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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 6 of 6
Date: 27.07.1857
Physical description: 6
welche die Bezirtt-Direktion von Fall »u Fall nach den Umständen bemessen wird. „ , . „ . 6 Die Beischaffung der Wegmauth-Valorbolleten > bleibt dem Pächter überlasse», es wird jedoch dem selben ''» Formular vorgezeichnct werden, nach wel chem die Bolleten gedruckt erscheinen müssen, und die Verausgabung einer anders geformten oder ge, schrieben,» Bollete wird der verweigerten Crfolgung einer Bollete gleich geachtet. Auch darf keine in der Jahreszahl, Datum oder in dem Ansätze

des GebührcnbetrageS korrigirte oder radirte Bolle/e der Parthei gegeben werden. 7. Wird von einem Pächter die Maulh in einem Falle abgenommen, in welchem sie nicht gebührt, oder wird von einer Parthei ein höherer Betrag eingebeben, als gesetzlich bestimmt ist, so verwirkt der Pächter eine Strafe in dem zwanzigfachen Be trage deS zur Ungebühr bezogenen MauthgeldeS, un abhängig von jenen Sirafen, die ihn im Grunde deS Strafgesetzes noch treffen können. 8. Verweigert eine Parthei bei Passirnng des Schrankens

oder der Brücke die Entrichtung der Gebühren, oder wolle sie den Schranken gewaltsam überschreiten, so ist der Pächter berechtigt, den Aei- stand der Obrigkeit geziemend anzurufen, und die selbe verpflichtet, diesen Beistand zu leisten. Bei Separat-Eilfahrten, so wie bei Ertrapost- fahrten mit dem Stundenpaß ist die Gebühr erst beim Zurückreiten des Postillons von demselben ge gen Einhändigung der Bollette einzufordern. 9. Das Verfahren über die Verkürzungen der Mauthgebühr wird von den nach dem Gesetze hiezn

berufenen Behörden gepflogen. Der Pächter ist jedoch berechtigt, von . denjenigen, die er in einer svchen Gesällsükertretnng beiritt, das Sieben- und einbalbfache der Gebühr als Sicherstellung der Strafe in Barem einziiheben, worüber er eine schriftliche Bestättiguiig zu ertheilen hat. Auf das Verlangen des Pächters oder des Be schuldigten wird bei dem nächsten Zoll-Verzehrungs- steuer- oder Kontrollsamte oder dem nächsten für die Untersuchungen über Gcfällsübertretungen be stellten Beamten

, oder wenn sich eine Obrigkeit nä her befindet, bei derselben die Thatbeschreibung auf» geiiommeli und über dieselbe weiter nach dem Ge setze vorgegangen. — Die wegen der gedachten Ge- fällsverkürzungeu «infließenden Strafgelder fallen, nach Abzug der Kosten des Verfahrens, soweit diese Kosten nicht von dem Beschuldigten oder Verurtheil- «eu vergütet werden, dem Pächter zu. 10. Die Entscheidung der sich auf die Einhebung der Handhabung der Mauth beziehenden «»treitig- keiteu zwischen den Pächtern und Partheieu steht

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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 6 of 8
Date: 03.08.1857
Physical description: 8
S88 welche die Vezirks-Dlrektkon von Fall »u Fall nach den ^Umständen bemessen wird. 6. Die Btischaffuiig der Wegmanth-Valorbolleten ^leibt'dem Pächter überlassen, es wird jedoch dem selben »in Formular vorgezeichnet werden, nach wel chem die Bolleten gedruckt erscheine» »inssen. und die Berau-'aabiing einer anders geformten oder ge- schriebeiienÄollete wird der verweigerten Erfolgung einer Bollete gleich geachtet. ' ^ Auch darf keine in der Jahreszahl , Datum oder in dem Ansätze

des Gebührenbetrageö korrigirte oder rädixte Bollete der Parthei gegeben werdend ^ 7.'.Wird von einem Pächter die Mautl, in einem Fälle abgenommen,, in welchem sie iiicht gebührt, oder'wird von, einer Parthei ein höberer Betrag eingebobeik, als gesetzlich bestimmt ist, so verwirkt der Pächter eine Strafe in dem zwanzigfachen Be trage des zur Ungebülir bezogenen Manthgeldes, UN' aböäng'g von /eilen. Slrafen. die ihn im Grunde des Strafgesetzes noch treffen können. . 3. Verweigert eine Parthei bei Passirnng

des Schrankeris oder der Brücke die Entrichtung der Gebühren, öder wolle sie den Schranken gewaltsam überschreite», so ist der Pächter berechtigt, den Bei. stand der Obrigkeit geziemend anzurufen, und die selbe verpflichtet, diesen Beistand zn leisten. Bei Separat-Silsahrten, so wie bei Ertrapost- sabrten mit dem Stundenpaß ist die Gebübr erst beim Zurückreiten des Postillons von demselben ge gen Einhändigung der Bollette einzufordern. 9. Das Verfahren über die Verkürzungen der Manthgebükir

wird von den nach dem Gesetze hiezn berufenen Behörden .gepflogen. Der Pächter ist jedoch berechtigt, von denjenigen, die er in einer sochen Gefällsübertretung betritt, das Sieben- und eindalbfache der Gebühr als Sicherstellnng der Strafe in Barem einznheben, worüber er eine schriftliche Bestältigüng zu ertheilen hat. Auf das Verlangen des Pächters, oder des Be schuldigten wird bei dem nächsten Zoll-Verzelirungs- stener- oder Kontrollsamte oder dem nächsten , für die Untersuchungen über GefällSübertretungen be stellten

Beaipten, oder wenn sich eine Obrigkeit nä her befindete bei' derselben die.Ahatbeschreibnng aus- genominen Und über dieselbe, weiter nach dem Ge setze vorgegangen. wegen der gedachten Ge- fällsvettürzungen einfließenden Strafgelder fallen, nach Abzug! der Kosten des, Verfahrens, soweit diese Kosten nicht von'dem Beschuldigten,oder Vernrtheil- ten vergütet werden, dem Pächter zn. < ' 10. Die Entscheidung der sich auf die EinHebung der,Handhabung der Manth beziehenden «-treitig- keiten

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Der Bote für Tirol
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Page 6 of 8
Date: 10.08.1857
Physical description: 8
welche die SezirkS-Direktion von Fall zu Fall nach den Umständen bemessen wird. 6. Die Beischaffung der Wegmaiith-Dalorbolleten bleibt dein Pächter überlasse». »6 wird jedoch dem selben ein Formular vorgejeicknet werden, nach wel chem die Bollete» gedruckt erscheinen mnssen, und die Verali-gabung einer anders geformten oder ge schriebene» Bollete wird der verweigerten Erfolgung einer Bollete gleich geachtet. Auch darf keine i» der Jahreszahl, Datum oder in dem Ansätze des Gebührenbetrages

korrigirte oder radirte Bollete der Parthei gegeben werde»: 7. Wird von einem Pachter die Ma»tl> i» einem ' Falle abgeiioiiillikn, in welchen, sie »icht gebührt, oder wird von einer Parthei ein höberer Betrag eingekebeii, als gesetzlich bestimmt ist, so verwirkt der Pächter eine Strafe i» dem zwanzigfachen Be- traqe des. zur Ungebükr bezogenen Mauthgeldes, un abhängig vo» jenen Strafen, die ihn im Grnnde des, Strafgesetzes nocl» treffen können. g. Verweigert eine Parthei bei Passirnng des Schrankens

oder der Brücke die Entrichtung der Gebühren, oder wolle sie den Schranken gewaltsam überschreiten, so ist der Pächter berechtigt, den Bei stand der Obrigkeit geziemend anzurufen, und die selbe verpflichtet, diesen Beistand zu leisten. Bei Separat-Eilfahrte», so wie bei Ertrapost- fabrten mit dein Stnndenpaß ist die Gebülir erst beim Zurückreiten des Postillons von demselben ge gen EinKündigung der Bvllette einzufordern. . 9. Das Verfahre» über die Verkürzungen der Manthgebühr wird von den nach dein Gesetze

hiezn berufenen Behörden gepflogen. Der Pächter ist jedoch berechtigt, von denjenigen, die er in einer soche» Gefällsübertretung betritt, das Sieben- und einbalbfache der Gebühr als Sicherstellililg der Strafe in Barem einzuheben, worüber er eine schriftliche Bestältiguiig zu ertheilen bat. Auf das Verlangen des Pächters oder des Be- . schuldigten wird bei dem nächste» Zoll-Verzehr»ngs- stelier- oder Koiitrollsamte oder dem nächsten für dle Untersuchungen über Gefällsübertretuuge» be stellten

Beamten, oder wenn sich eine Obrigkeit nä her befindet, bei derselben die Thatbeschreibung aus genommen und über dieselbe weiter nach dem Ge setze vorgegangen. — Die wegen der gedachten Ge- fällsverkürznngen einfließendcn Strafgelder fallen, nach Abzug der Kosten des Verfahrens, soweit diese Kosten nicht von dem Beschuldigten oder Verurtheil. ten vergütet werden, dem Pächter zu. !y. Die Entscheidung der sich auf die EinHebung der Haudhabung der Mantl, beziehenden «treitig- keiten zwischen den Pächtern

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Der Bote für Tirol
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Page 9 of 24
Date: 23.11.1838
Physical description: 24
fahr ««dKost«n di» Pachters nach den folgend«« 2 §§. neuer lich zu V,rp5cht»n. §. 12. Im Fall» der Pächter die festgesetzte erste Rat» der Pachtsumm» nicht zt» gehörigen Zeit, oder nur zum Theil» be richtiget, wird di« ganz« JahreSpachtfumm« als bereits Verfäl len betrachtet, und »S steht dem höchsten Aerar als Verpachtet frei, gegen d«n Pächter all» j»n» Mittel zu ergreifen, welche zur Sicherung und Habhaftw»rdung des PachtfchillingeS füh ren, daher zu diesem Ende sogleich dir gerichtliche

Pfandbe schreibung und Sequestration der stehenden und Hangenden Früchte ic. nach dem a. b. G. angesucht werden kann. Sollte übrigens der Pächter mit einem ganzjährigen Pachtschllling» im Rückstand» blriben, so kann das höchste Aetar nach seinem Gefallen zu den Mitteln schreiten, welche zur Habhaftwerdung des Pachtzinses führen; «S kann aber auch den Pächter vom Pacht« adsetzen und entfernen, ohne daß Letzterer aus irgend einem Titel einRecht auf Entschädigung, und namentlich we gen Verbesserung

der verpachteten Güter geltend Machen kann. In Anbetracht der verzögerten Entrichtung des Pachtschil linges zu der festgesetzten Verfallzelt wird ferner bestimmt, dasi von dem zur Zahlung frstgefetzten Tage angefangen von der verfallenen und nicht »ntrichtindrn Summe die 4prozentige« Interessen bezahlt werden müssen, und zwar ohn» Rücksicht auf andere^Kosten und Auslagen, welche wegen Hahhaftwerdung der schuldigen Summe, oder aus anderen Ursachen erwachsen. Z. 13. Wenn drr Pächter den übrigen Bedingungen

des verpachtenden Aerars nur wahl weise vorbehalten, «S steht demselben auch frei, mittels der hiezu aufgestellten Behörde all» jene Mittel zu ergreifen, wel che zur unmittelbaren Erfüllung der vom Pächter eingegange nen Verbindlichkeiten führen, dahingegen wird dem Pächter jedoch unter Aufrechthaltung des §. 5 der Rechtsweg für alle Ansprüche offen gelassen, die er aus dem eingegangenen Pachte mächen zU können glaubt. §.14. Zur größern Sicherheit drr Einhaltung des Kontrak tes hat der Pächter bei Errichtung

des Kontraktes den Betrag eines einjährigen Pachtzinses zu erlegen, der als Kaution für die ganze Dauer der Pachtzeit liegen bleibt, daher nicht als Pachtzins betrachtet wird, sondern bis zur Entrichtung der vor letzten halben Pachtrate liegen bleibt. Die letzte halbe Pacht rate wird aus der Kaution bestritten, in der Art, daß die an dere Hälfte der Kaution dem Pächter nach vollstrecktet Pach tung bar zurück gestellt wird, wenn daS Aerar keine weiten: Ansprüche zu machen, und er seinen Verpflichtungen

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Der Bote für Tirol
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Page 9 of 10
Date: 02.07.1856
Physical description: 10
SS7 eines felbstständigen Mauthobjektes nicht gänzlich unmögltch gemacht wird, treffen gleichfalls den Pächter, der folglich'den herbeigeführten Abfall am Ertrage deS gepachteten Objekies ohne einen An spruch auf Entschädigung zu tragen hat. Die EmschädigungS-Gesuche wegen entgangcner Benützung der Pachtobjrkce müssen binnen der perem- torischen Frist von drei Monaten vom Tage der Behebung des Hindernisses an bei der Bezirksbe- hörde, in deren Bezirke die Manthstation gelegen ist, überreicht

werden, widrigenfalls auf solche Gesuche keine Rücksicht genommen werden würde. 17. Für den Fall, wenn der Pächter die ver tragsmäßigen Bedingungen nicht genau erfüllen sollte, steht es den mit der Sorge für die Erfüllung des Vertrages beauftragten Behörden frei, alle jene Maßregeln zu ergreifen, die zur nnanfgehaltencii Erfüllung des Vertrages führen, wogegen aber anch dem Pächter der Rechtsweg für alle Ansprüche, die er aus dem Vertrage machen zu können glaubt, offen stehen soll. Hiernach wild jedesmal

und insbesondere in dem Falle, wenn der Pächter die bedungene Kaution nicht zur gehörigen Zeit vollständig leistet, oder, den Pachtschilling in der gehörigen Zeit nicht, oder nicht vollständig abführt, es der Gefällsbehörde zustehen, sogleich im administrativen Wege, ohne seine Ver nehmung Sequester auf die gepachtete Station, welche die Station auf seine Rechnung nnd Gefahr zu verwalten haben, eiznusetzen, oder das gepachtete Objekt auf feine Gefahr und Kosten neuerdings feilznblethen

, und die eine oder die andere Maßregel, oder beide zugleich zu ergreifen, oder endlich auch den Pächter zugleich in andern.Wegen zur Erfül. lung des Vertrages zu verhalten. In jedem dieser Fälle bleibt der Pächter in der Haftung für jenen Betrag, der an dem bedungenen Pachtschillinge nicht eingebracht werden würde. und der Gefällsbehörde stedt es zu, den abgehenden nebst dem schuldig gebliebenen Betrag an seiner Kantion, nöthigenfalls anch von seinem übrigen Ver mögen einzubringen. Wenn bei der in einem solchen Falle vorgenom menen

Wiederversteigerung ein höherer Pachtschilling erlangt werden sollte, oder wenn bei der auf Gefahr und Kosten des Pächters vorgenommenen Scqne- stration des Manthgefälles ein den Pachtschilling übersteigendes reines Mantherträguiß sich ergäbe, so soll das Gefälls-Aerar berechtigt sein, diese Bortheile für sich zu behalten. Ueberdieß hat der Pächter in dem Falle, wenn er eine Pachtzinsrate zur festge setzten Zeil nickt abführt, von der rückständigen Pachtzinsrate bis zu deren Zahlung die Verzugs zinsen

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Bozner Zeitung
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Page 6 of 8
Date: 19.03.1849
Physical description: 8
7. Bei Antritt der Pachtzeit um Martini 1849 wird der Stand der Güter und Häuser genau aufgenommen, und in eben dem Zustande hat der Pächter selbe rückzustel- len' 8. Ebenso wird das Heu und Stroh aus dem Stadez und das Türkenstroh auf dem Felde so wie die Streu genau gemessen oder geschätzt, und dem Pächter ohne Entgelt? übergeben, dagegen hat er nach Ende der Pachtzeit dasselbe Quantum zurückzulassen. 9. Die Arbeit hat der Pächter nach OrtSgebrauch fleißig und zu rechter Zeit

(.mit Ausnahme deS Pferdheues) Streu, Stroh, Türkensiroh oder den aus dem Hofe erzeugten Dünger zu verkaufen. 13. Jeder Pächter darf von seinem Autheiler oderBerg- theiler nur so viel Holz schlagen, alö er zum HauSbedarfe nöthig hat, und hat weder etwas davon zu verkaufen noch als Bergelholz zu benützen. 14. Die Bedachungen werden im gegenwärtigem Früh jahre vom Eigenthümer alle überlegt und ausgebessert, sollten später kleine Nachbesserungen nöthig fallen, sind selbe vom Pächter zu bestreikn

. 15. Der Pächter der Partie Nr. I. hat alle Jahre auf seine Kosten zwanzig, jener der Partie Nr. 2. jährlich sechs, und der Pächter der Partie Nr. 3. jährlich fünfzehn Pennen Dünger nach der Anordnung deS Kurators bei den Reben zuzulegen, und ersterer alle Jahre dreißig Pennen, der zweite zwölf Peunen und der dritte 25 Pennen Erde von dem Etfchgraben zu jenen Reben zu legen, welche ihm vom Kurator bezeichnet werden. 16. Der Pächter von Nr. I. hat die Verbindlichkeit den» Pächter der 2. Partie die obere

werfen, ohne dem Pächter für den etwaigen Entgang der Praschlett eine Vergütung zu leisten. . 18; Dem Kurator steht es frei jeder Zeit über Häuser und Güter eine strenge Aufsicht zu führen, er hat über die geuaue Befolgung der Pachtbedingnisse zu wachen, sobald er Mängel in der Bearbeitung, Mißbräuche oder Gebrechen entdeckt, dieselben abzustellen, den allfälligen Schaden zu er heben, und ist bei wiederholten Nachlässiiakeiten ermächtiget, auch vor Ablauf der Pachtjahre den Pacht aufzukünden

. 19. Die PachterrichtungSkosten tragen die Pächter. 20. Zugleich wird jenes Grundstuck in St. Martin, welches Matteo Zamboni von der Wohlgemuth'schen Ver- laßmasse in Pacht hat, ebenfalls asterverpachtet. K. K. Landgericht Neumarkt den 16. März 1849. Easser, k. k. Landrichter. I Nr. 947. Versteigerungs-Edikt. Vom k. k. Landgerichte Neumarkt wird über Anlangen der Alois Chiochettifchen Erbsinteressenten die öffentliche Ver steigerung der zu dieser Verlassenschast gehörigen Mobilien, bestehend in Leibkleidern und verschiedenen

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 8
Date: 01.08.1857
Physical description: 8
wird ausdrücklich festgesetzt, daß das Zufrieren der Flüsse nicht als ein, den Entschädigungsanspruch veö Pächters begründendes Elementar. Ereiguiß an, gesehen wird, u»v daß daher auch der Pächter a»S Anlaß dieses Ereignisses keine Entschädigung an zusprechen berechtiget ist. Alle von dem Willen des Pächters abhängenden, daher durch sein Verschulden hervorgerufenen, die Benützung des Pachtobjektes oder beschränkenden Umstände, so wie Zufälle und Ereignisse, die bloß auf eine Verminderung des Pachtobjekres

in größerem oder geringerem Maße einwirken, durch welche aber die Benützung eines selbststäudigen Manthobjektes nicht gänzlich unmög- li-h gemacht wird, treffen gleichfalls den Pächter, der folglich den herbeigeführten Abfall am Ertrage des gepachtete» Objektes ohne einen Anspruch auf Entschädigung zu tragen hat. Die Enlschädigiin<,6gcs»che wegen entgangener Be nützung der Pachtobjekie müssen binnen der perem- torischen Frist von 3 Monaten vom Tage der Be» Hebung des Hindernisses an bei der Bezirksbehörde

, in deren Bezirke die Mauthstation gelegen ist, über reicht werden, widrigenfalls auf solche Gesuche keine Rücksicht genommen werden würde. 17. Für den Fall, wenn der Pächter die ver tragsmäßigen Bedingungen uicht gcnan erfüllen soll te, steht es den mit der ^orge für die Erfüllung des Vertrages beauftragten Behörden frei, alle jene Maßregeln zu ergreifen, die zur unaufgehaltene» Erfüllung des Vertrages führen, wogegen aber auch dem Pacht« r der Rechtsweg für all« Ansprüche, die er ans dem Vertrage

»inchen zn können glaubt, offen stehen soll. Hiernach wird jedesmal und insbesondere in dem Falle, wenn der Pächter die bedungene Kaution nicht zur gehörigen Zeit vollständig leistet, oder den Pachtfchilling in der gehörigen Zeit nicht, oder nicht vollständig abführt, es der Gefällsbehörde zustehen, sogleich im administrativen Wege, ohne seine Ver nehmung, Sequester auf die gepachtete Stativ», welche die Sta.ion auf seine Rechnung und Gefahr zu verwalten haben, einzusetzen, oder das gepachtete Objekt

ans seine Gefahr nnd Kosten neuerdings feil- znbiethen, und die eine oder die andere Maßregel, oder beide zugleich zu ergreifeil, oder endlich auch den Pächter zugleich iu andern Wegen zur Erfül lung dcs Vertrages zu verhalte». In jedem dieser Fälle bleibt der Päibter in der Haftnng für jcnen Betrag, der an vem bedungenen Pacbtfchillinge nicht eingebracht werde» würde, nnd der GefällSdehörde steht es zu, den abgehenden nebst dem schuldig gebliebenen Betrag an seiner Kaniion, nöthi'genfatts anch

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 18
Date: 04.08.1831
Physical description: 18
enthalten sind. z. Der Pächter hat keinen Anspruch auf einen Nach, last des PachtbelrageS, oder auf irgend eine Abänderung während der Pachtdauer, in so ferne nicht während dieser Zeit eine Veränderung des Verzehrungssteuer - TarijfeS auf die Bier - Erzeugung und die Vier - Einfuhr nach Linz ein tritt, und eS Hai der F. ,y des oben citirten Regitrungs- CiriularS vom i. Juli 1829°, cms den Pächter ebenfalls die volle Anwendung^ 4. Der Pachtschilliug mui! in monatlichen gleichen Ra, ten auf Kosten

:: Kurswerihe» als Angeld zu crleqen. Nach beendigter Lizitation wird bloß der vom Vestbiether erlegte Betrag zurückbehalten, den übrigen Lizitainen werden aber «hre ?lngelder sogleich zu« rücrgestcUr werden. 6. Minder EinHebung der VerzchrungSsteuer-Zuschläge welche für die Provinzial - Hauptsiaot Linz und audereOrtS auf dem offenen Lande zur Deckung der Gemeinde - Bedürf, Nisse bestehen, oder etwa von der politischen Behörde noch bewilligt würden, hat sich der Pächter nicht zu besassen, mithin

in dieser Beziehung keine Verpflichtung zu überneh men. 7. Gleichwie der Pächter sowohl von der Bier-Erzen, gung in der Stadt Linz, als von dem über die Linie nach Linz zii c» cni>5ii:iit> eingeführten Biere dii VerzehruugS- steuer eiuzuheben befugt ist; eben so ist er entgegen auch verpflichtet, von jedem vollen Eimer hier in Linz erzeugten Bieres, wenn eS innerhalb der bestimmten Zeit von «4 Stunden unter den gewöhnlichen Manipulations - Vorstch, ten über die Gefall» - Linie hinausgeführt, uud der auSiväc» tige

Empfänger gehörig nachgewiesen wird, die Mehr-Dif» serenz zwischen den TarissSsätzen für die Bier - Erzeugung aufvem Lande, und die Erzeugung in der Pcoviüzial-Haupr- stadt mit 2z kr C. M. W. W. pr. Eimer der betreffenden Parthey zu vergüten. K. Bor dem Antritte der Pachtung , und zwar läugstenS binnen fi Tage» »ach erlangter Kenntniß der Ratifikation der Pachtversieigerung, har der Pächter den 4. Theil deS für Ein Jahr bedungenen PachtschilliugS olS Kaution im Baaren, oder in öffentlichen Obligationen

ans die oben im Absähe 5. bemerkte Art, oder auch in einer vom Pächter auf eigene Kosten zu leistende Pragmatikal - Hupolhek zu er lege», wobei der als'Angeld devostrte Betrag nach Nmstäu, den eingerechnet, sonst aber zurückgestellt werden wird. y. Dem Lizitations - Ersteher trifft die ans demPacht« versteigei-unnS-A kte hervorgehende Verpflichtung sogleich nach der koinmiNivnellen Erklärung» das! er der Vestbiether sey» daS Aerar aber erst nach ersolgter hoher H?skamrner-Gcneh» migung

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 6
Date: 24.01.1865
Physical description: 6
sammt Mühle und Schncidsäge zc. auf drei aufeinanderfolgende Jahre, nämlich vom 2. Fe bruar 1865 bis dabin 1863 verpachtet, wobei sich gegenseitig eine halbjährige Auf- und, Abkünduug bedungen wird. Der Pachtversteigerungs-Preis für Ein Jakr hat auch für die übrigen Jabre zu gelte«. 2. Der jährliche Pachtschilling ist in 2 Raten zu bezahlen, die eine Hälfte ist um Lichtmeß (>865) erstmals, und die zweite Hälfte um Jakobi gleichen Jahres zu bezahlen. 3. Hat Pächter die ihm zur Benützung überlasse nen

auszuweisen vermag. 5. Verbindet sich Pächter die herrschaftlichen Nea- litäten im guten Zustande zu erhalten, sowohl die bei der Wirthschaft, Mühle und Schncidsäge vor kommenden Reparationen, die nicht über Zwei Gulden öst. W. betragen, selbst zu bestreiken, dabei sich jedoch nicht zu unterfangen, kleine Aus besserungen zu feinem Nutzen und zum Nachtheile des Werkes dinansznschieben, sondern solche gleich vornehmen zu lassen, widrigenfalls bei einer ge flissentlichen Unterlassung solche Ausbesserungen

Päch ter gehalten sein soll, die Neparationskosten, wenn ste auch über die zwei Gulden oder noch höher zu stehen kommen sollten, selbst aus Eigenem zu be streiken. 6. Hat Pächter die nöthig werdenden Mühlsteine und Sagplätter selbst beizuschaffen, und die ihm im'brauchbaren Stande übergebenen Mühlsteine und alle zur Benützung überlassenen Gegenstände nnd Inventar-Geräthschaften beim Austritte aus dem Kontrakte im gleichen Stande, Gewichte und Zahl, wie sie ihm laut Pachtinvrntar übergeben worden

sind, zurückzustellen. 7. Der Pächter sämmtlicher Gewerbe hat sich ge nau an die ihm bekannt gegebenen polizeilichen Vor schriften und Aufträge zu halten. 3. Ferner hat Pächter die Erwerbsteuer, sowie alle auf, die in Rede stehenden Gerechtsame Bezug liabenden Steuern und Abgaben mit Einschluß der Einkommensteuer selbst zu bezahle», und aus Eige nem zu bestreiken, und diese Verbindlichkeit auf die Dauer des Pachtes ordentlich einzuhalten. 9. Zur Sicherstellung deS Pachtschillings nnd zwar für alle 3 Jahre

ist eine Kaution von 200 fl. durch baren (-rlag desselben, durch Erlegung der Obliga tionen nach dem Kurswerthe oder durch Verpfän dung von Realitäten mit Nachweisung der gesetz- leisten, in jedem Falle mnß der halbiahrige Pachtschilling gleich nach Vollendung der Versteigerung erlegt werden. . iv. Die Kosten der Pachtversteigerung und Pacht« kontraktS-Srrichtung hat der Pächter allein zu be- ^l'l^Die Pachtung ist für den Meistbkether gleich vom Tage der Versteigerung an bindend, für die k. k. Hammer

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Volksbote
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Page 7 of 16
Date: 30.03.1933
Physical description: 16
.) Gestern, den 24., starb in der Fraktion Tagusa Florian Unterthiner, Pächter des Liegerhofes, im Alter von 58 Jahren an den Folgen einer schweren Grippe, zu der, sich eine Bronchial- und Lungenentzündung gesellte. Die physische Widerstandskraft war dadurch stark vermin dert, daß der Mann im Weltkriege einen zweifachen Lungenschuß erhalten hatte und sich seither bei seiner anstrengenden Tätigkeit als Landwirt nicht die nötige Schonung an gedeihen lassen konnte. Es ist schade um den guten Menschen

, dessen ruhiger, leutseliger und ehrlicher Charakter vorbildlich war. Der Verstorbene, dessen Frau ihm vor 11 Jahren ini Tode voranging, hinterlätzt 7 Kinder, deren Jüngstes 13 Jahre alt ist. Unterthiner wurde als Sohn der Pächtersleute auf Schloß Trostburg bei Ponte all'Jsarco geboren, war dann später selbst Pächter auf dem dem Grafen von Wolkenstein gehörenden Moarl- Hof von Tagusa und jetzt Pächter am Lieger- Hofe. Sein Eifer und sein ökonomisches, prak tisches Handeln brachten es mit sich, daß er Jahre

: Oelbers, HL Grab und Auferstehung In fünf fSrblgen Tafeln. Fasfenkrlppe von Neldlnper: Christus am Oelberg und Hl. Grab, fe sieben Sie« nach OrlglnabSeherensduiltlen In feinster Austfihrung. Kravoil.Hl erahn, laltrslelmng le ein fBrblger Bogen. Papierhandlungen vogeuvelüer dem Strasierhof bildet der sogenannte Strassergraben die' Grenze zwischen den Ge meinden Castelrotto und Fie. Der Wastl war auch weithin als Schafhändter bekannt. — Am Samstag, 25. März, starb ln Tagusa Florian Unterthiner, Pächter

, während die Leute beim Gottesdienst waren, bei Sebastian Lam- precht, Raffreiderhof, eingebrochen und 200 L. Geld sowie ein Schaf gestohlen. Anfangs No vember wurden dem Hinterlaner-Pächter fünf Schafe gestohlen. Am 25. November um 5.48 Uhr abends verschwand beim Sebastian Gas ser, Oberburger, die nahe beim. Hause zum Trocknen aufgehängte Wäsche vom Stricke, und zwar sieben Männerhemden, vierFrauen- hemden, acht Leintücher und noch drei Wäsche stücke. Am 21. Dezember um 8.45 Uhr abends wurde beim Oberburger

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Südtiroler Heimat
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Page 8 of 10
Date: 01.12.1937
Physical description: 10
Südriroler Keimst' Dezember 19 37 Folge 12 10 tern und wegen ihrer Faulheit. So ging z. B. auf den beiden Höfen Brunner und Moar in Ried bei Olang die gesamte Weizenernte zugrunde, weil die welschen Pächter die mit Draht zusammengebundenen Garben, anstatt sie, wie hier üblich, zu sogenannten Kornmandln zusammenzustellen, ein fach auf dem Boden liegen ließen. Noch einfacher machte es sich der Pächter des Spielbichlerhofes in St. Martin bei St. Lorenzen, der den geschnittenen Weizen im Feld

Pächter hatte davon keine Ahnung, denn er holte sich eine Peitsche und begann erst einmal eine der beiden Kühe aus einem Grundstück in der Nähe des Hofes herumzujagen, bis sie platzte und elend verendete. Ein deut scher Nachbar der der ganzen Sache zugesehen hatte konnte es nicht über das Herz bringen, das zweite Tier noch län ger leiden zu sehen und bot dem Welschen seine Hilfe an. Durch einen bestimmten Stich in der Rippengegend, konnte das Tier gerettet werden. — Dem allgemeinen Ge lächter

der deutschen Bauern setzte sich auch der Pächter von Moar in Ried aus, als er mit einer Kuh zum Stiere kam, die gar nicht zeitig war. — Der welsche Pächter des Breitenbergerhofes bei St. Lorenzen hat ein Rudel ver wahrloster Kinder. Seine einzige Erziehung, die er auf sie auswendet, scheint die zu sein, daß er ihnen den Haß gegen die Deutschen beibringt. Kürzlich kam die Baronin Fedri- gotti aus Bruneck dort vorbei und fragte die Kinder nach dem Weg. Als Antwort fingen sie an zu schimpfen, hoben Steine

Vereinshause des Kol- ping-Gesellenvereins eröffnet. Den früheren Pächter des Do^ polavoro-Lichtspieles hatte man an die Luft gesetzt, weil er ein Deutscher ist und nun führt der Dopolavoro das neue Unternehmen auf eigene Rechnung. Vor einigen Tagen wollte sich nun der Malermeister Huber das neue Kino ansehen. Er trat an die Kasse, wo ein verkrüppelter Welscher Dienst tut. Huber legte den Betrag für den Platz auf den Tisch und verlangte in deutscher Sprache eine Karte. „Parli italiano', schreit der Welsche

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Volksblatt
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Page 2 of 10
Date: 11.10.1913
Physical description: 10
den Firmen Degischer und Zimmermann schuldet, abzukaufen, wozu rund 20.000 Kr. erforder- lich sind. Nach dem Fakturenwert belaufen sich die Wäschekosten auf 5350 Kr., die Glas. Porzellan, und Silberwaren auf rund 19.000 Kr., wobei je- doch die beiden Firmen sich bereit erklären, einen Nachlaß von 29 und 30 Prozent zu gewahren. Der Stadtmagistrat beantragt nun den Ankauf dieses Inventars zu beschließen und als neuen Pächter Herrn Fritz Froschauer, Pächter der Marketti'schen Weinstube in Meran

, zu engagieren. (Wie der Herr Bürgermeister bemerkte, hat sich auch der bisherige Pächter Mayer vom Bürgersaale um den RathauSkeller beworben, welcher sich bereit erklärte, jährlich 4000 Kr. Pachtzins zu zahlen, wenn die Stadt die Licht und Wasserkosten be- streitet. Herr Mayer hatte es sehr übel vermerkt, als er nicht den Sieg davontrug. — Heiterkeit.) Froschauer zahlt die ersten zwei Jahre 2500 Kr., im dritten 3500, im vierten 4500 Kr. und im fünften Jahre 5000 Kr. Pacht für die Restaurations- räume; hiezu

kommt sür Einrichtung 1000 Kr., und für Kühlanlage und Inventar 2500 Kr., Licht und Waffer zahlt der Pächter selbst. Somit beträgt der gesamte Pachtzins die ersten zwei Jahre 6000 Kr. Der neue Pächter wünscht einen eigenen Zugang von der Gummergasse und will in dem dieser Gaffe zu gelegenen Zimmer billigere Preise machen, damit auch Gäste ohne Anlegung großer Toilette den RathauSkeller besuchen können. Die Kaution beträgt 3000 Kr., der ZinS wird halb jährig im Vorhinein, 1. November und 1. Mai

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Volksblatt
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Page 3 of 10
Date: 06.01.1911
Physical description: 10
, den er auf dem Moor land als Brennmaterial her ausgräbt, auch für den Seefang, den er oft unter Lebensgefahr auf den von der Brandung gepeitschten Klippen sammelt. Auf diesem Besitztum find die Seen und Flüsse mit Lachsen und Forellen angefüllt; auf den Bergen gibt es Jagdvögel und Hasen, aber ohne Erlaubnis des Grundbesitzers darf niemand fangen oder schießen. Kein Ast darf ohne seine Erlaubnis von einem Baum geschnitten werden. Im Jahre der Hungers not (1879/80) wurden viele dieser Pächter nur durch wohltätige

und wahrhast christlichen Arbeiters. Seine Einkommen von 550.000 Franken abwerfen. Auf einem dieser Güter konnten die Pächter in den schlechten Iahten nach 1879 den Zins nicht be zahlen. Sie taten sich zusammen, um der Vertrei bung durch den Landlord zu widerstehen, fie er boten sich aber so viel von ihrer Schuld abzu zahlen, als ihnen möglich war. Umsonst. Mit Hilfe von Soldaten, Polizisten und Gerichtsdienern wurden die Häuser der Pächter erstürmt, das ganze „Gut' von 3700 Hektaren fruchtbaren Landes

geräumt und unbewohnt zurückgelassen und dann als Weide land an Viespekulanten verpachtet. Die Pächter waren zugrunde gerichtet und der Besitzer verlor viel mehr, als wenn er mit ihnen ein Abkommen getroffen bätte. Aehnliches kam zwischen 1880 und 18LW in allen Teilen von Irland vor; das eine Beispiel möge jedoch genügeu. Infolge des Gesetzes von 1903 werden die Pächter auf diesen und eini gen anderen Gütern wieder eingesetzt; aber obschon es heißt: »Das Alte stürzt; es ändert sich die Zeit', find

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Lienzer Zeitung
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Page 18 of 40
Date: 23.12.1905
Physical description: 40
es sehr lange anhält, und daher auf baldige Ab änderung dieses Straßenmiseres gar nicht zu hof fen ist. — Da gerade das Wort Miaut fiel, so sehe ich mich veranlaßt auf dieselbe zurückzukom men. Vergangenes Frühjahr wurde die Verpacht ung der Deferegger Straßenmaut auf fünf Jahre vorgenommen, indem man sie wie gewöhnlich an den Meistbietenden versteigerte. Es erstand sie ein Bauernsohn von Ratzell um 4V Kronen mehr, als der frühere Pächter. Früher kostete der Zweispänner hin und retour zwei

Kronen, für Fußgänger mußten vier Heller bezahlt werdeu, für Einspänner 60 Heller. Man möchte glauben, bei deu ziemlich großen Verkehr ins Desereggen, sollte sich ein Pächter doch ganz gut stehen, um- somehr, da auch der alte Pächter erklärte, er übernehme die EinHebung der Mautgebühr mit telst Ausgabe von Koupons täglich für eine Krone Entgelt, das wären 365 Kronen pro Jahr, daun wäre der Ueberschuß der Straßeu-Konkurrenz geblieben und sie hätte keine weiteren Auslagen gehabt. Aber dieses wirklich

liberale Angebot wurde vom löblichen Konkurrenz-Ausschuße nicht angenommen, sondern die Manteinnahme neuer dings versteigert, wie gesagt um 40 Krone» mehr als früher. Also was der Mauteinnehmer mehr einnimmt als den Pachtschilling, das gehört ihm. Auch wurde dem neuen Pächter vom Straßen- Konkurrenz-Ausschusse ein Darlehen gewährt zur Herstellung einer Mautbaracke. Man möchte glauben, es wäre somit alles in Ordnung ge wesen. Aber weit gefehlt davon. Es kam noch besser. Der Straßen-Ausschuß beschloß

den bedeutenden Vorzug, daß man immer im Schatten wandern könnte. Mit der Weganlage soll bereits im Frühjahre begonnen werden. Die Idee ist gut, vorausgesetzt, wenn man nicht nach altem Muster derlei Wege gar so gerne auch zu Rinsalen für alle erdenklichen Brünleiu und Wässerchen benützen möchte. Eingesandt. *) Die „Lienzer Zeitung' brachte in ihrer letzten Nummer einen längeren Aufsatz über hiesige Jagd pächter und Jagdverhältnisse, worunter auch ein sogenanntes Jagdkonsortium mitgenommen wird. Nachdem

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Lienzer Zeitung
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Page 14 of 40
Date: 23.12.1905
Physical description: 40
es sehr lange anhält, und daher auf baldige Ab änderung dieses Straßenmiscres gar nicht zu hof fen ist. — Da gerade das Wort Maut fiel, so sehe ich mich veranlaßt auf dieselbe zurückzukom men. Vergangenes Frühjahr wurde die Verpacht ung der Deferegger Straßenmaut auf fünf Jähre vorgenommen, indem man sie wie gewöhnlich an den Meistbietenden versteigerte. Es erstand sie ein Bauernsohn von Ratzell um 40 Kronen mehr, als der frühere Pächter. Früher kostete der Zweispänner hin und retour zwei

Kronen, für Fußgänger mußten vier Heller bezahlt werden, für Einspänner 60 Heller. Man möchte glauben, bei den ziemlich großen Verkehr ins Defereggen, sollte sich ein Pächter doch ganz gut stehen, um- somehr, da auch der alte Pächter erklärte, er übernehme die EinHebung der Mautgebühr mit telst Äusgabe von Koupons täglich für eine Krone Entgelt, das wären 365 Kronen prv Jahr, daun wäre der Ueberschuß der Straßen-Konkurrenz geblieben und sie hätte keine weiteren Auslagen gehabt. Aber dieses wirklich

liberale Angebot wurde vom löblichen Konkurrenz-Ansschuße nicht angenommen, sondern die Mauteinnahme neuer dings versteigert, wie gesagt um 40 Kronen mehr als früher. Also was der Mauteinnehmer mehr einnimmt als den Pachtschilling, das gehört ihm. Auch wurde dem neuen Pächter vom Straßen- Konkurreuz-Ausschusse ein Darlehen gewährt zur Herstellung einer Mautbaracke. Man möchte glauben, es wäre somit alles in Ordnung ge wesen. Aber weit gefehlt davon. Es kam noch besser. Der Straßen-Ausschuß beschloß

im Schatten wandern könnte. Mit der Weganlage soll bereits im Frühjahre begonnen werden. Die Idee ist gut, vorausgesetzt, wen» man nicht nach altem Muster derlei Wege gar so gerne auch zu Rinsalen für alle erdenklichen Brünlein und Wässerchen beiiützen möchte. Eingesandt. *) Die „Lienzer Zeitung' brachte in ihrer letzten Nummer eiuen längeren Aufsatz über hiesige Jagd pächter und Jagdverhältnisse, worunter auch ein sogenanntes Jagdkonsortium mitgenommen wird. Nachdem es nun, unseres Wissens

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Meraner Zeitung
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Page 4 of 8
Date: 28.01.1892
Physical description: 8
Nummer dieses wohlmeinenden (?) Organes singt sich der Cröjus von UnterrnaiS eine Uneigen- nützigkeiishymne und kritlsirt die Pachtausschrelbung sür das Knihaus. Die Kurvorstehung soll das Inventar an Wäsche, Geichirr, Glas, Porzellan, Weinvorräthe Zc- ?c. kaufen und dem Pächter leihweise überlassen, natürlich gegen eine Ab nutzungsquote ; und warum? Damit sie eines Tages selbst die Wirt» chaft führen kann I Das wäre allerdings originell. Die Ciausel der Jnventarablösung seitens des jeweiligen

Pächters ist kerne Schöpfung der Kurvorstehung, eS ist eben einer jener Mängel, welche dem Objecte anhaften, welches damals von den^Bertretern der Stadtgemeinde in der Kur vorstehung mit ss viel Enthusiasmus gekaust wurde und datirt noch von der früheren Besitzerin, der Kurhaus-Act ien- geiellichast, her Die Ciausel ist jedoch doppelseitig — wenn sie einerseits den Pächter zwingt, das Inventar zum Schätzungs- werthe zu übernehmen, so garantirt sie ihm, daß fern Nach- oljjer unter gleichem Modus

werden durch die jedenfalls aufzunehmende bekannte Clausel der Ersatzpflicht „sür mehr als gewöhnliche Abnützung' einstehen! Und dazu soll sich eine, nebenbei bemerkt, alle 3 Jahre neu zu wählende Corporation, deren Mitglieder nur ein Ehrenamt bekleiden, hergeben — wahrlich, ein seltsames Verlangen. Zugegeben, daß die Uebernahme der KurhauS- RestauriNivn durch diese Bedingung wesemlich erschwert wird, so irr es doch nicht das erst- Mal, daß sie erfüll! wird. Äuch der jetzige Pächter mußte von seinem Vorgänger

ungefährliches Experiment, denn bei dem unbemittelten Pächter, von welchem unier „wahrer Freund' schwärmt, könnte sie get'genttlch ein mal aussitzen, wie die Erfahrung es ihr ja auch wiederholt g, lehrt har. Es ist eine seltsame Erfahrung, daß die guten EinMe meist erst nach den Sitzungen kommen und auch unier „wahrer Freund' leidet daran, denn wir zweifeln nicht, daß er an der letzten Berathung in der Kurvorstehung Antheil genommen hat und wundern uns nur, daß er seinen Ansichten im Wege der Zeitungspolemik

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Meraner Zeitung
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Page 3 of 8
Date: 28.03.1890
Physical description: 8
hält und dem Gesammtausschusse geeignete Vorschläge unter breitet; denn bei dem ewigen Probiren kann der Ma gistrat nur verlieren. Da nun das Pachtverhältniß mit Kräutner aufgelöst worden, so wird dem Magistrat kaum etwas anderes übrig bleiben, als den Bürger saal zuzusperren, weil schwerlich vorauszusehen ist, daß ein Pächter sich freiwillig meldet, oder daß für den Fall der neuerlichen Ausschreibung dieses Pachtes den Frühling und Sommer über Jemand dieses Ge schäft übernimmt

. Nach den bestehenden Verhältnissen kann ein Pächter nur in den Wintermonaten gute Ge schäfte dort machen, die ganze übrige Zeit ist zweifel haft. Gemeinderath Heinrich Wuchtler, der sich in der städtischen Rathsstube nie ein Blatt vor den Mund nimmt, weshalb ihn Mancher vom Rathscolleginm auf den Schlern hinaufbannen möchte, machte den nicht zu verachtenden Vorschlag: Damit die Stadt nicht immer zu kurz komme und die Zinsen herausschlage, so möge dieselbe die Säle nicht einem Pächter überlassen, son dern

selbst bei guten Gelegenheiten vermiethen und nur die im Parterre gelegenen Restaurationsränine verpachten. Im Garte» des Bnrgersaalgebäudes hat jetzt die Stadt eine schöne, sehr geräumige Veranda gebaut, die für kleinere Unterhaltungen, Bereinsver- sammlungen u. s. w. Winter und Sommer benutzt werden kann, daher für einen Pächter einträglich wer den kann. Auch der Garte» ist hübsch und schattig und im Hochsommer kühl, weil nahe dem Eisak gelegen. Herrn Heinrich Wachtlers Vorschlag, die oberen Säle nicht mehr

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Bozner Nachrichten
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Page 2 of 8
Date: 10.10.1913
Physical description: 8
, welcher dem Wohle der Stadt Bozen dient, zugeführt werde. Sodann wurde in die Tagesordnung eingegangen. - -Zuerst gelangte der Vertrag mit dem neuen Pächter der Bürgers äle, Herrn Ludwig Regiert, zur Verhandlung. Der neue Pächter übernimmt die Bürgersäle zu den gleichen Bedingungen wie der bisherige, doch wird ihm für die ersten zwei Jahre mit Rücksicht auf die Konkurrenz des Park hotels der Pachtschilling von 2500 auf 2000 K. herabgesetzt. Nach Jahren darf er den Pachtvertrag halbjährig kün digen. Die Stadt

des Pachtes erfolgen mußte, wobei sich für die Stadt die Notwendigkeit herausstellte, das Inventar zu übernehmen. Die betreffenden Firmen haben im Preise Entgegenkommen ^»wiesen und wäre Wäsche um 4225 K. und Silberbesteck, Porzellan- und Glasservice um rund 16.000 K. zu über^ nehmen. Von den Offerenten wird dem Gemeinderaie der Pächter der Marchetti-Weinstnben in Meran, Herr Frih Froschauer, empfohlen, der eine halbjährig im vorhinein zahlbare Jahrespachtsumme von 6000 K. bietet. Über diesen Gegenstund

gestattet. Ein Antrag, dem Pächter den Ausschank vom offenen Bier nicht zu gestatten, wurde ab- gelehnt. l^ ^ ^ ^ Über Antrag des Bauausschusses wurden sodann folgende Arbeiten vergeben Für den Theaterbau: Elektrische Buhneneinrichtmig an die Siemens-Schuckertwerke um 22.145 K.; Spenglerarbeiten an Albert Schmidt in Bozen um 4079 K.; Eingangstüren und Fenster an Richard Hocke um 987 Kronen. Für den Neubau am Dreifaltigkeitsplatz: Fenster an Valentin Jng um 5312 K., Türen an W. Lardschneider um 3256

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