dl Napoli und seit 1S4S der Banco «di Sicilia. Nach der Einverleibung dieser Gebiete wurde 1868 der Banco di Napoli und 1S67 der Banco di Sici lia reorganisiert. Die «wirkliche Notenausgabe aber, kann man sagen, wurde diesen zwei Banken erst 1S74 bewiMgt, als da» Banken- lkvnsoàm für den Notenumlauf mit Zwangs- turs eingeführt wurde. Im Jahre 1874 bestän den im damaligen Königreiche /sechs EmissiMs- banken: die Reichsbant des Königreiches, die toskanische Nationalbank, die tostanischs Kre ditbank
, der Banco di Napoli, der Banco di Si cilia und «die Banca Romana. Nach Abschaf- ung de» Awangsturses «durch das Gesetz von ,831 bliìàn dies« Notenbanken noch weiter be» tsben, doch zeigte sich -immer mehr de? Nacht eil dieser mehrfachen Institute, besonders in i ien Jahren 18VS bis 1KW. Mit Gesetz vom ,6. August 1893 beginnt eigentlich die Reorgani- ierung der Emmissionsbanken. Dasselbe ver fügte die Errichtung der Banca d^Ltalta durch Verschmelzung der Reichsbank de» Königrei che», der tosvanischen
Nationalbank und der tosoanischen Kreditbant und die Liquidierung der Banca Romana, wodurch nur mehr drei Emissionsbanken verblieben, nämlich die Banca «d'Jvalia, der Banco di Napoli uinid der Banco dt «Sicilia. Die politischen und regiona len Verhältnisse gestatteten es bisher nicht, zur Errichtung einer einzigen Notenbank zuschrei ten. Die allgemeinen «Verhältnisse de» Noten- Umlaufes «und «des internen und internationalen Goldmarkt«« sowie die politischen« Verhältnisse von heute gestatteten
es, mit alten und veralte ten lDomrteilen -aufzuräumen und raten der Regierung, da» Nosormwerk eNMch durchzufüh ren. Der Finanzminister behandelt dann ein gehend die heutige Logs der drei Emissions banken. Die zwei Notenbanken, der Banco d! Napoli und der Banco dl Sicilia, sollen durch die Entziehung der Banknotenausgabe nicht ge- schwächt, sondern sie sollen eigentliche Kredit- Mtidute für Süditallen werden und so für W « rtschaftlich» Hebung jener Provinzen beitra- Ml. 7. Jahrgang. D6r Ministerrat