2,859 items found
Sort by:
Relevance
Relevance
Publication year ascending
Publication year descending
Title A - Z
Title Z - A
Newspapers & Magazines
Lienzer Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/LZ/1903/08_08_1903/LZ_1903_08_08_2_object_3308939.png
Page 2 of 24
Date: 08.08.1903
Physical description: 24
ein jährlicher Pachtschilling von fl. 207.23 insgesamt bezahlt. Während nun in den früheren Jahren die Jagdbarkeit in den hier angegebenen Gemeinden um einen sehr geringen Pachtschilling ausgeübt werden konnte, haben die letzten Jagd-Verpachtungen ein ganz rapides Steigen desselben ergeben und ist eine Gegenüberstellung der Pachtbeträge gewiß interes sant, wie sich aus Nachstehendem ergibt: Lavant: Pächter Jos. Obersteiner in Jselsberg und Joh. Mayr in Göriach, (Ausrufspreis X 280), er steigert für X 525

(1893 fl. 27.12i/z). — Ni- kolsdorf: Pächter Dr. R. Soltmann (Münch ner Jagd-Konsortium), verlängert für X 360 jährlich, wurde in Afterpacht an zwei Parteien überlassen. — Tristach: Pächter Josef Amort, Brunner in Tristach. (Ausrufspreis KI 400), ersteigert für X 800 (1893 fl. 24.11^). — Lei sach: Pächter Dr. R. Soltmann, (Ausrufs preis X 280), ersteigert für X 300 (1893 für Leisach und Burgfrieden fl- 17.50). —Lienz (Bodenjagd): Pächter Josef Huber in Lienz, (Aus rufspreis X 20), ersteigert

für X 100 (1893 fl. 1.75). — Lienz (städt. Wälder in Amlach): Pächter Dr. R. Soltmann, l Ausrufspreis X60), ersteigert für X 130. — Lienz (städt. Wälder in Leisach und Gamsbach): Pächter Dr. R. Solt mann, (Ausrufspreis X 120), ersteigert fiir X 200. (beide Jagden 1893 fl. 3.10). — Lienz (Schloßberg): Pächter Jos. A, Rohracher, (Aus rufspreis X 50), ersteigert für X 60. — Bann berg: Pächter Josef Reiter in Bannberg, (Aus rufspreis X 40), ersteigert für X 80. —Burg frieden: Pächter Viktor Riebler in Lienz

um den Ausrufspreis pr. X 60. — Glanz: Päch ter Alois Zeiner in Glanz um den Ausrufspreis pr. X 45. — Gwabl: Pächter Jos. Egartn?r in Oberdruni, (Ausrufspreis X 36), ersteigert für X 41, (1893 fl. 9.—). - Jselsberg-Stro nach: Pächter Mich. Mayerl in Jselsberg um den Ausrufspreis pr. X 60. — Lengberg: Päch ter Chryfant Kollnig in Lengberg, (Ausrufspreis X50), ersteigert für X 154. — Obernußdorf: Pächter Johann Zeiner von Obernußdorf um den Ausrufspreis pr. X160. — St. Johann i. W.: Pächter Marian Wanner in Lienz

1
Newspapers & Magazines
Neueste Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/NEUEZ/1934/27_03_1934/NEUEZ_1934_03_27_5_object_8172483.png
Page 5 of 6
Date: 27.03.1934
Physical description: 6
in den Aschen des eigenen Netzes hängen bleiben. Irgendein „Hiasl" aus dem Unterinntal blieb heute vormittags beim Berufungsgericht auch hängen, und die Sache trug sich so zu: Einmal im Herbst kaufte der Pächter des Dorfwirtshaufes in B a u m- 'irchen, ein gebürtiger Innsbrucker, dem man den Etadtlinger noch deutlich ansiebt, für feine Wirtschaft eine Milchkuh. Der Bauer, von dem er sie eryandelte, erzählte ihm Wunder von seiner braven schönen Kuh. Vor allem Milch gab die! — Zehn, elf Liter ieden Tag, dafür

könne er garantieren! Der Pächter trieb also die Kuh in seinen Stall und bezahlte gleich am Markte bis auf emen Rest von 46 8 Me Rechnung. Die Kuh aber parierte nicht. Sie gab die versprochene Milch nicht, bestenfalls gab sie sechs Liter im Tag und nicht mehr. Deshalb weigerte sich der Pächter, dem Bauern, als der seinen Rest betrag einkassieren wollte, die 46 8 zu zahlen. Da kam er aber bei dem Bauern schlecht an, denn dieser rannte voll Wut auf das Haller Bezirksgericht und erwirkte

eine Verurteilung des Pächters wegen Betruges. Soweit wäre für den Bauern alles gut geaangen»seine Schlauheit hatte gesiegt. Aber es gab da doch noch eine höhere Weisheit, vor der °r heute zu Kreuz kriechen mußte, und das war das Berufungsgericht. Der Pächter wehrte sich nämlich und berief und brachte zu der heuti gen Verhandlung ein paar Leute mit, die bei dem damaligen Vieh handel dabei gestanden waren. Der Bauer ließ sich durch die Zeugen fretltd) nicht genieren. Zehn bis elf Liter Milch im Tag? „Na, dös hun

i net verfproch'n und dös hob i a gor net g'wüßt!"'sagte er auf Befragen des Gerichtes. Die Zeugen wußten es' aber alle besser. Sie hatten sich das Loblied auf die brave Milchkuh gut gemerkt und er zählten es ohne Scheu. Der Pächter wurde darum freigespro- ch e n. Der Bauer aber blieb hängen. Staatsanwalt Dr. Huber be- h'elt sich feine weitere Verfolgung wegen Betruges vor. «In den Karlen steht der Tod." Linz, 26. März. Vor einem Linzer Schwurgericht hatten sich die 21jährigen Josef

3
Newspapers & Magazines
Alpenländer-Bote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ALABO/1933/04_06_1933/ALABO_1933_06_04_15_object_8273929.png
Page 15 of 16
Date: 04.06.1933
Physical description: 16
werden. Hochw. K.. Lechtal. Die gesetzliche Regel ist, daß der Päch ter, wenn der Verpächter das Pachtgrundstück veräußert, dem neuen Besitzer erst nach der gehörigen Aufkündigung weichen muß. Im Pachtverträge kann aber ausgemacht sein, daß durch einen Verkauf der Pacht mit sofortiger Wirk samkeit aufgelöst werde. In diesem Falle kommt aber, wenn im Vertrage nicht das Gegenteil bestimmt ist, der Grundsatz zur Geltung, daß der Pächter vom Verpächter für den erlittenen Schaden und entgangenen Nutzen vollen

Er satz begehren kann. M. K. in S. Das Angeld, das bei Abschließung des Pacht vertrages dem Verpächter gegeben wurde, ist, wenn nichts Besonderes darüber ausgemacht wurde, als Zeichen der Ab schließung oder als eine Sicherstellung für die Erfüllung des Vertrages zu betrachten. Wenn nun der Pächter nachträglich erklärt, daß er den Pacht nicht nehme, so ist die Frage, was mit dem gegebenen Angeld zu geschehen hat, danach zu be antworten, welchem Teil das Verschulden an der Nicht erfüllung des Vertrages

zur Last fällt. Ist der Verpächter schuld, weil er dem Pächter falsche Angaben über die Be schaffenheit der Pachtgrundstücke gemacht hat. so hat er das Angeld zurückzustellen; will man dagegen annehmen, daß der Pächter die Schuld trägt, weil er den Pachtvertrag nickt so unbedingt hatte abschließen sollen, bevor er die Grund stücke besichtigt hat, so hat das Angeld dem Verpächter zu verbleiben. Ueber das Verschulden hat, wenn die Parteien sich nicht einigen können, der Richter zu entscheiden. Erich

7
Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1856/02_07_1856/BTV_1856_07_02_9_object_2997522.png
Page 9 of 10
Date: 02.07.1856
Physical description: 10
SS7 eines felbstständigen Mauthobjektes nicht gänzlich unmögltch gemacht wird, treffen gleichfalls den Pächter, der folglich'den herbeigeführten Abfall am Ertrage deS gepachteten Objekies ohne einen An spruch auf Entschädigung zu tragen hat. Die EmschädigungS-Gesuche wegen entgangcner Benützung der Pachtobjrkce müssen binnen der perem- torischen Frist von drei Monaten vom Tage der Behebung des Hindernisses an bei der Bezirksbe- hörde, in deren Bezirke die Manthstation gelegen ist, überreicht

werden, widrigenfalls auf solche Gesuche keine Rücksicht genommen werden würde. 17. Für den Fall, wenn der Pächter die ver tragsmäßigen Bedingungen nicht genau erfüllen sollte, steht es den mit der Sorge für die Erfüllung des Vertrages beauftragten Behörden frei, alle jene Maßregeln zu ergreifen, die zur nnanfgehaltencii Erfüllung des Vertrages führen, wogegen aber anch dem Pächter der Rechtsweg für alle Ansprüche, die er aus dem Vertrage machen zu können glaubt, offen stehen soll. Hiernach wild jedesmal

und insbesondere in dem Falle, wenn der Pächter die bedungene Kaution nicht zur gehörigen Zeit vollständig leistet, oder, den Pachtschilling in der gehörigen Zeit nicht, oder nicht vollständig abführt, es der Gefällsbehörde zustehen, sogleich im administrativen Wege, ohne seine Ver nehmung Sequester auf die gepachtete Station, welche die Station auf seine Rechnung nnd Gefahr zu verwalten haben, eiznusetzen, oder das gepachtete Objekt auf feine Gefahr und Kosten neuerdings feilznblethen

, und die eine oder die andere Maßregel, oder beide zugleich zu ergreifen, oder endlich auch den Pächter zugleich in andern.Wegen zur Erfül. lung des Vertrages zu verhalten. In jedem dieser Fälle bleibt der Pächter in der Haftung für jenen Betrag, der an dem bedungenen Pachtschillinge nicht eingebracht werden würde. und der Gefällsbehörde stedt es zu, den abgehenden nebst dem schuldig gebliebenen Betrag an seiner Kantion, nöthigenfalls anch von seinem übrigen Ver mögen einzubringen. Wenn bei der in einem solchen Falle vorgenom menen

Wiederversteigerung ein höherer Pachtschilling erlangt werden sollte, oder wenn bei der auf Gefahr und Kosten des Pächters vorgenommenen Scqne- stration des Manthgefälles ein den Pachtschilling übersteigendes reines Mantherträguiß sich ergäbe, so soll das Gefälls-Aerar berechtigt sein, diese Bortheile für sich zu behalten. Ueberdieß hat der Pächter in dem Falle, wenn er eine Pachtzinsrate zur festge setzten Zeil nickt abführt, von der rückständigen Pachtzinsrate bis zu deren Zahlung die Verzugs zinsen

8
Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1861/03_10_1861/BTV_1861_10_03_6_object_3018011.png
Page 6 of 6
Date: 03.10.1861
Physical description: 6
einander folgende Jahre, nämlich von Martini 1861 bis dahin 1866 verpachtet, wobei sich gegen seitig eine halbjährige Auf- und Abkündnng bedun gen wird. Der Pachtversteigernngspreis für Ein Jahr hat auch für die übrigen Jahre zu gelten. 2. Der jährliche Pachtschilling ist in 2 Raten zu bezahlen, die eine Hälfte Ist um Martini (1861) erstmals, und die 2te Hälfte um Georgi zu bezahle». 3. Hat Pächter die ihm zur Benützung überlasse« nen Fahrnisse nach Ablauf der Pachtzeit, oder im Falle

einer Pachtaufkündung beim Abtritte vom Pachte nach dem Pachtinventar zurückzustelleu, einen allen- sälligen Abgangs oder fchnldbare Deteriorirung hat Pächter nach dem Befinden der Sachverständigen zu ersetzen. 4. Wird Jedermann zum Pachte zugelassen, der sich über einen guten Leumund auszuweisen vermag. 5. Verbindet sich Pächter die herrschästlichcn Rea litäten in gutem Zustande zu erhalten, sowohl die bei der Wirthschaft, Müble und Schneidsäge vor kommenden Reparationen, die nicht über^wei Gul, den öst. Währung

betragen, selbst zu bestreiken, dabei sich jedoch nicht zu unterfangen, kleine Auöbesscruilqcn zu feiuem Nutzen und zum Nac! tbeile des Werkes hinauszuschieben, soudcru solche gleich vornehmen zu lassen, widrigen Falls bei einer geflissentlichen Un- terlassung solche Ausbesserungen Pächter gehalten sei» soll, die Reparationskosten, wenn sie auch über die zwei Gulden oder noch höher zu stehen kommen sollten, selbst anö Eigenem zu bestreiken. 6. Hat Pächter die nöthig werdenden Mühlsteine ^ Sagpiütter

selbst beizuschassen, und die ihm im AmAbaren Stande übergebeueu Mühlsteine und r<,5, . zur Benützung überlassenen Gegenstände und Inventar. G,räthschas«en beim Austritte ans dem S4« Kontrakt im gleichen Stande, wie sie ibm lant Pachtinventar übergeben worden Pächter ^'verpflichtet alle sämmllichen herr. schästl. Sagbökzer nack dem von der k.^k. Hammer- Verwaltung angegebenen Maaße und Form uneut- geldlich zu schneiden nnd von jedem Hchnittholze die zwei noch brauchbaren Schwartlinge den» Amte zu- nickzustetten

, nnd überbaupt sur das Schneiden der herrschäftlichen Schnittwaaren keme Vergütung zu fordern und ebenso auch von den bei der Sage ab« 5>ttenden Sagspäne so viel dem Amte unentgeldlich abzugeben, als zur Bemairung der Handelsgrundc erforderlich sein werd,». . . 8. Der Pächter sämmtl. Gewerbe hat sich genau an die ihm bekannt gegebenen polizeilichen Borschristen nnd Aufträge zu halten. S. Ferners bat Pächter die Erwerbsteuer, so wie alle auf die in Rede stehenden Gerechtsame Bezug habenden Steuern

9
Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1863/26_05_1863/BTV_1863_05_26_5_object_3023647.png
Page 5 of 6
Date: 26.05.1863
Physical description: 6
um Lichtmessen zu bezahlen. 3. Hat Pächter die ihm zur Benützung überlasse nen Fahrnisse nach Ablauf der Pachtzeit, oder im Falle einer Pachtaufküuduiig beim Abtritte vom Pachte nach dem Pachtinventar zurückzustellen, einen allen- fälligen Abgang oder schuldbare Deteriorirung hat Pächter nach dem Befinden der Sachverständigen zu ersetzen. . 4. Wird Jedermann znm Pachte zugelassen, der sich über einen »nten Leumund auszuweisen vermag. 5. Verbindet sich Pächter die herrschaftlichen Rea litäten im guten

Zustande zu erhalten, sowohl die bei der Wirthschaft, Mühle und Schneidsäge vor kommenden Reparationen, die nicht über zwei Gul den öst. Währung betragen, selbst zu bestreiken, da bei sich jedoch nicht zu unterfangen, kleine AuSbes- serungen zu seinem Nutzen und zum Nachtheile deS Werkes hinauszuschieben, sondern solche gleich vor nehmen zu lassen, widrigen Falls bei einer geflissent lichen Unterlassung solcher Ausbesserungen Pächter gehalten sein soll, die Neparationskosten

, wenn sie auch über die zwei Gulden oder noch höher zu ste hen kommen sollten, selbst aus Eigenem zu bestreiken. 6. Hat Pächter die nöthig werdenden Mühlsteine und-Sagplätter selbst beizuschaffen, und die ihm im brauchbaren Stande übergebenen Mühlsteine und alle zur Benützung überlassenen Gegenstände und Jnveu« tar-Geräthschaften beim Austritte aus dem Kontrakt im gleichen Stande, Gewichte und Zahl, wie sie ihm laut Pachtinventar übergeben worden sind, zu rückzustellen. 7. Pächter ist verpflichtet, alle sämmtlichen herr

schaftlichen Saghölzer nach dem von der k. k. Ham- »nerverwaltung angegebenen Maaße und Form un entgeltlich zu schneiden und von jedem Schnittholze die zwei noch brauchbaren Schwartlinge dem Amte zurückzustellen, uud überhaupt für das Schneiden' der herrschaftlichen ^ Schnittwaaren keine Vergütung zu fordern und ebenso auch von den bei der Säge abfallenden Sagspänen so viel dem Amte unentgelt lich abzugeben, als zur Bemairuug der Handels gründe erforderlich sein werden. 3. Der Pächter sämmtlicher Gewerbe

hat sich genau au die ihm bekannt gegebenen polizeilichen Vorschriften uud Aufträge zu halten. 9. Ferners hat Pächter die Erwerbsteuer, so wie alle auf die in Rede stehenden Gerechtsame Bezug habenden Steuern und Abgaben mit Einschluß der Einkommensteuer selbst zu bezahlen und aus Eigenem zu bestreiten, und diese Verbindlichkeit auf die Dauer des Pachtes ordentlich einzuhalten. 1V. Hat sich Pächter der Verbindlichkeit zu unter ziehen, sämmtlichen Werksfuhren in dem billigsten Fuhrlohn von 1 fl. 5 kr. öst

10
Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1921)
Adressbuch des Kurortes Meran (Meran, Obermais, Untermais, Gratsch), sowie der Gemeinden des politischen Bezirkes Meran mit den Gerichtsbezirken Meran, Lana, Passeier und dem Markte Schlanders ; 10. 1921
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/474767/474767_327_object_4797174.png
Page 327 of 424
Place: Meran
Publisher: Pötzelberger
Physical description: XVI, 399 S.. - 10. Aufl.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Meran;f.Adressbuch g.Meran <Region>;f.Adressbuch
Location mark: II Z 273/10(1921)
Intern ID: 474767
), L, 'Goethestraße 50, Tel, 17, „Gasser' (Eig.: Jak. Waldner), IL, Lange Gasse 60, „Gilf' (Pächter: Kolom, Rieger), L, Gilfanlage, „Hochland' (Pächter: Doblarider), Dorf Tirol, Tappeinerweg, „Kronprinz' (Eig.: Paul Pechlaner), I„ Goethestraße 23. Tel, 321, Kurhaus (Pächter: Michel Landt- mann), L, Goethestraße 11, „Meran' (Pächter: Karl Plattner), L, Pfarrplatz 12. „Metz' (Pächter: Alois Schrott), II., Schennaer Fahrstraße 225. „Ortenstein' (Pächter; Max Stumt- ner), I,, Zenobergstraße 5. „Paris' (Pächter

: Scholast, Witwe Küpriah), I., Berglauben 44, „Passerschlucht' (Pächter: Artur Kaifl), II,, Lazagsteig 389, „Plankenstein' (Pächter: Mart, Etz bach), III,, Herzog Karl Theodor straße 7, (Siehe Anzeige S. 64.) , „Sportplatz' (Eig.: Jakob Piok), HI. r Gampenstraße 5. „Tirol' (Eig.: Hans Reiner), I,, Berg- Ictijbßii 102i „Volkskaffee' (Eig.: Alice Hilpold), I., Mühlgraben 2, „Wieser' (Pächter: AI. Hager), I„ Berglauben 92. „Zentral' (Pächter: Leop, Zehet- meyer), L, Rufinplatz 1. Tel, 99.

14
Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1865/17_02_1865/BTV_1865_02_17_5_object_3030516.png
Page 5 of 6
Date: 17.02.1865
Physical description: 6
Metzgergerecht- fanie sammt Mühle und Schneidfäge :c. auf drei aufeinzliderfolgende Jahre, nämlich vom 2. Februar >865 bis dahin 1363 verpachtet, wobei sich gegen» seitig eine halbjährige Auf- und Abkündung bedun gen wird. Der Pachtverlteigerungs-Preis für Ein Jahr hat auch für die übrigen Jahre zu gelten 2. Der jährliche Pachlschilling ist in zw-i Raten zu bezahlen, die eine Hälfte ist um Lichtmeß (l865) erstmals, und die zweite Hälfte um Jakobi gleichen JahreS zu bezahlen. 3. Hat Pächter

die ihm zur Benützung überlassenen Fahrnisse nach Ablauf der P.ichtzeit od.r im Falle einer Pachtauskündung beim Abtritte vom Pachte nach dem Pachlinventar zurückjnstellen nnd einen alifälligen Abgang oder eine nicht in nothwendiger Abnützung bestehende Deteriorirung hat d.r Pächter zu ersetzen, und nnterwirft sich diesfalls dem inappe- labelu Ausspruche der jeweiligen gerichtlichen Schätz- niänner mit Verzichtnng auf jede Einwendnug d.,- gegen. 4. Wird Jedermann zum Pachte zugelassen, der sich über die Befähigung

hiezu nnd einen guten Leu- mnnd auszuweisen vermag. 5. Verbindet sich Pächter di>? heirschäfllichen Rea litäten im guten Zustande zu erhalten, sowohl die bei der Wirthschaft, Mühle nnd Schneidsägc vor kommenden Reparationen, die nicht über Zwei Gulden öst. W. betragen, selbst zn bestreiken, dabei sich jedoch nicht zu uiitcrfaugen, kleine Ausbesserungen zu feinem Nutzen nnd zum Nachtheile des Werkes hinauszu schieben , sondern solche gleich vornehmen zu lassen, widrigenfalls

bei einer geflissentlichen Unterlassung solche Ausbesserungen Pächter gehalten sein soll, die Neparationskosten, wenn sie auch über die zwei Gulden oder noch höl'cr zu stehe» kommen sollten, selbst aus Eigenem zu bestreiken. 6. Hat Pächter die nöthig werdenden Mühlsteine und Sagblätter selbst beizuschaffen, und die ihm im brauchbaren Stande übergebenen Mühlsteine und alle zur Benützung überlassenen Gegenstände und . Inventar-Gerätschaften beim Austritte aus dem tSontracte im gleichen Stande, Gewichte und Zahl

, wie sie ihm laut Pachtinventar übergeben worden sind, zurückzustellen. 7. Der Pächter sämmtlicher Gewerbe hat sich ge- nau an die ihm bekannt gegebenen polizeilichen Vor schriften und Aufträge zu halten. g. Ferner hat . Pächter die Erwerbsteuer, sowie alle auf die in Rede stehenden Gerechtsamen Bezug habenden Stenern und Abgaben mit Einschluß der Einkommensteuer selbst zu bezahlen, und aus Eige nem zu bestreiken, und diese Verbindlichkeit auf die Dauer des Pachtes ordentlich einzuhalten. 9. Zur SicherstellilNg

15
Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1865/20_02_1865/BTV_1865_02_20_5_object_3030540.png
Page 5 of 6
Date: 20.02.1865
Physical description: 6
» Jakres zu bezahlen. 3. Hat Pächter die ihm zur Benützung überlassenen Fahrnisse nach Ablauf der Pachtest oder im Falle einer Pachtauskündung beim Abtritte vom Pachte nach dem Pachtinventar zurückjustellen und einen aUsälligen Abgang oder »ine nicht in nothwendiger Abnützung bestehende Deteriorirung hat der Pächter zu ersetzen, und unterwirft sich diesfalls dem inappe- labeln Anöspruche der jeweiligen gerichtlichen Schätz, männer mit Verzichtung auf jede Einwendung da gegen. 4. Wird Jedermann

zum Pachte zugelassen, der sich über die Befähigung hiezu und einen guten Leu mund auszuweisen vermag. k. Verbindet sich Pächter die herrschaftlichen Rea litäten im guten Znstande zu erhalten, sowohl die bei der Wirthschaft, Mühle und Schneidsäge vor kommenden Reparationen, die nicht über Zwei Gnlden öst. W. betragen, selbst zu bestreiken, dabei sich jehoch nicht zu unterfangen, kleine Ausbesserungen zu seinem Nutzen und zum Nachtheile des Werkes hinauszu schieben , sondern solche gleich vornehmen

zu lassen, widrigenfalls bei einer geflissentlichen Unterlassung solche Ausbesserungen Pächter gehalten sein soll, die Neparalionskosten, wenn sie auch über die zwei Gulden oder noch höher zu stehen kommen sollten, selbst aus Eigenem zu bestreiken. ' 6. Hat Pächter die nöthig werdenden Mühlsteine und Sagblätter selbst beizuschassen, nnd die ihm im brauchbaren Stände übergebenen Mühlsteine und alle zur Benützung überlassenen Gegenstände und Inventar-Gerätschaften beim Anstritte ans dem Contracte

im gleichen Stande, Gewichte und Zahl, wie sie ihm laut Pachtinventar übergeben worden sind, zurückzustellen. 7. Der Pächter sämmtlicher Gewerbe hat sich ge- nan an die ihm bekannt gegebenen polizeilichen Vor schriften und Aufträge zu halten. 3. Ferner hat Pächter die Erwerbsteuer, sowie alle auf die in Rede stehenden Gerechtsamen Bezug habenden Steuern und Abgaben mit Einschluß der Einkommensteuer selbst zu bezahlen, und aus Eige nem zu bestreiken, und diese Verbindlichkeit auf die Dauer des Pachtes

ordentlich einzuhalten. 9. Zur Sicherstellung des Pachtschillings und zwar für alle Z Jahre ist eine Kaution von ISO fl. durch baren Erlag desselben, durch Erlegung der Obliga. tionen nach dnn Kurswerthe 'oder durch Verpfän dung von Realitäten mit Nachweisung der gesetzlichen Sicherheit zu leisten, in jedem Falle muß der halb jährige Pachtschilling gleich nach Vollendung der Versteigerung erlegt werden. lv. Die Kosten der Pachtreriieigerung und Pacht. kontrakts-Ern'chtung hat der Pächter allein

16
Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1914)
Adress-Buch der Stadt Bozen und der Marktgemeinde Gries; 12. 1914
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/483349/483349_233_object_4795644.png
Page 233 of 334
Place: Bozen
Publisher: Verl. der Buchhandl. Tyrolia
Physical description: 234 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Bozen;f.Adressbuch
Location mark: II Z 277/12(1914)
Intern ID: 483349
„Edelweiss' (Ferd. Haas), Z, Oberau 640 Egger Johann, G, Mendejstr. 548 Eichbergerhof (Picht. : Antonie Theissinger), G, Quirainerstr. 643 ■Florkeller (Inh.: Peter Mölgg), Z, Kardaun 310 Gewerkschaftshaus (Pächter : M. Klein), Gilm- strasse 15 Haselburg ~ (Pächter : Jos. Untersteiner), Z, Haslach 381 HÖllerhof (Inh.: August Rottensteiner. Leit.: Anna Rosendorfer), Z, Oberau 660 Klaus (Inh.: Anton Zeiger), Z, Kohlern 347 Kofier (Inh.: Anton Zeiger), Z, Kampenn 325 Kohlerhof {Inh.: Gertr. Platter

, Gilrostr. 34 Oberau (Inh. : Joh. Carmann), Z, Oberau 588 Oberrauch Martin, G, Sigmund skron 175 Oswald (Inh. : J. R. Sinner), Z, St. Johann 686 Paradies (Inh.: Joh. Atz), G, Quirainerstr. 266 Parkschlössl (Pacht.: Berta Pechlauer), Z, Franz Jos.-Str. 507 Paulmiehl (Pacht.: Johann Peer), Erbseng. 10 Pfarrhof (Inh. : A. Ausserhofer), Z, Oberau 404 *Pircher J. B., Frühstückstube, Laubeng. 29 (Inserat) *Posthotel Erzh. Heinrich, Gartenrestaurant, Defreggerstr. 6 (Inserat) Putzenhof (Pächter: Josef Egger

. : J. Gostner), Obstmarkt 17 Guntschnahof (Pächter*. Hans Beiger), G, Habsburgerstr, 152 i Kersehbaumer (Pächter: Georg Fink), Binder- . j gasse 24 *Kusseth (Pächter: Leonh. Fatzmann), Erzh. Rainerstr. 7 • *Larcher (Inh. : Alois Cassar), Bindergasse 33 (Inserat) Loreley (Inh, : Jos. Eidenberger), G, Habs burgerstr. 346 Mohr (Inh, : Frz. Dannerbauer), Museumstr. 33 Nussbaumer (Pächter: Franz Wieser), Binder gasse 11 Rathaus (Pacht. : Kàthi Perugini), Weintrauben gasse 1 ' *Rizzi Anton (Inh.: Maria Rizzi

), Laubeng. 70 (Inserat) *Schgraffer (Inh. : Kleiber u. Kleibers Konkurs masse), Waltherplatz 1—2 Schiernhof (Pächter : Albert Meier), Schiern strasse 7 Schmuck Johann, vorm. Pitscheider Seipt, Erzh. Raineistr. 13 , Schwarzer (Pacht. : Rosa Gruber), Erzherzog Rainerstr. 15 Q*Stadt Bozen (Pacht.: Franz Opitz), Walther- . platz 14 ' Stadt München (Inh.: Notburga Hörmann), Meinhardstr. 2—4 „Südbahn', (Pacht. : Richard Regiert), Z r Bahn» hofstr. 416 Tirol (Inh.: G. v. Fäckl), Obstmarkt 13 Tornasi (Inh

21