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Der Bote für Tirol
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Page 6 of 6
Date: 27.07.1857
Physical description: 6
welche die Bezirtt-Direktion von Fall »u Fall nach den Umständen bemessen wird. „ , . „ . 6 Die Beischaffung der Wegmauth-Valorbolleten > bleibt dem Pächter überlasse», es wird jedoch dem selben ''» Formular vorgezeichnct werden, nach wel chem die Bolleten gedruckt erscheinen müssen, und die Verausgabung einer anders geformten oder ge, schrieben,» Bollete wird der verweigerten Crfolgung einer Bollete gleich geachtet. Auch darf keine in der Jahreszahl, Datum oder in dem Ansätze

des GebührcnbetrageS korrigirte oder radirte Bolle/e der Parthei gegeben werden. 7. Wird von einem Pächter die Maulh in einem Falle abgenommen, in welchem sie nicht gebührt, oder wird von einer Parthei ein höherer Betrag eingebeben, als gesetzlich bestimmt ist, so verwirkt der Pächter eine Strafe in dem zwanzigfachen Be trage deS zur Ungebühr bezogenen MauthgeldeS, un abhängig von jenen Sirafen, die ihn im Grunde deS Strafgesetzes noch treffen können. 8. Verweigert eine Parthei bei Passirnng des Schrankens

oder der Brücke die Entrichtung der Gebühren, oder wolle sie den Schranken gewaltsam überschreiten, so ist der Pächter berechtigt, den Aei- stand der Obrigkeit geziemend anzurufen, und die selbe verpflichtet, diesen Beistand zu leisten. Bei Separat-Eilfahrten, so wie bei Ertrapost- fahrten mit dem Stundenpaß ist die Gebühr erst beim Zurückreiten des Postillons von demselben ge gen Einhändigung der Bollette einzufordern. 9. Das Verfahren über die Verkürzungen der Mauthgebühr wird von den nach dem Gesetze hiezn

berufenen Behörden gepflogen. Der Pächter ist jedoch berechtigt, von . denjenigen, die er in einer svchen Gesällsükertretnng beiritt, das Sieben- und einbalbfache der Gebühr als Sicherstellung der Strafe in Barem einziiheben, worüber er eine schriftliche Bestättiguiig zu ertheilen hat. Auf das Verlangen des Pächters oder des Be schuldigten wird bei dem nächsten Zoll-Verzehrungs- steuer- oder Kontrollsamte oder dem nächsten für die Untersuchungen über Gcfällsübertretungen be stellten Beamten

, oder wenn sich eine Obrigkeit nä her befindet, bei derselben die Thatbeschreibung auf» geiiommeli und über dieselbe weiter nach dem Ge setze vorgegangen. — Die wegen der gedachten Ge- fällsverkürzungeu «infließenden Strafgelder fallen, nach Abzug der Kosten des Verfahrens, soweit diese Kosten nicht von dem Beschuldigten oder Verurtheil- «eu vergütet werden, dem Pächter zu. 10. Die Entscheidung der sich auf die Einhebung der Handhabung der Mauth beziehenden «»treitig- keiteu zwischen den Pächtern und Partheieu steht

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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 6 of 8
Date: 03.08.1857
Physical description: 8
S88 welche die Vezirks-Dlrektkon von Fall »u Fall nach den ^Umständen bemessen wird. 6. Die Btischaffuiig der Wegmanth-Valorbolleten ^leibt'dem Pächter überlassen, es wird jedoch dem selben »in Formular vorgezeichnet werden, nach wel chem die Bolleten gedruckt erscheine» »inssen. und die Berau-'aabiing einer anders geformten oder ge- schriebeiienÄollete wird der verweigerten Erfolgung einer Bollete gleich geachtet. ' ^ Auch darf keine in der Jahreszahl , Datum oder in dem Ansätze

des Gebührenbetrageö korrigirte oder rädixte Bollete der Parthei gegeben werdend ^ 7.'.Wird von einem Pächter die Mautl, in einem Fälle abgenommen,, in welchem sie iiicht gebührt, oder'wird von, einer Parthei ein höberer Betrag eingebobeik, als gesetzlich bestimmt ist, so verwirkt der Pächter eine Strafe in dem zwanzigfachen Be trage des zur Ungebülir bezogenen Manthgeldes, UN' aböäng'g von /eilen. Slrafen. die ihn im Grunde des Strafgesetzes noch treffen können. . 3. Verweigert eine Parthei bei Passirnng

des Schrankeris oder der Brücke die Entrichtung der Gebühren, öder wolle sie den Schranken gewaltsam überschreite», so ist der Pächter berechtigt, den Bei. stand der Obrigkeit geziemend anzurufen, und die selbe verpflichtet, diesen Beistand zn leisten. Bei Separat-Silsahrten, so wie bei Ertrapost- sabrten mit dem Stundenpaß ist die Gebübr erst beim Zurückreiten des Postillons von demselben ge gen Einhändigung der Bollette einzufordern. 9. Das Verfahren über die Verkürzungen der Manthgebükir

wird von den nach dem Gesetze hiezn berufenen Behörden .gepflogen. Der Pächter ist jedoch berechtigt, von denjenigen, die er in einer sochen Gefällsübertretung betritt, das Sieben- und eindalbfache der Gebühr als Sicherstellnng der Strafe in Barem einznheben, worüber er eine schriftliche Bestältigüng zu ertheilen hat. Auf das Verlangen des Pächters, oder des Be schuldigten wird bei dem nächsten Zoll-Verzelirungs- stener- oder Kontrollsamte oder dem nächsten , für die Untersuchungen über GefällSübertretungen be stellten

Beaipten, oder wenn sich eine Obrigkeit nä her befindete bei' derselben die.Ahatbeschreibnng aus- genominen Und über dieselbe, weiter nach dem Ge setze vorgegangen. wegen der gedachten Ge- fällsvettürzungen einfließenden Strafgelder fallen, nach Abzug! der Kosten des, Verfahrens, soweit diese Kosten nicht von'dem Beschuldigten,oder Vernrtheil- ten vergütet werden, dem Pächter zn. < ' 10. Die Entscheidung der sich auf die EinHebung der,Handhabung der Manth beziehenden «-treitig- keiten

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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 6 of 8
Date: 10.08.1857
Physical description: 8
welche die SezirkS-Direktion von Fall zu Fall nach den Umständen bemessen wird. 6. Die Beischaffung der Wegmaiith-Dalorbolleten bleibt dein Pächter überlasse». »6 wird jedoch dem selben ein Formular vorgejeicknet werden, nach wel chem die Bollete» gedruckt erscheinen mnssen, und die Verali-gabung einer anders geformten oder ge schriebene» Bollete wird der verweigerten Erfolgung einer Bollete gleich geachtet. Auch darf keine i» der Jahreszahl, Datum oder in dem Ansätze des Gebührenbetrages

korrigirte oder radirte Bollete der Parthei gegeben werde»: 7. Wird von einem Pachter die Ma»tl> i» einem ' Falle abgeiioiiillikn, in welchen, sie »icht gebührt, oder wird von einer Parthei ein höberer Betrag eingekebeii, als gesetzlich bestimmt ist, so verwirkt der Pächter eine Strafe i» dem zwanzigfachen Be- traqe des. zur Ungebükr bezogenen Mauthgeldes, un abhängig vo» jenen Strafen, die ihn im Grnnde des, Strafgesetzes nocl» treffen können. g. Verweigert eine Parthei bei Passirnng des Schrankens

oder der Brücke die Entrichtung der Gebühren, oder wolle sie den Schranken gewaltsam überschreiten, so ist der Pächter berechtigt, den Bei stand der Obrigkeit geziemend anzurufen, und die selbe verpflichtet, diesen Beistand zu leisten. Bei Separat-Eilfahrte», so wie bei Ertrapost- fabrten mit dein Stnndenpaß ist die Gebülir erst beim Zurückreiten des Postillons von demselben ge gen EinKündigung der Bvllette einzufordern. . 9. Das Verfahre» über die Verkürzungen der Manthgebühr wird von den nach dein Gesetze

hiezn berufenen Behörden gepflogen. Der Pächter ist jedoch berechtigt, von denjenigen, die er in einer soche» Gefällsübertretung betritt, das Sieben- und einbalbfache der Gebühr als Sicherstellililg der Strafe in Barem einzuheben, worüber er eine schriftliche Bestältiguiig zu ertheilen bat. Auf das Verlangen des Pächters oder des Be- . schuldigten wird bei dem nächste» Zoll-Verzehr»ngs- stelier- oder Koiitrollsamte oder dem nächsten für dle Untersuchungen über Gefällsübertretuuge» be stellten

Beamten, oder wenn sich eine Obrigkeit nä her befindet, bei derselben die Thatbeschreibung aus genommen und über dieselbe weiter nach dem Ge setze vorgegangen. — Die wegen der gedachten Ge- fällsverkürznngen einfließendcn Strafgelder fallen, nach Abzug der Kosten des Verfahrens, soweit diese Kosten nicht von dem Beschuldigten oder Verurtheil. ten vergütet werden, dem Pächter zu. !y. Die Entscheidung der sich auf die EinHebung der Haudhabung der Mantl, beziehenden «treitig- keiten zwischen den Pächtern

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Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1921)
Adressbuch des Kurortes Meran (Meran, Obermais, Untermais, Gratsch), sowie der Gemeinden des politischen Bezirkes Meran mit den Gerichtsbezirken Meran, Lana, Passeier und dem Markte Schlanders ; 10. 1921
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Page 343 of 424
Place: Meran
Publisher: Pötzelberger
Physical description: XVI, 399 S.. - 10. Aufl.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Meran;f.Adressbuch g.Meran <Region>;f.Adressbuch
Location mark: II Z 273/10(1921)
Intern ID: 474767
Eden-Bar (früher „Haßfurther'), I,, Gartengasse bzw. Steinachpl, 12, „Einsiedler' in der Naif (Eig.; Math, Dekas), IL, Naifstraße 237. „Engel (Pächterin: Wtitwe Gasser), III,, Reichsstraße 52, „Englischer Hof' (siehe Aschberger- hof'), „Europa (Eig,: Mario Fochermi), L, Goethestraße 50. Tel, 17, ■ „Fallgatter' (Pächter: Joh, Pircher), IV,, König Laurinstraße 2, „Fischwirtshaus' (Pächter: Franz Knoll), III», Reichsstr, 42. Tel, 413. „Forsterbräu' (Pächter: Anton Zó- derer), I,, Goethestraße

18. Fragsburg (Pächterin: Zenzi Witwe Alber), III,, Freiberg 14, „Frau Emma' (Eig,: Geschw, Hellen- stainer), L, Schillerplatz 68, Tel. 408, (Siehe Anzeige S. 90.) „Gamper' (Pächter: AI. Höfler), III., Reichsstraße 23, „Gasser' (Eig.: Jakob Waldner), IL, Lange Gasse 60, „Goldenes Kreuz' (Geschäftsführer: Ant. Christof eletti), I., Pfarrplatz 2, „Goldener Löwe' (Pächter: Paul Egösi), I„ Postgasse 5, „Goldener Stern' '(Eig,: Alois Wal ser), L, Rénnweg 9, (S. Anz, S, 100.) T el. 366a, „Graf von Meran' (Pächter

: Andrä Scheiber), L, Rennweg 28, „Haas' (Eig.: Ant, Simeaner), IIL, Reichsstraße 102, „Haisrainer - Buschen' (Geschäfts-' führer: Franz Fesele), I,, Bergl, 38. „Hochland', Jos, Maria Doblander. Holzmann Josef („Kleissl'); I„ W.as- serlauben 115. Kath. Gesellenhaus (siehe „Gold, Löwe'). Katzenstein (Pächter: Jos, Winter- holer), III,, Freiberg 31. „Kessler' („König Laurin'), Pächter: Luigi Pasquale. I., Klostersteiö 1. Tel. 348. Kircher (Eig,; Geschw, Ladurner), IV,, König Laurinstraße 15. Kirchncrhof

(Eig,; Georg Stricker), L, Landstraße 18, Kirchsteiger (Pächter: Jos,Zipperle), IL, Lange Gasse 54, Klotz (Pächter: Franz Klotz), HL, Reichsstraße 79. „Kofler' (Bes.; Elisa Asam), III., Pet, Mayrstraße 1. „Krone (Eig.: Anna Witwe Covi), III,, Reichsstraße 55. „Kronprinz' (Eig,: Paul Pechlaner), I„ Goethestraße 21/23. Tel. 321. Kröss Josef, I., Rennweg 6, Tel, 90. Kurhaus (Pächter: Michel L'andt- rnann), I,, Goethestraße 11, Tele fon 12, (Siehe Anz, S, 96,) Ladurner Elise Witwe, I,, Bergl

. 76, Lichtenthurn (Pächter: Geschw, Ja- worski-Haas), III,, Reichsstr, 110. ,,Maiserhof' (Eig,; Hans Malleier), IIL, Reichsstraße 113, Tel, 64. (S, Anz, S, 94,) „Maiser Weinstube' (Math. Spitä ler), II-, Reichenbachgasse 241. Malpertaus (Pacht,: Ignaz Bachlech- ner), II., Lazagsteig 89, Marchetti (Pächter: Ernst Krünes), I„ Berglauben 84, „Meßmer' (Pächter: Math. Pertolli), I., Speckbacherstraße 4, Metz, Café-Restaurant (Pächter; AI. Schrott), II., Schennaer Fahrstr,225, „Mondschein' (Eig,: Angelo Balda- zini

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Haller Lokalanzeiger
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Page 3 of 4
Date: 07.12.1929
Physical description: 4
zum Erscheinen nicht aufgelegt ist, bekanntgab, daß er die Verhand lung vertage, um die Frau vorführen zu lassen. § was er sich hat alles gefallen lassen. Cm gewisser Albert Heger war mit dem Pächter Wilhelm Eberl aus Terfens in einen Zivilprozeß verwickelt, dessen kritische Lage so war, daß es zwischen den Zweien auch einmal zu einem „Privatstreit" kam. Der Kläger Heger suchte den Pächter in Terfens auf, um da für den Zivilprozeß irgend ein Kompromiß heraus zuschinden. Da er nicht viel ausrichtete und Eberl

dieses gegen den Kläger Heger sprechenden Vorfalles mußte der Richter vergleichend wirken. Der Pächter aus Terfens mußte den „Lausbuben" mit dem Ausdrucke des Bedauerns zurücknehmen und Abbitte leisten. 8 wegen bedenklichen Ankaufes war der Fell händler Ludwig M. angeklagt. Im Frühjahre, gerade zur Schonzeit des Wildes, kaufte er von Robert Kommeter, der ein gerichtsbekannter Wilderer fein soll, 2 Rehdecken. Gelegentlich der Untersuchung gegen Kommeter wegen Wilddiebstahles stellte sich heraus, daß M. Felle

, was auch dem Richter etwas hoch vorkam. D. glaubt, daß er dem Bauern nie für dieses bis! Holz 10 Schjl- lind gehen könne und es ist ihm lieber, wenn er es hem Bauer zurückstellen kann. Der Richter ging einigend vor uno ®- nuf - daß er sich mit dem Bauern binnen einem Monat auf trgenu Weife ausgeglichen haben muß. Überdies bekam er noch 24 Stunden Arrest bedingt auf ein Jahr. § Um 2 Schilling stritten sich der Snenaler- meister Johann M. mit seinem Pächter Johann Sch., beide in Schwaz. Jemand ließ eine Reparatur

vornehmen und Sch., der damals noch beim M. Gehilfe war, zog sich von der Rechnung 2 Schilling ab, weil er diese angeblich noch gut hatte. Die Sache hatte wohl die Form eines Zivilstreites, nicht die des Betruges. Nach dem aber das Verhältnis zwischen den Beiden ohnedies schon länger nicht mehr stimmt, zeigte der Inhaber der Spenglerei seinen Pächter an, um ihn eher kirre zu machen. Es stellt sich aber heraus, daß Sch. diese besagten 2 Schilling tatsächlich vom Meister gut hatte, nur hat er den Fehler

begangen, daß er ihm diesen Abzug nicht gemeldet hat. Das Gericht nahm an, daß in diesem Falle keine betrügerische Absicht vorlag und sprach den angeklagten Pächter frei.

5
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Lienzer Zeitung
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Page 2 of 24
Date: 08.08.1903
Physical description: 24
ein jährlicher Pachtschilling von fl. 207.23 insgesamt bezahlt. Während nun in den früheren Jahren die Jagdbarkeit in den hier angegebenen Gemeinden um einen sehr geringen Pachtschilling ausgeübt werden konnte, haben die letzten Jagd-Verpachtungen ein ganz rapides Steigen desselben ergeben und ist eine Gegenüberstellung der Pachtbeträge gewiß interes sant, wie sich aus Nachstehendem ergibt: Lavant: Pächter Jos. Obersteiner in Jselsberg und Joh. Mayr in Göriach, (Ausrufspreis X 280), er steigert für X 525

(1893 fl. 27.12i/z). — Ni- kolsdorf: Pächter Dr. R. Soltmann (Münch ner Jagd-Konsortium), verlängert für X 360 jährlich, wurde in Afterpacht an zwei Parteien überlassen. — Tristach: Pächter Josef Amort, Brunner in Tristach. (Ausrufspreis KI 400), ersteigert für X 800 (1893 fl. 24.11^). — Lei sach: Pächter Dr. R. Soltmann, (Ausrufs preis X 280), ersteigert für X 300 (1893 für Leisach und Burgfrieden fl- 17.50). —Lienz (Bodenjagd): Pächter Josef Huber in Lienz, (Aus rufspreis X 20), ersteigert

für X 100 (1893 fl. 1.75). — Lienz (städt. Wälder in Amlach): Pächter Dr. R. Soltmann, l Ausrufspreis X60), ersteigert für X 130. — Lienz (städt. Wälder in Leisach und Gamsbach): Pächter Dr. R. Solt mann, (Ausrufspreis X 120), ersteigert fiir X 200. (beide Jagden 1893 fl. 3.10). — Lienz (Schloßberg): Pächter Jos. A, Rohracher, (Aus rufspreis X 50), ersteigert für X 60. — Bann berg: Pächter Josef Reiter in Bannberg, (Aus rufspreis X 40), ersteigert für X 80. —Burg frieden: Pächter Viktor Riebler in Lienz

um den Ausrufspreis pr. X 60. — Glanz: Päch ter Alois Zeiner in Glanz um den Ausrufspreis pr. X 45. — Gwabl: Pächter Jos. Egartn?r in Oberdruni, (Ausrufspreis X 36), ersteigert für X 41, (1893 fl. 9.—). - Jselsberg-Stro nach: Pächter Mich. Mayerl in Jselsberg um den Ausrufspreis pr. X 60. — Lengberg: Päch ter Chryfant Kollnig in Lengberg, (Ausrufspreis X50), ersteigert für X 154. — Obernußdorf: Pächter Johann Zeiner von Obernußdorf um den Ausrufspreis pr. X160. — St. Johann i. W.: Pächter Marian Wanner in Lienz

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Neueste Zeitung
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Page 4 of 4
Date: 30.08.1940
Physical description: 4
seinem Fahrer und den von diesem zu mobilisierenden Hilfskräften über lassend. Herr Schwegler, der Pächter des Hauses, hatte kaum von der Ankunft des Bankiers erfahren, als er auch schon wie ein geölter Blitz auf den jahrelangen Stammgast zugeschossen kam. „Habe die Ehre, Herr Bankier! — Heiße Herrn Bankier auch diesen Sommer herzlichst willkommen. — Hoffentlich haben Herr Bankier gute Fahrt gehabt?" „Mahlzeit, Mahlzeit, lieber Schwegler!" grüßte Tobias auf geräumt. „Na, alles gesund?" „Dank der Nachfrage

, Herr Bankier, kann nicht klagen, un berufen", dienerte der Pächter und wies dem Ankömmling den Weg. „Dort ist der Fahrstuhl, Herr Bankier! — Wenn ich bitten darf. Natürlich habe ich wieoer das gewohnte Zimmer bereit- gestellt!" „Ihr Glück, mein Lieber", lachte Tobias. — „War's nicht Nummer 123?" „Sehr wohl, Herr Bankier. Ein Gedächtnis haben der Herr Bankier!" wunderte sich Schwegler pflichtschuldigst. „Ist doch mein Beruf, lieber Schwegler — ich meine Zahlen im Kopf zu behalten, nicht etwa

Hotelzimmernummern, hähähähä!" „Hähähä, sehr gut, Herr Bankier, sehr gut!" krähte auch der Pächter. „War doch mit direktem Seeblick das Zimmer, Schwegler?" fragte Tobias beinahe drohend. „Aber gewiß, Herr Bankier, gewiß, selbstverständlich. Das beste Zimmer im ganzen Hause, gewissermaßen quisi quasi das Fürstenzimmer, hähähähä!" Herr Schwegler geleitete seinen Gast in den Fahrstuhl und fuhr mit hinauf in den ersten Stock, wo er dem herbeisausenden Zimmermädchen sogleich nähere Anweisungen, das Zimmer Nr. 123

Schwegler. Ich melde mich. Jetzt will ich mich erst einmal wieder ein bißchen umsehen bei euch." Schon wollte Tobias sich vor dem devoten Manne end gültig in sein Zimmer zurückziehen, als er sich nochmals um drehte und mit finsterem Grollen in der Stimme den Pächter zurückrief. „Was ich ja vor allen Dingen noch wissen möchte, warum habt ihr denn euren Badeort umgetauft?" Schwegler kam auskunftsbereit, redselig wieder näher. „Sehen Sie, Herr Bankier, da haben sich schon viele Herr schaften gewundert

, ich melde mich, lieber Schwegler!" Damit war der Pächter ver abschiedet. l Tobias fühlte sich bereits wie zu Hause. Kaum waren seine Koffer in dem wirklich komfortablen Zimmer gelandet, stürzte er sich auch schon ins Badezimmer und unter die Brause, zog sich sodann einen leichten Anzug an und unternahm einen längeren Rekognoszierungsgang am Strande, auf der Fried- rich-Hildebrandt-Promenade. (Fortsetzung folgt.)

8
Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 9 of 24
Date: 23.11.1838
Physical description: 24
fahr ««dKost«n di» Pachters nach den folgend«« 2 §§. neuer lich zu V,rp5cht»n. §. 12. Im Fall» der Pächter die festgesetzte erste Rat» der Pachtsumm» nicht zt» gehörigen Zeit, oder nur zum Theil» be richtiget, wird di« ganz« JahreSpachtfumm« als bereits Verfäl len betrachtet, und »S steht dem höchsten Aerar als Verpachtet frei, gegen d«n Pächter all» j»n» Mittel zu ergreifen, welche zur Sicherung und Habhaftw»rdung des PachtfchillingeS füh ren, daher zu diesem Ende sogleich dir gerichtliche

Pfandbe schreibung und Sequestration der stehenden und Hangenden Früchte ic. nach dem a. b. G. angesucht werden kann. Sollte übrigens der Pächter mit einem ganzjährigen Pachtschllling» im Rückstand» blriben, so kann das höchste Aetar nach seinem Gefallen zu den Mitteln schreiten, welche zur Habhaftwerdung des Pachtzinses führen; «S kann aber auch den Pächter vom Pacht« adsetzen und entfernen, ohne daß Letzterer aus irgend einem Titel einRecht auf Entschädigung, und namentlich we gen Verbesserung

der verpachteten Güter geltend Machen kann. In Anbetracht der verzögerten Entrichtung des Pachtschil linges zu der festgesetzten Verfallzelt wird ferner bestimmt, dasi von dem zur Zahlung frstgefetzten Tage angefangen von der verfallenen und nicht »ntrichtindrn Summe die 4prozentige« Interessen bezahlt werden müssen, und zwar ohn» Rücksicht auf andere^Kosten und Auslagen, welche wegen Hahhaftwerdung der schuldigen Summe, oder aus anderen Ursachen erwachsen. Z. 13. Wenn drr Pächter den übrigen Bedingungen

des verpachtenden Aerars nur wahl weise vorbehalten, «S steht demselben auch frei, mittels der hiezu aufgestellten Behörde all» jene Mittel zu ergreifen, wel che zur unmittelbaren Erfüllung der vom Pächter eingegange nen Verbindlichkeiten führen, dahingegen wird dem Pächter jedoch unter Aufrechthaltung des §. 5 der Rechtsweg für alle Ansprüche offen gelassen, die er aus dem eingegangenen Pachte mächen zU können glaubt. §.14. Zur größern Sicherheit drr Einhaltung des Kontrak tes hat der Pächter bei Errichtung

des Kontraktes den Betrag eines einjährigen Pachtzinses zu erlegen, der als Kaution für die ganze Dauer der Pachtzeit liegen bleibt, daher nicht als Pachtzins betrachtet wird, sondern bis zur Entrichtung der vor letzten halben Pachtrate liegen bleibt. Die letzte halbe Pacht rate wird aus der Kaution bestritten, in der Art, daß die an dere Hälfte der Kaution dem Pächter nach vollstrecktet Pach tung bar zurück gestellt wird, wenn daS Aerar keine weiten: Ansprüche zu machen, und er seinen Verpflichtungen

9
Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1913)
Adress-Buch der Stadt Bozen und der Marktgemeinde Gries; 11. 1913
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Page 204 of 342
Place: Bozen
Publisher: Verl. der Buchhandl. Tyrolia
Physical description: 207 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Bozen;f.Adressbuch
Location mark: II Z 277/11(1913)
Intern ID: 483350
(Inh.: ÀI. Berger), G-, Jakobsplatz 481 Rose, weisse (Ink.: A. Trafojer), Binderg, 29 *Eössl ( Inh. : Felix Ladurners Erben, Bin derg. 6 (Inserat) Rittnerbahnhof (Inh. Max Dorfner), Z, Bahn strasse 682 Schiernhof (Pacht. Alb. Meier). Schlernstr* 7 (Inserat) Schlüssel (Inh.: Anton BerneT), Göthestr. 40 Staffier Gasthof (Pächter Leopold Schnetz), Z, Kohlern 546 Stern (Inh. M. Brand), Laubeng. 74 Sonne (Inh.: J. Plankensteiner), Eisackstr. 25 *Traube, blaue (Sargant), (Inhaber Johann Scherlin

), Drei folti gkeiisplatz .13 *Traube, goldene (Inh.: JosefTwerdeck),Wem- traubengasse 15 *Turin (Inh. Johann Pieringer), Erzh. Rainer- str. 19 Watschinger Josef, Herberge, Erbseng. 14 c) Restaurationen: } (In sämtlichen Hotels und Gasthöfen.) Au sserbrunner (Brüder Regiert), Goth e str. 36 ^Bahnhof-Restauration (Ink.: Joh. Pattis), Z, Bahnhofplatz 176 •*Bo:zner Hof (Pächter; Hans Beikircher), Z, Virgl 367 Brauhaus (Pächter: Richard Kimitzberger), G, Hauptstrasse 416 Bürgersaal (Pächter: H.. Mayer

), Eisackstr. 17 Cecco Cyrill, -Eantjnetur, G, Fagenstr., Kaserne nnd, Adolf; Pichlerstr. 25 JJolomitenblicb;. (Pächterin : Marie Bexger), G, Quirainerstrasse 53ik / ■ ■ Ddelraut-' (Inh. Josef Thum er 1 , Eisackstr. 21 ^Edelweiss' (Eerd. i l aas), Z, Oberau 640 jigger Johann, G, Men del strasse 54 B Jüclibergerhof (Inh. Simon Mayr), G, Qtiirai- nerstr 643 Florkeller (Inh. : Peter Mölgg). Z. Kardaun 310 Gewerkschaftshaas (Pächter : M. Klein) Gilm- str. 15 ' .Haselburg (Pächter: Jos. IJntersteiner

), Z. Haslach 381 'Hauptschiesstand (Pächter: Wilh. Krötz), Z, Oberau <>49 Höllerhof (Inh : Alois Muigg), Z, Oberau 660 Klaus (I'h.: Maria Zeiger). Z, Köhlern 347 Kofler (Inh.: Anton Zeiger), Z, Kampenn 325 Kohlerhof (Inh. : Gertr. Werner), Z, ■ Virgl 352 Kürhaus (Pacht..: Joh. Beck), G, Kurhaus- str. 855 ' > ' . : Lamm (Inh.: Anton Plattner),' Z, Rentsch 239. Lamm (Inh.: AI. Hub er) G, Meranerstr. 590 Lanner Restauration (Inh,: Louise Lanner), Meinhardstr. 23 *Lents ch (Enh.: Frz. Ziernhöld) Z. B ahnhofsr

. 197 Lewald (Inh.: Johann Plattner), Z, Oberau 408 Mendelhof (Inh. : J.Math a), G, Sigmundskr. 164 Merànerhof (Inh. J, Meraner), Z, Oberau 465 Moritxingerhof (Inh.: Jos. Kofler), G. Meraner- strasse 138 Nöbauer Karl, Kantineur, Gilmstrasse 34 Oberau (Inh.: Joh. Carmimn), Z, Oberau 588 Oberrauch Martin, G, Sigmundskron 175 Oswald (Inh. : J. R. Sinneri, Z, St. Johana 103. (Inserat) Parkschlössl (Pächter: Joh. Pechlaner), Z, Franz Jos.-Str. 187 Paulmichl (Pacht. : Johann Peel*), Erbseng. 10 Pfarrhof

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Newspapers & Magazines
Alpenzeitung
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Page 3 of 6
Date: 18.04.1936
Physical description: 6
« jene, die im Arbeitsver trag In Bettacht gezogen sind Für die Landwirtschaft gebraucht man z. B.: Selbstarbeitender Besitzer, erster Pächter, Erbpächter. Teilpächter, SrundpSchter, Halbpächter, Teilhaber am Pacht, Welnfachmann, Verwalter, Direktor, Buchhalter, land wirtschaftlicher Arbeiter, Halbarbeiter, Feldteilhaber, Teilnehmer an der Ar beit mit Zugtieren, Wass«rtellhab«r, G«müs«giirtner, Piehwärter usw. Wenn der Bauer Mshrer« Befugnisse hat, muH er diese anführen und je nach den Fällen schreiben: Eigener

Betriebsleiter oder Pächter: Besitzer und kultivierender Pächter? Nutznießer und Pächter usw.: felbstarbeltender Päch ter und Dritteilpächter: Bodenàrbeijer und Baumann ^um Dritteil usw. Wenn der Gezählte außer Bauer auch für dritte Betriebe als Taglöhner oder Teilhaber usw. arbeitet, muß er alle gemischten Tätigkeiten angeben. So z. B.: Pächter-Arbeiter: Besitzer-Arbeiter und F«ldtaglähner; Feldarbei ter und Baumann usw. Für die nichtlandwirtchaftlichen Professionen ist die Hauptbechastigung an zugeben

in der Profession Es ist in dieser Rubrik eine der nach stehenden Bezelcknungen einzutragen; an der« Bezeichnungen sind nicht erlaubt: Wenn der Gezählt« in der Landwirtschaft beschäftigt Ist. wird er je nach den Fallen eine der folgenden zwöls Bezeichnungen ein tragen: 1. Bauer: 2. Dauerpächter mit Er werbsrecht: 3. Nutznießer: 4. Pächter; ö. Be- arbeiter von Gründen mit mehreren solchen Beschäsigungen (vorausgehender Bezeichnung fügt man Bearbeiter hinzu im Ffille, daß der Leiter direkt den Betrieb allein

oder mit Beihilfe der Familienmitglieder mit höch stens einem Gehilfen bearbeitet): 6. Teil pächter: ?- Mithelfer: S. Leiter u. Arbeiter (oder umgekehrt): v. Beamter: 10. Teilhaber: 11. Arbeiter mit Jahreskontrakt: 12. Tag- löhner. Wenn der Gezählte In der Industrie, Im Handel, bei einer Kredit- oder Versicherungs anstalt. bei einer iissentlichen Verwaltung be schäftigt Ist, schreibt man je nach dem Falle I. Inhaber oder (Arbeitsgeber): 2. Hand werker ohne Angestellte: 3. Handwerker mit Angestellten

: Großknecht — lavoratore maggiore: Zweiter Knecht lavoratore, secondo: Kleinknecht lavoratore minore: Dienst magd --- serva di campagna: Stallknecht — stalliere! Fütterer -- foraggiato«: Pächter fittavolo. Lkmàrvivtschaftliche Berufe Die ln der Landwirtschaft Beschäftigten könne» ent weder Bauer, Teilpächter, Knecht oder alle drei ge mischt sei» oder Beamter oder Gehilfe sein. Zur Kategorie der Leiter des Anwesens (conduttori) gehört der Bauer, der seinen eigenen Besitz leitet, der Pächter

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Der Bote für Tirol
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Page 9 of 10
Date: 02.07.1856
Physical description: 10
SS7 eines felbstständigen Mauthobjektes nicht gänzlich unmögltch gemacht wird, treffen gleichfalls den Pächter, der folglich'den herbeigeführten Abfall am Ertrage deS gepachteten Objekies ohne einen An spruch auf Entschädigung zu tragen hat. Die EmschädigungS-Gesuche wegen entgangcner Benützung der Pachtobjrkce müssen binnen der perem- torischen Frist von drei Monaten vom Tage der Behebung des Hindernisses an bei der Bezirksbe- hörde, in deren Bezirke die Manthstation gelegen ist, überreicht

werden, widrigenfalls auf solche Gesuche keine Rücksicht genommen werden würde. 17. Für den Fall, wenn der Pächter die ver tragsmäßigen Bedingungen nicht genau erfüllen sollte, steht es den mit der Sorge für die Erfüllung des Vertrages beauftragten Behörden frei, alle jene Maßregeln zu ergreifen, die zur nnanfgehaltencii Erfüllung des Vertrages führen, wogegen aber anch dem Pächter der Rechtsweg für alle Ansprüche, die er aus dem Vertrage machen zu können glaubt, offen stehen soll. Hiernach wild jedesmal

und insbesondere in dem Falle, wenn der Pächter die bedungene Kaution nicht zur gehörigen Zeit vollständig leistet, oder, den Pachtschilling in der gehörigen Zeit nicht, oder nicht vollständig abführt, es der Gefällsbehörde zustehen, sogleich im administrativen Wege, ohne seine Ver nehmung Sequester auf die gepachtete Station, welche die Station auf seine Rechnung nnd Gefahr zu verwalten haben, eiznusetzen, oder das gepachtete Objekt auf feine Gefahr und Kosten neuerdings feilznblethen

, und die eine oder die andere Maßregel, oder beide zugleich zu ergreifen, oder endlich auch den Pächter zugleich in andern.Wegen zur Erfül. lung des Vertrages zu verhalten. In jedem dieser Fälle bleibt der Pächter in der Haftung für jenen Betrag, der an dem bedungenen Pachtschillinge nicht eingebracht werden würde. und der Gefällsbehörde stedt es zu, den abgehenden nebst dem schuldig gebliebenen Betrag an seiner Kantion, nöthigenfalls anch von seinem übrigen Ver mögen einzubringen. Wenn bei der in einem solchen Falle vorgenom menen

Wiederversteigerung ein höherer Pachtschilling erlangt werden sollte, oder wenn bei der auf Gefahr und Kosten des Pächters vorgenommenen Scqne- stration des Manthgefälles ein den Pachtschilling übersteigendes reines Mantherträguiß sich ergäbe, so soll das Gefälls-Aerar berechtigt sein, diese Bortheile für sich zu behalten. Ueberdieß hat der Pächter in dem Falle, wenn er eine Pachtzinsrate zur festge setzten Zeil nickt abführt, von der rückständigen Pachtzinsrate bis zu deren Zahlung die Verzugs zinsen

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Der Bote für Tirol
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Page 6 of 6
Date: 03.10.1861
Physical description: 6
einander folgende Jahre, nämlich von Martini 1861 bis dahin 1866 verpachtet, wobei sich gegen seitig eine halbjährige Auf- und Abkündnng bedun gen wird. Der Pachtversteigernngspreis für Ein Jahr hat auch für die übrigen Jahre zu gelten. 2. Der jährliche Pachtschilling ist in 2 Raten zu bezahlen, die eine Hälfte Ist um Martini (1861) erstmals, und die 2te Hälfte um Georgi zu bezahle». 3. Hat Pächter die ihm zur Benützung überlasse« nen Fahrnisse nach Ablauf der Pachtzeit, oder im Falle

einer Pachtaufkündung beim Abtritte vom Pachte nach dem Pachtinventar zurückzustelleu, einen allen- sälligen Abgangs oder fchnldbare Deteriorirung hat Pächter nach dem Befinden der Sachverständigen zu ersetzen. 4. Wird Jedermann zum Pachte zugelassen, der sich über einen guten Leumund auszuweisen vermag. 5. Verbindet sich Pächter die herrschästlichcn Rea litäten in gutem Zustande zu erhalten, sowohl die bei der Wirthschaft, Müble und Schneidsäge vor kommenden Reparationen, die nicht über^wei Gul, den öst. Währung

betragen, selbst zu bestreiken, dabei sich jedoch nicht zu unterfangen, kleine Auöbesscruilqcn zu feiuem Nutzen und zum Nac! tbeile des Werkes hinauszuschieben, soudcru solche gleich vornehmen zu lassen, widrigen Falls bei einer geflissentlichen Un- terlassung solche Ausbesserungen Pächter gehalten sei» soll, die Reparationskosten, wenn sie auch über die zwei Gulden oder noch höher zu stehen kommen sollten, selbst anö Eigenem zu bestreiken. 6. Hat Pächter die nöthig werdenden Mühlsteine ^ Sagpiütter

selbst beizuschassen, und die ihm im AmAbaren Stande übergebeueu Mühlsteine und r<,5, . zur Benützung überlassenen Gegenstände und Inventar. G,räthschas«en beim Austritte ans dem S4« Kontrakt im gleichen Stande, wie sie ibm lant Pachtinventar übergeben worden Pächter ^'verpflichtet alle sämmllichen herr. schästl. Sagbökzer nack dem von der k.^k. Hammer- Verwaltung angegebenen Maaße und Form uneut- geldlich zu schneiden nnd von jedem Hchnittholze die zwei noch brauchbaren Schwartlinge den» Amte zu- nickzustetten

, nnd überbaupt sur das Schneiden der herrschäftlichen Schnittwaaren keme Vergütung zu fordern und ebenso auch von den bei der Sage ab« 5>ttenden Sagspäne so viel dem Amte unentgeldlich abzugeben, als zur Bemairung der Handelsgrundc erforderlich sein werd,». . . 8. Der Pächter sämmtl. Gewerbe hat sich genau an die ihm bekannt gegebenen polizeilichen Borschristen nnd Aufträge zu halten. S. Ferners bat Pächter die Erwerbsteuer, so wie alle auf die in Rede stehenden Gerechtsame Bezug habenden Steuern

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