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Der Bote für Tirol
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Page 6 of 6
Date: 27.07.1857
Physical description: 6
welche die Bezirtt-Direktion von Fall »u Fall nach den Umständen bemessen wird. „ , . „ . 6 Die Beischaffung der Wegmauth-Valorbolleten > bleibt dem Pächter überlasse», es wird jedoch dem selben ''» Formular vorgezeichnct werden, nach wel chem die Bolleten gedruckt erscheinen müssen, und die Verausgabung einer anders geformten oder ge, schrieben,» Bollete wird der verweigerten Crfolgung einer Bollete gleich geachtet. Auch darf keine in der Jahreszahl, Datum oder in dem Ansätze

des GebührcnbetrageS korrigirte oder radirte Bolle/e der Parthei gegeben werden. 7. Wird von einem Pächter die Maulh in einem Falle abgenommen, in welchem sie nicht gebührt, oder wird von einer Parthei ein höherer Betrag eingebeben, als gesetzlich bestimmt ist, so verwirkt der Pächter eine Strafe in dem zwanzigfachen Be trage deS zur Ungebühr bezogenen MauthgeldeS, un abhängig von jenen Sirafen, die ihn im Grunde deS Strafgesetzes noch treffen können. 8. Verweigert eine Parthei bei Passirnng des Schrankens

oder der Brücke die Entrichtung der Gebühren, oder wolle sie den Schranken gewaltsam überschreiten, so ist der Pächter berechtigt, den Aei- stand der Obrigkeit geziemend anzurufen, und die selbe verpflichtet, diesen Beistand zu leisten. Bei Separat-Eilfahrten, so wie bei Ertrapost- fahrten mit dem Stundenpaß ist die Gebühr erst beim Zurückreiten des Postillons von demselben ge gen Einhändigung der Bollette einzufordern. 9. Das Verfahren über die Verkürzungen der Mauthgebühr wird von den nach dem Gesetze hiezn

berufenen Behörden gepflogen. Der Pächter ist jedoch berechtigt, von . denjenigen, die er in einer svchen Gesällsükertretnng beiritt, das Sieben- und einbalbfache der Gebühr als Sicherstellung der Strafe in Barem einziiheben, worüber er eine schriftliche Bestättiguiig zu ertheilen hat. Auf das Verlangen des Pächters oder des Be schuldigten wird bei dem nächsten Zoll-Verzehrungs- steuer- oder Kontrollsamte oder dem nächsten für die Untersuchungen über Gcfällsübertretungen be stellten Beamten

, oder wenn sich eine Obrigkeit nä her befindet, bei derselben die Thatbeschreibung auf» geiiommeli und über dieselbe weiter nach dem Ge setze vorgegangen. — Die wegen der gedachten Ge- fällsverkürzungeu «infließenden Strafgelder fallen, nach Abzug der Kosten des Verfahrens, soweit diese Kosten nicht von dem Beschuldigten oder Verurtheil- «eu vergütet werden, dem Pächter zu. 10. Die Entscheidung der sich auf die Einhebung der Handhabung der Mauth beziehenden «»treitig- keiteu zwischen den Pächtern und Partheieu steht

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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 6 of 8
Date: 03.08.1857
Physical description: 8
S88 welche die Vezirks-Dlrektkon von Fall »u Fall nach den ^Umständen bemessen wird. 6. Die Btischaffuiig der Wegmanth-Valorbolleten ^leibt'dem Pächter überlassen, es wird jedoch dem selben »in Formular vorgezeichnet werden, nach wel chem die Bolleten gedruckt erscheine» »inssen. und die Berau-'aabiing einer anders geformten oder ge- schriebeiienÄollete wird der verweigerten Erfolgung einer Bollete gleich geachtet. ' ^ Auch darf keine in der Jahreszahl , Datum oder in dem Ansätze

des Gebührenbetrageö korrigirte oder rädixte Bollete der Parthei gegeben werdend ^ 7.'.Wird von einem Pächter die Mautl, in einem Fälle abgenommen,, in welchem sie iiicht gebührt, oder'wird von, einer Parthei ein höberer Betrag eingebobeik, als gesetzlich bestimmt ist, so verwirkt der Pächter eine Strafe in dem zwanzigfachen Be trage des zur Ungebülir bezogenen Manthgeldes, UN' aböäng'g von /eilen. Slrafen. die ihn im Grunde des Strafgesetzes noch treffen können. . 3. Verweigert eine Parthei bei Passirnng

des Schrankeris oder der Brücke die Entrichtung der Gebühren, öder wolle sie den Schranken gewaltsam überschreite», so ist der Pächter berechtigt, den Bei. stand der Obrigkeit geziemend anzurufen, und die selbe verpflichtet, diesen Beistand zn leisten. Bei Separat-Silsahrten, so wie bei Ertrapost- sabrten mit dem Stundenpaß ist die Gebübr erst beim Zurückreiten des Postillons von demselben ge gen Einhändigung der Bollette einzufordern. 9. Das Verfahren über die Verkürzungen der Manthgebükir

wird von den nach dem Gesetze hiezn berufenen Behörden .gepflogen. Der Pächter ist jedoch berechtigt, von denjenigen, die er in einer sochen Gefällsübertretung betritt, das Sieben- und eindalbfache der Gebühr als Sicherstellnng der Strafe in Barem einznheben, worüber er eine schriftliche Bestältigüng zu ertheilen hat. Auf das Verlangen des Pächters, oder des Be schuldigten wird bei dem nächsten Zoll-Verzelirungs- stener- oder Kontrollsamte oder dem nächsten , für die Untersuchungen über GefällSübertretungen be stellten

Beaipten, oder wenn sich eine Obrigkeit nä her befindete bei' derselben die.Ahatbeschreibnng aus- genominen Und über dieselbe, weiter nach dem Ge setze vorgegangen. wegen der gedachten Ge- fällsvettürzungen einfließenden Strafgelder fallen, nach Abzug! der Kosten des, Verfahrens, soweit diese Kosten nicht von'dem Beschuldigten,oder Vernrtheil- ten vergütet werden, dem Pächter zn. < ' 10. Die Entscheidung der sich auf die EinHebung der,Handhabung der Manth beziehenden «-treitig- keiten

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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 6 of 8
Date: 10.08.1857
Physical description: 8
welche die SezirkS-Direktion von Fall zu Fall nach den Umständen bemessen wird. 6. Die Beischaffung der Wegmaiith-Dalorbolleten bleibt dein Pächter überlasse». »6 wird jedoch dem selben ein Formular vorgejeicknet werden, nach wel chem die Bollete» gedruckt erscheinen mnssen, und die Verali-gabung einer anders geformten oder ge schriebene» Bollete wird der verweigerten Erfolgung einer Bollete gleich geachtet. Auch darf keine i» der Jahreszahl, Datum oder in dem Ansätze des Gebührenbetrages

korrigirte oder radirte Bollete der Parthei gegeben werde»: 7. Wird von einem Pachter die Ma»tl> i» einem ' Falle abgeiioiiillikn, in welchen, sie »icht gebührt, oder wird von einer Parthei ein höberer Betrag eingekebeii, als gesetzlich bestimmt ist, so verwirkt der Pächter eine Strafe i» dem zwanzigfachen Be- traqe des. zur Ungebükr bezogenen Mauthgeldes, un abhängig vo» jenen Strafen, die ihn im Grnnde des, Strafgesetzes nocl» treffen können. g. Verweigert eine Parthei bei Passirnng des Schrankens

oder der Brücke die Entrichtung der Gebühren, oder wolle sie den Schranken gewaltsam überschreiten, so ist der Pächter berechtigt, den Bei stand der Obrigkeit geziemend anzurufen, und die selbe verpflichtet, diesen Beistand zu leisten. Bei Separat-Eilfahrte», so wie bei Ertrapost- fabrten mit dein Stnndenpaß ist die Gebülir erst beim Zurückreiten des Postillons von demselben ge gen EinKündigung der Bvllette einzufordern. . 9. Das Verfahre» über die Verkürzungen der Manthgebühr wird von den nach dein Gesetze

hiezn berufenen Behörden gepflogen. Der Pächter ist jedoch berechtigt, von denjenigen, die er in einer soche» Gefällsübertretung betritt, das Sieben- und einbalbfache der Gebühr als Sicherstellililg der Strafe in Barem einzuheben, worüber er eine schriftliche Bestältiguiig zu ertheilen bat. Auf das Verlangen des Pächters oder des Be- . schuldigten wird bei dem nächste» Zoll-Verzehr»ngs- stelier- oder Koiitrollsamte oder dem nächsten für dle Untersuchungen über Gefällsübertretuuge» be stellten

Beamten, oder wenn sich eine Obrigkeit nä her befindet, bei derselben die Thatbeschreibung aus genommen und über dieselbe weiter nach dem Ge setze vorgegangen. — Die wegen der gedachten Ge- fällsverkürznngen einfließendcn Strafgelder fallen, nach Abzug der Kosten des Verfahrens, soweit diese Kosten nicht von dem Beschuldigten oder Verurtheil. ten vergütet werden, dem Pächter zu. !y. Die Entscheidung der sich auf die EinHebung der Haudhabung der Mantl, beziehenden «treitig- keiten zwischen den Pächtern

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Newspapers & Magazines
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 2 of 8
Date: 18.01.1924
Physical description: 8
Bundeskanzler Dr. Seipel regt an, die Gene raldebatte morgen abzuschließen und dre weitere Verhandlung in ein kleineres Komitee zu verlegen. Abg. Seih erklärt sich namens der Sozial demokraten mit der Anregung des Bundeskanzlers ^ einverstanden. - Nächste Sitzung Freitag 11 Uhr vormittags. * * Die Sozialdemokraten für den PächLerschutz. . Wir haben schon kurz darüber berichtet, daß'die Sozialdemokraten im Nationalrat einen Gesetz entwurf über den Schutz der Pächter eingebracht

, wenn sich etwa größere Massen des Landvolkes durch Kündigun gen bedroht fühlten und in die Städte flüchteten oder gar zum Wanderstab griffen. In Würdi gung dieser großen Gefahren hat die Gesetzgebung der Republik bisher entschieden dahin gearbeitet, den landwirtschaftlichen Pächter insofern an die Scholle sestzuhalten, indem sie die Fortsetzung des alten Pachtverhältnisses zu erschwinglichen Bedin gungen ermöglicht. Da alle im jetzigen Nationalrat vertretenen Parteien programmatisch den Kampf

gegen das arbeitslose Renteneinkommen auf ihre Fahne ge schrieben haben, erscheinen nach der grundsätzlichen .Vorentscheidung über das Mietengesetz alle Vor aussetzungen für 'die Schaffung eines brauchbaren Pächterschutzes gegeben. Zwar hat die Mehrheit des Nationalrates noch am 17. Juli 1923 einen ; Antrag aus ein Pächterschutzgesetz abgelehnt. Wäh rend der großen Volksbewegung vor den letzten .Wahlen kam es jedoch deutlich zum Ausdruck, daß die große Mehrheit des Landvolkes Len Pächter schutz wünscht und braucht

. Eine Neuordnung ist umso notwendiger, da mit dem Ende des heurigen Jahres der Pächterschutz abläust; Mafsenkündigun- gen von Pächtern für den 31. Dezember 1924 wür den nicht nur eine soziale Krise im, Landvolk er regen, sondern auch Unruhe in die landwirtschaft liche Produktion tragen, deren langsame Erho lung nicht durch eine plötzliche Störung der ge- ' gerrwärtigen Betriebsverhältnisse gehemmt werden darf. Bei dem Anlaß der Ueberführung des Pächter- fchutzes in ein Dauergesetz ergibt sich die Notwen

digkeit, einzelne Mängel, die das gütende Recht zeigt, zu verbessern. Daher wird im Antrag aus drücklich der Pächterschutz auch aus Gärten und Weingärten anwendbar erklärt. Bei der Erhö hung des Pachtzinses wird unterschieden zwischen den kleinen und den mittleren Pachtungen; wäh rend die letzteren in der Hauptsache gegen Kündi gung und wucherische Pachtzinse geschützt sein sol len, soll der kleine Pächter in Anlehnung an Ideen des Mieterschutzes nur zur Zahlung von Zinsen verhalten

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Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1921)
Adressbuch des Kurortes Meran (Meran, Obermais, Untermais, Gratsch), sowie der Gemeinden des politischen Bezirkes Meran mit den Gerichtsbezirken Meran, Lana, Passeier und dem Markte Schlanders ; 10. 1921
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Page 343 of 424
Place: Meran
Publisher: Pötzelberger
Physical description: XVI, 399 S.. - 10. Aufl.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Meran;f.Adressbuch g.Meran <Region>;f.Adressbuch
Location mark: II Z 273/10(1921)
Intern ID: 474767
Eden-Bar (früher „Haßfurther'), I,, Gartengasse bzw. Steinachpl, 12, „Einsiedler' in der Naif (Eig.; Math, Dekas), IL, Naifstraße 237. „Engel (Pächterin: Wtitwe Gasser), III,, Reichsstraße 52, „Englischer Hof' (siehe Aschberger- hof'), „Europa (Eig,: Mario Fochermi), L, Goethestraße 50. Tel, 17, ■ „Fallgatter' (Pächter: Joh, Pircher), IV,, König Laurinstraße 2, „Fischwirtshaus' (Pächter: Franz Knoll), III», Reichsstr, 42. Tel, 413. „Forsterbräu' (Pächter: Anton Zó- derer), I,, Goethestraße

18. Fragsburg (Pächterin: Zenzi Witwe Alber), III,, Freiberg 14, „Frau Emma' (Eig,: Geschw, Hellen- stainer), L, Schillerplatz 68, Tel. 408, (Siehe Anzeige S. 90.) „Gamper' (Pächter: AI. Höfler), III., Reichsstraße 23, „Gasser' (Eig.: Jakob Waldner), IL, Lange Gasse 60, „Goldenes Kreuz' (Geschäftsführer: Ant. Christof eletti), I., Pfarrplatz 2, „Goldener Löwe' (Pächter: Paul Egösi), I„ Postgasse 5, „Goldener Stern' '(Eig,: Alois Wal ser), L, Rénnweg 9, (S. Anz, S, 100.) T el. 366a, „Graf von Meran' (Pächter

: Andrä Scheiber), L, Rennweg 28, „Haas' (Eig.: Ant, Simeaner), IIL, Reichsstraße 102, „Haisrainer - Buschen' (Geschäfts-' führer: Franz Fesele), I,, Bergl, 38. „Hochland', Jos, Maria Doblander. Holzmann Josef („Kleissl'); I„ W.as- serlauben 115. Kath. Gesellenhaus (siehe „Gold, Löwe'). Katzenstein (Pächter: Jos, Winter- holer), III,, Freiberg 31. „Kessler' („König Laurin'), Pächter: Luigi Pasquale. I., Klostersteiö 1. Tel. 348. Kircher (Eig,; Geschw, Ladurner), IV,, König Laurinstraße 15. Kirchncrhof

(Eig,; Georg Stricker), L, Landstraße 18, Kirchsteiger (Pächter: Jos,Zipperle), IL, Lange Gasse 54, Klotz (Pächter: Franz Klotz), HL, Reichsstraße 79. „Kofler' (Bes.; Elisa Asam), III., Pet, Mayrstraße 1. „Krone (Eig.: Anna Witwe Covi), III,, Reichsstraße 55. „Kronprinz' (Eig,: Paul Pechlaner), I„ Goethestraße 21/23. Tel. 321. Kröss Josef, I., Rennweg 6, Tel, 90. Kurhaus (Pächter: Michel L'andt- rnann), I,, Goethestraße 11, Tele fon 12, (Siehe Anz, S, 96,) Ladurner Elise Witwe, I,, Bergl

. 76, Lichtenthurn (Pächter: Geschw, Ja- worski-Haas), III,, Reichsstr, 110. ,,Maiserhof' (Eig,; Hans Malleier), IIL, Reichsstraße 113, Tel, 64. (S, Anz, S, 94,) „Maiser Weinstube' (Math. Spitä ler), II-, Reichenbachgasse 241. Malpertaus (Pacht,: Ignaz Bachlech- ner), II., Lazagsteig 89, Marchetti (Pächter: Ernst Krünes), I„ Berglauben 84, „Meßmer' (Pächter: Math. Pertolli), I., Speckbacherstraße 4, Metz, Café-Restaurant (Pächter; AI. Schrott), II., Schennaer Fahrstr,225, „Mondschein' (Eig,: Angelo Balda- zini

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Haller Lokalanzeiger
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Page 3 of 4
Date: 07.12.1929
Physical description: 4
zum Erscheinen nicht aufgelegt ist, bekanntgab, daß er die Verhand lung vertage, um die Frau vorführen zu lassen. § was er sich hat alles gefallen lassen. Cm gewisser Albert Heger war mit dem Pächter Wilhelm Eberl aus Terfens in einen Zivilprozeß verwickelt, dessen kritische Lage so war, daß es zwischen den Zweien auch einmal zu einem „Privatstreit" kam. Der Kläger Heger suchte den Pächter in Terfens auf, um da für den Zivilprozeß irgend ein Kompromiß heraus zuschinden. Da er nicht viel ausrichtete und Eberl

dieses gegen den Kläger Heger sprechenden Vorfalles mußte der Richter vergleichend wirken. Der Pächter aus Terfens mußte den „Lausbuben" mit dem Ausdrucke des Bedauerns zurücknehmen und Abbitte leisten. 8 wegen bedenklichen Ankaufes war der Fell händler Ludwig M. angeklagt. Im Frühjahre, gerade zur Schonzeit des Wildes, kaufte er von Robert Kommeter, der ein gerichtsbekannter Wilderer fein soll, 2 Rehdecken. Gelegentlich der Untersuchung gegen Kommeter wegen Wilddiebstahles stellte sich heraus, daß M. Felle

, was auch dem Richter etwas hoch vorkam. D. glaubt, daß er dem Bauern nie für dieses bis! Holz 10 Schjl- lind gehen könne und es ist ihm lieber, wenn er es hem Bauer zurückstellen kann. Der Richter ging einigend vor uno ®- nuf - daß er sich mit dem Bauern binnen einem Monat auf trgenu Weife ausgeglichen haben muß. Überdies bekam er noch 24 Stunden Arrest bedingt auf ein Jahr. § Um 2 Schilling stritten sich der Snenaler- meister Johann M. mit seinem Pächter Johann Sch., beide in Schwaz. Jemand ließ eine Reparatur

vornehmen und Sch., der damals noch beim M. Gehilfe war, zog sich von der Rechnung 2 Schilling ab, weil er diese angeblich noch gut hatte. Die Sache hatte wohl die Form eines Zivilstreites, nicht die des Betruges. Nach dem aber das Verhältnis zwischen den Beiden ohnedies schon länger nicht mehr stimmt, zeigte der Inhaber der Spenglerei seinen Pächter an, um ihn eher kirre zu machen. Es stellt sich aber heraus, daß Sch. diese besagten 2 Schilling tatsächlich vom Meister gut hatte, nur hat er den Fehler

begangen, daß er ihm diesen Abzug nicht gemeldet hat. Das Gericht nahm an, daß in diesem Falle keine betrügerische Absicht vorlag und sprach den angeklagten Pächter frei.

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Newspapers & Magazines
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 3 of 8
Date: 19.12.1932
Physical description: 8
offiziell gestatten, diese Arbeiter mit Schlangenhautpeitschen zu züchtigen. Wenn das schon ofsiziell erlaubt ist. was geschieht dann erst in der rauhen Praxis? Die Formen und die Vorwände der Sklavenhaltung sind verschieden. In vielen Fällen halt man es nicht für notwendig, einen Vorwand zu suchen, in anderen Fällen führt man eine Art der Verpachtung ein, die man das „Cropper "-System nennt. Es besteht in folgender Tatsache: Der Pächter darf die Farm nur dann verlassen, wenn er dem Verpächter

keinen Cent schuldig ist. Der Verpächter aber hat es m der Hand, zu verhindern, daß je dieser Augenblick eintritt. Wieso? Der Verpächter besorgt den Verkauf der Produkte, die der Pächter erzeugt. Er hat es in der Hand, einen Teil der Produkte für sich selbst zu ver wenden und dafür den Preis selbst zu bestimmen. Der Ver pächter nimmt auf diese Weise willkürlich die Bemessung des Gewinnes vor und ist dadurch in der Lage, dafür zu sorgen, daß dieser Gewinn nie zu hoch wird. Auf der anderen Seite

hat der Verpächter das Recht, zu bestimmen, wie hoch er dem Pächter die Miete, die Verpflegung, das Saat getreide usw. anrechnet. Auf diese Weise entscheidet er also nicht nur über die Höhe der Einnahmen, sondern auch der Ausgaben der Pächter. So ist es ihm — die Gerichte ge ben ihm stets recht — möglich, jederzeit dafür zu sorgen, d die Ausgaben des Pächters höher sind als seine Ein nahmen. Mn Haudwerkrbur'ch wird vergewaltigt Leoben, 17. Dezember. (=) In Kapfenberg und Bruck an der Mur ist ein großer Skandal

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Lienzer Zeitung
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Page 2 of 24
Date: 08.08.1903
Physical description: 24
ein jährlicher Pachtschilling von fl. 207.23 insgesamt bezahlt. Während nun in den früheren Jahren die Jagdbarkeit in den hier angegebenen Gemeinden um einen sehr geringen Pachtschilling ausgeübt werden konnte, haben die letzten Jagd-Verpachtungen ein ganz rapides Steigen desselben ergeben und ist eine Gegenüberstellung der Pachtbeträge gewiß interes sant, wie sich aus Nachstehendem ergibt: Lavant: Pächter Jos. Obersteiner in Jselsberg und Joh. Mayr in Göriach, (Ausrufspreis X 280), er steigert für X 525

(1893 fl. 27.12i/z). — Ni- kolsdorf: Pächter Dr. R. Soltmann (Münch ner Jagd-Konsortium), verlängert für X 360 jährlich, wurde in Afterpacht an zwei Parteien überlassen. — Tristach: Pächter Josef Amort, Brunner in Tristach. (Ausrufspreis KI 400), ersteigert für X 800 (1893 fl. 24.11^). — Lei sach: Pächter Dr. R. Soltmann, (Ausrufs preis X 280), ersteigert für X 300 (1893 für Leisach und Burgfrieden fl- 17.50). —Lienz (Bodenjagd): Pächter Josef Huber in Lienz, (Aus rufspreis X 20), ersteigert

für X 100 (1893 fl. 1.75). — Lienz (städt. Wälder in Amlach): Pächter Dr. R. Soltmann, l Ausrufspreis X60), ersteigert für X 130. — Lienz (städt. Wälder in Leisach und Gamsbach): Pächter Dr. R. Solt mann, (Ausrufspreis X 120), ersteigert fiir X 200. (beide Jagden 1893 fl. 3.10). — Lienz (Schloßberg): Pächter Jos. A, Rohracher, (Aus rufspreis X 50), ersteigert für X 60. — Bann berg: Pächter Josef Reiter in Bannberg, (Aus rufspreis X 40), ersteigert für X 80. —Burg frieden: Pächter Viktor Riebler in Lienz

um den Ausrufspreis pr. X 60. — Glanz: Päch ter Alois Zeiner in Glanz um den Ausrufspreis pr. X 45. — Gwabl: Pächter Jos. Egartn?r in Oberdruni, (Ausrufspreis X 36), ersteigert für X 41, (1893 fl. 9.—). - Jselsberg-Stro nach: Pächter Mich. Mayerl in Jselsberg um den Ausrufspreis pr. X 60. — Lengberg: Päch ter Chryfant Kollnig in Lengberg, (Ausrufspreis X50), ersteigert für X 154. — Obernußdorf: Pächter Johann Zeiner von Obernußdorf um den Ausrufspreis pr. X160. — St. Johann i. W.: Pächter Marian Wanner in Lienz

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Der Bote für Tirol
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Page 9 of 24
Date: 23.11.1838
Physical description: 24
fahr ««dKost«n di» Pachters nach den folgend«« 2 §§. neuer lich zu V,rp5cht»n. §. 12. Im Fall» der Pächter die festgesetzte erste Rat» der Pachtsumm» nicht zt» gehörigen Zeit, oder nur zum Theil» be richtiget, wird di« ganz« JahreSpachtfumm« als bereits Verfäl len betrachtet, und »S steht dem höchsten Aerar als Verpachtet frei, gegen d«n Pächter all» j»n» Mittel zu ergreifen, welche zur Sicherung und Habhaftw»rdung des PachtfchillingeS füh ren, daher zu diesem Ende sogleich dir gerichtliche

Pfandbe schreibung und Sequestration der stehenden und Hangenden Früchte ic. nach dem a. b. G. angesucht werden kann. Sollte übrigens der Pächter mit einem ganzjährigen Pachtschllling» im Rückstand» blriben, so kann das höchste Aetar nach seinem Gefallen zu den Mitteln schreiten, welche zur Habhaftwerdung des Pachtzinses führen; «S kann aber auch den Pächter vom Pacht« adsetzen und entfernen, ohne daß Letzterer aus irgend einem Titel einRecht auf Entschädigung, und namentlich we gen Verbesserung

der verpachteten Güter geltend Machen kann. In Anbetracht der verzögerten Entrichtung des Pachtschil linges zu der festgesetzten Verfallzelt wird ferner bestimmt, dasi von dem zur Zahlung frstgefetzten Tage angefangen von der verfallenen und nicht »ntrichtindrn Summe die 4prozentige« Interessen bezahlt werden müssen, und zwar ohn» Rücksicht auf andere^Kosten und Auslagen, welche wegen Hahhaftwerdung der schuldigen Summe, oder aus anderen Ursachen erwachsen. Z. 13. Wenn drr Pächter den übrigen Bedingungen

des verpachtenden Aerars nur wahl weise vorbehalten, «S steht demselben auch frei, mittels der hiezu aufgestellten Behörde all» jene Mittel zu ergreifen, wel che zur unmittelbaren Erfüllung der vom Pächter eingegange nen Verbindlichkeiten führen, dahingegen wird dem Pächter jedoch unter Aufrechthaltung des §. 5 der Rechtsweg für alle Ansprüche offen gelassen, die er aus dem eingegangenen Pachte mächen zU können glaubt. §.14. Zur größern Sicherheit drr Einhaltung des Kontrak tes hat der Pächter bei Errichtung

des Kontraktes den Betrag eines einjährigen Pachtzinses zu erlegen, der als Kaution für die ganze Dauer der Pachtzeit liegen bleibt, daher nicht als Pachtzins betrachtet wird, sondern bis zur Entrichtung der vor letzten halben Pachtrate liegen bleibt. Die letzte halbe Pacht rate wird aus der Kaution bestritten, in der Art, daß die an dere Hälfte der Kaution dem Pächter nach vollstrecktet Pach tung bar zurück gestellt wird, wenn daS Aerar keine weiten: Ansprüche zu machen, und er seinen Verpflichtungen

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 8 of 12
Date: 26.09.1919
Physical description: 12
sich durch Einsichtnahme in die bei der Gemeinde ausliegenden Aufteilungsliste selbst überzeugen, ob die Kleinbauern gegenüber den größe ren Besitzern berücksichtigt worden sind. Im gegenteili gen Falle wäre die zu begründende Beschwerde sch o n jetzt, nickt erst im Zeitpunkte der Stellung, bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft einzubringen. Frage 3364: Kann ein Pächter verhalten werden, narb Ablauf der Pachtzeit dem Verpächter einen Te:l der'Fechsung zur Fortführung des Wirtschastsbstriebes gegen Zahlung

zurückzulaffen? Antwort: In Abänderung der Mrmsterial-Ver- ordnung vom 3U Jänner 19H8, R.-G.-Bl. Nr. 37, be stimmt die Verordnung des'Ackerbauministeriums und Justizministeriums vom 28. August 1918, R.-G.-Bl.! Nr. 320. folgendes: „Dem Verpächter eines landwirt schaftlichen Grundstückes steht während der letzten 12 Monate des Pachtverhältnisses gegenüber dem Pächter das Vorkaufsrecht auf die auf dem Gute be findlick en und zu dessen ordentlicher Bewirtschaftung erforderlichen Webstücke. Gerätschaften

. Fut'ermittel, Saatgutmengen und sonstigen Betriebsmittel zu.' Es ft:M ello dem Verruchter nur ein Vorkaufs recht zui Wenn der Päckter also die Fahrnisse, Futter- Mittel usw. nicht verkaufen will, kann er hiezu n i ch t gezwungen werden. Frage 8835: Hat der Pächter auch Anspruch auf jene Bodenproduktö, die nach Ablauf der Pachtzeit zur Ernte gelangen? Antwort: Nach geendetem Pachtvertrags müssen laut § 1109 des allg. b. G.-V., gepachtete Grundstücke mit Rücksicht auf die Jahreszeit, in welcher der Pacht

endigt, in gewöhnlicher wirtschaftlicher Kultur zurück- gestellt werden. Der Pächter hat demnach auf d:e Ernte nach geendeter Pachtzeit kemen Anspruch, wohl; aber hat er Anspruch auf eine angemessene Entschädr- gung für die für diese Ernte während der Pacht-, dauer gehabten Ausgaben, für die Arbeitsleistung nebst einem entsprechenden Bodennutzen für die voni ihm nicht geernteten Produkte währen der Dauer des Pachtvertrages. , Fraao 8388: In meinem Acker nimmt das Distel unbraut derart übarband

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Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1913)
Adress-Buch der Stadt Bozen und der Marktgemeinde Gries; 11. 1913
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Page 204 of 342
Place: Bozen
Publisher: Verl. der Buchhandl. Tyrolia
Physical description: 207 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Bozen;f.Adressbuch
Location mark: II Z 277/11(1913)
Intern ID: 483350
(Inh.: ÀI. Berger), G-, Jakobsplatz 481 Rose, weisse (Ink.: A. Trafojer), Binderg, 29 *Eössl ( Inh. : Felix Ladurners Erben, Bin derg. 6 (Inserat) Rittnerbahnhof (Inh. Max Dorfner), Z, Bahn strasse 682 Schiernhof (Pacht. Alb. Meier). Schlernstr* 7 (Inserat) Schlüssel (Inh.: Anton BerneT), Göthestr. 40 Staffier Gasthof (Pächter Leopold Schnetz), Z, Kohlern 546 Stern (Inh. M. Brand), Laubeng. 74 Sonne (Inh.: J. Plankensteiner), Eisackstr. 25 *Traube, blaue (Sargant), (Inhaber Johann Scherlin

), Drei folti gkeiisplatz .13 *Traube, goldene (Inh.: JosefTwerdeck),Wem- traubengasse 15 *Turin (Inh. Johann Pieringer), Erzh. Rainer- str. 19 Watschinger Josef, Herberge, Erbseng. 14 c) Restaurationen: } (In sämtlichen Hotels und Gasthöfen.) Au sserbrunner (Brüder Regiert), Goth e str. 36 ^Bahnhof-Restauration (Ink.: Joh. Pattis), Z, Bahnhofplatz 176 •*Bo:zner Hof (Pächter; Hans Beikircher), Z, Virgl 367 Brauhaus (Pächter: Richard Kimitzberger), G, Hauptstrasse 416 Bürgersaal (Pächter: H.. Mayer

), Eisackstr. 17 Cecco Cyrill, -Eantjnetur, G, Fagenstr., Kaserne nnd, Adolf; Pichlerstr. 25 JJolomitenblicb;. (Pächterin : Marie Bexger), G, Quirainerstrasse 53ik / ■ ■ Ddelraut-' (Inh. Josef Thum er 1 , Eisackstr. 21 ^Edelweiss' (Eerd. i l aas), Z, Oberau 640 jigger Johann, G, Men del strasse 54 B Jüclibergerhof (Inh. Simon Mayr), G, Qtiirai- nerstr 643 Florkeller (Inh. : Peter Mölgg). Z. Kardaun 310 Gewerkschaftshaas (Pächter : M. Klein) Gilm- str. 15 ' .Haselburg (Pächter: Jos. IJntersteiner

), Z. Haslach 381 'Hauptschiesstand (Pächter: Wilh. Krötz), Z, Oberau <>49 Höllerhof (Inh : Alois Muigg), Z, Oberau 660 Klaus (I'h.: Maria Zeiger). Z, Köhlern 347 Kofler (Inh.: Anton Zeiger), Z, Kampenn 325 Kohlerhof (Inh. : Gertr. Werner), Z, ■ Virgl 352 Kürhaus (Pacht..: Joh. Beck), G, Kurhaus- str. 855 ' > ' . : Lamm (Inh.: Anton Plattner),' Z, Rentsch 239. Lamm (Inh.: AI. Hub er) G, Meranerstr. 590 Lanner Restauration (Inh,: Louise Lanner), Meinhardstr. 23 *Lents ch (Enh.: Frz. Ziernhöld) Z. B ahnhofsr

. 197 Lewald (Inh.: Johann Plattner), Z, Oberau 408 Mendelhof (Inh. : J.Math a), G, Sigmundskr. 164 Merànerhof (Inh. J, Meraner), Z, Oberau 465 Moritxingerhof (Inh.: Jos. Kofler), G. Meraner- strasse 138 Nöbauer Karl, Kantineur, Gilmstrasse 34 Oberau (Inh.: Joh. Carmimn), Z, Oberau 588 Oberrauch Martin, G, Sigmundskron 175 Oswald (Inh. : J. R. Sinneri, Z, St. Johana 103. (Inserat) Parkschlössl (Pächter: Joh. Pechlaner), Z, Franz Jos.-Str. 187 Paulmichl (Pacht. : Johann Peel*), Erbseng. 10 Pfarrhof

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Date: 23.01.1933
Physical description: 8
hereingebracht werden, die der Pächter dem Rechtsanwalt Dr. Raunicher schuldete. Da der Lrekutor schon einmal von den Angehörigen des Pächters an der Pfändung gehindert worden war, wurde ihm vom Gericht eine Gendarmerieassistenz beigestellt, und zwar die Rayons- infpektoren Jaklitsch und Lutz aus Völkermarkt. Zur Versteigerung waren eine Kuh und einige Schweine ausgeschrieben. Der Amtshandlung widersetzte sich vor allem der 34jährige Sohn des Pächters Franz Ur bas der behauptete, daß zwei

der zur Versteigerung gelan genden Schweine nicht seinem Vater, sondern ihm selbst gehören. Auch der Pächter Georg Urbas und die Lebens gefährtin des Franz beteiligten sich an den Widersetzlich keiten. Der Schweinestall war vernagelt worden und den Beamten wurdeder Zutritt verwehrt. Franz Urbas stellte sich vor den vernagelten Schweinestall und ließ sich durch kein Zureden dazu bewegen, vom Platz zu weichen. Der Kteliche Stich Während Inspektor Lutz auf den aufgeregten Urbas einredete, begaben sich der Exekutor

schuldigen Beamten. Von da zogen die Bauern zum Gendarmeriegebäude und verlangten, daß beide Rayons inspektoren vor den versammelten Bauern entwaffnst werden. Die Demonstranten lärmten mehrere Stunden hindurch in den Straßen Völkermarkts und zogen auch vor die Kanzlei des heimatschützlerischen Rechtsanwaltes Dr. Raunicher, auf dessen Betreiben die Exekution gegen den Pächter bewilligt worden war. Der Rechtsanwalt ver schwand aus Völkermarkt und war nicht mehr aufzufinden. Erst

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