch g.Meran <Region>;f.Adressbuch
Location mark: II Z 273/10(1921)
Intern ID: 474767
Eden-Bar (früher „Haßfurther'), I,, Gartengasse bzw. Steinachpl, 12, „Einsiedler' in der Naif (Eig.; Math, Dekas), IL, Naifstraße 237. „Engel (Pächterin: Wtitwe Gasser), III,, Reichsstraße 52, „Englischer Hof' (siehe Aschberger- hof'), „Europa (Eig,: Mario Fochermi), L, Goethestraße 50. Tel, 17, ■ „Fallgatter' (Pächter: Joh, Pircher), IV,, König Laurinstraße 2, „Fischwirtshaus' (Pächter: Franz Knoll), III», Reichsstr, 42. Tel, 413. „Forsterbräu' (Pächter: Anton Zó- derer), I,, Goethestraße

18. Fragsburg (Pächterin: Zenzi Witwe Alber), III,, Freiberg 14, „Frau Emma' (Eig,: Geschw, Hellen- stainer), L, Schillerplatz 68, Tel. 408, (Siehe Anzeige S. 90.) „Gamper' (Pächter: AI. Höfler), III., Reichsstraße 23, „Gasser' (Eig.: Jakob Waldner), IL, Lange Gasse 60, „Goldenes Kreuz' (Geschäftsführer: Ant. Christof eletti), I., Pfarrplatz 2, „Goldener Löwe' (Pächter: Paul Egösi), I„ Postgasse 5, „Goldener Stern' '(Eig,: Alois Wal ser), L, Rénnweg 9, (S. Anz, S, 100.) T el. 366a, „Graf von Meran' (Pächter

: Andrä Scheiber), L, Rennweg 28, „Haas' (Eig.: Ant, Simeaner), IIL, Reichsstraße 102, „Haisrainer - Buschen' (Geschäfts-' führer: Franz Fesele), I,, Bergl, 38. „Hochland', Jos, Maria Doblander. Holzmann Josef („Kleissl'); I„ W.as- serlauben 115. Kath. Gesellenhaus (siehe „Gold, Löwe'). Katzenstein (Pächter: Jos, Winter- holer), III,, Freiberg 31. „Kessler' („König Laurin'), Pächter: Luigi Pasquale. I., Klostersteiö 1. Tel. 348. Kircher (Eig,; Geschw, Ladurner), IV,, König Laurinstraße 15. Kirchncrhof

(Eig,; Georg Stricker), L, Landstraße 18, Kirchsteiger (Pächter: Jos,Zipperle), IL, Lange Gasse 54, Klotz (Pächter: Franz Klotz), HL, Reichsstraße 79. „Kofler' (Bes.; Elisa Asam), III., Pet, Mayrstraße 1. „Krone (Eig.: Anna Witwe Covi), III,, Reichsstraße 55. „Kronprinz' (Eig,: Paul Pechlaner), I„ Goethestraße 21/23. Tel. 321. Kröss Josef, I., Rennweg 6, Tel, 90. Kurhaus (Pächter: Michel L'andt- rnann), I,, Goethestraße 11, Tele fon 12, (Siehe Anz, S, 96,) Ladurner Elise Witwe, I,, Bergl

. 76, Lichtenthurn (Pächter: Geschw, Ja- worski-Haas), III,, Reichsstr, 110. ,,Maiserhof' (Eig,; Hans Malleier), IIL, Reichsstraße 113, Tel, 64. (S, Anz, S, 94,) „Maiser Weinstube' (Math. Spitä ler), II-, Reichenbachgasse 241. Malpertaus (Pacht,: Ignaz Bachlech- ner), II., Lazagsteig 89, Marchetti (Pächter: Ernst Krünes), I„ Berglauben 84, „Meßmer' (Pächter: Math. Pertolli), I., Speckbacherstraße 4, Metz, Café-Restaurant (Pächter; AI. Schrott), II., Schennaer Fahrstr,225, „Mondschein' (Eig,: Angelo Balda- zini

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Newspapers & Magazines
Haller Lokalanzeiger
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Page 3 of 4
Date: 07.12.1929
Physical description: 4
zum Erscheinen nicht aufgelegt ist, bekanntgab, daß er die Verhand lung vertage, um die Frau vorführen zu lassen. § was er sich hat alles gefallen lassen. Cm gewisser Albert Heger war mit dem Pächter Wilhelm Eberl aus Terfens in einen Zivilprozeß verwickelt, dessen kritische Lage so war, daß es zwischen den Zweien auch einmal zu einem „Privatstreit" kam. Der Kläger Heger suchte den Pächter in Terfens auf, um da für den Zivilprozeß irgend ein Kompromiß heraus zuschinden. Da er nicht viel ausrichtete und Eberl

dieses gegen den Kläger Heger sprechenden Vorfalles mußte der Richter vergleichend wirken. Der Pächter aus Terfens mußte den „Lausbuben" mit dem Ausdrucke des Bedauerns zurücknehmen und Abbitte leisten. 8 wegen bedenklichen Ankaufes war der Fell händler Ludwig M. angeklagt. Im Frühjahre, gerade zur Schonzeit des Wildes, kaufte er von Robert Kommeter, der ein gerichtsbekannter Wilderer fein soll, 2 Rehdecken. Gelegentlich der Untersuchung gegen Kommeter wegen Wilddiebstahles stellte sich heraus, daß M. Felle

, was auch dem Richter etwas hoch vorkam. D. glaubt, daß er dem Bauern nie für dieses bis! Holz 10 Schjl- lind gehen könne und es ist ihm lieber, wenn er es hem Bauer zurückstellen kann. Der Richter ging einigend vor uno ®- nuf - daß er sich mit dem Bauern binnen einem Monat auf trgenu Weife ausgeglichen haben muß. Überdies bekam er noch 24 Stunden Arrest bedingt auf ein Jahr. § Um 2 Schilling stritten sich der Snenaler- meister Johann M. mit seinem Pächter Johann Sch., beide in Schwaz. Jemand ließ eine Reparatur

vornehmen und Sch., der damals noch beim M. Gehilfe war, zog sich von der Rechnung 2 Schilling ab, weil er diese angeblich noch gut hatte. Die Sache hatte wohl die Form eines Zivilstreites, nicht die des Betruges. Nach dem aber das Verhältnis zwischen den Beiden ohnedies schon länger nicht mehr stimmt, zeigte der Inhaber der Spenglerei seinen Pächter an, um ihn eher kirre zu machen. Es stellt sich aber heraus, daß Sch. diese besagten 2 Schilling tatsächlich vom Meister gut hatte, nur hat er den Fehler

begangen, daß er ihm diesen Abzug nicht gemeldet hat. Das Gericht nahm an, daß in diesem Falle keine betrügerische Absicht vorlag und sprach den angeklagten Pächter frei.

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Lienzer Zeitung
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Page 2 of 24
Date: 08.08.1903
Physical description: 24
ein jährlicher Pachtschilling von fl. 207.23 insgesamt bezahlt. Während nun in den früheren Jahren die Jagdbarkeit in den hier angegebenen Gemeinden um einen sehr geringen Pachtschilling ausgeübt werden konnte, haben die letzten Jagd-Verpachtungen ein ganz rapides Steigen desselben ergeben und ist eine Gegenüberstellung der Pachtbeträge gewiß interes sant, wie sich aus Nachstehendem ergibt: Lavant: Pächter Jos. Obersteiner in Jselsberg und Joh. Mayr in Göriach, (Ausrufspreis X 280), er steigert für X 525

(1893 fl. 27.12i/z). — Ni- kolsdorf: Pächter Dr. R. Soltmann (Münch ner Jagd-Konsortium), verlängert für X 360 jährlich, wurde in Afterpacht an zwei Parteien überlassen. — Tristach: Pächter Josef Amort, Brunner in Tristach. (Ausrufspreis KI 400), ersteigert für X 800 (1893 fl. 24.11^). — Lei sach: Pächter Dr. R. Soltmann, (Ausrufs preis X 280), ersteigert für X 300 (1893 für Leisach und Burgfrieden fl- 17.50). —Lienz (Bodenjagd): Pächter Josef Huber in Lienz, (Aus rufspreis X 20), ersteigert

für X 100 (1893 fl. 1.75). — Lienz (städt. Wälder in Amlach): Pächter Dr. R. Soltmann, l Ausrufspreis X60), ersteigert für X 130. — Lienz (städt. Wälder in Leisach und Gamsbach): Pächter Dr. R. Solt mann, (Ausrufspreis X 120), ersteigert fiir X 200. (beide Jagden 1893 fl. 3.10). — Lienz (Schloßberg): Pächter Jos. A, Rohracher, (Aus rufspreis X 50), ersteigert für X 60. — Bann berg: Pächter Josef Reiter in Bannberg, (Aus rufspreis X 40), ersteigert für X 80. —Burg frieden: Pächter Viktor Riebler in Lienz

um den Ausrufspreis pr. X 60. — Glanz: Päch ter Alois Zeiner in Glanz um den Ausrufspreis pr. X 45. — Gwabl: Pächter Jos. Egartn?r in Oberdruni, (Ausrufspreis X 36), ersteigert für X 41, (1893 fl. 9.—). - Jselsberg-Stro nach: Pächter Mich. Mayerl in Jselsberg um den Ausrufspreis pr. X 60. — Lengberg: Päch ter Chryfant Kollnig in Lengberg, (Ausrufspreis X50), ersteigert für X 154. — Obernußdorf: Pächter Johann Zeiner von Obernußdorf um den Ausrufspreis pr. X160. — St. Johann i. W.: Pächter Marian Wanner in Lienz

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Der Bote für Tirol
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Page 9 of 24
Date: 23.11.1838
Physical description: 24
fahr ««dKost«n di» Pachters nach den folgend«« 2 §§. neuer lich zu V,rp5cht»n. §. 12. Im Fall» der Pächter die festgesetzte erste Rat» der Pachtsumm» nicht zt» gehörigen Zeit, oder nur zum Theil» be richtiget, wird di« ganz« JahreSpachtfumm« als bereits Verfäl len betrachtet, und »S steht dem höchsten Aerar als Verpachtet frei, gegen d«n Pächter all» j»n» Mittel zu ergreifen, welche zur Sicherung und Habhaftw»rdung des PachtfchillingeS füh ren, daher zu diesem Ende sogleich dir gerichtliche

Pfandbe schreibung und Sequestration der stehenden und Hangenden Früchte ic. nach dem a. b. G. angesucht werden kann. Sollte übrigens der Pächter mit einem ganzjährigen Pachtschllling» im Rückstand» blriben, so kann das höchste Aetar nach seinem Gefallen zu den Mitteln schreiten, welche zur Habhaftwerdung des Pachtzinses führen; «S kann aber auch den Pächter vom Pacht« adsetzen und entfernen, ohne daß Letzterer aus irgend einem Titel einRecht auf Entschädigung, und namentlich we gen Verbesserung

der verpachteten Güter geltend Machen kann. In Anbetracht der verzögerten Entrichtung des Pachtschil linges zu der festgesetzten Verfallzelt wird ferner bestimmt, dasi von dem zur Zahlung frstgefetzten Tage angefangen von der verfallenen und nicht »ntrichtindrn Summe die 4prozentige« Interessen bezahlt werden müssen, und zwar ohn» Rücksicht auf andere^Kosten und Auslagen, welche wegen Hahhaftwerdung der schuldigen Summe, oder aus anderen Ursachen erwachsen. Z. 13. Wenn drr Pächter den übrigen Bedingungen

des verpachtenden Aerars nur wahl weise vorbehalten, «S steht demselben auch frei, mittels der hiezu aufgestellten Behörde all» jene Mittel zu ergreifen, wel che zur unmittelbaren Erfüllung der vom Pächter eingegange nen Verbindlichkeiten führen, dahingegen wird dem Pächter jedoch unter Aufrechthaltung des §. 5 der Rechtsweg für alle Ansprüche offen gelassen, die er aus dem eingegangenen Pachte mächen zU können glaubt. §.14. Zur größern Sicherheit drr Einhaltung des Kontrak tes hat der Pächter bei Errichtung

des Kontraktes den Betrag eines einjährigen Pachtzinses zu erlegen, der als Kaution für die ganze Dauer der Pachtzeit liegen bleibt, daher nicht als Pachtzins betrachtet wird, sondern bis zur Entrichtung der vor letzten halben Pachtrate liegen bleibt. Die letzte halbe Pacht rate wird aus der Kaution bestritten, in der Art, daß die an dere Hälfte der Kaution dem Pächter nach vollstrecktet Pach tung bar zurück gestellt wird, wenn daS Aerar keine weiten: Ansprüche zu machen, und er seinen Verpflichtungen

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Der Bote für Tirol
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Page 9 of 10
Date: 13.08.1863
Physical description: 10
SB>» Theile deS einjährigen Betrages desselben zu be- stede« hat, wenn der Pächter es aber vorjleht, den» selben erst nach Ablauf eineS jede« MonateS zu berichtigen, in dem vierten Theil des jährlichen Pacht schillings j» erlegen kommt, und die spätestens bis IS. Oktober lL63 bei dem betreffenden Amte geleistet werden muß. 14. Der Pächter hat selbst für seine Unterkunst zu sorgen, dort aber, wo Aerarialgebäude vorhanden sind, in welchen derselbe untergebracht

werden kann, wird, wenn kein Hinderniß obwaltet, wegen seiner Unterbringung in denselben mit ihm eine besondere Verhandlung gepflogen werden. 15. Den Pachtschilling hat der Pächter auf seine Gesaör und Kosten an die ihm zugewiesene Kassa abzuführen, und zwar in monatlichen gleichen Raten, welche bis spätestens zur bedungenen Zeit eines jeden Monats zu bezahlen sind. 16. Wenn einemPächter dir Benützung des ganzen gepachteten Objektes oder bei Konkretalpachtungen die Benützung auch nur eines einzelnen zu den Kon» kretalpachtobjekten

Konkretal-Objckt gebothene Pachlschilling nach dem Verhältnisse der einzelnen Ausrusspreise zu dem Ge. sammransrnfspreise vertheilt. Hinsichtlich der Ueber, fuhren wird ausdrücklich festgesetzt, daß das Zufrieren der Flüsse nicht als ein den Entschädignngs.Ansprnch des Pächters begründendes Elementarereigniß ange. sehen wird, und daß'daher auch der Pächter aus Anlaß dieses Ereignisses keine Entschädigung anzu sprechen berechtigt ist. Alle von dein Willen des Pächters abhängenden, daher

durch sein Verschul den hervorgerufenen, die Benützung des Pachiobjekteö behebenden oder beschränkenden Umstände, so wie alle Zufälle und Ereignisse, die bloß auf eine Vermin derung des Pachtobjektes in größerem oder geringe, rem Maße einwirken, durch welche aber die Be nützung eines selbstständigen Mauthobjektes nicht gänzlich unmöglich gemacht wird, treffen gleichfalls den Pächter, der folglich den herbeigeführten Abfall am Ertrage des gepachteten Objektes ohne einen Anspruch auf Entschädigung zu tragen bat

. Die EnischädignngSgcsnche wegen entgangener Be nützung der Pachtobjekte müssen binnen der perem- torischen Frist von drei Monaten vom. Tage der Be hebung des Hindernisses an bei der Bezirksbehörde, in deren Bezirke die Mauthstation gelegen ist, über reicht werden, widrigenfalls auf solche Gesuche keine Rücksicht genommen werden würde. 17. Für den Fall, wenn der Pächter die ver tragsmäßigen Bedingungen nicht genau erfüllen sollte, steht es den mit der Sorge für die Erfüllung -des Vertrages beauftragten Behörden frei

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Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1913)
Adress-Buch der Stadt Bozen und der Marktgemeinde Gries; 11. 1913
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Page 204 of 342
Place: Bozen
Publisher: Verl. der Buchhandl. Tyrolia
Physical description: 207 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Bozen;f.Adressbuch
Location mark: II Z 277/11(1913)
Intern ID: 483350
(Inh.: ÀI. Berger), G-, Jakobsplatz 481 Rose, weisse (Ink.: A. Trafojer), Binderg, 29 *Eössl ( Inh. : Felix Ladurners Erben, Bin derg. 6 (Inserat) Rittnerbahnhof (Inh. Max Dorfner), Z, Bahn strasse 682 Schiernhof (Pacht. Alb. Meier). Schlernstr* 7 (Inserat) Schlüssel (Inh.: Anton BerneT), Göthestr. 40 Staffier Gasthof (Pächter Leopold Schnetz), Z, Kohlern 546 Stern (Inh. M. Brand), Laubeng. 74 Sonne (Inh.: J. Plankensteiner), Eisackstr. 25 *Traube, blaue (Sargant), (Inhaber Johann Scherlin

), Drei folti gkeiisplatz .13 *Traube, goldene (Inh.: JosefTwerdeck),Wem- traubengasse 15 *Turin (Inh. Johann Pieringer), Erzh. Rainer- str. 19 Watschinger Josef, Herberge, Erbseng. 14 c) Restaurationen: } (In sämtlichen Hotels und Gasthöfen.) Au sserbrunner (Brüder Regiert), Goth e str. 36 ^Bahnhof-Restauration (Ink.: Joh. Pattis), Z, Bahnhofplatz 176 •*Bo:zner Hof (Pächter; Hans Beikircher), Z, Virgl 367 Brauhaus (Pächter: Richard Kimitzberger), G, Hauptstrasse 416 Bürgersaal (Pächter: H.. Mayer

), Eisackstr. 17 Cecco Cyrill, -Eantjnetur, G, Fagenstr., Kaserne nnd, Adolf; Pichlerstr. 25 JJolomitenblicb;. (Pächterin : Marie Bexger), G, Quirainerstrasse 53ik / ■ ■ Ddelraut-' (Inh. Josef Thum er 1 , Eisackstr. 21 ^Edelweiss' (Eerd. i l aas), Z, Oberau 640 jigger Johann, G, Men del strasse 54 B Jüclibergerhof (Inh. Simon Mayr), G, Qtiirai- nerstr 643 Florkeller (Inh. : Peter Mölgg). Z. Kardaun 310 Gewerkschaftshaas (Pächter : M. Klein) Gilm- str. 15 ' .Haselburg (Pächter: Jos. IJntersteiner

), Z. Haslach 381 'Hauptschiesstand (Pächter: Wilh. Krötz), Z, Oberau <>49 Höllerhof (Inh : Alois Muigg), Z, Oberau 660 Klaus (I'h.: Maria Zeiger). Z, Köhlern 347 Kofler (Inh.: Anton Zeiger), Z, Kampenn 325 Kohlerhof (Inh. : Gertr. Werner), Z, ■ Virgl 352 Kürhaus (Pacht..: Joh. Beck), G, Kurhaus- str. 855 ' > ' . : Lamm (Inh.: Anton Plattner),' Z, Rentsch 239. Lamm (Inh.: AI. Hub er) G, Meranerstr. 590 Lanner Restauration (Inh,: Louise Lanner), Meinhardstr. 23 *Lents ch (Enh.: Frz. Ziernhöld) Z. B ahnhofsr

. 197 Lewald (Inh.: Johann Plattner), Z, Oberau 408 Mendelhof (Inh. : J.Math a), G, Sigmundskr. 164 Merànerhof (Inh. J, Meraner), Z, Oberau 465 Moritxingerhof (Inh.: Jos. Kofler), G. Meraner- strasse 138 Nöbauer Karl, Kantineur, Gilmstrasse 34 Oberau (Inh.: Joh. Carmimn), Z, Oberau 588 Oberrauch Martin, G, Sigmundskron 175 Oswald (Inh. : J. R. Sinneri, Z, St. Johana 103. (Inserat) Parkschlössl (Pächter: Joh. Pechlaner), Z, Franz Jos.-Str. 187 Paulmichl (Pacht. : Johann Peel*), Erbseng. 10 Pfarrhof

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Der Bote für Tirol
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Page 9 of 10
Date: 17.08.1860
Physical description: 10
selben erst srach, Ab/auf eine? iedeD M^onq^te« zu berichtig,«, in dem vierten Theil des jährlichen Pacht- schillings zu erlegen kommt, und die spätesten« bis 15. Oktober iL6V bei dem betreffenden Amte geleistet wexden muß. ' 14. De? Pächter bat selbst für seine Uute kunst zu sorgen, dort aber, wo Arraiiälgebüude vvshauden find, in, welchen derselbe untergebracht werden kann, wird, wenn kein Hinderniß obioaltet, wegen- seiner Unterbringung in denselben mit ihn« eine besondere Verhandlung

gepflogen werden. 15. Den Pachtschilling hat der Pächter aus seine Gefabr und Kosten an die ihm zugewiesene Kassa abzuführen, und zwar in monatlichen gleicht» Rate», welche bis spätestens zur bedungenen Zeit eines jeden Monats zu bezahlen sind. 16^ Wenn einemPächter die Benützung des ganzen gepachteten Obje5t>s oder bei Konkretalpacktluigen die Benützung auch nur eines einzelnen zn den Kon- kretalpachtobjektc» gehörige» jedoch selbstständigen MauthobjekreS durch ein Eleinentarereigniß

vertheilt. Hinsichtlich der Ueber fuhren wird ansdiücklich festgesetzt, daß das Zufrie ren der Flüsse nicht als ein, den Entschädigungsanspruch des Pächters begründendes Eleinentarereigniß angese hen wild» und daß daher auch der Pächter aus An laß dieses Ereignisses ke ne Entschädigung anzuspre chen bere.l tigt ist. Alle von dem Willen des Päch ters abhängenden, daher durch sein Verschulden her vorgerufenen, die Benützung des Pachiobjekles be hebenden oder beschränkenden Umstände, so wie alle Zufälle

und Ereignisse, die bloß auf eine Vermin derung des Pacl'iobjektes in größerem «der geringe, rem Maße einwirken, durch welche aber die Be nützung eines selbstständigen MauthebjektrS nicht gänzlich unmöglich gemacht wird, treffen gleichfalls den Pächter, der folglich den herbeigeführten Abfall am Ertrage des gepachteten Objekies ohne eine» Anspruch auf Entschädigung zu tragen bat. Die Entschädigung?gesitlt?e wegen eiitgangenrr Be nützung der Pachtobjekie müssen binnen der perem. torischeu Frist von drei

Monaten vom Tage der Be hebung des Hindernisses an bei der Bezirksbehörde, in deren Bezirke die Mauthstation gelegen ist, über reicht werden, widrigenfalls auf selche Gesuche keine Rücksicht genommen werden würde. 17. Für den Fall, wenn der Pächter die ver tragsmäßigen Bedingungen nicht genau erfüllen sollte, steht es den mit der Sorge für die Erfüllung des Vertrages beauftragten Behörden frei, alle jene Maßregeln zu ergreifen, die zur unanfgehaltencn Erfüllung des Vertrages führen, wogegen

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Der Bote für Tirol
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Page 17 of 20
Date: 15.11.1832
Physical description: 20
im, sogenannten StadtzeughauS sammt einem Keller, und «1^ die vorhandenen HauS- und Schankfahrnisse. Der AuSrufSpreiS ist ein jährlicher Pachtschilling von s/,c,o fl. R. W., um welchen obige Gegenstände in Pacht an den Meistbietenden gelassen werden unter fol genden B e d i ng n i sse n. >. Ist derPachtschiUing in vierteljährigen Raten an die Sladtkainmer zu entrichten; sollte der Pächter aber sechs Wochen nach Ablauf des betreffenden Quartals das Ratum noch nicht berichtigt

haben, oder wenn derselbe nach Beurtheilung des unterfertigten Landgerichts die Erfüllung der kontraktmäßig übernommenen Verpflich tungen vernachläßkgt, so kann es den. Pächter mit kreis- amtlicher Bewilligung und nach vorläufiger vierteljähri ger Auskündung vom Pachte entfernen, und dieser auf Wag und Gefahr des Pächters neuerdings versteigert werden. s. Für die Sicherheit der Gebäude wird zwar keine Kaution gefordert, doch versteht es sich wohl von selbst, daß der Pächter für jede Vernachläßigung oder Beschä digung, wodurch

aus seiner oder der Seinigen Schuld den Gebäuden ein Schaden zugefügt wird, verantwort lich , und zugleich auch verpflichtet ist, dieselben im gu ten Zustande zu erhalten, und bei Auflösung des Pacht vertrags eben so, wie er sie erhalten, zurückzustellen. 3. Dem Pächter liegt ob, die gewöhnlichen Ausbes serungen der ihm in Pocht gegebenen Gebäude, Utensi lien und Fahrnisse auf eigene Kosten vorzunehmen, wenn sie nicht 12 fl. R. W. übersteigen. Sollten die Kosten aber höher laufen, so ist eS die Pflicht des Pächters

, den Stadtmagistrat von derNoth- wendigkeit der Reparation in Kenniniß zu setzen, damit derselbe sein Amt handle, und das Nöthige vorkehre; würde der Pächter aber eine Reparation im Betrage von mehr als 12 fl. 3k. W. ohne Wissen und Willen des Ma gistrates aussühren, oder eigenmächtige Abänderungen an den Wirthschafrögebäuden vornehmen, so hat er kei ne Vergütung hiefür anzusprechen, ja er kann sogar ver- halten werden, die Sache wieder in den alten Stand herzustellen; was endlich die Reparationen andenBräu

- Iiausgeräthschasten und Fahrni^en anbelangt, so hat sel be der Pächter selbst.zu trogen. . 4. Um die künftige Rückstellung zu sichern, werden die in Pacht zu gebenden Gegenstände genau verzeichnet und geschätzt werden. , S. Der Pächter ist serners verbunden, nicht nur den einjährigen Pachtzins, der durch die Versteigerung festgesetzt wird, sondern auch die Hälfte des SchätzungS- wertheS der besagten Fahrnisse entweder durch eine real- oder sideijussorifche Kaution für die ganze Pachlzeit sicher zustellen

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