, Grundzins dem t. k. Rentamte Brixen s Yhren Most, steuert auf z Termin ZZ kr. T. W. 8. Endlich werden auch nachstehende Zehende zn den übrigen Gütern zum Behufe der Entrichtung der Grund zinse dem Pächter mit überlassen, alö: 1. Von dem Hinterburg - Weingarten an der Kreuz» sträße ganze» Naturai-Zehend. 2. Von dem WeingarU, an dem Steigacker gelegen, ganzen Naturai-Zehend. Z. Ans dem dritten Theil des HSrnle-WeingartS 2/Z Natural - Zehend. 4. Von dem Weingarten, zn dem Plasegghof gehörig, ganzen Natural
Natural-Zehend. 26. Vom Spital erste Wiese im Planwinkll ganzen Zehend. 27. Von einer Wiese im Planwinkel, die ai, voriger angränzt, ganzen Zehend. Endlich werden dem meistbiethend gebliebenen Pächter gegen Stellung die wenigen Fährnissen »ach Schätzung ge gen i» gleicher Maaß. Sachen und Summa zu erfolgen den Rückstellung mjl eingegeben. Hiesür ist das jährliche Pachtgeld nnd zugleich erster Pacht-AuSrufspreiS bestimmt worden in gangbarem Gelde nach der R. W. aus 600 fl. Bedingnisse
SpitalS-Verwaltuiig dermaßen abzuführen daß, wenn nach Verlauf von 6 Wochen das Pacht-Raium nicht abgeführt seyn sollte, der Pachtvertrag als erlösche» anzusehen, der milde Ort eine andere Verfügung zu treffen befugt, und der Pächter schuldig seyn, den wegen de! aus gehobenen PachlkontrakteS erwachsenen Schaden und Nach theil sich von der Kaution abziehen zu lassen. 4. Hat die Pachtzeit, von Lichtmessen 1822 an z» rechnen, auf 5 aufeinander folgende Jahre bis Lich,messen 1827 fort zu dauern. A. Kommen
die über gegenwärtigen Auf- und künfii, gen Abzug, an Augenschein, Stellung und Ko»tratt5-Er- .richtung ergehende Unkosten und Stempel-Gebühren den» Pächter allein zn tragen. 6. Sind die Gebäude, Aecker und Wiesmähder, so wie ste angetreten werben, in gutem Stande zu »rhalien, mehr zu bessern als zu verschlechtern, ' die Aecker besàeter, und die Wiesen bemayrter anrückzustellen. . 7. Hat Pächter die geringste Schadhaftigkeit bei bei, Gebäuden und Mauern gleich, nicht minder auch die grö» ßeren Reparationen zeitlich
der Verwaltung anzuzeigen. 8. ìuarf ver Pächter über keinem Stück der überlasse nen Realitäten einen Asterpacht anstoßen. y. Alle auf diese Realitäten hastende Steuern von 6 ordinari Termin, Pferderolle, Wasserleitung und Repa rationskosten, wie auch alle oben beschriebene Grundzinse und Zehen^e von Lichtmessen i8ss an allein zu tragen und abzuführen. Die über 6 Termin betragenden Steuern bc» zahlt die Spitals-Verwaltung. 10. Muß die auf den Pachtgründen erzeugte Fütte rung daselbst aufgefüttert, die Streue