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Der Tiroler / Der Landsmann
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Page 4 of 6
Date: 20.11.1922
Physical description: 6
und trat offen als Gegner-gegen > die Herren von Stübich aus. Und wenn er in ^ feiner' schwerfälligen und wuchtigen Art Be- schtverde führte beim Bergwerksverwalter, , oder wenn er trotzig verlangte, vor die Gra- i fen gesühn zu werden, dann wußte man, daß i ein nicht zu verachtender Gegner in ihm e» wachsen war. Sie wußten, daß er der An walt der Ahrner war und daß hinter ihm j sämtliche Großbauern standen. Es waren aber auch weiter drinnen im Tal Leute, die als Pächter auf den Besitzungen der Stübich

» saßen. - Nun hätte man meinen sollen, daß dies ergebene Diener ihrer Brotherren wä- ! ren. Das waren sie nicht. Denn das Los dieser Pächter — wenn sie auch nicht leib eigen und an die Scholle gebunden waren, sie zahlten einfach einen bestimmten Zins — war insofern hart, als sie für Fremde arbei ten mußten. Mancher zwar hatte sich den Hof durch Kauf erworben, denn die Stübichs brauchten immer Geld: mancher aber ver mochte das Pachtgut nicht an sich zu bringen, weil es die Herren nicht verkaufen

wollten. Diese Pächter grollten ihnen, und wenn den Grafen etwas daran lag, gute Pächter aus ihren Höfen zu haben, mußten sie in andc rer Weise den Pächtern entgegenkommen Dies eigenartige Verhältnis -brachte es mii sich, daß die Pächter eine Macht besaßen, di« sie nicht ausnützen konnten, wie es ihnen am liebsten gewesen wäre, nämlich die Grafen zu oerdrängen. Als sie nun sahen, wie seht diese die fremden Knappen begünstigten und die einheimischen zu vertreiben svchten, ge schah

cs, daß mancher den Pacht kündigt.' und vom Hose zog. Der Duregger, Pächter aus Duregg in der Klamm, hatte es ihnen so eingeredet. Weil aber die Grafen ihre Besit-une n nicht brach liegen lassen wollten und auf dos Erträgni5 des Pachte« nicht verzichten konnten, zogen sie abennals fremde Pächter ins Tal. Auf einigen Gütern schon hausten ' ltherische Dies war dem Duregger recht. Wohl er° n tcn 5' Bauern das Gefähr e am Borge hcn der Pächter, aber es war hinwiederum schwer, sie an ihrem Handeln zu hindern. Trotzdem

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Volksbote
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Page 11 of 12
Date: 19.04.1923
Physical description: 12
des Ertrages selbst Zu sammenhängen. (Dev nächste Absatz handelt von der Teilpacht: wir übergehen diese Bestimmungen, da diese Art der Bodenbearbeitung in Südtirol nicht vorkommt.) Jener Teil des Bodenertrages, ivelcher dem Pächter zufällt, wird ebenfalls nach Abzug der PrämkÜonskosten und -Verluste, welche der Pächter zu kragen hat, als Ertrag der Kate gorie v der Einkommensteuer unterworfen. 2. Steuersah. Die Höhe des Satzes für die im Art. 1 er wähnte Steuer auf den tandw. Bodenertrag Wirt

. 4: Der Pächter mutz den ach ihn entfallenden Bodenettvag und die Produktionskosten und Verluste anmelden. Art. S. Die Erklärungen, welche die Steuerträger mif Grand der vorhergehenden zwei Artikel abzuge- ben verpflichtet find, müssen sich auf das in den Jahren 1920/1921 und 1921/1922 erzielte Durch- schnittserlrägnis gründen und bis zum 30. Juni 1923 abgegeben werden. 4. Stvchbeflimmungen. Art. 6. 5&c die Nichtabgabe oder unwahre Abgabe der in den vorigen Artikeln vorgeschiebenen Er klärungen

, welches der Besitzer dem Pächter <m- oertraut hat oder welches der Pächter besitzt; s) Roherträgnis, soweit es dem Pächter zu- sällt; 1 fl), jährliche Passiozahlungen, welche das Roh erträgnis nach f) belasten, Auslagen und 'Ver luste zur Erzeugung des Erträgnisses, sowett sie zu Lasten des Pächters sind; h) Reinerträgnis, bsstehend aus der Differenz zwischen dem unkr Buchstaben f) obangsführten Roherträgnis und den jährlichen' Pastivzahlun- gen und Auslagen nach Buchstabe g). Art. 11. Das Roherträgnis

nach Buchstabe f) des vor hergehenden Art. 10 wird auf gleiche Weste be stimmt, wie in Len Artikeln 3 und 8 des gegen- wärttgen Reglements angegben ist, sedoch immer beschränkt auf jenen Teil, der sich auf den Pächter bezieht. Art. 12. Die jährlichen Zahlungen, Auslagen und Verluste der Produktion, welche von dem Ein kommen des Pächters abgezogen werden können und von denen unter Buchstabe g) des Artikels 10 dk Rede ist, sind dieselben, welche in den Art. S und 6 des gegenwärtigen Reglements an gegeben

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Alpenzeitung
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Page 3 of 4
Date: 21.11.1940
Physical description: 4
vom 24. Oktober 1940 sind alle jene, welche aus Trauben Wein, Most u. vgl. bereiten, verpflichtet, die Menge der Trèàern und die Quantität des hergestellten Weines anzumelden. Dieselbe erfolgt in zweifacher Ausfüh rung und auf eigenen Formularen, die bei den Gemeindeämtern erhältlich sind. Sie muß spätestens bis zum 2S. ds. am Amte der Gemeinde, wo die Weinberei tung stattgefunden hat, gemacht sein. Eigentümer, Händler und Industrielle haben die Anmeldung mittels Formular A (weiß) zu machen; die Pächter

auf dem Formular B (rot); solche, die nicht unter die syndikalen Kategorien der Landwirt schaft, Industrie und Handel fallen, auf dem Formular C (grün). Most wird aus Wein umgerechnet: Für jeden Zentner Most 60 Liter Wein; für jeden Zentner konzentrierten Most 270 Liter Wein. Trauben, die am Tag der Anmeldung noch nicht verarbeitet sind, sind mit 65 Liter Wein pro Zentner Trauben zu be rechnen. Wenn ein Pächter den Wein im Ke!-! ler des Besitzers bereitet, hat der Besitzers seinen Teil nach dem Formular

A. den Teil des Pächters <für jeden eigens) nach^ dem Formular B zu machen. Die Anmel-! debögen für die einzeln«: Pächter müssen vom Grundeigentümer ausgefüllt und vom Pächter unterschrieben sein. Der Be sitzer dringt sie dann zugleich mit seinem eigenen zum Gemeindeamt. Wenn der Pächter aber für sich (ge trennt vom Grundeigentümer) einkellert, so muß er selbst aus dem Bogen B die Anmeldung vornehmen. Erfolgt die Weinbereitung auf Kosten anderer, obliegt die Anmeldepflicht dem Eigentümer' der Trauben

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Page 5 of 8
Date: 18.04.1923
Physical description: 8
) in Abzug gebracht werden, als fte mit der Produktion des Ertrages selbst zu- jozaeichänzeu. sver nächste Absatz handeil von der Teilpocht: wir übergehen diese Bestimmungen, da diese An der Bodenbearbeitung m Züdtirol nicht szr'omm!.) ^euer Teil des Bodenertrages, welcher dem Pächter zufällt, wird ebenfalls nach Abzug der Produktionskosten und -Verluste, welche der pschler zu tragen hat. als Ertrag der Kate gorie k der Einkommensteuer unterworfen. 2. Steuersatz. Sie höhe des Salzes sür die im Art

Kkgorien: siehe „Tiroler' vom 3. März. '> Alle Terniine setzen wir so ein. wie sie auf Srnid des Zlusdeh.nungsdckretes Nr. 686, 192Z, Kr die neuen Provinzen gütig stnd. Si^he „Tiroler' vom 21. Mär.z. ertrag, die Produktionskosten und -Verluste, de» mutmaßlichen Pacht- oder Metwert, welcher sür den Grund im Regime des freien Handels erzielbar wäre, anmelden. Art. 4: Der Pächter mutz den aus ihn entfallenden vodenertrag und die Produktionskosten und Verlaste anmelden. Art. S. Die Erklärungen

: c> Äusdeknun« und Kulrurart des Grund stückes. S) 'Naine. Zuiiauie und Wohnung des Be sitzers des Gnindstültes: «) Angabe der Pachtverträge. Me»-ie und Art des Biehes. welches der Besitzer dem Pächter an vertraut hat oder welches der Pächter besitzt: is Roherträgnis. ioweit d.-ni Pächter zu- sällt: g> jährliche Plissivzahliiil«c>i. .velche ,'!oh enrägnis nach f> belasten, Auslagen und Per- luste zur Erzeugung des Erträgnisses, soweit Ii« !» Lasten des Pächters sind: Der wiedererskandene Acker. Roman

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Page 7 of 12
Date: 19.12.1921
Physical description: 12
. 1. Hinsichtlich der mündlich oder schriftlich vor dem ZV. Juni ISIS abgeschlossenen und noch in Kraft stehenden Pachtverträge über landwirtschaftliche Grund stücke oder Weideplätze, bei welchen die Gegenleistung einen bestimmten Zins in Geld betrögt, können die Verpächter oder Pächter eine billige (equo) Erhö hung oder Minderung des Pachtzinses ab Beginn des Agrariahres I3W/21 oerlangen. Ist der Pachtzins teils in Waren, teils in Geld fest gesetzt. so können die Aenderungen nur für den Betrag des baren Teiles

des Pachtzinses willsährt. so hat der Pächter das Recht, innerhalb 15 Tage nach Bekanntgabe der Entscheidung den Vertrag als mit Ende des laufenden Aqrariahres aufgelöst zu erklären, wc^ei er aber innerhalb de? ob- genannten Frist den Verpächter davon verständigen muß. Zeit und Modalitäten dieses Vertragsablauses sind die im Vertrage festgesetzten. In Ermangelung solcher die ortsüblichen. Voraussi'kimg für das Eintreten dieses Rechtes des Pächters ist es aber, daß bis zun? Ablrn? des Aqrariahres mindestens

noch zwei Monate kehlen. Für den Pächter bleibt aber (trotzdem er nämlich von dem Küadkaunasrechte Gebrauch macht) die verpklich» knng bestehen, für den restlichen Teil des Agraria hres die von der Kommission festgesetzte Erhöhung zu zahlen. zpeMl-LMM 0e!e, kette, Säuren IM ZM. kW LUdsrgssso tl Art. Z. Auk keinen Fall darf die Im vorhergehend«» Aruket genannte Erhöhung mehr als M Prozen» de« bei Abschluß tes Vertrages ursprünglich Zinses betragen. Für die Kk'inpachmiigen darf d>' Er« höhung nicht mehr

als 3V Pr?zen? b?rra'en. Mein, Pächter im Sinne oorli''>e»den D^kr.'t^s ist h-vi der )en lepachieten Grund oorw>e',cnd !p!-eval>nie) durch s>g?nz Arbeit und die Arbeit isiner Finii ien» angehörten per^one di iami'-a) bencllt. Die B^!inim>ii>^en de°^ ourue,;sii^eii Deki-^tes sinneq keine Anwendung auf ftlZUekiwp^tüuüge» o?>er « !>!>« tungen. Sie irgendlr-ie von Aiir>:7zenuss.i>u!>.iiien ^nd» wiltichartücher Arbeiter vewirrichtiiiet werden. (I>'i ,Zla« lien gibt es nämlich FäUe, wo eine Nen^js^nlch.ii

! oo„ Landarbeitern einen Krüns pachict, ihn genau ulam be« arbeitet und die Erträgnisse dann oerteilt. Es betc>nnntz also nicht der einzetne ein bewmmt'.s Stü-k ;ug?:r ^en, das er allein bebaut und dessen Erträgnisse er dnn^ auch allein hat. Dieser F»ll in S ifrol ruohl nirgends zu finden sein. D. Tch.) Art. t. Im Falle der Literne.pachtung kann de? j Hauptverpächter vom ersten Pnchier keine größere Er« i höhung verlangen, als es jene ist. die vom leftten Aiter» Pächter gemäß den vorangehenden Artikeln bezahlt

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Alpenzeitung
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Page 6 of 7
Date: 02.06.1942
Physical description: 7
Zeitweilige Aufhebung der zweijährigen Revidierung ^ Bei der letzten Ministerratssitzung wur de eine Verfügung, bezüglich der zeitwei ligen Aufhebung der zweijährigen Revi- d,i?rltng der Einkommensteuer der Kate- MWH (Handels- und Jndustrietätigkeit) Kategorien C1 (Freiberufler) liat sowie auch die Aufhebung '/»igen Einkommensteuer Nachlasses lich der Einkünfte der Pächter von rtschaftlichen Gründen, diesem Gelegenheit muß man sich en halten, daß das Gesetzdekret > vom 7. Aug. 1936

selbst. Die Bestimmungen hin sichtlich der Anmeldungen von selten'der Steuerpflichtigen und der Nichtigstellun gen der Finanz bleiben auch weiterhin dieselben. Eins Ausnahme bilden einige Vorrechte zugunsten der Steuerzahler während des ersten Jahres, in welchem das Gesetz in Kraft ist. Für landwirtschaftliche Pächter Kraft dieses Vorrechtes, das in einer Terminverlängerung für die Richtigstel lungen der Besteuerung im Jahre 1943 besteht, und das darauf abzielt, daß den steuerpflichtigen, deren Mobiliarein künfte

, daß die Abschätzung der Einkünfte nicht mehr aus Grund des Durchschnittes der beiden Betriebsjahre gemacht werden muß, die jenem Jahr jenem, in dem die Richtigstellung selbst verlangt oder ausgeführt wird, voraus geht. Was die Aufhebung des S0°/°igen Ein kommensteuernachlasses für die Einkünfte der landwirtschaftlichen Pächter betrifft, a ist es angebracht, darauf hinzuweisen, daß das Gesetzdekret Nr. 1163 vom 1. August 1927 den 50°/°igen Nachlaß der ährlichen Steuer auf die landwirtschaft lichen Einkommen

den Besitzern, den Bauern und den Pächtern zugestanden hat. Die Widerrufung des Einkammen- teuernachlasses der Pächter, die ab 1. Jänner 1943 den Beitrag auf Grund der gesamten 14°/°igen zahlen müssen, ist außer durch die Erfordernisse der Bilanz, auch durch die Notwendigkeit bedingt, daß unter den gegenwärtigen Zeitverhält nissen die Verschiedenheiten in der Be handlung zwischen den einzelnen Kate gorien ausgeschaltet werden müssen, und zwar so, daß alle in gleichem Maße die Steuerlasten zu tragen

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Alpenzeitung
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Page 5 of 6
Date: 12.03.1936
Physical description: 6
und die Verpachtung von Hotelimmobilien getroffen wer den. Danach können von nun an Gebäude, welche am 3. März 1936 ganz oder vorwiegend für Zwecke eines Hotels, einer Pension oder eines Gasthauses gedient haben, nur mit Zustimmung des Presse» und Propaganda-Ministeriums verkauft oder ver pachtet werden, wenn der Käufer oder Pächter die Gebäude nicht mehr für Hotel- und Pensionszwecke verwenden will. Die Genehmigung hängt von den lokalen Erfordernissen für den Fremdenverkehr ab. Unter, gewissen Voraussetzungen

lManM-an Si cherheit. daß der Käufer oder Pächter das Hotel- öewerbe fortsetzt) hat das genannte' Ministerium ein Vorzugsrecht zugunsten des Unternehmens oder der Person, welche unter Garantieleistung für wenigstens 10 Jahre den Hotelbetrieb weiter führen will. Der Verpächter eines für das Hotelgewerbe be stimmten Gebäudes muß im Fälle der Kündigung oder gerichtlichen Belangung des Pächters wegen mangelnder Zahlung des Pachtzinses bei der Ein leitung des Verfahrens gegen den Pächter dem Präfekten

, in dessen Amtsbereicht das Gebäude liegt, Mitteilung machen.. Der Pächter eines für das Hotelgewerbe be stimmten Gebäudes, welcher den Pachtvertrag er neuern will, muß drei Monate vor Ablauf des Pachtvertrages mit rekommandierten Schreibens (mit Retourbeftätigung) oder mittels Zustellung durch den Gerichtsbeamten (Ufficiale giudiziario) beim Verpächter beantragen, sofern es sich um Verträge handelt, welche im Zeitpunkt der Ver öffentlichung dieses Dekretes (3. März 1936) laufen. Für bereits abgelaufene Verträge

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Volksbote
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Page 9 of 12
Date: 17.10.1929
Physical description: 12
landwirtschaftlicher Grundstücke, deren Ertrag durch Elementarereignisse stark geschädigt wurde, das Recht zu, vom Ver pächter einen angemessenen Nachlaß des Pacht zinses zu verlangen. Bezüglich der Pachtzinse auf mehrere Jahre bestimmt Art. 1617 des bürgerll Gesetzbuches, daß für den Fall, als die ganze oder wenigstens die Hälfte der Ernte eines Jahres durch zufällige Ereignisse zu Grunde geht, der Pächter einen Nachlaß des Pachtzinses verlangen kann, es sei denn, der Verlust des betreffenden Iabres fei

durch be sonders reichliche Ernten der vorherigen Pacht jahre ausgeglichen. Wenn dieser Ausgleich nicht nachweisbar ist, sei es daß das schädi gende Ereignis im ersten Pachtfahre ein getreten ist. sei es. daß die vorhergehenden Pachtiahre keine besonders reiche Ernte auf zuweisen haben, kann der Pächter erst zu Beendigung der Pnchtzeit vom Verpächter eine verhältnismäßige Herabsetzung des Pachtzinses verlangen, die dadurch festgesetzt wird, daß aus den einzelnen Iahreserträgnisien der ganzen Pachtzeit

das mittlere Ergebnis berechnet und nach diesem der Schaden des Pächters durch das Elementarereignis in dem einen Pacht jahre festgesetzt wird. Schon vor der Beendi gung der Pächtzeit kann der Pächter sich an das Gericht wenden und ersuchen, daß er vor läufig im Verbältnisie zum erlittenen Schaden eine provisorische Herabsetzung des Pachtzinses gegen Verrechnung nach Beendigung des Pachtverhältnisses erlange. Frage: Genießt ein nach einem Brand wieder vom Grund aufgebautes Kaus nicht für einine Zeit

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Volksbote
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Page 10 of 16
Date: 30.06.1927
Physical description: 16
betrieben werden, zustoßen. Diese Versicherung ist für jeden Bauer gesetzlich vorgeschrieben. Da sie aber auf den für die Steuerbemessung gegebenen Grundlagen aus- gebaut ist, wird sie schon ohne Dazutun des Berficherungspflichtigen abgeschlossen und wird auch die Prämie dafür mit der Grund steuer eingeirieben. Wir haben hierüber bereits im „Dolksbote' berichtet und darin erwähnt, daß durch diese Versicherung nicht nur die Angestellten des Bauern, sondern auch der Bauer, Pächter und Halbpächter

Arbeit ein ernstlicher Unfall zlistoßen sollte, so muß er denselben längstens innerhalb fünf Tagen dem jeweiligen Gemeindearzt anniel- den. Für die schriftliche Anmeldung an die Gesellschaft muß dann der Arzt weitere Sorg« i ragen. Die Versicherung der landwirtschaftlichen Arbeiter gegen Unfälle wird in unserer Pro vinz nur vom Sindacato Veronese getragen. 2. Di« Jnvalidi iäts- und Al ler s v e r f i ch e r u n g. Sobald, der kleine Gutsbesitzer, der Bauer, Pächter und Halb pächter

zu L a st e n des A r b e i t s n e h m e r s und zur Hälfte zu Lasten des A r b e i! s- g e b e r s. Zum Schluffe sei noch hervorgchoben, daß Bauer, Pächter und Halbpächter bei dieser Versicherung — da sie selbst nicht versicherungs pflichtig sind — nicht mitvetPchert sind, sich aber freiwillig mitversichern lassen können und auf Verlangen' die genauen Erklärungen dafür bei obgenanntem Institut erhalten werden. 3. Die Unfallversicherung bei landwirtschaftlichen Maschinen. Hat ein Bauer für seine landwirtschaftlichen Arbeiten Maschinen mit mechanischem

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Alpenzeitung
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Page 5 of 8
Date: 18.12.1930
Physical description: 8
sondere »vegen der in den letzten Jahren be standenen , verhältnismäßig hohen Eintritts preise am Meraner Eislaufplatze >nög« die Kurverwaltung oder die diesbezügliche maß gebende Stelle den Eislaufplatz-Pächter zur Fixierung entsprechender Eintrittspreise, ver halten. Keinesfalls besteht eine Notwendigkeit, daß die Eintrittspreise in Merano höher find als anderswo, so z. B- in Bolzano; im besonderen in-ögen die Preise für das Abendschkeifen ent sprechend niedriger gehalten 4verden, weil ge rade

einzutragen. Es folgen nun noch Erläuterun gen zu den fotografischen Ausnahmen auf dem Michelberg und wir begreifen nun, wie schwie- ^ ^ - rig die Aufgabe zu lösen war, das Gewirr von „Opera Nazionale per i Combat 2V Centesimi pro Person entsprechend sein. Ferner wäre der Eislaufplatz-Pächter zu verhalten, den Eisplntz bei starkem Besuch auch während des Laufens je einmal kehren zìi lassen. Dann wäre für die Uebungsläufer ein eigener Platz abzusperren mid wären die hiezu notwendigen Reiter und Seile

entsprechend in Stand zu halten, nicht daß am Boden ein sturzgefährliches Seil liegt. Dies alles ist gewiß im Allgemeininteresse und auch für den Pächter erfolg- und gewinn bringend. In den letzten Jahren hatte man den Eindruck, daß der Pächter nur zum Ein kassieren da war, während sich um die Ord nung, z. B. beim wilden Fcingenspiel, niemand kümmerte. Das Neichswerk der Frontkämpfer ermäßigt die NNeien um 10 Prozent Der Direktor der «Sezione Commerciale Im» Schrammen, Schliffen, Nillen und Kratzern

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Volksbote
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Page 6 of 12
Date: 23.07.1931
Physical description: 12
. . . (Hofname)... In . . . (Gemeinde und Fraktion) .. . Iscritto nel Ruolo del Reddltl Agrarl del eingetragen in die Steuerliste für landw. Nein- Lomune dl ... (Gemeinde) al No ertrag der Gemeinde unter Nr. ... (Nummer der Steuerliste, unter der der betreffende Bauer eingetragen ist) ... Die Pächter landwirtschaftlicher Güter, die nicht der Bodenertragssteuer, sondern der gewöhnlich-n Richezza Mobile-Steuer unter liegen, können, wie schon in unserem früheren Artikel erwähnt, nur dann um die Steuer

ermäßigung ansuchen, wenn sie den Beweis erbringen können, daß das Reineinkommen aus ihrem Pachtvertrags im Durchschnitte der letzten beiden Jahre geringer war. als jenes, für das sie in den Steuerlisten eingetragen sind. Da aber schon für die Landwirte, die den eigenen Grund und Boden bebauen, durch das Zugeständnis der Steuerermäßigung an erkannt ist, daß der Ertrag der Landwirt schaft gesunken ist, wird auch wohl in den meisten Fällen ein Ansuchen der Pächter um Steuerherabsetzung von Erfolg begleitet

sein. Auch für die Ansuchen der Pächter läuft ie Frist zur Einbringung der Gesuche um Steuerherabsetzung am 31. Juli ab. Ein Pächter kann aber nur dann um die Steuer ermäßigung ansuchen, wenn er mindesten» durch zwei Jahre mit derselben steuerpflich tigen Summe in den Steuerrollen ein getragen war. Das Ansuchen ist ähnlich -u verfassen, wie jenes für die felbsibebauend.-n Landwirte bezüglich des landwirtschaftlichen Reinertrages, nur ist auf die betreffende Nummer der Steuerrolle der Richezza Mo» bile-Steuer zu verweisen

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Dolomiten
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Page 7 of 16
Date: 02.07.1927
Physical description: 16
oder mit Wasserkraft betrieben werden, zustoßen. Diese Versicherung ist für jeden Bauer gesetzlich vorgeschriebe». Da sie aber auf den für die Steuerbemessung gegebenen Grundlagen auf- gebaut ist, wird sie schon ohne Dazutun des Berficherungspflichtigen abgeschlossen und wird auch die Prämie dafür mit der Grund steuer eingctrieben. Wir haben hierüber bereits im „Volksbote' berichtet und darin erwähnt, daß durch diese Versicherung nicht nur die Angestellten des Bauern, sondern auch der Bauer, Pächter

bei der Arbeit ein ernstlicher Unfall zustoßen sollte, so muß er denselben längstens innerhalb fünf Tagen dem jeweiligen Gemeindearzt anmel den. Für die schriftliche Anmeldung an die Gesellschaft muß dann der Arzt weitere Sorge trägen. Die Versicherung der landwirtschaistlichen Arbeiter gegen Unfälle wird in unserer Pro vinz nur vom Sindacalo Veronese getragen. 2. Die Jnvaliditäts- und A l» . e r s v e r f i ch e r u n g. Sobald der kleine Gutsbesitzer, der Bauer, Pächter und Halb pächter

und zur Hälfte zu Lasten des Arbeits gebers. Zum Schlüsse sei noch hervorgehoben, daß Bauer, Pächter und Halbpächter bei dieser Versicherung — da sie selbst nicht vcrsicherungs- pftichtig sind — nicht mitversichert sind, sich aber freiwillig mitoersichern lassen können und auf Verlangen die genauen Erklärungen dafür bei obgenanntem Institut erhalten werden. 3. D i e Unfallversicherung bei landwirtschaftlichen Maschinen. Hat ein Bauer für seine landwirtschaftlichen Arbeiten Maschinen mit mechamsclzem Krast

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Dolomiten
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Page 10 of 16
Date: 12.05.1928
Physical description: 16
wird irach den Bestimmungen des italieni schen Stenerrechtes gleich tvie ei» Gewerbe behandelt und nrit denselben staatlichen Stauern, wie die Gewerbe, also mit der Ricche.zza Mobile, Kategorie 6, besteuert, die gegenwärtig 16 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens beträgt. Der Geineindesteuer auf Handels- und Gewerbebetriebe find aber die landwirtschaftlichen Pächter nicht irnicr- worfen. Das steuerpflichtige Einkommen. das die Grundlage zur Berechnung der Steuer bil det. soll dem Reineinkommen

entsprechen, das dein Pächter nach Abzug aller Altslagen im Durchschnitte der letzten zwei Jahre übrig bleibt. Um mm die Berechnung dieses Reineinkommens zu erleichtern, sind zwischen dem faschistischen Reichsverband der Land wirte und der Generaldirektion für Steuer wesen im Finanzministeritim folgende all gemeine Grundsätze für die Feststellung des stenerpffichtiyen Einkommens bei landwirt- schafilichen Pachttmgen vereinbart ivorden. Don der Voraussetzung ausgehend, daß der Pächter, wenn fein Betrieb

überhaupt aktiv fein soll, mindeftens so viel einnehmen muß, als er dem Verpächter als Pachtzins bezahlt, wurde beschlossen, daß die Grund lage des steuerpflichtigen Einkmnmens fi'rr Pachttmgen der Pachtzins sein soll. Wenn ein schriftlicher, registrierter Pachtvertrag vorliegt. läßt sich der Pachtzins aus dem selben entnahmen. Zum Zinse in Gold wird noch der Wert seiner NaturaMeferungen uni) Leistungen hinzugerechnet, die nach dem Pachtverträge dom Pächter auferlegt worden sind. Dazu gehören muh

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Alpenzeitung
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Page 1 of 6
Date: 28.10.1937
Physical description: 6
versammelten sich um 10 Uhr und nahmen um die Banner der Syn- landwirtschaftlichen Pächter und Land bestellung. Sie trugen das schwarze >ele von ihnen auch Verdienstmedaillen. Kommissär für Binnenwan- , On. Nannini, waren die Behörden Sen. Guglielmi in Vertretung des Se- Caradonna für die Kammer, der Mi- rteisekretär Starace, die Minister für Forstwirtschaft und öffentliche Arbei- Unterstaatssekretäre im Präsidium, für Ichaft und Verkehr, der Privatsekretär eungschess S. E. Sebastiani, S. E. Lucio

an Arbeitsstellen untergebracht wurden. Dies ist in kurzen Zügen die Arbeitsleistung des Kommissariates, unterstützt von der Partei und den Ministerien, von denen das Innen- und das Afrika-Ministerium an erster Stelle zu nennen sind. Für die italienischen Pächter ist es die ehren vollste Prämie für ihre Mühen, daß heute, am Morgen des Jahres XVI, eine Schar aus ihrer Mitte vor Sie. Duce, treten darf.' .Der Ali» m«S der Scholle «reu dleibeli' Von einer neuen Kundgebung begrüßt, nahm nun der Duce das Wort

. Der Duce verließ nun die Tribüne und begann mit der Verteilung der Prämien. Einer nach dem anderen treten die aufgerufenen Pächter vor ihn, jeder empfängt aus seiner Hand die Prämie und dankt mit römischen» Gruß. Ein Mantovane? ^ ^ Bauer, der in den Bonifizierungen von Maccarel« Auslckuà über das Verhalten der svw. Vertreter/der Miliz: im 'sechsten'Gaulèiter'Terboven'mit Roma, 27. Oktober. Die reichsdeutsche Abordnung ist um 15 Uhr Roma eingetroffen. Zum ersten Male wurde Heuer vom Duce

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Alpenzeitung
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Page 5 of 6
Date: 17.04.1936
Physical description: 6
haben die Gesuche, die aus besonderen Formularen, die anfechtbar ist vom Provinzialagrarin,spettorate beigestellt wer den (Landw. Wanderlehrstellen) bis zum 30. Juni 1936 einzureichen. In den Gesuchen ist anzugeben: Der Name, Schreibname, Vaterschaft und die genaue Adresse, ob der Teilnehmer Besitzer oder Pächter ist, die Beschreibung der Felder. Mit denen er sich am Wettbewerbe beteiligt, und die genaue Ausdeh nung der Stücke. Es ist erlaubt, mehrere Grund stücke mit der angeführten Mindestausdehnüng anzugeben

mit dem Vorbehalt der Auswahl von Seite des Konkurrenten des Grundstückes, mit dem er sich endgültig beteiligt, bis Ende Juli. Weiters ist anzuführen, ob der Bewerber das Grundstück in eigener Oekonomie führt oder in Teilpacht.. In letzterem Falle ist der Name. Schreibname und Vaterschaft jedes einzelnen Pächters anzugeben, als auch die Fläche, die von jedem einzelnen Pächter bearbeitet wird. 8. Jin Falle, daß die Felder in Teilpacht, Halb pacht oder indem der Besitzer am Erträgnis teil- mmmt, geführt

werden, nehmen die Pächter im Ausmaße, wie er im Pachtvertrage festgesetzt ist. am zuerkannten Preise teil. 9. Die Teilnehmer am Wettbewerbe sind er sucht, alle von ihnen verlangten Mitteilungen zu machen und. zu den Feldern auch freien Au» tritt für die Augenscheinaufnahme. Kontrolle usw. zu gewähren. 10. Die endgültige Kontrolle über die erhaltene Produktion erfolgt durch die Abmessung der Oberfläche des Feldes, das für den Wettbewerb zugelassen worden ist, und der Abwägung des er haltenen ausgekörnten

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Alpenzeitung
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Page 5 of 6
Date: 25.11.1936
Physical description: 6
-Kino ein propagandistischer Film über die Einrichtungen des Mutterschutzwerkes vorge führt werden. Wirtschaftliche Mitteilungen W On. Mori präsidiert einer Sitzung beim Vsrbsi«»- de» fesciSIslbe» Zaudvirie Unter dem Vorsitz des Präsidenten On. Luciano Miori versammelten sich bei der Landwirteunion Ae Leitungsausschttsse der Provinzialsyndikate sür A'sitzer und Pächter mit ihren Vertretern Nob. uoderico de Ferrari und Widmann Giuseppe. On. Miori referierte über die Tätigkeit des Ver bandes im Lause

, die nicht vorschriftsmäßig abgefaßt find, werden nicht in Betracht gezogen. Nachlaß der Viehsleuer für kinderreiche Familien. Seitens des Reichsverbandes der Landwirte wurde dem Finanzministerium die Frage unter breitet, ob die Viehsteuer, die dem Besitzer eines landwirtschaftlichen Betriebes wegen kinderreicher Familie nachgesehen ist, etwa auf den Pächter, ver das Vieh des Besitzers hält und züchtet, ganz oder teilweise anwendbar ist. Wie die Agentur „Gea' berichtet, stimmt das Ministerium der vom Landwirteverband

und man kann also dem Pächter oder Baumann die Viehsteuer nicht auslasten. Vereinsnachrichten Zoloklub Bolzano Heute Mittwoch. 25. November Klubabend im Hotel „Post'. Als Voranzeige für den 2. Dezember wird bekanntgegeben, daß Herr Hans Reich einen Lichtbildervortrag über den letzten Vereinsausslug nach Merano verbunden mit Altstadt-Motiven brin gen wird, wozu die Mitglieder ersucht werden. Bilder vom Vereinsausflug als Diapositive mitzu bringen. Briefmarkentauschklub Bolzano Donnerstag, 26. November Tauschabend

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Alpenzeitung
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Date: 17.11.1938
Physical description: 6
kann, sind zur Anmeldung verpflichtet: 1. wenn es sich um gemeinsame Einkellerung handelt, der Besitzer, der -die Gesamtmenge der eingekellerten Trauben (also auch der dem Halbpächter oder Baumann zustehende Teil) angeben und die Gesamtmenge des erzeugten Weines anmelden muß; uuf Seite 2 des Meldesormulars sind die Na- men der Pächter oder Baumannsleute, die Zahl ihrer Familienmitglieder, die je der Familie zustehende Weinmenge uno der Alkoholgrad anzugeben. 2. Wenn es sich um nicht gemeinsame Einkellerungen handelt

, haben der Besit zer und jeder einzelne Pächter getrennt die Anmeldung zu machen, wobei sie nur die Weinmenge angeben, die mit dem ihnen zustehenden Teil Trauben erzeugt wurde, während die zweite «eite des Formulars nicht ausgefüllt wird. Zur Anmeldung nicht vcrpflich- t e t sind: 1. Die Produzenten und Käufer von Trauben, die nicht selbst einkellern, son dern die produzierten oder gekauften Trauben weiterverkaufen. In diesem Falle ist der einkellernde Käufer zur Anmel dung verpflichtet

Weinmenge (65 Liter Pro Zentner Trauben) -anzu-! melden. i Für die Anmeldung ist zu merken: i 1. Familienmitglieder: Als! solche werden alle jene betrachtet, die als nächste Verwandte und Bedienstete stän>! dig mit dem Familienoberhaupt zusam- menwohnen. Jm Fälle gemeinsamer Ein-! kellerung hat der Besitzer auf Seite 1 des^ Formulars die Zahl der eigenen Fami-! lienmitglieder und aus Seite 2 die Zahl der Mitglieder der einzelnen Pächter^ od. Baumannsamilien anzugeben. 2. T-rauben: Da die Anmeldung

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