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Newspapers & Magazines
Volksbote
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Page 13 of 16
Date: 10.08.1933
Physical description: 16
in folgenden Richtungen ist rechts auf der Fahrbahn erfolgen. In der Stlbergaffe ist das Parken in begrenztem Aus, maße an der südlichen Straßenseite 'erlaubt. Verbotenes Einstellen von. Fahrzeuge«. Das Einstellen von Fahrzeugen ist in folgen den Straßen verboten: In der Leonardo da Vinci-Straße zwischen der Einmündung der Eoethestraße und dem Hotel „Europa' ta bei Museumstraße, in der Laubengaffe, in der Weintraubengafle, in der Karrnergasse und in der Maurergasse, außer wenn es durch Aus» oder Einladen

mit aller Sorgfalt begehen. Transport von Schlachtvieh. Alle einzelnen Titzre, die aus der Umgebung der Stadt kommen und zum städtischen Schlacht« Haus, zum Biehmartt oder in die öffentlichen Stallungen, geführt werden, müssen am Rande der Stadt geführt werden. All« früheren gemeindeamtlichen Bestimmun gen, die mit vorliegenden Bestimmungen nicht im Einklang stehen, find aufgehoben. Uevertretunge« werden gesetzlich bestraft. Mit der Durchführung der Verordnung ist die verboten: 1. Museumstraße: in der Richtung

von der Königin-Helene-Straße zum Obstplatz; 2. Goethestraße: vom Dominikanerplatz zum Obstpkatz; 3. Eavallarigaffe: von der Museumstraße zur Leonardo da Vinci-Straße; 4. Roggiagaffe: von der Maurergafle gegen die Museumstraße; 8. Franziskanergaffe: von der Maurergaffe bzw. vom Marlenplatz gegen den Obstplatz: 6. Karrnergasse: gegen den Obstplatz bszw. Fumziskanergaffe gegen die Bindergaffe; 7. Kornplatz: zum Viktor-Emanuel-Platz durch die Gaffe neben der Buchhandlung Ferrari; 8. Viktor-Emanuel-Platz

; 14. Latemarstraße: von der MLHlgaffe zur Zwölfmalgreienerstraße. Rechk des Vorfahren«. Gemäß Art. 28 dös Etraßenverkehrsgesetzes (kgl. Dekret-Eesetz vom 2. Dezember 1828. Nr. Agg) haben Fahrzeuge und Tiere für folgende Straßen das Recht des Vorfahrens: 1. Für die Romstraße: bei der Einmündung der Kapuzinergaffe, der Earducci» und Dante- straße; 2. für die Drufusstraße: bei der Einmündung der Veneziastraße und des Quireinerweges; 8. für die Talferbrücke und Museumstraße: bei der Einmündung der Rosministraße

; 4. für die TreNtostraße: bei der Einmündung des Untervtrglweges; 8. für die Batzenhäuslstraße: bei der Ein mündung des Weges von St. Johann. Daher müssen die Wagenführer oder die Füh rer von Tieren, welche obgenannte Kreuzungen paffieren, den Wagen und Tieren, die aus de« genannten Straßen, also Romstraße, Drusus. straße, Talferbrücke und Museumstraße, Trento» straße, Batzenhäuslstraße kommen, de» Dortrttt lassen. Parkplätze für Automobile. Da« Parken von Automobilen ist gestattet: Auf den von der Gemeinde

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Alpenzeitung
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Page 4 of 8
Date: 03.08.1933
Physical description: 8
. 4. Nach Artikel 16 der Marktordnung dürfen an Markttagen von 7—IS Uhr am Obstplatz (oberere Teil) keinerlei Fuhrwerke verkehren mit Ausnahme jener, ivelcl><> das Auf- und Al^ laden der Waren zu besorgen haben. Zug- und Saumtiere. Fahrräder, Dreiräder und Motor räder müssen in diesem Fall an der Hand ge führt werden. 2. Verbotene Richtung. Der Verkehr von Fahrzeugen jeder Art ist in nachstehenden Straßenrichtnnaen verboten: 1. In der, Museumstraße:. Richtung Via Re gina Elena gegen Obstplatz

: an der Einmündung der Via Piedivirgolo: 5. Via Ca de Bezzi: an der Einmündung der NIa S. Giovanni. Die Fiihrer von Fahrzeugen oder Tieren müssen also bei den angeführten Straßenkreu zungen den Fahrzeugen oder Tieren, die in den genannten Hauptstraßen: Via Roma. Mcr le Druso. Talferbrücke Museumstraße. Mal. Trento. Via Ca de Bezzi, verkehren, in jedem Falle das Vorfahrtsrecht lassen. 4. Parkplätze für Aulofahrzeuge Das Parken der Automobile ist in der Stadt erlaubt: a) auf den von der Gemeinde bestimmten Plät

der Goethestraße bis zum Gast hof Europa: Museumstraße. Laubengojse. Weintraubengasse. Bindergasse. Kàrnergasse, Murarigasse: der nötige Aufenthalt der Fahrzeuge für das Ein- und Aussteigen von Personen und Verladen von Waren versteht sich natürlich, gestattet: b) in allen anderen Straßen und Plätzen mit dem besonderen Verbotszeichen ist das Ste henlassen von Fahrzeugen nicht erlaubt: c) auch ein kurzes Stehenlassen seglicher Fahr zeuge ist in folgenden Siraßen verdaten: Via Pietro Micco Gerbergasse. Rauscher

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Dolomiten
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Page 5 of 12
Date: 04.12.1929
Physical description: 12
» das begreifen wir schon lange Zert nicht mehr. Kein einziges Blatt im ganzen Königreich« behandelt Italien so stiefmütterlich, als unser Nachbar von der Museumstraße. Di« „Dolomiten' würden sich sicherlich viel wohler fühlen, wen» sie den Schauplatz ihrer Tätigkeit nach Innsbruck verlegen könnten. Dort brauchten sie bloß di« zwanzig oder dreißig Zeilen über die Politik Italiens weglassen und würden ohne weiteres „daheim' sein. Weihnachten steht vor der Tür, jenes Fest, an dem die Menschen einander gerne

Wünsch« er füllen. Könnte nicht auch «ln Herzenswunsch der „Dolomiten' erfüllt werden? Wenn wir nicht irren, gibt es auch in Inns» brück eine Museumstraße... Also, die „Alpenzeitung' pocht darauf» daß s i e mehr als sine ganze Seite der am letzten Samstag stattgefundenen Sitzung des Pro- vlnzialwirtschaftsrates gewidmet habe, wäh rend in den „Dolomite n' hievon keine Zeile zu lesen wäre, um dann am Schluffe — ln Enthüllung der edlen Absichten des Artikels — mit den Fingern auf den Bösewicht zu zeigen

und ihn zu vernadern: „Kein einziges Blatt im ganzen Königreiche behändest Italien fo stiefmütterlich als unser Nachbar von der Museumstraße.' Nun, wir werden der „Alpenzeitung' nicht den Gefallen tun, uns mit ihr in langen Streit einzulassen. Im Gegenteil, wir geben ihr die beruhigende Versicherung, daß die „Dolomiten' als dreimal wöchentlich er scheinendes Blatt ihr — als Tagblatt — auch in Zukunft noch manchesmal werden den journalistischen Schnelligkeitsrekord sowohl als auch den der Ausführlichkeit überlasten

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Dolomiten
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Page 3 of 24
Date: 22.12.1934
Physical description: 24
vereehen b krollen erhältlich ln den WslWüÄMlMiMiise!! Bolzano imü Umgebung Schriftleiiung: Museumstraße Nr. 42 — Telephon: Nr. lZ-Zb uns 1Z-Z? JahreSdank des Fesnhcims Außerstande, jedem einzelnen edlen Wohl täter gebührend zu danken, fühlen wir uns, in Anerkenunng der selbstlosen Opfer, ge drängt. auf diesem Wege unsere tiefe Dankes schuld zu bekunden. Allen mildherzigen Gönnern von nah und fern, ob bekannt oder unbekannt, entbieten mir ein tausendfaches Vergeltsgott. Dieses Vergeltsgott gilt

alten Zeit' berichtigt werden muß, denn die heutige Museumstraße, in der unser Schlacht haus lag, und die vor 1901 Fleischgasse hieß, wurde nachweisbar schon im Jahre 130l so ge nannt, und eine Flet.chbank wird bereits 1237 erwähnt. Daß diese mittel alterlichen Fleischbänke nicht nur Verkaufsstellen, sondern auch die einzigen behördlich gestatteten Cchlachtstätten waren, geht aus den alten Metz- gerordnungen hervor, von denen z. B. die von 1486 nachdrücklich das Verbot wiederholt „kein Vieh

, die Fischbank, die ihren Standort seit damals nur ei» wenig nach Westen verschoben hat. Hatte diese Fleischbank im Mittelpunkte der Lauben ursprünglich die bischöfliche Altstadt zu versorge», so war die sogenannte „obereMetz- b a n l' in der Fleischgasie, die wegen ihrer Lage außerhalb des alten Stadtgrabens auch die „äußere' hieß, für die Neustadt der Tiroler Grafen bestimmt. Sie stand bis 1840 an Stelle des Hauses Museumstraße Nr. 21 (Prantner- Red) und bot für drei Fleischbänke, also für drei

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