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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 6 of 6
Date: 27.07.1857
Physical description: 6
welche die Bezirtt-Direktion von Fall »u Fall nach den Umständen bemessen wird. „ , . „ . 6 Die Beischaffung der Wegmauth-Valorbolleten > bleibt dem Pächter überlasse», es wird jedoch dem selben ''» Formular vorgezeichnct werden, nach wel chem die Bolleten gedruckt erscheinen müssen, und die Verausgabung einer anders geformten oder ge, schrieben,» Bollete wird der verweigerten Crfolgung einer Bollete gleich geachtet. Auch darf keine in der Jahreszahl, Datum oder in dem Ansätze

des GebührcnbetrageS korrigirte oder radirte Bolle/e der Parthei gegeben werden. 7. Wird von einem Pächter die Maulh in einem Falle abgenommen, in welchem sie nicht gebührt, oder wird von einer Parthei ein höherer Betrag eingebeben, als gesetzlich bestimmt ist, so verwirkt der Pächter eine Strafe in dem zwanzigfachen Be trage deS zur Ungebühr bezogenen MauthgeldeS, un abhängig von jenen Sirafen, die ihn im Grunde deS Strafgesetzes noch treffen können. 8. Verweigert eine Parthei bei Passirnng des Schrankens

oder der Brücke die Entrichtung der Gebühren, oder wolle sie den Schranken gewaltsam überschreiten, so ist der Pächter berechtigt, den Aei- stand der Obrigkeit geziemend anzurufen, und die selbe verpflichtet, diesen Beistand zu leisten. Bei Separat-Eilfahrten, so wie bei Ertrapost- fahrten mit dem Stundenpaß ist die Gebühr erst beim Zurückreiten des Postillons von demselben ge gen Einhändigung der Bollette einzufordern. 9. Das Verfahren über die Verkürzungen der Mauthgebühr wird von den nach dem Gesetze hiezn

berufenen Behörden gepflogen. Der Pächter ist jedoch berechtigt, von . denjenigen, die er in einer svchen Gesällsükertretnng beiritt, das Sieben- und einbalbfache der Gebühr als Sicherstellung der Strafe in Barem einziiheben, worüber er eine schriftliche Bestättiguiig zu ertheilen hat. Auf das Verlangen des Pächters oder des Be schuldigten wird bei dem nächsten Zoll-Verzehrungs- steuer- oder Kontrollsamte oder dem nächsten für die Untersuchungen über Gcfällsübertretungen be stellten Beamten

, oder wenn sich eine Obrigkeit nä her befindet, bei derselben die Thatbeschreibung auf» geiiommeli und über dieselbe weiter nach dem Ge setze vorgegangen. — Die wegen der gedachten Ge- fällsverkürzungeu «infließenden Strafgelder fallen, nach Abzug der Kosten des Verfahrens, soweit diese Kosten nicht von dem Beschuldigten oder Verurtheil- «eu vergütet werden, dem Pächter zu. 10. Die Entscheidung der sich auf die Einhebung der Handhabung der Mauth beziehenden «»treitig- keiteu zwischen den Pächtern und Partheieu steht

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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 6 of 8
Date: 03.08.1857
Physical description: 8
S88 welche die Vezirks-Dlrektkon von Fall »u Fall nach den ^Umständen bemessen wird. 6. Die Btischaffuiig der Wegmanth-Valorbolleten ^leibt'dem Pächter überlassen, es wird jedoch dem selben »in Formular vorgezeichnet werden, nach wel chem die Bolleten gedruckt erscheine» »inssen. und die Berau-'aabiing einer anders geformten oder ge- schriebeiienÄollete wird der verweigerten Erfolgung einer Bollete gleich geachtet. ' ^ Auch darf keine in der Jahreszahl , Datum oder in dem Ansätze

des Gebührenbetrageö korrigirte oder rädixte Bollete der Parthei gegeben werdend ^ 7.'.Wird von einem Pächter die Mautl, in einem Fälle abgenommen,, in welchem sie iiicht gebührt, oder'wird von, einer Parthei ein höberer Betrag eingebobeik, als gesetzlich bestimmt ist, so verwirkt der Pächter eine Strafe in dem zwanzigfachen Be trage des zur Ungebülir bezogenen Manthgeldes, UN' aböäng'g von /eilen. Slrafen. die ihn im Grunde des Strafgesetzes noch treffen können. . 3. Verweigert eine Parthei bei Passirnng

des Schrankeris oder der Brücke die Entrichtung der Gebühren, öder wolle sie den Schranken gewaltsam überschreite», so ist der Pächter berechtigt, den Bei. stand der Obrigkeit geziemend anzurufen, und die selbe verpflichtet, diesen Beistand zn leisten. Bei Separat-Silsahrten, so wie bei Ertrapost- sabrten mit dem Stundenpaß ist die Gebübr erst beim Zurückreiten des Postillons von demselben ge gen Einhändigung der Bollette einzufordern. 9. Das Verfahren über die Verkürzungen der Manthgebükir

wird von den nach dem Gesetze hiezn berufenen Behörden .gepflogen. Der Pächter ist jedoch berechtigt, von denjenigen, die er in einer sochen Gefällsübertretung betritt, das Sieben- und eindalbfache der Gebühr als Sicherstellnng der Strafe in Barem einznheben, worüber er eine schriftliche Bestältigüng zu ertheilen hat. Auf das Verlangen des Pächters, oder des Be schuldigten wird bei dem nächsten Zoll-Verzelirungs- stener- oder Kontrollsamte oder dem nächsten , für die Untersuchungen über GefällSübertretungen be stellten

Beaipten, oder wenn sich eine Obrigkeit nä her befindete bei' derselben die.Ahatbeschreibnng aus- genominen Und über dieselbe, weiter nach dem Ge setze vorgegangen. wegen der gedachten Ge- fällsvettürzungen einfließenden Strafgelder fallen, nach Abzug! der Kosten des, Verfahrens, soweit diese Kosten nicht von'dem Beschuldigten,oder Vernrtheil- ten vergütet werden, dem Pächter zn. < ' 10. Die Entscheidung der sich auf die EinHebung der,Handhabung der Manth beziehenden «-treitig- keiten

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Der Bote für Tirol
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Page 6 of 8
Date: 10.08.1857
Physical description: 8
welche die SezirkS-Direktion von Fall zu Fall nach den Umständen bemessen wird. 6. Die Beischaffung der Wegmaiith-Dalorbolleten bleibt dein Pächter überlasse». »6 wird jedoch dem selben ein Formular vorgejeicknet werden, nach wel chem die Bollete» gedruckt erscheinen mnssen, und die Verali-gabung einer anders geformten oder ge schriebene» Bollete wird der verweigerten Erfolgung einer Bollete gleich geachtet. Auch darf keine i» der Jahreszahl, Datum oder in dem Ansätze des Gebührenbetrages

korrigirte oder radirte Bollete der Parthei gegeben werde»: 7. Wird von einem Pachter die Ma»tl> i» einem ' Falle abgeiioiiillikn, in welchen, sie »icht gebührt, oder wird von einer Parthei ein höberer Betrag eingekebeii, als gesetzlich bestimmt ist, so verwirkt der Pächter eine Strafe i» dem zwanzigfachen Be- traqe des. zur Ungebükr bezogenen Mauthgeldes, un abhängig vo» jenen Strafen, die ihn im Grnnde des, Strafgesetzes nocl» treffen können. g. Verweigert eine Parthei bei Passirnng des Schrankens

oder der Brücke die Entrichtung der Gebühren, oder wolle sie den Schranken gewaltsam überschreiten, so ist der Pächter berechtigt, den Bei stand der Obrigkeit geziemend anzurufen, und die selbe verpflichtet, diesen Beistand zu leisten. Bei Separat-Eilfahrte», so wie bei Ertrapost- fabrten mit dein Stnndenpaß ist die Gebülir erst beim Zurückreiten des Postillons von demselben ge gen EinKündigung der Bvllette einzufordern. . 9. Das Verfahre» über die Verkürzungen der Manthgebühr wird von den nach dein Gesetze

hiezn berufenen Behörden gepflogen. Der Pächter ist jedoch berechtigt, von denjenigen, die er in einer soche» Gefällsübertretung betritt, das Sieben- und einbalbfache der Gebühr als Sicherstellililg der Strafe in Barem einzuheben, worüber er eine schriftliche Bestältiguiig zu ertheilen bat. Auf das Verlangen des Pächters oder des Be- . schuldigten wird bei dem nächste» Zoll-Verzehr»ngs- stelier- oder Koiitrollsamte oder dem nächsten für dle Untersuchungen über Gefällsübertretuuge» be stellten

Beamten, oder wenn sich eine Obrigkeit nä her befindet, bei derselben die Thatbeschreibung aus genommen und über dieselbe weiter nach dem Ge setze vorgegangen. — Die wegen der gedachten Ge- fällsverkürznngen einfließendcn Strafgelder fallen, nach Abzug der Kosten des Verfahrens, soweit diese Kosten nicht von dem Beschuldigten oder Verurtheil. ten vergütet werden, dem Pächter zu. !y. Die Entscheidung der sich auf die EinHebung der Haudhabung der Mantl, beziehenden «treitig- keiten zwischen den Pächtern

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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 7 of 10
Date: 26.07.1849
Physical description: 10
II. D»r Ptcht« Ist «erpsticht«», auf di» <Ze?»lgung d«r Mrkulai-Virardnung vom SS. Juni 1837. Zahl 13172 rück» tlittllch der U«d «rladung zu wachen, und die Anz-Ig» dievon a» di» nächst« politisch» Obrigkeit od»r da« nächst» Zoll -V»r- »dr»»s»st«>»» »„>te°ll«aw« zumach»n, j» nachdem »in »der Va« ander« «ml aus dem W»g«, In dessen Ri.btung da« Fuhrwerk zieht, der Mauthstaiien näher lle^i. Wied di« A«Z«ig» 'ichlig b«f>»nc«n , sv g«bühet Ihm da« Driii.l de« «inaebrachlen Slrafdetrag««. Der Pächter

hat s-rner au« darüber i» wachen, daß di», Eirkular > Verordnung vom S. Juni 184», Rr. '''/e»o> , detreffend die Festsetzung der Breit« u»d de« Gewichtes der Ladungen der Lastwagen, die Bespannung derselben i die Breite der Reise der Räter und ta« Einlegen der Reißketten befolgt werd»; und jede Außer' achtlassung dieser Verordnung ist »on dem Pächter gleichfalls »ntwecer der nächsten politischen Obrigkeit oder Dein nächsten Sefällsamte anzuzeigen. t2. Dem Pächter steht da« Recht, die Parteien

zur Vor zeigung der Mauthbollele so» der zurückgelegten Station zu »erhalten, nicht zu. 13. Der Pächter »eebindet sich zur Leistung ei»,r Kaution, loelch», wenn der Pächter den Pachtschilling monatlich vor hinein zu zahlen übernimmt, Im sechsten Theile des einjäh rigen Betrage« desselben zu bestehen dar, wenn der Pächter ,« sber vorzieht, denseden eist »ach'Ablauf eine« jeden Mo nat« zu berichtigen, in dem vierten Theile des jährlichen Pacht- schiUings zu erlegen kömmt, und die spätesten« bis IS. Okt. 1849

bei dem d,tr«ffei>den Amte geleistet »erden muß. 14. Der Pächter hal selbst sür seine Unterkunft zu sirgen, dort aber,, wo Aerarialgebäude »crhanden sind, in welchen derselbe untergebracht werden kann, wied, wenn kein Hinder niß obwaltet , wegen seiner Unterbringung In denselben mir ihm »ine besondere Verhandlung gepflogen werden. 15. Den Pachtschilling hat der Pächter auf seine Gefahr und Kosten an di« ihm zugewiesen- Kasse abzuführen, und zwar in monatlichen gleichen Raten, welche bis späiesten

- >>>r bedingten Zeit eines jeden Monats zu bezahlen sind. Ib. Wenn einem Pächter die Benützung des ganzen ge pachteten Objekte« oder bei Konkretalpachtungen die Benützung auch nur eine« einzelnen zu den Konkretal-Pachtobjekten ge hörigen jedoch selbstständlg«» Wauthobjekt« durch «in 'Ele- m«nrar«reigniß oder durch ein andere« «on ihm unabhängige« zufällige«Ereigniß nach von Ihm rechtsbeständig zu liefernden Beweisen durch einen Zeitraum »on wenigstens 14 Tagen un- unlerdrochen gänzlich entzogen

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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 7 of 12
Date: 09.08.1849
Physical description: 12
RS» 11. Der Pächter ist »«rpflichtet. aus die B-folguiig der Eiekular-Verorbnung boiu 2»ni 1^37, Zahl 13172 rü»k- sichtlich ter Ueberlabung >u W-H-N. und di« Anieige di«v°n an die nächst- politische O°r,g««il °d' das nächste Zcll-Vei- zehrung.steuer- cder j?-n,-oUSam, zumachen, je nachdem ein oter das andere Am, auf d,»> Wege, in d-sse» Nietung da« Fuhrwerk zi-ht, der Mauthstation nahir lie^t. Wird die Anzeige richtig besunc.n, so gedüde, ihm tus Drunl des -ingedeachlen Strafdetrages

. Der Pächter ha, ferner aucd darüber zu wach'«, rast rie Cirkular. Verordnung vom v. Juni I84U, S!-- , betreffend li- F-Üfetzung der Breite UN» d,s G'wichles der Ladungen cer Lastwagen, di! B-span»ung terfelben, die Breite der Reise der Räter und da» Einleg'» der Reißketten befolgt werte; und jede Außer achtlassung dieser Verordnung ist »on dein Pächter gleichfalls enlweler der nächste» politischen Oirigkeit oder dem nächsten Gefällsamte anzuzeigen. 12. Dein Pächter steh! das Re.ilt, rie Parteien

zur Vor zeigung der MaulhboUele -on der zurückgeleglen Station zu »«rhalten, nicht zu. 13. Der Pächter v-rbindet sich zur Leistung «inrr Kaution, welche, wenn der Pächter re» Pachlschilling monatlich vor hinein zu zahlen übernimmt, im sechsten Theile des einjäh rigen Betrages kess,lb»n zu bestehe» dat, wenn der Pächter eö aber vorzieht, denfeben erst nach Ablauf eines jeden Mo nats zu berichtigen, in dem vierten Theile des jährlichen Pacht schillings zu erlegen kömmt, und die spätestens bis 15. Okt. IV49

bei dem d,treffenden Amte geleistet werden muß. 14. Der Pächter hat selbst für seine Unterkunft zu sorgen, dort aber, wo Aerarialgedäude vorhanden sind, in welchen derselbe untergebracht werden kann, wird, wenn kein Hinder niß obwaltet, wegen seiner Unterbringung in denselben mit ihm -ine besondere Verhandlung gepflogen werden. 15. Den Pachtschilling hat der Pächter aus sein« Gefahr ünd !?osten nn die ihm zugewiesene Kasse abzuführen, und zwar in monatlichen gleichen Raten, welche bis spätestens zur bedingten Zeit

eines jeden Monats zu bezahlen sind. Ib. Wenn einem Pächter rie Benützung des ganzin ge pachteten Objektes oder bei Konkreialxachtunzen die Benützung auch nur eines einzelnen zu den Konlietal-Pachtobjekten ge hörigen jedoch sribstständigen MauthobjektS durch ein Ele- menrarereignig oder durch ein anderes «on ihm unabhängiges zufälliges Ereigniß nach von ihm rechtSbeständig zu liefernden Beweisen durch einen Zeitraum von wenigstens Tagen un unterbrochen gänzlich entzogen wird, so ist ders-lbe beiechtigt, -ine

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Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1921)
Adressbuch des Kurortes Meran (Meran, Obermais, Untermais, Gratsch), sowie der Gemeinden des politischen Bezirkes Meran mit den Gerichtsbezirken Meran, Lana, Passeier und dem Markte Schlanders ; 10. 1921
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Page 343 of 424
Place: Meran
Publisher: Pötzelberger
Physical description: XVI, 399 S.. - 10. Aufl.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Meran;f.Adressbuch g.Meran <Region>;f.Adressbuch
Location mark: II Z 273/10(1921)
Intern ID: 474767
Eden-Bar (früher „Haßfurther'), I,, Gartengasse bzw. Steinachpl, 12, „Einsiedler' in der Naif (Eig.; Math, Dekas), IL, Naifstraße 237. „Engel (Pächterin: Wtitwe Gasser), III,, Reichsstraße 52, „Englischer Hof' (siehe Aschberger- hof'), „Europa (Eig,: Mario Fochermi), L, Goethestraße 50. Tel, 17, ■ „Fallgatter' (Pächter: Joh, Pircher), IV,, König Laurinstraße 2, „Fischwirtshaus' (Pächter: Franz Knoll), III», Reichsstr, 42. Tel, 413. „Forsterbräu' (Pächter: Anton Zó- derer), I,, Goethestraße

18. Fragsburg (Pächterin: Zenzi Witwe Alber), III,, Freiberg 14, „Frau Emma' (Eig,: Geschw, Hellen- stainer), L, Schillerplatz 68, Tel. 408, (Siehe Anzeige S. 90.) „Gamper' (Pächter: AI. Höfler), III., Reichsstraße 23, „Gasser' (Eig.: Jakob Waldner), IL, Lange Gasse 60, „Goldenes Kreuz' (Geschäftsführer: Ant. Christof eletti), I., Pfarrplatz 2, „Goldener Löwe' (Pächter: Paul Egösi), I„ Postgasse 5, „Goldener Stern' '(Eig,: Alois Wal ser), L, Rénnweg 9, (S. Anz, S, 100.) T el. 366a, „Graf von Meran' (Pächter

: Andrä Scheiber), L, Rennweg 28, „Haas' (Eig.: Ant, Simeaner), IIL, Reichsstraße 102, „Haisrainer - Buschen' (Geschäfts-' führer: Franz Fesele), I,, Bergl, 38. „Hochland', Jos, Maria Doblander. Holzmann Josef („Kleissl'); I„ W.as- serlauben 115. Kath. Gesellenhaus (siehe „Gold, Löwe'). Katzenstein (Pächter: Jos, Winter- holer), III,, Freiberg 31. „Kessler' („König Laurin'), Pächter: Luigi Pasquale. I., Klostersteiö 1. Tel. 348. Kircher (Eig,; Geschw, Ladurner), IV,, König Laurinstraße 15. Kirchncrhof

(Eig,; Georg Stricker), L, Landstraße 18, Kirchsteiger (Pächter: Jos,Zipperle), IL, Lange Gasse 54, Klotz (Pächter: Franz Klotz), HL, Reichsstraße 79. „Kofler' (Bes.; Elisa Asam), III., Pet, Mayrstraße 1. „Krone (Eig.: Anna Witwe Covi), III,, Reichsstraße 55. „Kronprinz' (Eig,: Paul Pechlaner), I„ Goethestraße 21/23. Tel. 321. Kröss Josef, I., Rennweg 6, Tel, 90. Kurhaus (Pächter: Michel L'andt- rnann), I,, Goethestraße 11, Tele fon 12, (Siehe Anz, S, 96,) Ladurner Elise Witwe, I,, Bergl

. 76, Lichtenthurn (Pächter: Geschw, Ja- worski-Haas), III,, Reichsstr, 110. ,,Maiserhof' (Eig,; Hans Malleier), IIL, Reichsstraße 113, Tel, 64. (S, Anz, S, 94,) „Maiser Weinstube' (Math. Spitä ler), II-, Reichenbachgasse 241. Malpertaus (Pacht,: Ignaz Bachlech- ner), II., Lazagsteig 89, Marchetti (Pächter: Ernst Krünes), I„ Berglauben 84, „Meßmer' (Pächter: Math. Pertolli), I., Speckbacherstraße 4, Metz, Café-Restaurant (Pächter; AI. Schrott), II., Schennaer Fahrstr,225, „Mondschein' (Eig,: Angelo Balda- zini

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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 9 of 18
Date: 20.08.1840
Physical description: 18
vorgegangen. Die wegen der gedachten GefällSvcrkürzungen einfiießenden Strafgelder fallen, nach Abzug der Kostet, deS Verfahrens, soweit diese Kosten nicht von dem Beschuldigten oder Verurtheilten vergütet werden, dem Pächter zu. 10. Die Entscheidung der sich auf die Einhcbuug und Handhabung der Mauth beziehenden Streitigkeiten zwischen d-n Pächtern und den Partheien steht den Kammeralbehör- dtn zu. Der Pächter «st daher verbunden, den Gefällsbchör- dcn über alle Mauthangelegenheiten, je nachdem

sie cS for dern, schriftlich oder mündlich Rede und Antwort zu geben. Diese Behörden sind berechtigt,.ihn hiezu im Falle der Wei gerung oder Unterlassung dUrch Strafbothen, oder auf an dere gesetzliche Art zu verhalten. Gegen die Entscheidung der kammcraUBezirkS-Verwaltung kann binnen 4 Wochen der N-kurS an die k.k. Kammcral-Gefällen-Verwalluiig, und gegen die Entscheidung der letzten gleichfalls binnen 4 Wochen an die k. k. allgemeine Hofkammer ergriffen werden. 11. Der Pächter ist verpflichtet

,, auf die Befolgung der Cirkular-Vcrordnung vom 25. Juni 1837, Z. 13172, rück- sichtlich ver Uebcrladung zu wacheu, und die Anzeige hievon an die nächste politische Obrigkeit, oder das nächste Zoll-, Ver- zehrungc-stcucr - oder .^ontroUsamt zu machen, je nachdem ein oder das andere Amt auf dem Wege , in deren Richtung das Fuhrwerk zieht, der Maukhsiativn uäher liegt. Wird die Anzeige richtig befunden, so gebührt i hm das Drittel des eingebrachten StrafbetrageS. » 12. Dem Pächter steht das Recht, die Partheien

zur Vor zeigung der Mauthbollete von der zurück gelegten letzten Station zu verhalten, nicht zu. ' lZ. Der Pächter verbindet sich zur Leistung einer Kaution, welche, wenn der Pächter den PachtschiUing monatlich in vorhinein zu zahlen übernimmt, im sechsten Theile des ein jährige» Betrages desselben zu bestehen hat, wenn derPäch- ter es aber vorzieht, denselben erst nach Ablauf eines jeden MonatS zu berichtigen, in dem vierten Theile des jährlichen PachtschiUings zu erlegen kömmt, und die spätestens

bis . . . bei . . . geleistet werden muß. 14. Dee Pächter hat selbst für seine Unterkunft zu sorgen, dort aber, wo Aerarialgebäude vorhanden sind , in welchen derselbe untergebracht werden kann, wird, wenn kein Hinder niß obwaltet, wegen seiner Unterbringung in demselben mit ihm eine besondere Verhandlung gepflogen werden. 13. Den PachtschiUing hat der Pächter auf feine Gefahr und Kosten an die . . . Kasse zn . . . abzuführen, und jwar in monatlichen gleichen Raten, welche bis spätestens am . . . eines jeden Monats

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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 9 of 26
Date: 14.11.1844
Physical description: 26
und der Umfangezäune, worunter auch jener in der englischen Anlage gegen den Jnn gehört, der Brunnen und Springbrunnen, die Reparation der Schlösser uud Beschläge an den Eingangsthüren derselben, die nöthigen Reparaturen an den Bänken im Hofgarten nedst Pavillon und in der eng lischen Anlage, so wie überhaupt alle kleinern, bei jedem ein zelnen Reparativnsobjektr den Betrag von 10 fl. C.M. nicht übersteigenden baulichen Herstellungen. F. 1U. Dem Pächter wird die Auflassung des Treibhauses

als solches, und die Benützung desselben zu einem andern als geeignet Lefundenen Zwecke, jedoch ohne Benachtheiligung des Gebäudes, noch Veränderung der Fruhbcete zugestanden. Bei einer wünschenswerthen oder nothwendigen Aenderung ist ebenfalls die Anzeige an die Verwaltung zu machen und die Genehmigung abzuwarten. Da dem Pächter die gepachteten Realitäten mir einer genauen Beschreibung und Änventar übrrgebrn werden, so ,st derselbe auch verpflich tet, diese nach Ablauf der Pachtzeit in dem ursprünglichen bei der Uebernahme

sich ergebenden Zustande wieder rück- zustellen und er bleibt für jeden Abgang oder Beschädi gung hastend. §. 11. Der k. k. Provinzial-Baudirektion ist es jederzeit gestattet, Zweige von den Obstdäumen zur Veredlung an derer auf die unschädlichste Art zu nehmen. 12. Die nach gemachter Anzeige und erhaltener Ge nehmigung äusgehauenen Bäume bleiben Eigenthum des a. h. HoseS, unv ver Pächter darf keine wie immer gear tete Aenderung in den gepachteten Realitäten ohne Geneh migung der vorgesetzten Behörde

vornehmen. H. 13. Die Pachtzeit dauert sechs Jahre mit Anfang 1. Jänner 1845 und endet am letzten Dezember 1350, „ach dessen Verlauf dem Pächter freigestellt ist, die Ver längerung des Pachtes anzusuchen. 14. Der Pächter ist nichr berechtigt, während der Pachtdauer den Pacht aufzurunden, wogegen für den a. h. Hof die Auflösung des Pachtes nach vorher gegangener halbjähriger Aufkündung sür den Fall vorbehalten wird, wenn mit den Pachtobjekten eine andere Disposition ge troffen

werden sollte, in welchem Falle der Pächter keine Entschädigung ansprechen kann. Sollte der a. h. Hof oder das hohe Landesgubernium für nothwendig erachten, ein Pachtobjelt entweder ganz oder nur theilwcisc zu was im mer sür einen andern Zweck zu bestimmen, so ist der Pächter verbunden, solches Objekt vor Auslanf der stipu- lirten Pachtaufkündungsfrist sogleich rückzustellen, u»d sich unt jener Entschädigung zu begnüge», weiche ihm im ad« ministrativen VZegc zuerkannt werden wirb, wonirer kein Rekurs statt findet

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Haller Lokalanzeiger
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Page 3 of 4
Date: 07.12.1929
Physical description: 4
zum Erscheinen nicht aufgelegt ist, bekanntgab, daß er die Verhand lung vertage, um die Frau vorführen zu lassen. § was er sich hat alles gefallen lassen. Cm gewisser Albert Heger war mit dem Pächter Wilhelm Eberl aus Terfens in einen Zivilprozeß verwickelt, dessen kritische Lage so war, daß es zwischen den Zweien auch einmal zu einem „Privatstreit" kam. Der Kläger Heger suchte den Pächter in Terfens auf, um da für den Zivilprozeß irgend ein Kompromiß heraus zuschinden. Da er nicht viel ausrichtete und Eberl

dieses gegen den Kläger Heger sprechenden Vorfalles mußte der Richter vergleichend wirken. Der Pächter aus Terfens mußte den „Lausbuben" mit dem Ausdrucke des Bedauerns zurücknehmen und Abbitte leisten. 8 wegen bedenklichen Ankaufes war der Fell händler Ludwig M. angeklagt. Im Frühjahre, gerade zur Schonzeit des Wildes, kaufte er von Robert Kommeter, der ein gerichtsbekannter Wilderer fein soll, 2 Rehdecken. Gelegentlich der Untersuchung gegen Kommeter wegen Wilddiebstahles stellte sich heraus, daß M. Felle

, was auch dem Richter etwas hoch vorkam. D. glaubt, daß er dem Bauern nie für dieses bis! Holz 10 Schjl- lind gehen könne und es ist ihm lieber, wenn er es hem Bauer zurückstellen kann. Der Richter ging einigend vor uno ®- nuf - daß er sich mit dem Bauern binnen einem Monat auf trgenu Weife ausgeglichen haben muß. Überdies bekam er noch 24 Stunden Arrest bedingt auf ein Jahr. § Um 2 Schilling stritten sich der Snenaler- meister Johann M. mit seinem Pächter Johann Sch., beide in Schwaz. Jemand ließ eine Reparatur

vornehmen und Sch., der damals noch beim M. Gehilfe war, zog sich von der Rechnung 2 Schilling ab, weil er diese angeblich noch gut hatte. Die Sache hatte wohl die Form eines Zivilstreites, nicht die des Betruges. Nach dem aber das Verhältnis zwischen den Beiden ohnedies schon länger nicht mehr stimmt, zeigte der Inhaber der Spenglerei seinen Pächter an, um ihn eher kirre zu machen. Es stellt sich aber heraus, daß Sch. diese besagten 2 Schilling tatsächlich vom Meister gut hatte, nur hat er den Fehler

begangen, daß er ihm diesen Abzug nicht gemeldet hat. Das Gericht nahm an, daß in diesem Falle keine betrügerische Absicht vorlag und sprach den angeklagten Pächter frei.

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Der Bote für Tirol
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Page 9 of 24
Date: 28.11.1844
Physical description: 24
- . den, alle andern zum öffentlichen Vergnügen bestimmten ' Plätze müssen unberührt bleiben und überhaupt muß dasje nige sorgfältig vermieden werden, was dem Genusse dieser öf fentlichen Erholungs- und BelustigungS-Anlagen hinderlich., seyn könnte, daher dem Pächter sowohl der Auftrieb von Vieh zur Weide, als der Bau von Getreide. Mais oder Erdäpfel in den Gartenanlagen strenge untersagt wird. Z. 7. Nachdem das Laub unicr den Gesträuch - und Blu mengruppen im Herbste sogleich und öfter ohne Nachtheil derselben unter die Erde

kommen uiuß, so wirr dem Pächter gestattet, dieses auf den Wegen und übrigen Plätzen zu sam meln, an welch erster» es täglich abzustreifen ist. §. 3. Der Gärtner hat den Gartenpavillon in Mitte der ' Hofgarten-Promenade da» ganze Jahr rein zu halten und darf diesen zu keinem wir immer gearteten Privatzwecke ver wenden, selbst nicht im Winter, da zu dieser Jahrszeit in demselben dir Bänke, welche sich im Hofgarten, in der engli schen Anlage, im Rennplatze und i„> Fußwege zurMühlaurr Brücke befinden

den Bclräg-vor, 1V fl. (5.M. nicht üdersteigenden baulichen Herstellungen. Z. 10. Dein Pächter wird die Auflassung teö Tr«idhausk6 als solches, und dir Benützung desselben zu einem ankern als geeignet befundenen Zwecke, jeri^t.' ol-ne Lenachllieiligung des «LebaudeS, noch Veränderung ler Frul>deele zugestanden. Bei einer wünschenSwrrlhen cder ncth.rendigen Aenderung ist ebenfalls die Anzeige an Ne Verwaltung zu machen und die Genelimigung abzuwarten. Da dem Pächter die gepachteten Realitäten

bleiben Eigenthum des a. h. Hofes, und Der Pächter darf keine wie immer gear tete-Aenderung in den gepachteten Realitäten ohne Geneh migung der vorgesetzten Behörde vornehme». H. 13. Die Pachtzeit dauert sechs Jahre mit An?ang 1. Jänner 1845 und endet am letzten Dezember i«50, nach dessen Verlauf dem Pächler freigestellt ist, die Ver längerung des PachteS anzusuchen. ^ h. 1». Der Pächter ist nicht berechligl, wahrend ^er Pachtdauer den Pacht aufzukünden, wogegen für den a. h. Hof die Auflösung

'des PachieZ nach vorher gegangener halbjähriger Auskündung für ccii Fall vorbehaltn wird, wenn mit den Pachtobjekten eine anlere Dispeption ge troffen werden sollte, in welchem Falle ler Pachter icrne Entschädigung ansprechen kann. Scllie der a. h. Hcf oder das hohe Landesgubernium für nothwendig erachten, kltt Pachiobjekt enlwedec ganz oder nur theilweisc zu was im mer für einen andern Zweck zu bestimmen, so ist der Pächter verbunden, solches Objekt rcr Auslauf der Ü'pu- iirten

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Der Bote für Tirol
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Page 7 of 12
Date: 02.08.1849
Physical description: 12
n. Der Pächter Ist verpflichtet, auf die Befolgung der Elrtular-Pervrdnung vom L5. Juni !v^7, Zal)l 1^l72 »üct- LZchtllcv der Ueberlatung zu rva.l^en, und tie Anzeige blevcn att die nächst- politische Obrigkeit et«r das nächst? ^jcll - Ver- »ehru«g«st»uer - oder S?«ntioUsamt zumaßen, je r.achdem »in oder das andere ?lmt auf dem Weg», in dessen Ni i tunz das Fuhrrrert zicht, ter ^authstalien näher liegt. Wirt die Anzeige richtig defunten, so gebüdrl ihm taL Drittel deö eingebrachten

Strafbetrages. Der Pä^ter hat ferner au^ darüber zu wachen« taß die Cirkular, Verordnung vom ö» Juni ^r. ''^/,so, , betreffend die Festsetzung ter Breite und t,S Gewichtes ter Ladungen ter Lastwagen, tie Bespannung terselben, die Breite ter Neise der Näter und da« Einleger» ter Neißkelten befolgt werte; und jete Slußer^ achtlassung dieser Verortnung ist von dem Pachter gleichfalls enlrveter ter nächsten politis^en Odr'.gteit oder dem nächsten Gefällöamte anzuzeigen. 12. Dem Pächter steht das N,.i.t

, die Parteien zur Vor zeigung ter 5Kauthdollele ?cn der zurückgelegten stalten zu verhalten, nicht zu. 13. Der Pächter verbindet sich zur Leistung «i,ur Kaution, welche, wenn ter Pächter den PaHtschilling monatlich vor hinein zu zahlen übernimmt, im sechsten Theile des einjäh rigen Betrages desselben zu bestehen dat, wenn ter Pachter ,S aber vorzieht, denseden erst nach Ablauf eines jet-n Se nats zu berichtigen, in dem vierten Theile des jährlichen Pacht- schillings zu erlegen kömmt, und die spätestens

bis l5. Okt. 1ö49 bei tem detressenten Amte geleistet nerten muß. 14. Der Pächter hat selbst für seine Unterkunft zu scrgen, dort aber, wo Slerarialgebäute vorhanden sind, in welchen derselbe untergebracht werten kann, wird, wenn kein Hinter» mß edrvaUet, wegen seiner Unterbringung in denselven mit ihm eine besondere Verhandlung gepflogen werten. 15. Den Pachtschilling hat ter Pächter auf seine Gefahr und Kosten an die ihm zugewiesene Nasse abzuführen, und zwar in monatlichen gleichen Natrn

, welche bis spätestens zur bedingten Zeit eines jeten zu bezahlen sind. 16. Wenn einem Pächter die Benützung des ganzen ge pachteten Objektes oder bei Konkretalpachtungen die Benützung auch nur eines einzelnen zu den ö?ontreta!.Pachlobjeklen ge hörigen jedoch selbstständigen MauthebjektS durch ein Ele» metttarereigniß oter durch ein anteres von ihm unabyängiges zufälliges Ercigniß nach von ihm rechtsbeständig zu liesernten Beweisen durch einen Zeitraum von wenigstens 14 Tagen un unterbrochen gänzlich entzogen

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 22
Date: 21.11.1844
Physical description: 22
§. 8. Der Gärtn»r hat den Gartenpavillon in Mttt» der Hofgartea-Promenade dos ganz« Jahr rein zu halten uns darf diesen zu keinem wie immer gearteten Privatjweck« ver wenden, selbst nlchr im Winter, da zu dieser Jahrszelt in demselben die Bänke, welche sich im Hofgarte«, in der engli schen Anlage, im Rennplatze und im Fußwege zur Mühlauer Brücke befinden, aufbewahrt werden müssen. H. 9. Der Pächter hat aus Eigenem folgende Repara- tionökosten zu bestreiken, als: s. Dir erforderliche

- garten und der Umfangszäune, worunter auch jener in der englischen Anlage gegen den Jnn gehört, der Brunnen und Springbrunnen , die Reparation der Schlösser uud Beschläge an den Eingan'gSthüren derselben, die nöthigen Reparaturen an den Bänken im Hofgarten nedst Pavillon und in der eng lischen Anlage, so wie überhaupt alle kleinern, bei jedem ein zelnen Neparationsobjekte den Betrag von ZV fl. C. M. nicht übersteigenden baulichen Herstellungen. Z. II). Dem Pächter wird die Auflassung des Treibhauses

als solches, unv die Benützung desselben zu einen» andern als geeignet befundenen Zwecke, jedoch ohne Benachtheiligung des Gebäudes, noch Veränderung der Frühbeete zugestanden. Bei einer wünschenswerlhen oder nothwendigen Aenderung ist ebenfalls die Anzeige an die Verwaltung zu machen und die Genehmigung abzuwarten. Da dem Pächter die gepachteten Realitäten mit einer genauen Beschreibung und Inventar übrrgeben werden, so ist derselbe auch verpflich tet, diese nach Ablauf der Pachtzeit in dem ursprünglichen

bei der Uebernahme sich ergebenden Zustande wieder rück zustellen und er bleibt für jeden Abgang oder Beschädi gung haftend. §. 11. Der k. k. Provinzial-Baudirektion ist eö jederzeit gestattet, Zweige ven den Odstdäumen zur Veredlung an derer auf die unschädlichste Art zu nehmen. F. 12. Die nach gemachter Anzeige und erhaltener Ge nehmigung ausgehauenen Bäume bleiben Eigenthum des a. h. HofeS, und der Pächter darf keine wie immer gear tete Aenderung in den gepachteten Realitäten ohne Geneh migung

der vorgesetzten Behörde vornehmen. §. 13. Die Pachtzelt dauert sechs Jahre mit Anfang 1. Jänner 184L. und endet am letzten Dezember 1LS<), nach dessen Verlauf dem Pächter freigestellt ist, die Ver längerung dc6 Pachtes anzusuchen. H. IS. Der Pächter ist nicht berechtigt, während der Pachtdauer den Pacht auszukünden, wogegen für Den a. h. Hof die Auflösung des Pachtes nach vorher gegangener halbjähriger Auskündung für den Fall vorbehalten wird, wenn mit den Pachtobjekte» eine andere Disposition ge trogen

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Lienzer Zeitung
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Page 2 of 24
Date: 08.08.1903
Physical description: 24
ein jährlicher Pachtschilling von fl. 207.23 insgesamt bezahlt. Während nun in den früheren Jahren die Jagdbarkeit in den hier angegebenen Gemeinden um einen sehr geringen Pachtschilling ausgeübt werden konnte, haben die letzten Jagd-Verpachtungen ein ganz rapides Steigen desselben ergeben und ist eine Gegenüberstellung der Pachtbeträge gewiß interes sant, wie sich aus Nachstehendem ergibt: Lavant: Pächter Jos. Obersteiner in Jselsberg und Joh. Mayr in Göriach, (Ausrufspreis X 280), er steigert für X 525

(1893 fl. 27.12i/z). — Ni- kolsdorf: Pächter Dr. R. Soltmann (Münch ner Jagd-Konsortium), verlängert für X 360 jährlich, wurde in Afterpacht an zwei Parteien überlassen. — Tristach: Pächter Josef Amort, Brunner in Tristach. (Ausrufspreis KI 400), ersteigert für X 800 (1893 fl. 24.11^). — Lei sach: Pächter Dr. R. Soltmann, (Ausrufs preis X 280), ersteigert für X 300 (1893 für Leisach und Burgfrieden fl- 17.50). —Lienz (Bodenjagd): Pächter Josef Huber in Lienz, (Aus rufspreis X 20), ersteigert

für X 100 (1893 fl. 1.75). — Lienz (städt. Wälder in Amlach): Pächter Dr. R. Soltmann, l Ausrufspreis X60), ersteigert für X 130. — Lienz (städt. Wälder in Leisach und Gamsbach): Pächter Dr. R. Solt mann, (Ausrufspreis X 120), ersteigert fiir X 200. (beide Jagden 1893 fl. 3.10). — Lienz (Schloßberg): Pächter Jos. A, Rohracher, (Aus rufspreis X 50), ersteigert für X 60. — Bann berg: Pächter Josef Reiter in Bannberg, (Aus rufspreis X 40), ersteigert für X 80. —Burg frieden: Pächter Viktor Riebler in Lienz

um den Ausrufspreis pr. X 60. — Glanz: Päch ter Alois Zeiner in Glanz um den Ausrufspreis pr. X 45. — Gwabl: Pächter Jos. Egartn?r in Oberdruni, (Ausrufspreis X 36), ersteigert für X 41, (1893 fl. 9.—). - Jselsberg-Stro nach: Pächter Mich. Mayerl in Jselsberg um den Ausrufspreis pr. X 60. — Lengberg: Päch ter Chryfant Kollnig in Lengberg, (Ausrufspreis X50), ersteigert für X 154. — Obernußdorf: Pächter Johann Zeiner von Obernußdorf um den Ausrufspreis pr. X160. — St. Johann i. W.: Pächter Marian Wanner in Lienz

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Bozner Zeitung
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Page 2 of 4
Date: 05.12.1878
Physical description: 4
an den meisten Orten den dritten Theil, an wenigen Orten aber die Hälfte des Bodenertrages abzuführen, oder es besteht, wie es landesüblich heißt, das System des Drittels und der Hälfte. An jenen Orten, wo nach alter Gepflogenheit das System der Hälfte besteht, hat der Bauer, in Folge der Verordnung vom 14. Sefer 1276 (1851), vom Obst ein Drittel dem Grundherrn abzuführen, während die anderen zwei Drittel dem Bauer oder — wie er seit dem Erlassen jener Verordnung genannt wird — dein Pächter verbleiben

. — Die Errichtung neuer und die Ausbesserung schadhafter Behausungen der Pächter, sowie anderer Baulichkeiten soll stets von des Grundherren ausgehen. Baulichkeiten aber, welche von den Pächtern errichtet wurden und Eigenthum der letzteren sind, sollen, injolange sie nicht durch neue er» setzt wurden und insofern sich in der Zwischenzeit die Nothwendigkeit von Reparaturen ergibt, von den Päch tern ausgebessert werden. Den Grundherren ist es auf das Strengste untersagt, die Pächter zu kleinen oder großen

jener Verordnung, je nachdem der Bezirk mehr Obst oder Gemüse producirt, von der einen oder der anderen Gattung ein Drittel den Grundherren zu zukommen. Auf den Gütern mit dem Viertelsystem find die Pächter gehalten, die Antheile der Grund herren in ihre Wohnungen oder auf die Märkte zu bringen und auf deren Aeckern, Gärten und Weingiir» ten einige Feldarbeiten zu verrichten. Der Vollständigkeit wegen sei erwähnt, daß im Sand« schal Novi-Bazar ausnahmslos das Viertelsystem «xistirt. Wie oben bereits gesagt

nothwendig ge» wordenen > Restaurirungsarbeiten an Baulichkeiten, die vom Pächter errichtet wurden, durch dieselben besorgt werden muß. — Dafür müssen die dem Pächter ge hörigen Baulichkeiten, wenn er dos Pachtgut verläßt, von der Behörde unter Zuziehung von Sachverstän digen abgeschätzt und vom Grundherrn dem Pächter der Schätzung^werth voll ausbezahlt werden. Bei der artigen Anlässen haben Grundherr und Pächter je zwei Vertrauensmänner zu wählen, die sich im OrtS- rathe versammeln

und nach dem Grundsatz der Stim menmehrheit den Werth der Baulichkeit bestimmen. Darnach wird die Angelegenheit von dem Ortsrath geschlichtet. Wenn sich die vier Vertrauensmänner nicht einigen können, oder eine Stimmenmehrheit nicht erzielt werden kann, so haben sie einen fünften Ver trauensmann zu wählen, dessen Schiedsspruch, wie immer er auch ausfalle, von allen Uebrigen angenom men werden muß. Die Grundherren sind nicht befugt, die Pächter zu jeder ihnen bcliebigen Zeit von ihren Pachtgütern zu entfernen

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Der Bote für Tirol
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Page 9 of 24
Date: 23.11.1838
Physical description: 24
fahr ««dKost«n di» Pachters nach den folgend«« 2 §§. neuer lich zu V,rp5cht»n. §. 12. Im Fall» der Pächter die festgesetzte erste Rat» der Pachtsumm» nicht zt» gehörigen Zeit, oder nur zum Theil» be richtiget, wird di« ganz« JahreSpachtfumm« als bereits Verfäl len betrachtet, und »S steht dem höchsten Aerar als Verpachtet frei, gegen d«n Pächter all» j»n» Mittel zu ergreifen, welche zur Sicherung und Habhaftw»rdung des PachtfchillingeS füh ren, daher zu diesem Ende sogleich dir gerichtliche

Pfandbe schreibung und Sequestration der stehenden und Hangenden Früchte ic. nach dem a. b. G. angesucht werden kann. Sollte übrigens der Pächter mit einem ganzjährigen Pachtschllling» im Rückstand» blriben, so kann das höchste Aetar nach seinem Gefallen zu den Mitteln schreiten, welche zur Habhaftwerdung des Pachtzinses führen; «S kann aber auch den Pächter vom Pacht« adsetzen und entfernen, ohne daß Letzterer aus irgend einem Titel einRecht auf Entschädigung, und namentlich we gen Verbesserung

der verpachteten Güter geltend Machen kann. In Anbetracht der verzögerten Entrichtung des Pachtschil linges zu der festgesetzten Verfallzelt wird ferner bestimmt, dasi von dem zur Zahlung frstgefetzten Tage angefangen von der verfallenen und nicht »ntrichtindrn Summe die 4prozentige« Interessen bezahlt werden müssen, und zwar ohn» Rücksicht auf andere^Kosten und Auslagen, welche wegen Hahhaftwerdung der schuldigen Summe, oder aus anderen Ursachen erwachsen. Z. 13. Wenn drr Pächter den übrigen Bedingungen

des verpachtenden Aerars nur wahl weise vorbehalten, «S steht demselben auch frei, mittels der hiezu aufgestellten Behörde all» jene Mittel zu ergreifen, wel che zur unmittelbaren Erfüllung der vom Pächter eingegange nen Verbindlichkeiten führen, dahingegen wird dem Pächter jedoch unter Aufrechthaltung des §. 5 der Rechtsweg für alle Ansprüche offen gelassen, die er aus dem eingegangenen Pachte mächen zU können glaubt. §.14. Zur größern Sicherheit drr Einhaltung des Kontrak tes hat der Pächter bei Errichtung

des Kontraktes den Betrag eines einjährigen Pachtzinses zu erlegen, der als Kaution für die ganze Dauer der Pachtzeit liegen bleibt, daher nicht als Pachtzins betrachtet wird, sondern bis zur Entrichtung der vor letzten halben Pachtrate liegen bleibt. Die letzte halbe Pacht rate wird aus der Kaution bestritten, in der Art, daß die an dere Hälfte der Kaution dem Pächter nach vollstrecktet Pach tung bar zurück gestellt wird, wenn daS Aerar keine weiten: Ansprüche zu machen, und er seinen Verpflichtungen

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Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1913)
Adress-Buch der Stadt Bozen und der Marktgemeinde Gries; 11. 1913
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Page 204 of 342
Place: Bozen
Publisher: Verl. der Buchhandl. Tyrolia
Physical description: 207 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Bozen;f.Adressbuch
Location mark: II Z 277/11(1913)
Intern ID: 483350
(Inh.: ÀI. Berger), G-, Jakobsplatz 481 Rose, weisse (Ink.: A. Trafojer), Binderg, 29 *Eössl ( Inh. : Felix Ladurners Erben, Bin derg. 6 (Inserat) Rittnerbahnhof (Inh. Max Dorfner), Z, Bahn strasse 682 Schiernhof (Pacht. Alb. Meier). Schlernstr* 7 (Inserat) Schlüssel (Inh.: Anton BerneT), Göthestr. 40 Staffier Gasthof (Pächter Leopold Schnetz), Z, Kohlern 546 Stern (Inh. M. Brand), Laubeng. 74 Sonne (Inh.: J. Plankensteiner), Eisackstr. 25 *Traube, blaue (Sargant), (Inhaber Johann Scherlin

), Drei folti gkeiisplatz .13 *Traube, goldene (Inh.: JosefTwerdeck),Wem- traubengasse 15 *Turin (Inh. Johann Pieringer), Erzh. Rainer- str. 19 Watschinger Josef, Herberge, Erbseng. 14 c) Restaurationen: } (In sämtlichen Hotels und Gasthöfen.) Au sserbrunner (Brüder Regiert), Goth e str. 36 ^Bahnhof-Restauration (Ink.: Joh. Pattis), Z, Bahnhofplatz 176 •*Bo:zner Hof (Pächter; Hans Beikircher), Z, Virgl 367 Brauhaus (Pächter: Richard Kimitzberger), G, Hauptstrasse 416 Bürgersaal (Pächter: H.. Mayer

), Eisackstr. 17 Cecco Cyrill, -Eantjnetur, G, Fagenstr., Kaserne nnd, Adolf; Pichlerstr. 25 JJolomitenblicb;. (Pächterin : Marie Bexger), G, Quirainerstrasse 53ik / ■ ■ Ddelraut-' (Inh. Josef Thum er 1 , Eisackstr. 21 ^Edelweiss' (Eerd. i l aas), Z, Oberau 640 jigger Johann, G, Men del strasse 54 B Jüclibergerhof (Inh. Simon Mayr), G, Qtiirai- nerstr 643 Florkeller (Inh. : Peter Mölgg). Z. Kardaun 310 Gewerkschaftshaas (Pächter : M. Klein) Gilm- str. 15 ' .Haselburg (Pächter: Jos. IJntersteiner

), Z. Haslach 381 'Hauptschiesstand (Pächter: Wilh. Krötz), Z, Oberau <>49 Höllerhof (Inh : Alois Muigg), Z, Oberau 660 Klaus (I'h.: Maria Zeiger). Z, Köhlern 347 Kofler (Inh.: Anton Zeiger), Z, Kampenn 325 Kohlerhof (Inh. : Gertr. Werner), Z, ■ Virgl 352 Kürhaus (Pacht..: Joh. Beck), G, Kurhaus- str. 855 ' > ' . : Lamm (Inh.: Anton Plattner),' Z, Rentsch 239. Lamm (Inh.: AI. Hub er) G, Meranerstr. 590 Lanner Restauration (Inh,: Louise Lanner), Meinhardstr. 23 *Lents ch (Enh.: Frz. Ziernhöld) Z. B ahnhofsr

. 197 Lewald (Inh.: Johann Plattner), Z, Oberau 408 Mendelhof (Inh. : J.Math a), G, Sigmundskr. 164 Merànerhof (Inh. J, Meraner), Z, Oberau 465 Moritxingerhof (Inh.: Jos. Kofler), G. Meraner- strasse 138 Nöbauer Karl, Kantineur, Gilmstrasse 34 Oberau (Inh.: Joh. Carmimn), Z, Oberau 588 Oberrauch Martin, G, Sigmundskron 175 Oswald (Inh. : J. R. Sinneri, Z, St. Johana 103. (Inserat) Parkschlössl (Pächter: Joh. Pechlaner), Z, Franz Jos.-Str. 187 Paulmichl (Pacht. : Johann Peel*), Erbseng. 10 Pfarrhof

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