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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 7 of 10
Date: 26.07.1849
Physical description: 10
II. D»r Ptcht« Ist «erpsticht«», auf di» <Ze?»lgung d«r Mrkulai-Virardnung vom SS. Juni 1837. Zahl 13172 rück» tlittllch der U«d «rladung zu wachen, und die Anz-Ig» dievon a» di» nächst« politisch» Obrigkeit od»r da« nächst» Zoll -V»r- »dr»»s»st«>»» »„>te°ll«aw« zumach»n, j» nachdem »in »der Va« ander« «ml aus dem W»g«, In dessen Ri.btung da« Fuhrwerk zieht, der Mauthstaiien näher lle^i. Wied di« A«Z«ig» 'ichlig b«f>»nc«n , sv g«bühet Ihm da« Driii.l de« «inaebrachlen Slrafdetrag««. Der Pächter

hat s-rner au« darüber i» wachen, daß di», Eirkular > Verordnung vom S. Juni 184», Rr. '''/e»o> , detreffend die Festsetzung der Breit« u»d de« Gewichtes der Ladungen der Lastwagen, die Bespannung derselben i die Breite der Reise der Räter und ta« Einlegen der Reißketten befolgt werd»; und jede Außer' achtlassung dieser Verordnung ist »on dem Pächter gleichfalls »ntwecer der nächsten politischen Obrigkeit oder Dein nächsten Sefällsamte anzuzeigen. t2. Dem Pächter steht da« Recht, die Parteien

zur Vor zeigung der Mauthbollele so» der zurückgelegten Station zu »erhalten, nicht zu. 13. Der Pächter »eebindet sich zur Leistung ei»,r Kaution, loelch», wenn der Pächter den Pachtschilling monatlich vor hinein zu zahlen übernimmt, Im sechsten Theile des einjäh rigen Betrage« desselben zu bestehen dar, wenn der Pächter ,« sber vorzieht, denseden eist »ach'Ablauf eine« jeden Mo nat« zu berichtigen, in dem vierten Theile des jährlichen Pacht- schiUings zu erlegen kömmt, und die spätesten« bis IS. Okt. 1849

bei dem d,tr«ffei>den Amte geleistet »erden muß. 14. Der Pächter hal selbst sür seine Unterkunft zu sirgen, dort aber,, wo Aerarialgebäude »crhanden sind, in welchen derselbe untergebracht werden kann, wied, wenn kein Hinder niß obwaltet , wegen seiner Unterbringung In denselben mir ihm »ine besondere Verhandlung gepflogen werden. 15. Den Pachtschilling hat der Pächter auf seine Gefahr und Kosten an di« ihm zugewiesen- Kasse abzuführen, und zwar in monatlichen gleichen Raten, welche bis späiesten

- >>>r bedingten Zeit eines jeden Monats zu bezahlen sind. Ib. Wenn einem Pächter die Benützung des ganzen ge pachteten Objekte« oder bei Konkretalpachtungen die Benützung auch nur eine« einzelnen zu den Konkretal-Pachtobjekten ge hörigen jedoch selbstständlg«» Wauthobjekt« durch «in 'Ele- m«nrar«reigniß oder durch ein andere« «on ihm unabhängige« zufällige«Ereigniß nach von Ihm rechtsbeständig zu liefernden Beweisen durch einen Zeitraum »on wenigstens 14 Tagen un- unlerdrochen gänzlich entzogen

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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 7 of 12
Date: 09.08.1849
Physical description: 12
RS» 11. Der Pächter ist »«rpflichtet. aus die B-folguiig der Eiekular-Verorbnung boiu 2»ni 1^37, Zahl 13172 rü»k- sichtlich ter Ueberlabung >u W-H-N. und di« Anieige di«v°n an die nächst- politische O°r,g««il °d' das nächste Zcll-Vei- zehrung.steuer- cder j?-n,-oUSam, zumachen, je nachdem ein oter das andere Am, auf d,»> Wege, in d-sse» Nietung da« Fuhrwerk zi-ht, der Mauthstation nahir lie^t. Wird die Anzeige richtig besunc.n, so gedüde, ihm tus Drunl des -ingedeachlen Strafdetrages

. Der Pächter ha, ferner aucd darüber zu wach'«, rast rie Cirkular. Verordnung vom v. Juni I84U, S!-- , betreffend li- F-Üfetzung der Breite UN» d,s G'wichles der Ladungen cer Lastwagen, di! B-span»ung terfelben, die Breite der Reise der Räter und da» Einleg'» der Reißketten befolgt werte; und jede Außer achtlassung dieser Verordnung ist »on dein Pächter gleichfalls enlweler der nächste» politischen Oirigkeit oder dem nächsten Gefällsamte anzuzeigen. 12. Dein Pächter steh! das Re.ilt, rie Parteien

zur Vor zeigung der MaulhboUele -on der zurückgeleglen Station zu »«rhalten, nicht zu. 13. Der Pächter v-rbindet sich zur Leistung «inrr Kaution, welche, wenn der Pächter re» Pachlschilling monatlich vor hinein zu zahlen übernimmt, im sechsten Theile des einjäh rigen Betrages kess,lb»n zu bestehe» dat, wenn der Pächter eö aber vorzieht, denfeben erst nach Ablauf eines jeden Mo nats zu berichtigen, in dem vierten Theile des jährlichen Pacht schillings zu erlegen kömmt, und die spätestens bis 15. Okt. IV49

bei dem d,treffenden Amte geleistet werden muß. 14. Der Pächter hat selbst für seine Unterkunft zu sorgen, dort aber, wo Aerarialgedäude vorhanden sind, in welchen derselbe untergebracht werden kann, wird, wenn kein Hinder niß obwaltet, wegen seiner Unterbringung in denselben mit ihm -ine besondere Verhandlung gepflogen werden. 15. Den Pachtschilling hat der Pächter aus sein« Gefahr ünd !?osten nn die ihm zugewiesene Kasse abzuführen, und zwar in monatlichen gleichen Raten, welche bis spätestens zur bedingten Zeit

eines jeden Monats zu bezahlen sind. Ib. Wenn einem Pächter rie Benützung des ganzin ge pachteten Objektes oder bei Konkreialxachtunzen die Benützung auch nur eines einzelnen zu den Konlietal-Pachtobjekten ge hörigen jedoch sribstständigen MauthobjektS durch ein Ele- menrarereignig oder durch ein anderes «on ihm unabhängiges zufälliges Ereigniß nach von ihm rechtSbeständig zu liefernden Beweisen durch einen Zeitraum von wenigstens Tagen un unterbrochen gänzlich entzogen wird, so ist ders-lbe beiechtigt, -ine

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Der Bote für Tirol
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Page 7 of 12
Date: 02.08.1849
Physical description: 12
n. Der Pächter Ist verpflichtet, auf die Befolgung der Elrtular-Pervrdnung vom L5. Juni !v^7, Zal)l 1^l72 »üct- LZchtllcv der Ueberlatung zu rva.l^en, und tie Anzeige blevcn att die nächst- politische Obrigkeit et«r das nächst? ^jcll - Ver- »ehru«g«st»uer - oder S?«ntioUsamt zumaßen, je r.achdem »in oder das andere ?lmt auf dem Weg», in dessen Ni i tunz das Fuhrrrert zicht, ter ^authstalien näher liegt. Wirt die Anzeige richtig defunten, so gebüdrl ihm taL Drittel deö eingebrachten

Strafbetrages. Der Pä^ter hat ferner au^ darüber zu wachen« taß die Cirkular, Verordnung vom ö» Juni ^r. ''^/,so, , betreffend die Festsetzung ter Breite und t,S Gewichtes ter Ladungen ter Lastwagen, tie Bespannung terselben, die Breite ter Neise der Näter und da« Einleger» ter Neißkelten befolgt werte; und jete Slußer^ achtlassung dieser Verortnung ist von dem Pachter gleichfalls enlrveter ter nächsten politis^en Odr'.gteit oder dem nächsten Gefällöamte anzuzeigen. 12. Dem Pächter steht das N,.i.t

, die Parteien zur Vor zeigung ter 5Kauthdollele ?cn der zurückgelegten stalten zu verhalten, nicht zu. 13. Der Pächter verbindet sich zur Leistung «i,ur Kaution, welche, wenn ter Pächter den PaHtschilling monatlich vor hinein zu zahlen übernimmt, im sechsten Theile des einjäh rigen Betrages desselben zu bestehen dat, wenn ter Pachter ,S aber vorzieht, denseden erst nach Ablauf eines jet-n Se nats zu berichtigen, in dem vierten Theile des jährlichen Pacht- schillings zu erlegen kömmt, und die spätestens

bis l5. Okt. 1ö49 bei tem detressenten Amte geleistet nerten muß. 14. Der Pächter hat selbst für seine Unterkunft zu scrgen, dort aber, wo Slerarialgebäute vorhanden sind, in welchen derselbe untergebracht werten kann, wird, wenn kein Hinter» mß edrvaUet, wegen seiner Unterbringung in denselven mit ihm eine besondere Verhandlung gepflogen werten. 15. Den Pachtschilling hat ter Pächter auf seine Gefahr und Kosten an die ihm zugewiesene Nasse abzuführen, und zwar in monatlichen gleichen Natrn

, welche bis spätestens zur bedingten Zeit eines jeten zu bezahlen sind. 16. Wenn einem Pächter die Benützung des ganzen ge pachteten Objektes oder bei Konkretalpachtungen die Benützung auch nur eines einzelnen zu den ö?ontreta!.Pachlobjeklen ge hörigen jedoch selbstständigen MauthebjektS durch ein Ele» metttarereigniß oter durch ein anteres von ihm unabyängiges zufälliges Ercigniß nach von ihm rechtsbeständig zu liesernten Beweisen durch einen Zeitraum von wenigstens 14 Tagen un unterbrochen gänzlich entzogen

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Volksbote
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Page 4 of 12
Date: 17.11.1927
Physical description: 12
neu« Gemeind« einen neuen Steuereinhebungs- dienst «ingerichtet hat. Me aus dieser Auflösung der Steuerpach tungen stch erg«benden Streitigkeiten werden durch «in aus drei Personen gebildet«« Schiedsgericht geschlichtet, von denen eine von der Gemeinde, eine vom Präfekten und ein« vom ausscheidenden Steuerpächter bestimmt wird. Der Stouereinhebungsdienst in d«r durch die Vereinigung neu entstandenen Gemeind« kann einem der beiden ausscheidenden Steuer pächter übertragen werden. Die Steuerabmeldimg

bei Beendigung einer landwirtschaftlichen Pachtung. Die Pachtung landwirtschaftlicher Güter wird nach der italienischen Steuerg-esttzgehung als ein Gewerbe angesehen, weshalb die Pächter landwirtschaftlicher Betriebe die Ricchezza Mobile-Steuer nach Gruppe B. gleich wie alle übrigen Handels- oder Ge werbetreibenden bezahlen müssen. Es gelten aber auch bei Beendigimg der Veränderung von landwirtschaftlichen Pachtungen dieselben Bestimmungen, wie bei der Einstellung eines Handels- und Gewerbebetriebes

, was von den landwirtschaftlichen Pächtern wohl aus Unwissenheit meist nicht beachtet wird. Die Folge davon sind dann doppelte Steuervor- schreibungen. di« erst durch nachträglich« Re kurse richtiggestellt werden müssen. Wie jeder Handels- und Gewerbetreibende, der leinen Geschäftsbetrieb aufgibt, binnen drei Monaten Me Abmeldung beim Steuer amte einbringen muß, damit ihm die Steuer vom Tage der Geschästseinstellung gelöscht wird, so mutz auch der Pächter, der eine Pachtung ausgibt, diese binnen 3 Monaten beim Steueramt

« abmelden. Dies kann in der Weise erfolaen. daß der abziehende Pächter das beim Steueramt und bei der Gemeinde erhältliche Formular über die Beendigung eines Einkommens (Cesfazione di reddito) aus füllt und sich von der Gemeinde die Tatsache der Pachtaufgabe bestätigen läßt. Das For mular ist danu entweder direkt oder im Wege der Gemeinde au das Steueramt oinzufenden. Auf dies« Abmeldung hinauf wird das Steueramt die Ricchezza Mobile-Steuer auf die Pachtung vom Tage der Beendigung der- ftlben

abschreiben. Für den Fall, daß ein Pächter nur das Pachtgut wechselt, also anstatt des bisherigen Gutes ein anderes in Pacht übernimmt, trist in seiner Erwerbstätiokeit kein« Unter brechung ein. Für die Steuerbehörde ist es aber insoweit von Belang, ob der Pächter dieses oder jenes Gut in Pacht hat, als das Einkommen aus der Pachtung je nach der Größe und Ertragslähigkeit des Gutes ver schieden sein kann. Wenn das neue Gut über dies in einer anderen Gemeinde liegt als das alte Pgchtgut, so muß

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Der Bote für Tirol
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Page 7 of 14
Date: 24.07.1834
Physical description: 14
werden. 4. Unter dem AuSrufSpreise wird kein Anboth ange nommen. 5. Wird sich über ein jedes Pachtanboth die höhere Ge nehmigung verbehalten und nach Ertheilung derselben das Vertrags-Instrument errichtet, det >en Kosten der Pächter zu tragen verbunden ist, was auch bezüglich der KautionS-Konstituirung, Versachnng u. s w der Fall ist. t». Die Pachtzeit dauert drei nacheinander folgende Jahre und beginnt am ». November >LZ4, und endet sich mit dem letzten Oktober »SZ?. 7. Die eigentliche Pachtkautiou besteht in dem vierten

und Schätzung derselben anfge- nominen, wovon daS Protokoll auch von dem Pachtüber- nehmer und zwei Zeugen unterfertiaet werden soll, und wofür der Pächter zu Ende des Vertrages für jeden sich zeigenden Mangel verantwortlich bleibt. q. Die Zahlung der bedungenen Pachtschillinge hat in monatlichen Raten bei jener GefäUskalle, welche dein Pächter hiezu bestimmt werden wird, anticipando, oder posiicipando, je nachdem die Kaution in dem vierten oder sechsten Theile des PachlschillingS geleistet wurde, baar

in konveiirlonömäßigem Gelde zu geschehe». >c> Tritt jeder Pächter, rücksichtlich der gepachtete» Station und der mit solcher verbundenen Einhebnng der Ueberfahrtsgebühren in die Rechte und Verpflichtungen deS allerhöchsten Aerars, folglich auch in den Bezug der gesetzlichen, von der kompetenten GefällS-Behörde auS- zusprechenden Ueberfahrts-Defraudationostrafen, mit al> leiniger Ausnahme der Strafen, für vorschriftwidrige Ueberladung der Frachtivägen, welche letztere sich daö allerhöchste Aerar vorbehält, und wovon

dem Pächter in dein Falle, als die Aufbringung der Uebertretung durch ihn geschieht, das Ausbringerdrittel gebührt. >>. Es werden jedem Pächter auf Verlangen von der beiressenden Gefällö - Behörde eigene Valor - Bolleten, gegen Vergütung der Druckkosten zugestellt werden. Der Pächter ist zur Abgabe der UeberfahrtS - Bolzten an die Pflichtige» Partheien unter der-Strase der zwan- jigfachen Gebühr bei einer erhobenen Verweigerung ver pflichtet. > 2. Der Meistbielher haftet sogleich für sein Anboth

auf dessen Rechnung und Ge fahr im administrative» Wege zu verwalten. Im Falle einer auf Rechnung und Gefahr deS Ver tragsbrüchigen Pächters vorzunehmenden Relizitation, so wie auch im Falle daß der Pächter die vorgeschriebene Kaution für die Pachtung sowohl, als auch für die Ueber fahrtS - Gerätschaften nicht leisten sollte, bleibt die Be stimmung der hiebe! als AusrufSpreiS anzunehmenden Summe dem Gutbefiuden der Gcfällö-Behörde überlassen, ohne daß der Pächter aus dieser Bestimmung Einwen dungen

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Dolomiten
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Page 4 of 6
Date: 30.10.1940
Physical description: 6
von Grabsteinen oder Kreuzen usw. Wer solche Arbeiten vorhat. möge dies früher besorgen. Die Reinigung?- und Instandsetzungsarbeiten sind weit fortgeschritten nnd werden in den nächsten Tagen abgeschlossen. m Vereinheitlichung der landwirtschaftlichen Beiträge. Die fachistischen Verbände der land wirtschaftlichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer machen die Besitzer landw. Güter, welche die selben selbst bebauen. Pächter, Eigentümer mit nur leitenden Funktionen und Eigentümer mit Pachtgründen aufmerksam

. Es erscheinen ab 1870 folgende Pächter: Apo theker Kuhn, Rudolf Tabarski, Ro- b e r t Pan, Karl Dunkler, Friedrich L a n g e r in a n n, Franz G r i tz b a ch, G c- 0 r g D c s ch a u c r. Im Jahre 1893 verkaufte D r. Franz H a I- 1 e r die „untere Apotheke' an Herrn V i n z e n z T r o u s i I, und dieser führte die Apotheke mit dem Provisor Maaistcr pharm. Willisch. 1607 führt die Apotheke den Titel „Kgl. ser bische Hosapothckc'. 1899'kauft die Apotheke Herr Mag. pharm. Ernst G n l z. der dieselbe anfangs

). Er vermählte sich am 30. 3. 1868 mit Marie Kuhn (des Anton Kuhn, Apotheker und der Anna Nagele). Apotheker Anton Kuhn (gcb. in Steuer am 13. 1. 1800. gest. in Merano am 11. 1. 1872) war Pächter in einer der beiden Apotheken unter den Lauben (wahrscheinlich in der „un teren Apotheke'). Seiner Originalität wegen möge seiner hier gedacht werden. lieber ihn schreibt Robert Maurer in seinen „Meraner Erinnerungen': „Wegen seinen Laxieren und Kindcrmedizinen war er sehr gesucht. Stets aus einem Schwanenkopf

des Geschäftes (der Apotheke) in die Hände tüchtiger Provi soren, Administratoren. Pächter zu übergeben, unter dielen finden wir: Mag. vharm. Gritz- bach. Weißer. Apotheker Pohl, Pächter, welche das Geschäft weiter führten, bis dasselbe laut Kaufvertrag vom 1. 7. 1910 non den Ge schwistern v. Pernwerth (o. Pernwerth's Erben) an Dr. Josef Polaiek verkauft wurde. Apotheker und Kurvorstcher Wilhelm von Pernwerth starb im Jahre 1898 am 13. Mai. Sein Sobn Wilhelm v. Pernwerth. Mag. pharm, übernahm

beider verdienst vollen Männer waren in der Gedenktafel in der Wandelhalle angebracht und ihre Marmor- büsten dort ausgestellt. Da in beiden Apothe ken keiner der Nachkommen der Besttzer die Apotheke übernahm und die Besitzer ' wegen ihrer össentlichen Tätigkeit gezwungen waren, die Leitung ihrer Geschäfte an tüchtige Prani- soren und Pächter zu übergeben, gingen allmählich beide Apotheken durch Kauf' in fremde Hände über. Die Entwicklung von Stadt und Kurort er forderte im Laufe der Zeit

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Volksblatt
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Page 2 of 10
Date: 06.01.1911
Physical description: 10
) in eine einzige Farm umge wandelt, zu deren Bewirtschaftung der neue Pächter und einige Hirten genügten. Mau darf sagen, daß die Vertreibungen im allgemeinen mit roher Gewalt durchgeführt wurden: man riß die Häuser der Pächter nieder und ver brannte sie, damit niemand dahiuzurückkriechen und darin Schutz finden konnte. Ost starben die Ver triebenen in großer Zahl an den Straßengräben. Das war das sogenannte Räumungssystem (olsaranos s^stom). Das englische Gesetz erlaubt es. Nachdem aber einzelne Vertreibungen

entvölkert wurden. Die reichste und in der Nähe der Hauptstadt so günstig ge legene Grafschaft Meath hatte im Jahre 1351 140'000 Einwohner; heute zählt sie 65'700. Konfesstonelle Leidenschaftlichkeit machte die Vertreibungen noch grausamer, denn die meisten Grundbesitzer sind Protestanten, ihre Pächter da gegen Katholiken. So wird erzählt, daß ein Groß grundbesitzer, den man wegen allgemeinen Räumungen tadelte, erwiderte, er wolle aus seinem Boden kein Bettelvolk, das nur katholische Pfaffen erzeuge

aber nicht bebaut oder bewohnt werden durfte. Ein solcher Spekulant ist vor dem Gesetze kein Pächter; er hat kein Befitzrecht und darf nicht bauen. Diese Landesteile, die einst von einer zahl reichen Bauernschaft bewohnt waren, find heute so leer an Einwohnern, wie eine amerikanische Steppe» Es wird dann ein moderner Grundbesitz in Irland durch ein Beispiel geschildert: Man stelle sich ein Alptal vor, etwa sechs bis acht Stunden lang, dessen Besitzer in Rom oder Wien wohnt. In früherer Zeit hat dieser Besitzer

eS fort, Jahr für Jahr. Was ein volkreicher Bezirk gewesen, wird so zur Einöde; das ganze Tal wird zu einer mächtige Viehweide, mit etlichen armen Hirten als den einzigen Be wohnern. Ein wirkliches irisches Herrenvesitztum liegt beispielsweise an der Bucht des Atlantischen Ozeans. Von Ost nach West kann man iu der Bucht mehr als 3 Stunden lang fahren. In elenden, mit Stroh bedeckten Hütteu leben 500 Pächter darauf. Der größte Teil ist hügeliges Heideland; nur zwischen Felsen und an der Küste finden

sich kleine Flecken angebauten Landes. Auf den Hügeln, die nichts um zäunt sind, weiden Schafe und Kühe. Jeder Pächter zahlt Zins für das Land, das er bebaut, für die

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Alpenzeitung
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Page 3 of 4
Date: 14.09.1934
Physical description: 4
bandssekretär folgende Telegramme übermittelt: „Die Provinzialsyndikate der Besitzer und Pächter, der Leiter und Bearbeiter von landwirt schaftlichen Gründen geben anläßlich der Aufstel lung der Syndikate das Versprechen ihrer Diszi plin zur Verwirklichung des korporativen Sy stems das Ausdruck des sadistischen Aufstieges ist. Miori, Vorsitzender der Versammlung Altenburger, Widmann, Ferrari, Präsidenten.' „Die Leiter der Syndikate der Handelsangestell ten die sich zur Versammlung der Union eingefun

(Gü- tervexwalter):, Besitzer verpachteter Gründe; 3. Besitzer u. Pächter, die den Betrieb selbst leiten; 4. Besitzer u. Pächter, die den Grund selbst bebauen Bei den Versammlungen, in denen On. Miori als Delegierter d-s Reichsverbandes den Vorsitz führte, wurde auch die Wahl der Syndikatsleiter mit folgendem Ergebnis vorgenommen: I. Kategorie der Gülerverwaller Eav. Francesco Niederbacher, Obmann; Doktor Prospero Mantovani, Dr. Matha Carlo, Giovanni Giuseppe, Platter Luigi, Direktoriumsmitglieder. 2. Kategorie

der Besiher 'verpachteter Gründe Baron Altenburger Vittorio, Ovmann; Dr. Ce- saro Orfeo, Cav. Cologna Costantino, Dr. Lutz Gualtiero, Gamper Simeone, Direktoriumsmitglie der. ' 3. Kategorie der Besitzer und Pächter, die den Betrieb selbst leiten Nob. Federico de Ferrari, Obmann: Dr. Angel Cornelio, Schisseregger Giuseppe, Obexer Giovan ni, Heiß Volsango, Longobardi Salvatore, Direk toriumsmitglieder. 4. Kategorie der Besitzer und Pächter, die ihren Grund selbst bebauen Wihmann Giuseppe. Obmann: Cav. Espen

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Alpenzeitung
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Page 3 of 8
Date: 03.12.1926
Physical description: 8
. 2. Kategorie. Wir Bewerber mit Flächen unter 6000 Qua dratmeter M Weizen und Roggen, welche nach den modernen Kmturmethoden bestellt morden sind: S0 erste Preise (à 150 Lire) 4500 Lire; 00 zweite Preise (à 100 Lire) 0000 Lirez zu- lammen 10.500 Lire. Gesamtpreis 1ö.200 Lire. Reglement 1. Zur Prämiierung können sowohl Besitzer als Pächter und Halbpächter von im Herbste 1926 mit Weizen oder Roggen In Reihensaat bestellten Grundstücken zegelassen werden. 2. Die Gesuche zu dieser Prämiierung müssen auf eigenen

Formularen, welche den Bewer bern geliefert werden und auf das Genaueste auszufüllen sind, bis spätestens 31. Mai 1927 an den Präsidenten der Provinzial-Kommission zur Hebung des Getreidebaues beim Landes- kulturate in Trento eingereicht werden. A Für in Halbpacht befindliche Grundstücke Ist nur ein Ansuchen für jeden einzelnen Halb pächter zulässig, da der allfällig verliehene Preis allein dem Pächter ohne Rücksichtnahme auf das kontraktliche Verhältnis zufällt. Dies geschieht, um die Arbeitsleistung

auszuzeichnen und die Pächter anzueifern, die guten Vorschrif ten des Getreidebaus zu befolgen. 4. Nach Ablauf der Einreichfrist wird die Provinzialkommission besondere Schiedsrichter ernennen, welche die von den Ansuchenden ge machten Angaben! und die angewendeten Kul turarbeiten an Ort und Stelle zu prüfen ha ben. 5. Alle Bewerber haben nach erfolgtem Drusche, welcher jedoch längstens bis 15. August durchgeführt fein muß, den auf den angemelde ten Grundstücken erzielten Ertrag an Körnern in Kilogramm

: 'Jniiechoser Maria, 68 Jahre, privat: Wilte Siegsried, 25 Jahre, Kauf mann <ms Gliben: Petermann Waldemar. 3g Jahre, Kaufmann aus Leipzig,; Witwe Gstrein Magdalena, 70 Jahre, prlvat; Schmidt Otto, 71 Jahre, Sanltats- rat aus Utting, Bayern; Witwe Miller-Röder, 83 Jahre, aus MünchenkGlcidbach, privat; Salcher Josef, 61 Jahre, Pächter; Rier August, Fuhrmannskind; Steneck Theodor, Hausdienerskind; Dr. Ruth Paul, 30 Jahre, aus Linz? Canada Margherita, 26 Jahre, privat: Dellemann Walter, Kaufmann aus Schmal

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Volksbote
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Page 6 of 8
Date: 21.11.1940
Physical description: 8
Ausführung und auf eigenen Formularen, die bei de» Ge meindeämtern erhältlich find. Sie mutz späte stens big zum 25. ds. am Amte der-Gemeind«, wo dis Weinbereitung stattgefunden hat, ge macht sein. Eigentümer. Händler und Industrielle haben die Anmeldung mittels Formular A fweitz) zu machen : die Pächter auf dem Formular B (rot); folche, die nicht unter die fynoikalen Ka tegorien der Landwirtschaft. Industrie und Handel fallen, auf dem Formular E (grün). Most wird auf Wein umaerechnet: Für jeden Zentner

Most 60 Liter Wern; für f«en Zent ner konzentrierten Most 270 Liter Wein. Trauben, die am Tag der Anmeldung noch nicht verarbeitet sind, sind mit 65 Liter Wein pro Zentner Trauben zu berechnen. Wenn ein Pächter den Wein im Keller des Besitzers bereitet, hat der Besitzer feinen Teil nach dem Formular A... den Teil des Pächters (für jeden eigens) nach dem Formular B »u machen. Die Anmeldebögen für die ein zelnen Pächter müssen vom Grundeigentümer ausgefüllt und vom Pächter unterschrieben

sein. Der Besitzer bringt sie dann zugleich mit seinem eigenen zum Gemeindeamt. Wenn der Pächter aber für sich (getrennt vom Grundeigentümer) einkellert, so muß er selbst auf dem Bogen B die Anmeldung vor nehmen. Erfolgt die Weinbereitung auf Kosten ande rer. obliegt die Anmeldepflicht dem Eigen tümer der Trauben, auch dann, wenn der Wein öder Most nicht bei ihm eingekellert ist. Die Kellereigenossenschasten haben die An meldung auch für ihre Mitglieder zu machen, natürlich nur für den Teil, den ein Mitglied

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Alpenzeitung
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Page 1 of 8
Date: 23.12.1932
Physical description: 8
italienischen' Senat stattgeftMene Diskussion' über die Halbpacht (Mzzàla) geliefert'. Die Mezzadria Ist? eiN'altssergebrachte^ traditionell bewährtes? und Wik geringfügigem Unterschieben! In gang. Dtakià ver« Srettetes Pachtsystem', aW Gn,M dessen idlisEknteztè glichen Teilen dem' Besitzer unv dem Wchtev ziavro? gehört. Iir elnigen Teilen! des Laàs nicht deü Besitzer, soàm der Pachi«? das- zur B<« arboitlmg- des Alkers nötige Bieh beiskels«»;! in im« deren Teilen wiederum mutz ver Pächter die àste» siir

» festgesetzt worden märe», wle vor allem die Der» pslichwng des Äesitzers, beim Ablauf des Pacht- fontraktes dem Pächter alle Spesen sur die 'von' ihm SÄttkstelligten- Mrbesserüllgeii im Grundstock' ztt er- sejzei^ dle airSers Tendenz hingegen befürwortete ein welkeres Festhalten an der bereits historisch be währten Tradition der Mezzadria^ also die serner« Einhaltung des Gesellschaftsvertrages, der dein Pächter die Rechte eines Teilhabers zusichert, wäh rend der Arbeitsvertrag ihn zum Lohnarbeiter uwd

Pächter, Bauer und Landarbeiter nichts dabei ge winnen, wenn er sich zum Agrarproletarler rückent wickelt! denn erstens wäre die Regeking der land» wirtschaftlichen Arbeit mirch den Achtstundentag nur ein scheinbarer Vorteil, ja sogar in gewisser Hinsicht ein Nonsens, da z B ' zur Erntezeit der Bauer oft über acht Stunden täglich arbeiten Muß, während er im Winter, sobald die lange Ruhepause in den Bestellungsichelten aus Acker, Feld und Wiese beginnt, hinreichend für dle herbstlichen lkeberstuil

- den kompensiert wird: ferner wäre im Sinne der Gerechtigkeit und Billigkeit die Klausel des Spesen« ersatzes seitens des Grundbesitzers beim Ablauf des Pachtvertrages unlässig, denn durch eine derartige Maßnahme erscheint nicht allein d>is Besitztumsrecht gefährdet, sondern es könnte nur zu leicht zu einer ÄZandlung Iiis Gegenteil kommen, daß nämlich der Pächter zum Besitzer würde und der Besitzer zum Besitzlosen; schließlich ist es auch überaus schwer zu gänglich, wenn nicht gar unmöglich, für die land

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Volksblatt
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Page 5 of 8
Date: 08.10.1924
Physical description: 8
um den jährlichen Pachtschilling von Lire 160.000 zuerkannt. Drei Bewerber, welche je 100.000 Lire jährlichen Pacht geboten, kamen infolge des Höchstangebotes von 160.000 Lire nicht mehr in Betracht. Seit dem 56jährigen Be stände der Bahnhofrestauration Bozen hat im Betriebe derselben verhältnismäßig nur ein ge ringer Wechsel an Pächtern stattgefunden. Als erster Pächter fungierte Herr Karl Ringler mit 200 Gulden Iahrespacht. Diesem folgte als zweiter Herr Josef Staffier, späterer Be sitzer des' Hotel „Riesen

' und Erbauer der Ähwelwbahn nach Kohlern. mit einem jährli chen Pachtschilling von 1500 Gulden, welche Pachtsumme im Laufe der Jahre auf 2000 Gul den erhöht wurde. Als drittfolgonder Pächter der Bahnhofrestauration bewarb sich um dieselbe Herr Kaspar Mitterrutzner, welchem diese mit jährlichen 6000 Kronen zuerkannt, jedoch später auf 8000 Kronen erhöht wurde. Herrn Kaspar Mitterrutzner. welcher sich später in Gries angesiedelt und dortselbst die Fromden- pension „Vielanders' erstehen ließ, folgte

als vierter Pächter Herr Hans Patti s-(Lichten- stern) mit einer Iahrespacht von 10.000 Kronen, welche im Verlause der Jahre auf 12.000 Kronen gesteigert wurde. Als fünfter und letzter Pächter im Verlaufe von 56 Jahren übernahm im Jahre 1914, also zu Beginn des Krieges, Herr Josef Muderlak den Betrieb der Bozner Bahn- hofrestauration mit einem Jahrespacht von 16.000 Kronen, welcher Betrag jedoch nach der Annexion durch Italien auf^30.000 Lire erhöht ivurde. Allen fünf Pächtern der Bozner Bahn

hofrestauration, welche im Verlaufe von über einem halben Jahrhundert dieselbe innehatten, darf mit vollstem Rechte nachgerühmt werden, daß sie dieselbe trotz des stets steigenden Frem denverkehrs in geradezu mustergültiger Weise geführt haben. — Wie man uns mitteilt, ivird Herr Ettore Carini, der neue Pächter, schon in den nächsten Tagen in Bozen eintreffen, um we gen Inventaraufnahme die nötigen Vorberei tungen zu treffen. Den Wirtschaftsbetrieb der Bozner Bahnhofrestauration wird derselbe mi 1. November

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Der Burggräfler
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Page 5 of 10
Date: 08.10.1924
Physical description: 10
aus Parma um den jährlichen Pachtschilling von Lire 160.000 zuerkannt. Drei Bewerber, welche je 100.000 Lire jährlichen Pacht geboten, kamen infolge des Höchstangebotes von 160.000 Lire nicht mehr in Betracht. Seit dem 56jährigen Be stände der Bahnhosrestauration Bozen hat im Betriebe derselben verhältnismäßig nur ein ge ringer Wechsel an Pächtern stattgefunden. Als erster Pächter fungierte Herr Karl Ringler mit 200 Gulden Iahrespacht. Diesem folgte als zweiter Herr Josef Staffier, späterer Be sitzer

des Hotel „Riesen' und Erbauer der Schwebebahn nach Köhlern, mit einem jährli chen Pachtschilling von 1500 Gulden, welche Pachtsumme im Laufe der Jahre auf 2000 Gul den erhöht wurde. Als drittfolgsnder Pächter der Bahnhosrestauration bewarb sich um dieselbe Herr Kaspar Mitterrußner, welchem diese mit jährlichen 6000 Kronen zuerkannt, jedoch später auf 8000 Kronen erhöht wurde. Herrn Kaspar Mitterrutzner, welcher sich später in Gries angesiedelt und dortselbst die Fremden- pension „Vielanders' erstehen

ließ, folgte als vierter Pächter Herr Hans P a t t i s-(Lichten- stern) mit einer Iahrespacht von 10.000 Kronen, welche im Verlause der Jahre auf 12.000 Kronen gesteigert wurde. Als fünfter und letzter Pächter im Verlause von 56 Jahren übernahm im Jahre 1914, also zu Beginn des Krieges, Herr Josef Muderlak den Betrieb der Bozner Bahn hofrestauration mit einem Iahrespacht von 16.000 Kronen, welcher Betrag jedoch nach der Annexion durch Italien auf 30.000 Lire erhöht wurde. Allen fünf Pächtern

der Bozner Bahn hosrestauration, welche im Verlause von Wer einem halben Jahrhundert dieselbe innehatten, darf mit vollstem Rechte nachgerühmt werden, daß sie dieselbe trotz des stets steigenden Frem denverkehrs in geradezu mustergültiger Weise geftchrt haben. — Wie man uns mitteilt, wird Herr Ettore Carini, der neue Pächter, schon in den nächsten Tagen in Bozen eintressen. um we gen Inventaraufnahme die nötigen Vorberei tungen zu treffen. Den Wirtschaftsbetrieb der Bozner Bahnhosrestauration

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Meraner Zeitung
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Page 4 of 6
Date: 18.10.1916
Physical description: 6
Verwendung zu finden, durch« greifende bauliche Veränderungen erfahren. Weiters treffe Frau Kerer keine Schuld, daß sie heute nicht selbst die WirtskonHession be sitz«, da sie sich nie um' eine solche zu bewerben nötig hatte, weil deren Pächter sie stets be saßen. Vor Jahren hätte sie selbe sonst sicher ohne Anstand erhalten. Wir haben doch alle die Ueberzeugung .daß, so gewiß heut/kein Anlaß zur Ausgabe einer neuen Penftsns^ berechtigung ist, nach Friedensschluß Merans Besuch derart lebhaft

werden wird, daß kn Sonderheit für dieses Haus die Notwendigkeit des Pensionsbetriebes gegeben sein Wird. — Walser erinnert an die seitherige Pensions geschickte dieses Hauses und mein», daß da nun schon drei oder vier Pächter mit der Konzession abgezogen sind und neue Betriebe im Kur orte eÄfsnet haben. Das könne nicht so weitergehen. Richtig wäre freilich gewesen, die Bewilligung der Wirtskonzession für die Villa Newyork zu versagen, nachdem da unten mitten Avischen Fremdenhäusern wahrhaft kein Bedürfnis

nach noch einer Pension sei. Es wS^e nicht ausgeschlossen gewesen^ Besitzer und Pächter des ..Passerhof' zu einer Eini gung zu bringen. Nun kommt' dann ein neuer Pächter und der macht nach- einiger Zeit wie der ein weiteres Fremdenhaus auf, während der „Passerhof' dann erst recht außerdem seine eigene Pensionsberechtigung Hütte. Tie Not lage, in der sich heute die Fremdenhäuser Merans befinden, spreche ganz entschieden für Abweisung des Gesuches, die'Stadt könne nicht mithelfen, die ohnehin schwierigen Existenzen

im Penstonsgewerbe kranke, ^sei daß Zumeist der Besitzer und der Pächter einer Pension iHr gutes, behagliches Tusein führen wollen, was das Haus nicht trage, dks End ergebnis sei dann die schlechte Erfahrung der Lieferanten und Bürgen. Etwas anderes' sei es. Wenn der Hausbesitzer selbst die' Konzession habe. Tann käme der Handels- und Gel^erbe- stand Wohl nur in den seltensten Fällen -zu Schaden. Gemaßmer betont schließlich, d'atz ein Antrag des Magistrats nicht vorliege, und' es wurde Mt 14 gegen 7 Stimmen

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 8
Date: 18.08.1887
Physical description: 8
. Beim Versandt und Verkaufe von Fischen während ihrer Schonzeit, zu deren Fang die zuständige ?. k. Bezirkshauptmannschaft auf Grund des Z 3 des Gesetzes specielle Erlaubnisscheine ausgestellt hat oder welche aus Privatfifchteichen und anderen ähnlichen Wasserbehältern stammen, muss deren Herkunft durch einen vom Fifchereibcrechtigten oder dessen Pächter nach dem unten folgenden Formulare V ausgestellten Begleitschein nachgeiriesen werden. Artikel IV zu H 3 des Gesetzes. Die Fifchereikarten

sind auf starker Schreiblein wand auszustellen und zwar: a) jene für die Besitzer des FischereirechteS (Inhaber, Eigenthümer) von der zuständigen k. k. Bezirks- hauptmannschaft nach dem im Anhange folgenden Formulare I; b) jene für die Pächter des FischereirechteS von dem Besitzer des Fischereirechtes nach Formular II; o) jene für dritte Personen vom Besitzer oder wenn das Fischereirecht verpachtet ist, von dem Pächter des FischereirechteS nach dem Formulare III; ck) bei Gewässern, welche von allen Mitgliedern

zur Zusammen stellung und öffentlichen Bekanntgabe der im Bezirke befindlichen, der wilden Fischerei unterworfenen Ge wässer schreiten, während es einstweilen Sache jedes einzelnen Fischers bleibt, sich zuvörderst zu verge wissern, ob für das Fischwasser, in welchem er die Fischerei auszuüben beabsichtigt, Fischcrkarten im Sinne des Z 3 des Gesetzes an einen Fischereibesitzer oder Pächter ausgefolgt worden sind oder von der Gemeindevorstehung ausgefolgt werden, und im be jahenden Falle beim Besitzer

, Pächter oder bei der Gemeindevorstehung um die Fischerkarte zu werben' Artikel VII. zu Z 19 des Gesetzes. Zu den von den Bestimmungen des Gesetzes aus geschlossenen Gewässern gehören nach Inhalt der Statthalterei-Kundmachung vom 13. Mai 1335, L.G.-Bl. Nr. 20, der Gardasee, der Ponalebach, der Albolabach, der Varonebach und der Sarcafluss sammt Nebenläufen und den Seen von Ledro, Ca- vedine, Toblino und Santa Massenza mit dem Remone. . Nichtamtlicher Theil. Innsbruck, R8. August. Se. Majestät

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Bozner Zeitung
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Page 2 of 8
Date: 02.08.1904
Physical description: 8
: von deutsäien Beamten am Ort viel besucht; liegt in der Via Monastero nächst dem Hotel „Germannia' und der Eontrada regia. — Das „Neue Kurhaus' hat vorwiegend deutschen Charakter. Die großen Gosthöfe sind international. 4. Lafraun (Lavarolive): „Zentralhotel' (durchaus deutsch). Im „Hotel des Alpes' ist ein Deutschschweizer als Direktor ange stellt. 5. Aicht> crg (Moutruf, Moutrovel e): das an dev Straße nach Lusern niitten im Wald -gelegene Wirtshaus gehört der Gemeinde Kalnetsch: der Pächter Nicolussi

: cntlveder über den Gwnipenlpcch (von Tisens aus über Bad Gfrill) oder über dyn> MendÄpaß; im letzteren Falle: 1. Die Gasthöfe ans der Wendel werden alle dÄltsch geführt. 2. Fondo: ..Zur Post'. 3. Cles: ^Schwarzer.Adler'. 4. In den deutschen Ortschaften des Nonsber» ges sind die Gasthäustr einfach, aber rein- kW und bchaglich: ii^T t. Felix bei Ber- tagnölli: U. liebe Frau i. Walde bei Kröß (Pächter); rn Laurein bei We- .ger: in Proveis im Mayerhos und beim KuratelN. 5. Malsit (Mal^l: in der „Krone

Löwen '. 7. Wigen (ital. Vigo di Fassrr): Kräuwers „Hotel Vigo' (Pächter: Bernardi aus Predazzo, deutschfreundlich) — „Zur Rose' (Pächter;: Pederiva, deutschfoeundNch: hier Lese- und Mauderstube d^ch'chfyÄtildIcher Faschaner, deutsche Zeikmgen). Italienisch sind: In Alb a: Gasthaus ..Contrin und Fedaja' — „ZnmRöN': ^ in Canazei> ^Zum Edelweiß' (Besitzer: FÄix und Hvl-Walentin» in Kampidell): , in Kamp iLeil:^ EiWmS ..BMfltW^ (Besitzer: Helix Kalentini. ein ÄAnt Nr WÄia icriidenta: Hat zur JrrWhiÄM

deutscher Reisender ein großes metallenes Edelweitz an seinem Hause angebrchht): in Wigeu: «Hotel Corona' oder ..Post' (Besitzer: Leopold' Rizzi). Infolge der Machenschaften der Trientnec „Unrrlösten' sind die Besitzer und bezw. Pächter dieser 5 Gasthäuser aus der Sektion „FaschS' des D. u. Österr. A.-V. auS- und zur lÄcietk Alpinisti Tridentini übergetre ten; ihre Verwahrung gegen die (in Alpen zeitungen erfolgte) Verrufserkläruug mit der BegrünLimg. daß. sie diesm Schritt blo^ merksainkeit erst dnrch

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Alpenzeitung
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Page 6 of 7
Date: 02.06.1942
Physical description: 7
Zeitweilige Aufhebung der zweijährigen Revidierung ^ Bei der letzten Ministerratssitzung wur de eine Verfügung, bezüglich der zeitwei ligen Aufhebung der zweijährigen Revi- d,i?rltng der Einkommensteuer der Kate- MWH (Handels- und Jndustrietätigkeit) Kategorien C1 (Freiberufler) liat sowie auch die Aufhebung '/»igen Einkommensteuer Nachlasses lich der Einkünfte der Pächter von rtschaftlichen Gründen, diesem Gelegenheit muß man sich en halten, daß das Gesetzdekret > vom 7. Aug. 1936

selbst. Die Bestimmungen hin sichtlich der Anmeldungen von selten'der Steuerpflichtigen und der Nichtigstellun gen der Finanz bleiben auch weiterhin dieselben. Eins Ausnahme bilden einige Vorrechte zugunsten der Steuerzahler während des ersten Jahres, in welchem das Gesetz in Kraft ist. Für landwirtschaftliche Pächter Kraft dieses Vorrechtes, das in einer Terminverlängerung für die Richtigstel lungen der Besteuerung im Jahre 1943 besteht, und das darauf abzielt, daß den steuerpflichtigen, deren Mobiliarein künfte

, daß die Abschätzung der Einkünfte nicht mehr aus Grund des Durchschnittes der beiden Betriebsjahre gemacht werden muß, die jenem Jahr jenem, in dem die Richtigstellung selbst verlangt oder ausgeführt wird, voraus geht. Was die Aufhebung des S0°/°igen Ein kommensteuernachlasses für die Einkünfte der landwirtschaftlichen Pächter betrifft, a ist es angebracht, darauf hinzuweisen, daß das Gesetzdekret Nr. 1163 vom 1. August 1927 den 50°/°igen Nachlaß der ährlichen Steuer auf die landwirtschaft lichen Einkommen

den Besitzern, den Bauern und den Pächtern zugestanden hat. Die Widerrufung des Einkammen- teuernachlasses der Pächter, die ab 1. Jänner 1943 den Beitrag auf Grund der gesamten 14°/°igen zahlen müssen, ist außer durch die Erfordernisse der Bilanz, auch durch die Notwendigkeit bedingt, daß unter den gegenwärtigen Zeitverhält nissen die Verschiedenheiten in der Be handlung zwischen den einzelnen Kate gorien ausgeschaltet werden müssen, und zwar so, daß alle in gleichem Maße die Steuerlasten zu tragen

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Südtiroler Landeszeitung
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Page 4 of 8
Date: 21.03.1921
Physical description: 8
, und der Bona Christel. 8. Johann, €>. b. Alot» Kompatscher, Pächter, und der Elisabeth «tanger, 9. Cäcilta, T. d. Josef Goier, Taglähner, und der Mart« Auer. i0. Rosa, T. d. Alois Treibenreif, Baumann, und der Maria Niederbacher. 12. Frida, T. d. Matthias Pertramer, Fuhrtnecht, und der Emilie Potrlch. 13. Artur, S. d. Augustin Cuc» chlella, Bahnbedtenfteter, und der Giootna Calloni; Georg, S. d. Georg Knoll, Fleischhauer, und der Maria Dabrimger. 14. Frida, T. d. Edu ard Abram, Schmiedmetster, und der Anna

, und der Marte Hroudny. 20. Hermann, S. d. Georg Engl. Heizer, und der Maria Eampidell; Gottfried, S. b. Dr. Hermann Mumelter, Advokat, und der Maria Weber; 20. Paula, T. d. Alot» Lintner, Gutsverwalter, und der Aloisia Bodner. 21. Martanna, T. d. Anton Mieser, Pächter, und der Katharina Ohrwaler; Marte» T. d. Franz Unterlechner, Buch halter. und der Murie Hudec; Helena, T. d. Franz Kwerch, Magistrats- beamter, und der Agnes Hell. 22. Bruno, S. d. Petex. Tontnellt, Kondukteur, und der Delftna Callovi

, Ingenieur in Trient, mit Laura Gtovanntni, Private in Untermat». 18. Johann Miiierer, Güterschaffer, mit Rosa Mazohl, Private von Marlinz. 10. Johann Ruinatscha« Landwirt, in Münster (Schweiz), mit Theresia Pv«E kg hört. 82. Sö&saa Sbrwi, yölda-NÄier bi Söua^sS, wdi Vtatitat, ton 9L Mkkez lfll Sosefin, Stlotfl, »ttglerin. M. Hugo DallArmt, Kutsch«, mit »n- j gela Cavoda, Schneiderin; Wilhelm Etrlner, Bahnbedtenfteter, mit > Pierina Dezzetti, Expedientin. 31. Alois Federer, Pächter in Sankt Peter

H. Layen, mit Berta Descosta, Bauerntochter. — Trauun gen «m Februar. 1. Alfred Eant. Agent, mit Silvia Menghinl, Dienstmädchen. 4. Matthias Weiß, Kondukteur, mit Regina Gasser, Kennerin. ö. Johann Bczzanella, Spengler, mit Aloisia Wiedemann, Feldmagd; Alois Paulmichl, Verkäufer, mit Irma Bachner, Der- töuferin. 7. Alois Lintner, Weoschetderhof-Besitzer in Terlan, mit Ftlomena Häller von Jenesien; Adolf Endrtzzi, Pächter, mit Mart, Plattner, Magd; Kaspar Holzknecht, Bauernknecht ip Gfrlll

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Volksbote
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Page 10 of 16
Date: 30.06.1927
Physical description: 16
betrieben werden, zustoßen. Diese Versicherung ist für jeden Bauer gesetzlich vorgeschrieben. Da sie aber auf den für die Steuerbemessung gegebenen Grundlagen aus- gebaut ist, wird sie schon ohne Dazutun des Berficherungspflichtigen abgeschlossen und wird auch die Prämie dafür mit der Grund steuer eingeirieben. Wir haben hierüber bereits im „Dolksbote' berichtet und darin erwähnt, daß durch diese Versicherung nicht nur die Angestellten des Bauern, sondern auch der Bauer, Pächter und Halbpächter

Arbeit ein ernstlicher Unfall zlistoßen sollte, so muß er denselben längstens innerhalb fünf Tagen dem jeweiligen Gemeindearzt anniel- den. Für die schriftliche Anmeldung an die Gesellschaft muß dann der Arzt weitere Sorg« i ragen. Die Versicherung der landwirtschaftlichen Arbeiter gegen Unfälle wird in unserer Pro vinz nur vom Sindacato Veronese getragen. 2. Di« Jnvalidi iäts- und Al ler s v e r f i ch e r u n g. Sobald, der kleine Gutsbesitzer, der Bauer, Pächter und Halb pächter

zu L a st e n des A r b e i t s n e h m e r s und zur Hälfte zu Lasten des A r b e i! s- g e b e r s. Zum Schluffe sei noch hervorgchoben, daß Bauer, Pächter und Halbpächter bei dieser Versicherung — da sie selbst nicht versicherungs pflichtig sind — nicht mitvetPchert sind, sich aber freiwillig mitversichern lassen können und auf Verlangen' die genauen Erklärungen dafür bei obgenanntem Institut erhalten werden. 3. Die Unfallversicherung bei landwirtschaftlichen Maschinen. Hat ein Bauer für seine landwirtschaftlichen Arbeiten Maschinen mit mechanischem

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