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Alpenzeitung
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Page 5 of 8
Date: 17.01.1929
Physical description: 8
verpachtet wurde und der Pächter nicht ständig selbst an der Bebauung des Grundes arbeitet, so wird der Pachtzins um die Versicherungssumme erhöht: b) wenn der Grund verpachtet wurde und der Pächter ständig selbst bei der Bebauung des Grundes arbeitet, so wird der Pachtzins um eine Quote, die der Hälfte der Versicherung' summe entspricht, erhöht; ' c) lvenn der Grund in Halbpacht oder Teil pacht vergeben wurde, so ist ein Teil der Ver sicherungssumme im Verhältnis zu dein Teil am Ertrag

der ihm vom Pachtkvntrcikt zugewiesen wurde, vom Pachtet zu bezahlen. Meliorationen auf verpachtete» Gründen Eine der vicluinstrlttciisten Fragen ist heute jene der Verbesserungsarbelten die vom Pächter auf den von ihm gepachteten Grunde ausge führt werden, seien sie nun kaufmännischer, in dustrieller oder landwirtschaftlicher Natur. Vom Neichsverband der sascistischen Land wirte wurde eine eigene Kommission unter dem Vorsitz Prof. Marozz-'s mit dem Studium der Angelegenheit betraut. Nach mehreren Monaten eifriger

Arbelt hat die Kommission ein Schema der wichtigsten Normen zusammengestellt und dieses vor kurzem den zuständigen staatlichen Behörden vorgelegt. Das von der Kommission entworfene Prosekt erkennt dem Pächter das Recht freier Inangriff nahme von Mcliorasatlvnen auf dem gepachte ten Grunde auch für den Fall gegenteiliger Kon trollpunkte zu. jedoch ist dieses Recht von Klau seln in der Weise beschränkt, daß das Eigen tumsrecht des Besitzers nicht angegriffen wird. Das Projekt sieht vor. daß überall

hin, die Ent schädigung dem höchsten Wert des Grundes bei Aufhören der Pachtzert gleichzustellen. Die Entschädigungssumme, di« dem Pächter zusteht, wird mit dreiviertel des Meliorisations» wertes festgesetzt. In der Bewertung der Melio- risation müßte auch der Vorteil in Betracht ge zogen werd.'n. den der Pächter während der Pachtzeit genossen hat, aber'nur zu dem Zwecke, eine ungerechte Bereicherung auf Kosten des Verpächters zu verhindern. Außerdem wird festgesetzt, daß in Fällen, in denen

wäre demnach nicht als einfachen Buchkredit zu behandeln, sondern als Kreditrccht mit öffent lichem Charakter und besonderem Schutz, unter gewissen Bedingungen. Sind diese erfüllt, so hätte der Pächter das erste Recht gegenüber andern Konkurrenten auf den verpachteten Grund. Wird den Ansprüchen des Pächters nicht nach gekommen, so kann er sich an den Grund selbst halten, und sollte er seine Rechte übertragen haben, so könnte er den Wert der Meliorisa- tonen vom Erlös aus dem Verkaus des Grun

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Dolomiten
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Page 3 of 6
Date: 29.07.1929
Physical description: 6
oder Pächter während der Dauer des Bestandver trages Anspruch 'diitif eine entsprechende Herab setzung des Zinses erheben. Zeigt sich nämlich die Wohnung oder das Pachtgut mit solchen Mängeln behaftet, die dessen ordentlichen Ge brauch unmöglich machen oder einschränken, so hat der Me rer oder Pächter das Recht, entweder die Auslösung des Vertrages oder wenigstens eine Herabsetzung des Mietzinses zu verlangen. Solche Fälle wären z. B. Feuch tigkeit der Wohnung, Ungeziefer, Baufällig keit usw. Der Vermieter

oder Verpächter ist überdies noch verpflichtet, dem Mieter für den erlittenen Schaden schadlos zu halten und barm sich von dieser Pflicht nur dann be freien, wenn er ibeweisen kann, daß ihm der betreffende Mangel unbekannt war. Wie im bisherigen Rechte steht auch nach dem italienischen Gesetze -dem Pächter bei be sonderen Mißernten das Recht zu. eine ver hältnismäßige Herabsetzung des Pachtfchillings zu verlangen. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen Pachtungen für nur ein Jahr und, längeren Pachtverträgen

. Im ersteren Falle trägt der Pächter den Verlust bis zur Hälfte des Ertrages selbst: erst di« Vernichtung von mehr als die Hälfte des Erträgnisses berech tigt den Pächter, eine entsprechende Minde rung des Pachtzinses zu verlangen. Bei Pach tungen, -die auf mehrere Jahre abgeschlossen wurden, findet eine Abrechnung des Verlustes A. Wachtier Bolzano, Lauben 64/69 Sport-Hemden Herrenhemden nadi Maß. in einem Jahre mit dem Mehrerträgnrffe in den anderen Jahren statt. Der Pächter, dem mehr als die Hälft

Pachtzett wird der Durchschnitt aus den Erträgnissen oller Jahre gezogen und auf Grund dessen berechnet, ob «in teilwei-ser Nachlaß des Pachtzinses einzutreten hot oder nicht. Da darin aber eine gewisse Härte gegen den Pächter Legt, der trotz eines Mißjahres vorläufig den vollen -Pachtzins weiterbezahlen soll und die Gesamiberechuung auf das Ende der Pochtzeit hinausschieben soll, gibt ihm das Gesetz das Recht» sich an das Gericht zu wen den, das ihm vorläufig und gegen später« Abrechmmg entsprecheich

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Books
Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1934
¬Die¬ Fischerei des Klosters Sonnenburg und das Riedlgut am Pragser Wildsee
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Page 10 of 13
Author: Kramer, Hans / von Hans Kramer
Place: Bolzano
Publisher: Vogelweider
Physical description: S. 98 - 107
Language: Deutsch
Notations: Aus: Der Schlern ;15,3; In Fraktur;
Subject heading: c.Sonnenburg <Sankt Lorenzen, Pustertal> / Kloster;s.Fischereirecht<br>c.Sonnenburg <Sankt Lorenzen, Pustertal> / Kloster;s.Fischereirecht;g.Pragser Wildsee
Location mark: III 268.220
Intern ID: 495442
bekam der Fischer für die Lieferung und die Fracht erhöhte Geldentlohnungen. Die Südseite des Grünwaldtales und das ganze Tal von der Grünwaldalpe westwärts war alleiniges Jagdgebiet des Klosters. Hier sollte der Pächter des Riedlhofes sein beson deres Augenmerk auf den Schutz der Jagd haben, nur die Klosterjäger aus dem Enne- bergischen durften auch hier jagen. Die Nord seite des Grünwaldtales bis zur Alpe war gemeinsames Jagdgebiet des Hochstiftes und Sonnenburgs. Dort sollte er in möglichst

von diesem Pachtzins abgezogen werden sollten. Der Pächter wurde auch nach den Ver trägen verpflichtet, bei der Instandhaltung und Bewirtschaftung der Sonnenburgischen Alpe im Grünwaldtal mitzuhelfen. Er sollte den Weg zur Alpe in gutem Stand halten und ihn, wenn nötig, ausbessern. Er mußte für die Senner das Brennholz und das Holz für die Zäune bereit stellen. Es war feine Aufgabe, zu sorgen, daß die Weide-, Wald- und Almgrenzen des Sonnenburgischen Ge bietes nicht verletzt, daß die Abmarkungen in Stand gehalten

; zuerst erhielt der Riedchofbauer dafür 2 G. 30. Kr., 3 Star Roggen und 2 Paar Schuhe, später 5 Star Roggen, in der letzten Zeit kam ihm die wert volle Berechtigung zu, 4 Ochsen, 8 Schafe und 2 Gaißen seines Stalles unentgeltlich auf der Alpe übersommern zu lassen. Der Riedlhof, auf dem immer eine be stimmte Anzahl von Vieh gehalten werden mußte, sollte natürlich immer in gutem Stand gehalten werden. Ausbesserungen, welche die Kosten von 12, später 30 Kreuzern erreichten, mußten vom Pächter ausgeführt

werden; größere Bauten, die mehr kosteten, übernahm das Kloster auf feine Kaste, der Pächter mußte größere Schäden rechtzeitig dem Stift melden. Der Hof hatte auch gewisse Abgaben zu leisten, die der Pächter übernehmen muhte: An Landschaftssteuer pro Termin 22^ Kr., dem Olanger Pfarrer 24 Kr., der Jnner- pragser Kirche 32 Kr. Als die eigene Kuratie der Kirche St. Veit im Jahre 1704 errichtet werden sollte 16 ), scheint Sonnenburg zu ihrer Ausstattung eine Spende gegeben

zu haben, indem es für sie auf den Riedlhof eine Hypot hek von 100 G. legte. So hatte der Pächter schon nach dem Vertrag von 1712 die Pflicht, jährlich dem Kuraten einen Zins von 5 G. und 2 Pfund Schmalz zu bringen. Zu allen diesen Abgaben kam noch der Pachtzins in Geld dazu, der dem Kloster gebührte, im Jahre 1712 zehn Gulden, von 1731 an 35 G. Der Pächter mußte entweder mit seinem eigenen Vermögen oder noch besser mit dem Vermögen eines anderen begüterten Mannes, der sich dafür zur Verfügung stellte, für die Einhaltung

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Alpenzeitung
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Page 6 of 8
Date: 11.12.1938
Physical description: 8
, Wein usw., für welche die Auf teilung zwischen Besitzer und Pächter ge wöhnlich in natura vorgenommen wird, .stand bis heute die Ablieferung aller an- Liren Produkte, namentiich der zur in dustriellen Verarbeitung bestimmten» wie Seidentotons, Zuckerrüben, Hanf usw.. einzig dem Besitzer zu, der dem Pächter nur oas Gutachten einräumte, um die für Halbpachtwirtschaft geltenden allge meinen Bestimmungen der neuen juridi schen Regelung der Vorratswirtschaft an- zupassen, sind die beiden Reichsvervände

in Aufhebung der bisherigen diesbezüg lichen Vorschriften dahin übereingekom men, daß die Ablieferung all« für die ^ bestimmten Larratswirtschaft bestimmten Boden' erzeugnisse vom Besitzer und vom Pächter, — jeder für seinen Anteil — Besitzer für fei direkt zu erfolgen hat. Wo aus Gründen der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit eine Austeilung der Produkte in natura nicht erfolgt, hat die Ablieferung ge meinschaftlich zu geschehen. Der Be sitzer hat dem Pächter die für sein Konto einkassierten Betrage

im Pachtbüchlein gutzuschreiben, unbeschadet der im Ver trage vorgesehenen Vorschubleistungen. Wenn es sich um die Ablieferung von Heidentotons handelt, kann der Besitzer »uch vài, wenn der Pächter im Rück stand ist, nicht mchr als die Hälfte der auf Komo des Pächters einkassierten Summezurückb ehalten. Das Wkommen ist vom sozialen Stand punkt aus bedeutungsvoll, da es die Stel lung des Pächters als Produzent aner» kennt und ihn zugleich in unmittelbarer Fühlung mit den Einrichtungen brmgt, tie das Regime

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 4
Date: 12.05.1852
Physical description: 4
hat seinen größten Nachtheil darin, daß der Pächter nie rechte Liebe zu dem Boden ge winnt den er baut. Denn er bleibt ihm ewig fremd, ^ nud ein Gegenstand des Mißtrauens, daß der Boden , die aufgewandte Arbeit nicht ihm, sondern einem andern vergelte» möchte. Langi'ähriger Zeilpacht hilft hier einigermaßen aus, aber wer wird jetzt auf lqnge Zeit in Ungarn verpachten, da man noch gar keine Ahnung hat, wie nutzbar Grund nnd Boden in wenig Jahren sein werden, wen» der Verkehr mit Oesterreich sich vollständig

entfaltet hat? Und selbst bei langjährigen Pachten wird der Pächter sich nicht entschließen große Kapitalien anzulegen, wenn er nach Ablauf der Pacht alles wieder verlassen muß, als hätte er nie Auikeil daran gehabt. In England fuccedirt des Pächters Sobn in ten Pachtvertrag, nnd wen» der Pächter sonst sich brav gegen den Grundherr» gezeigt, so kann er sicher sein, daß der Vertrag erneuert wird. Wollte der Grundherr ans Eigennutz den Pächter verjage», so würde er bei! allen Nachbar» und Eouutry

Gentlemen der Um gegend anrüchig werden. Dieser guten Sitte allein, sagt A. Smitd, verdankt der Ackerbau in England nnd Schottland seine Blüthe. Der Pächter vertrank auf die Ehrenhasiigkcit deS Laudlord, und b-r Land, lord fährt am besten, wenn cr das Vertrauen nicht tänscht, denn auf diese Art sorgt der Pächter für sremtcn Grund und Boden als ob er fein eigener sei. (Slllg. Ztg.) Ocsterreichische Monarcliic. (Amtliches.) Se. k. k. Apostol. Maj. habe» mit Allerhöchster Entschließung vom 27. Apii'l

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Volksblatt
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Page 2 of 10
Date: 31.12.1879
Physical description: 10
die Steuer in Geld und nicht in Naturalien verlangt, und das geschieht von jetzt ab, muß der Großgrundbesitzer erstens sein unbebautes Feld cultiviren, damü es ihm etwas abwirst und er so die Steuern davon zahlen kann; zweitens muß er von seinem Pächter nicht den Naturalzehent, sondern Geld verlangen, weil er eben Geld zur Steuer braucht. Bisher bekümmerten sich die Türken um die Kultivirung ihrer umfassenden Grundfläche» ganz und gar nicht; sie selbst legten bei der Arbeit keine Hand

an, und ihren Pächtern nahmen sie Alles weg, was dieselben nicht absolut zum Leben Nothwendig hatten. Kein Wunder, daß die Pächter nur so viel arbeiteten, daß sie nicht verhungerten, denn sie selbst genossen ja nie die Früchte ihrer Arbeit; je fleißiger sie gearbeitet, je mehr sie erworben hätten, desto mehr würde ihnen von den Bey (Begs) weggenommen worden sein. Die Hauptmasse deS nutzbaren Bodens ist nämlich in den Händen der türkischen Großen, welche den Titel „Bey', oder „Beg' bei weit umfassendem Grundbesitz

und alter Familienabstammung führen, also eine Art hohen Adel darstellen, oder „Agas' (Herren) heißen bei einem kleineren Besitz, wenn sie bei der Munizipal-Ver- waltung der Provinz eine Stellung als Repräsentant oder dergleichen haben. Die Agas vertreten unseren kleinen Adel und sind auch vielfach Pächter von Staatseinkünsten u. dgl. mehr. Sie rekrutiren sich zumeist aus der städtischen Bewohnerschaft und aus jenen türkischen Kleingrundbesitzern, welche ihren Boden selbst bewirthschaften

, also auf daS Joch Vs Stück Hornvieh und ^ Stück Schafe entfallen, wobei höchstens sechs Millionen Zentner Getreide, also 4 Zentner per Joch geerntet werden. Das sind allerdings entsetzliche Verhältnisse, welche bei nur einigermaßen vernünftiger Cultur sich total ändern müßten. Mancher Bey hat viele huudert Joch Acker, oft weiß er selbst genau nicht wie viele und auf denselben einige wenige Moslacken (Pächter), welche in diesem Jahre dieses Grundstück, ein anderes Mal wieder ein anderes Grundstück bebauen

, daß ihnen daS betreffende Acker-Land als Eigenthum zugesprochen werde. Weil sie sich gleichsam schon als Eigenthümer betrachte», weigern sie sich auch oft, den eigentlichen Grundbesitzern den Zehent zu zahle». Der Streit über daS Eigenthumsrecht, die sogenannte Agrar- Frage in Bosnien, bereitet unserer Regierung viele Sorge. Einerseits muß sie die Pächter gegen die Willkühr der türkische« Grundherren in Schutz nehmen, andererseits kann sie doch nicht an die Pächter einfach fremdes Land verschenken

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Volksblatt
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Page 3 of 10
Date: 06.01.1911
Physical description: 10
, den er auf dem Moor land als Brennmaterial her ausgräbt, auch für den Seefang, den er oft unter Lebensgefahr auf den von der Brandung gepeitschten Klippen sammelt. Auf diesem Besitztum find die Seen und Flüsse mit Lachsen und Forellen angefüllt; auf den Bergen gibt es Jagdvögel und Hasen, aber ohne Erlaubnis des Grundbesitzers darf niemand fangen oder schießen. Kein Ast darf ohne seine Erlaubnis von einem Baum geschnitten werden. Im Jahre der Hungers not (1879/80) wurden viele dieser Pächter nur durch wohltätige

und wahrhast christlichen Arbeiters. Seine Einkommen von 550.000 Franken abwerfen. Auf einem dieser Güter konnten die Pächter in den schlechten Iahten nach 1879 den Zins nicht be zahlen. Sie taten sich zusammen, um der Vertrei bung durch den Landlord zu widerstehen, fie er boten sich aber so viel von ihrer Schuld abzu zahlen, als ihnen möglich war. Umsonst. Mit Hilfe von Soldaten, Polizisten und Gerichtsdienern wurden die Häuser der Pächter erstürmt, das ganze „Gut' von 3700 Hektaren fruchtbaren Landes

geräumt und unbewohnt zurückgelassen und dann als Weide land an Viespekulanten verpachtet. Die Pächter waren zugrunde gerichtet und der Besitzer verlor viel mehr, als wenn er mit ihnen ein Abkommen getroffen bätte. Aehnliches kam zwischen 1880 und 18LW in allen Teilen von Irland vor; das eine Beispiel möge jedoch genügeu. Infolge des Gesetzes von 1903 werden die Pächter auf diesen und eini gen anderen Gütern wieder eingesetzt; aber obschon es heißt: »Das Alte stürzt; es ändert sich die Zeit', find

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Tiroler Volksbote
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Page 3 of 16
Date: 10.09.1919
Physical description: 16
haben eine Vollzugsanweisung über den Schutz der Kleinpächter (St.-G.-Bl. Nr. 4l)3) erlassen, deren wichtigste Bestimmungen lauten: § 1. Die nachstehenden Bestimmungen haben An wendung zu finden auf Pachtverträge über land wirtschaftliche Grundstücke, deren Ertrag — sei es für sich allein, sei es zusammen mit dem Ertrage anderer vom Pächter gepachteter oder ihm zuelgen gehöriger Grundstücke der Hauptsache nach den Eigenbedarf der Hauswirtschaft des Pächters nicht übersteigt. § 2. Eine Erhöhung des Pachtzinses, den del

Pächter bisher oder den der letzte Pächter zu zahlen hatte, darf nur in einem Betrage vereinbart wer den, der nach den UmKanden des Falles angemessen ist. Als Pachtzins ist das gesamte für die Benützung des Grundstückes zu entrichtende Entgelt, einschließ lich aller, unter welchem Atel immer zu entrichten den Nebenleistungen anzusehen. ... Z Z. 1. Insoweit der vereinbarte Pachtzins das nach,§ 2 zulassige Maß übersteigt, ist die Vereinbar rung ungültig. ' 2. Vereinbarungen, wodurch sich der Pächter

zu Hand- und Spanndiensten oder, dergleichen in einem höheren'Maße verpflichtet, als der bisher mit ihm getroffenen Vereinbarung entspricht, sind untersagt und ungültig. §>4. 1. Der Verpächter kann nur auS wlchugen Gründen den Pachtvertrag kündigen. 2. Als. ein wichtiger Grund ist es insbesondere anzusehen, wenn ^ . 1. der Pächter mit.der Entrichtung des Pachtzin ses über die übliche oder ihm bisher zugestan dene Nachfrist hinaus im Verzuge ist, oder 2. sich weigert, einer als zulässig erkannten

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 8
Date: 18.08.1887
Physical description: 8
. Beim Versandt und Verkaufe von Fischen während ihrer Schonzeit, zu deren Fang die zuständige ?. k. Bezirkshauptmannschaft auf Grund des Z 3 des Gesetzes specielle Erlaubnisscheine ausgestellt hat oder welche aus Privatfifchteichen und anderen ähnlichen Wasserbehältern stammen, muss deren Herkunft durch einen vom Fifchereibcrechtigten oder dessen Pächter nach dem unten folgenden Formulare V ausgestellten Begleitschein nachgeiriesen werden. Artikel IV zu H 3 des Gesetzes. Die Fifchereikarten

sind auf starker Schreiblein wand auszustellen und zwar: a) jene für die Besitzer des FischereirechteS (Inhaber, Eigenthümer) von der zuständigen k. k. Bezirks- hauptmannschaft nach dem im Anhange folgenden Formulare I; b) jene für die Pächter des FischereirechteS von dem Besitzer des Fischereirechtes nach Formular II; o) jene für dritte Personen vom Besitzer oder wenn das Fischereirecht verpachtet ist, von dem Pächter des FischereirechteS nach dem Formulare III; ck) bei Gewässern, welche von allen Mitgliedern

zur Zusammen stellung und öffentlichen Bekanntgabe der im Bezirke befindlichen, der wilden Fischerei unterworfenen Ge wässer schreiten, während es einstweilen Sache jedes einzelnen Fischers bleibt, sich zuvörderst zu verge wissern, ob für das Fischwasser, in welchem er die Fischerei auszuüben beabsichtigt, Fischcrkarten im Sinne des Z 3 des Gesetzes an einen Fischereibesitzer oder Pächter ausgefolgt worden sind oder von der Gemeindevorstehung ausgefolgt werden, und im be jahenden Falle beim Besitzer

, Pächter oder bei der Gemeindevorstehung um die Fischerkarte zu werben' Artikel VII. zu Z 19 des Gesetzes. Zu den von den Bestimmungen des Gesetzes aus geschlossenen Gewässern gehören nach Inhalt der Statthalterei-Kundmachung vom 13. Mai 1335, L.G.-Bl. Nr. 20, der Gardasee, der Ponalebach, der Albolabach, der Varonebach und der Sarcafluss sammt Nebenläufen und den Seen von Ledro, Ca- vedine, Toblino und Santa Massenza mit dem Remone. . Nichtamtlicher Theil. Innsbruck, R8. August. Se. Majestät

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Der Burggräfler
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Page 2 of 12
Date: 18.08.1894
Physical description: 12
VergleichSabschluß. Die irische Pächterbill. Das englische Unterhaus hat den Gesetzentwurf John Mor- leyS zu Gunsten der auSgetriebenen irischen Pächter mit 32 Stimmen Mehrheit angenom men. Der Entivurf bestimmt bekanntlich, daß die Regierung einen Betrag von 100 000 Pfund Sterling (l Will. Gulden) auswerfen soll, um den seit dem Jahre 1879 von den Grund- jene Einordnung, welche das Wesen einer Gesell-; besitzern auSgetriebenen Pächtern zu ermöglichen, schast bildet. Sie wird von Männern geleitet

, die sich Ehrwürdige (Väuörabloo) nennen, die wir also achten sollen. Sie sammelt Gelder zu politischen Zwecken. Wenn man in eine ihrer Gruppen (Logen) eintritt, verliert man einen Theil seiner Freiheit, wird der Gesellschaft fest eingegliedert. Hat die Freimaurerei das Recht, die Anarchie wegen unlauteren Wettbewerb ge richtlich zu verfolgen?' ihre Pachthöfe wieder zu beziehen, und um die Pächter, welche in der Zwischenzeit diese Höfe bewirthschafteten, zu entschädigen. Voraussicht liche Schwierigkeiten

nicht, daß der Aus 11. Juni 1875 — und zählt jetzt 69 Jahre. Während dieser -9 Jahre lebte der leitende Staatsmann im Konflikt mit der Verfassung. Dieser BerfaffungSkonflikt war entstanden durch das Bestreben EstrupS, die Wehrmacht Umzugs ! führung seines Entwurfes mancherlei Schwierig keiten im Wege stehen, und daß z. B. die ge setzliche Wiedereinsetzung der alten vertriebenen Pächter an Stelle der neuen Pächter bei dieser, letzter» leicht aus ernstlichen Widerstand stoßen stalten und zwar entgegen den Wünschen

der j und eine für den öffentlichen Frieden gefährliche Volksvertretung. Bereits am 12. April 1877 , Agitation zur Folge haben könne. Noch viel lehnte da« Folkething zum erstenmal das Bud-' gefährlicher aber als der eventuelle Widerstand ger ab, allein der Chef der Gutsbesitzerpartei ! der neuen Pächter sei die schon seit langen ließ sich dadurch nicht irremachen und veröffent-' Jahren andauernde Agitation zu Gunsten der lichte in durchaus verfassungswidriger Weife ein ! „AuSgetriebenen', und wenn der vorliegende sogen

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Bozner Zeitung
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Page 2 of 4
Date: 02.12.1885
Physical description: 4
Grundbesitz dahin und Mrle die trostlosen Zustande herbei, welche den Bauer zum Päch ter, den Pächter zum Knecht und Höngeu und den Knecht und Hörigen zum Mordbrenner machren und heillose Verwirrung in allen gesellschaftlichen Verhält nissen erzeugten. Infolge der Unsicherheit der Geldverhälrnisse tritt immer mehr die Capitalsanlage auf Grund und Boden hervor, sangt nach und nach die kleineren Bauerngüter auf, und der Zeitpunkt ist nicht mehr ferne, wo auch wir vor der großen wirthschaftlichen Frage

stehen wer den, was uns die Zukunft bieten wird: Bauern oder Pächter? In allen ackerbautreibenden Provinzen Oesterreichs, besonders aber bei uns findet ein gewaltiger Umschwung statt. Die festgegliederten zusammenhängenden Binern- anwesen schwinde» immer mehr, nm zerrissenen Klein- wirthschaftcn Platz zu machen. Häuser und Gründe werden verschleudert und die statistischen Ausweise der Gerichte geben erschreckende Bilder über das stetige Zu nehmen der Zwangsverkäufe. In ganz kurzen Zeiträumen wechseln

der Ackerbau selbst auch zurückgebt. Der .Miethling' ist nicht Herr und der bravste Pächter hat zu dem Boden nicht die Liebe wie der ansässige Bauer. Ist aber der Großtheil des Bodens einmal im Besitze des Capitals, der Sparkas sen und Speculanten, dann wird es eben keinen richti gen Bauer, sondern nur mehr .Miethlinge' geben und das selbstsüchtigste Raubsystem wird an Stelle der ra tionalen Landwirthschaft treten. Die Engländer, die es heute leider zu spät erkennen was daS Pächterwesen aus Irland' gemacht

hat, gehen jetzt über Hals und Kopf daran ihren Fehler gut zu macheu und den trostlosen Zuständen durch günstige Agrargesetze abzuhelfen. Wir in Oesterreich sind zwar Gottlob noch nicht auf der letzten Stufe angelangt, aber wir eilen einem ähnlichen Lose mit Rieseneile zu; schützen wir daher den Bauer, so lange es noch Zeit ist, sorgen wir für ihn. bevor ihn Zeit und Verhält nisse zum Pächter Herabdrücken. Der Landtag der ge genwärtig in Innsbruck tagt wäre nicht nur beru fen, sondern auch verpflichtet

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 8
Date: 15.03.1897
Physical description: 8
zu benachrichtigen. > -> Wenn, der Lehrherr durch fein Verschulden eine mehr als 14tägige Verzögerung der Anfdingnng oder Frei sprechung- des Lehrlings herbeiführt, begeht er eine Uebertretnng der Gewerbeordnung. Bestand und Errichtung von Genossen- > ... . . -.s.chy.ften., s 106..'.- -Unter denjenigen,„welche gleiche,.oder,ver-. wandte Gewerbe.., ip einer- oZcr >i»-^nachbarlichen Ge„ meiuden.izselbstävdig; oder -^als ,Pächter -betreiben, oiit J«btgrisf, der HUssarkeiter demselben, ist dexs.bxstkhende

^ gemeinschaftliche. Verband, >a«frecht -,zu erhaften-..-ÄUd, itlfofnpe.uer. noch llichtibtsteh^..,und es die «örtlichen, VerMtniffe nicht,, unmöglich,.machen, r nach,, Einvernch- ! mu»g i.drS^ etwa - bestchendvll.v.Grposse«schaftS0trban^eSl uxchr,j»e?,.Handels, ,,m>d. Gtwtrbekamm<er„i> welche dies,.- fall»..idi^ WeichejliKtxo zu hören hat, durch die Gewerbe- behvsj»t-herMtellkN.i.^n' .5 Die Gewerbeinhaber (beziehungsweise Pächter) sind Mitglieder, die Hilfsarbeiter der zu einer Genossen schaft vereinigten

von Arbeitspersonen be findet, welche zu untergeordneten Hilfsdiensten beim Gewerbe i verwendet werden (H, 73,-?it..«I), können für dies? Arbeitspersonen abgesonderte ^ genossenschaftliche Institutionen (schiedsgerichtliche Ausschüsse, >HilsSarbeiter- versammlnngen und Krankenkassen) gebildet werden. , BeitrittSpflicht. . Z 107. Wer in deni Bezirke einer solchen Gef nossenschaft das Gewerbe, für welches dieselby. besteht, selbständig oder als Pächter betreibt, wird, schon durch den Antritt des Gewerbes Mitglied

>Gewcick«> scheine, . beziehungsweise >, von mehr' als .-reiner^ Con cessionsurkunde selbständig oder als Pächter niehrere Gewerbe betreibt, welche-nicht. - in «eine Genossenschaft vereinigt sind. hat. allen-für ,diese. Gewerbe, bestehenden Genossenschaften als Mitglied, anzugehören. (Fortsetzung folgt.) , 'l, ,-755» ^^ V , > ' -« -Die-Wahl de« Karl Wenter?/i.> Gutsbesitzers . iu Meran, und, des. Josef. Wo l>f, .Bindhofer, ^um. Ob« manne beziehw. Obmannstellvertreter der.landwirtfchaft-- lichen

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Dolomiten
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Page 10 of 16
Date: 12.05.1928
Physical description: 16
wird irach den Bestimmungen des italieni schen Stenerrechtes gleich tvie ei» Gewerbe behandelt und nrit denselben staatlichen Stauern, wie die Gewerbe, also mit der Ricche.zza Mobile, Kategorie 6, besteuert, die gegenwärtig 16 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens beträgt. Der Geineindesteuer auf Handels- und Gewerbebetriebe find aber die landwirtschaftlichen Pächter nicht irnicr- worfen. Das steuerpflichtige Einkommen. das die Grundlage zur Berechnung der Steuer bil det. soll dem Reineinkommen

entsprechen, das dein Pächter nach Abzug aller Altslagen im Durchschnitte der letzten zwei Jahre übrig bleibt. Um mm die Berechnung dieses Reineinkommens zu erleichtern, sind zwischen dem faschistischen Reichsverband der Land wirte und der Generaldirektion für Steuer wesen im Finanzministeritim folgende all gemeine Grundsätze für die Feststellung des stenerpffichtiyen Einkommens bei landwirt- schafilichen Pachttmgen vereinbart ivorden. Don der Voraussetzung ausgehend, daß der Pächter, wenn fein Betrieb

überhaupt aktiv fein soll, mindeftens so viel einnehmen muß, als er dem Verpächter als Pachtzins bezahlt, wurde beschlossen, daß die Grund lage des steuerpflichtigen Einkmnmens fi'rr Pachttmgen der Pachtzins sein soll. Wenn ein schriftlicher, registrierter Pachtvertrag vorliegt. läßt sich der Pachtzins aus dem selben entnahmen. Zum Zinse in Gold wird noch der Wert seiner NaturaMeferungen uni) Leistungen hinzugerechnet, die nach dem Pachtverträge dom Pächter auferlegt worden sind. Dazu gehören muh

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Page 2 of 4
Date: 16.01.1941
Physical description: 4
dì sotto: Frau Walburga Gräber geb. Feich» ter, Niederstetiermutter, S5 Jahre alt. In Braies: Michele Liegerer, 81 Jahre alk, plötzlich infolge eines Schlaganfalles. Trauungen in den letzte« Tage« In unserem Tale wurden in den letzten Tagen getraut: Giovanni Schuster, Be sitzer . in Valdaora, mit Frl. Vittoria Schöpfer, Schneiderin dort. Giovanni Lang, Pächter in Campo Tures, mit Frl. Anna Berger, Prantergutsbesitzerstochter dort. Alfredo Oberhofer, Besitzerssohn in Funders, mit Frl. Amalia Weissteiner

, Besitzerin dort. Carlo Sapelza, Friseur n Rio di Pusteria, mit Frl. Anna Kre« per, Postmeisterstochter dort. Martino Brandstätter, Tschisnerbauer in Vandoies. mit Frl. Stefanie Rauchenbichler, Stein« mansgutsbefitzerin dort. Antonio Unter« kofler, Pächter zu Moosmair in Selva di Molini, mit Frl. Barbara Knapp, Korb- eggertochter dort. Valentino Steger, Be sitzerssohn in Campo-Tures, mit Frl. Ro sina Mölgg, Oberhollenzertochter in S. Giovanni di Valle Aurina. Giovanni Mittermair, Leimgrubersohn in Molini

di Tures, mit Frl. Maria Pipperger, Be sitzerstochter aus Predoi. Giovanni Lang, Pächter am Draslhofe in Campo-Tures, mit Frl. Anna Berger, Besitzerstochter dort. Luigi Mittermair, Schußlersohn in Campo-Tures, mit Frl. Crescenzio Grein- walder aus S. Giovanni di Balle Aurina. Roberto Kofler, Sattler in Rio di Puste ria, mit Frl. Elisa Mittermair, Leimgru« bertochter in Molini di Tures. Giovanni Mair, Besitzerssohn in Falzes, mit Frl. Catarina Mair, Besitzerin beim Stock- maìr in Caminata di Tures

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Bozner Zeitung
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Page 2 of 4
Date: 26.10.1896
Physical description: 4
. Die Entziehung des Rechtes, Lehrlinge zu hat ten, erfolgt nach Anhörung der Genossenschaft. Dies sind die wichtigsten neuen Bestimmungen in Bezug auf das LehrlingSwesen. Die weiteren Paragraphen der No velle beziehen sich auf das GcnossenschaflSwesen. In der bis herigen Praxis sind Zweifel über die Mitgliedschaft bei Ge werbegenossenschaften in solchen Fällen entstanden, in welchen das Gewerbe verpachtet ist oder durch einen Stellvertreter ausgeübt wird. ES fragte sich, ob nun dcr Pächter oder kr Vorpächter

, der Eigenthümer oder der Stellvertreter der Ge nossenschaft angehören sollen. Wenn das Gewerbe-Unternehmen nicht von einem Inhaber, sondern von einem Stellvertreter betrieben wird, so ist nach dem neuen Gesetze der Gewerbe- inhaber Mitglied Kr Genossenschaft. Falls aber ein Gewerbe betrieb verpachtet ist, so ist der Pächter ein selbständiger Ge werbetreibender uns als solcher gleichfalls Mitglied der Ge nossenschaft. Er hat die AufnahmSgebür und die laufenden Beiträge ebenso wie dcr Inhaber zu leisten

, denn der St- Haber bezieht eine Rente durch die Verpachtung, dcr Pächter eine solche durch den Betrieb des Unternehmens. Als Angehörige einer Genossenschaft sind nach dem Wortlaute deS bisherigen Gesetzes sämmtliche HilfSat beitcr .Jnb'schlosse!' ' Und der geistliche Herr lachte. „Pst, Pst', bat erschreckt der Xavier, nit so laut, wenn'S beliebt.' „Ja, isch denn nieme d'heim, i will ebber rüefe.' Doch als sich der Würdige allen Ernstes anschickte, seiu Vorhaben auszuführen, flüsterte der Xaver mit kränklicher

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Meraner Zeitung
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Page 4 of 4
Date: 24.08.1925
Physical description: 4
! «M Ae rledtls M regeMSls liuerlem! ELn Setsptel — Was Reklame dervirkt. !T» war in einem Fromd«nort, dort goö> es ewen altvnyesehenen Äolsthof. Aber er war Im Lause der letzten Jahre ganz heruntergekommen vnd zum Schlupfrviuiklel aller möglichen Leut chen geworden. Da rafften sich die Besitzer aus und verpachteten den Gasthof an junge schaffens freudige WirtsVsute. E» roar zuerst ein« harte Arbeit für die neuvn Pächter, da» Hau« nicht nur vom Schnnch sondern auch von seinen Gästen zu reinigen — es gelong

. N«Tne Awrmer wurden gebaut, die Gastlokvl« veryrühert und verschönt. Umd dann ging der Pächter daran, ein« gute ReKame zu machen. Er >gwg zu der renommier testen Druckerei am Platze, ^o«<che gleichzeitig auf Grund ihrer reichen Erffahnmg eine vorzüg liche ReDameheraterin ist, und lieh sich von ihr wirkungsvolle Prospekte und Adreyksrtsn mit einem titnstlleÄfchen Farbendruck «seine» Gasthofes und mit einem guten, dilnddgen Werbetext in vielen Tausend Exemplaren Herstiellen. Mit die sem gut

auÄgefalbenen Werbemittel ging der Pächter dann am Reisen und daB gab es seinen besseren Gasthof vm Lande, wo der Prospekt oder die AdreHkar-te mit dem lockenden Mkde nicht aufgelegen wäre. Wenige Wochen waren ver strichen und schirm kamen die Güstle, gut bttraer- liche Fremde von Nord und Süd. Und sie fan den. dah all da», was Ihnen der Prospekt des Hause» von dessen Zimmern» Gastzimmern, von Bedienung, Küche und Keller angepriesen hatte, der Wahrheit «ndsvrllche und ist« narren Hufrkdm, lomen

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Maiser Wochenblatt
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Page 13 of 16
Date: 14.06.1913
Physical description: 16
, T. d. Josesa Pinggera, Kcllerin. 30. Fritz, S. d. Carl Plattner, Hausdiener. Geburten im Monat Mai 1913 1. Mai Maria, T. d. üerta Dominizi, Wirtschäf- lerin- 3. Heinrich, S. d. Heinrich Hinterholzner. Hausmeister. 3. Maria, T. d. Marens Glatz, Pächter. 6 Hermann, S. d. Rizzi Omobono, Malergehi'fe. 6. Franz, S. d. Josef Birkncr, Taglöhner. 7. Franz, L. d. Franz Ullmann, Kaufmann. 8 Carolina, T. d. Carolina Steiner, Beschließerin- 9. Viktoria, T. d. 'Anna Leitgeb, Buchhalterin. 10. Josef, S. d. Josef

, 76 I. 29. Theres Kofler, Privat, 62 I. Trauungen im Monat April 1913 2. April Lasinig Joh., Kutscher in Uirternrais mit Gölsch, Privat in Untermais. 5. Hordliezka Wilhelm, Industrieller in Lodz, Polen mit Legis Helene, Pri vat in Ozockoiv, Polen. 7. Ortler Ed >nrd, Maschi nenmeister in Innsbruck init Ronrani Jesefine, Bttg- lerin in Untern,ais. 8. Mittersteiner Joh., Pächter in Obermais mit Wagineister Juliana, Köchin in Oberinais. 14. Waldner Joh., Kirchsteigersohn in -Obermais mit Zivperle Johanna

meister in Meran mit Hartl Regina, Privat in Ober- mals. 6. Obeser Johann, Pächter in Walten i. Pass, mit Bauer Johanna, Köchin in Obermais. 7. Alan- ritz Wenzl, Bückergehilfe in Meran mit Homolka Jösefina, Dienstmädchen in Obermais. 13. Fischer Heinrich, Oberkellner in Meran init Englbrecht Ma thilde, Zimmerinädcheu in Untermais. 20. Angeli Lisinnio, Tischler in Meran init Profaizer Felicitas, Zimnierinädcheu in Meran. 20. Neubauer Joh., Peiisionsdieuer in Untermais init Bachmaim 'Anna von Schlanders

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