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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 12
Date: 29.07.1889
Physical description: 12
errichtet werden. Jeder, welcher Meister werden wollte, musste zünftig sein, d. h. er mnsste bei irgend einem Zunftverbande angehörigen Meister daS Hand werk erlernt, mindestens 3 Jahre auf der Wander schaft zngebracht und überdies an dem Orte, wo er sich niederlassen wollte, bei 2 Meistern durch mehrere Jahre gearbeitet haben nud vou diesen im besten Ein vernehme» geschieden sein. Die in Innsbruck sich niederlassenden Meister mussten außerdem noch der katholischen Religion augehören. Ein Meistersohn

. Die in der Umgebung von Innsbruck (Höttiug, Pradl, Stubaithal u. s. w.) befindlichen Handwerksmeister waren der Lade als Gäumcister einverleibt. Wenn ein Geselle Meister werden wollte, musste er außerdem noch eine Auf- nahms- oder EinkanfSgebür erlegen, die für eilten Stadtmeister 40 bis 50 fl., nnd für einen Gäumeister 6 bis 10 fl., eine für die damalige Zeit horrende Summe, betrug. Diese Taxen mussten nicht nur im Falle der Neuetablierung eines Geschäftes, sondern anch dann entrichtet

werden, wenn der Aufzunehmende durch Erbschaft, Heirat oder Kauf in den Besitz eines bereits bestehenden Geschäftes gelangte, dagegen innföte der von einem Geschäfte zurücktretende Meister sich mittelst Reverses verpflichten, das Gewerbe nicht mehr ausüben. Die einer Zunft nicht einverleibten Meister, welche „Pfuscher' genannt wurden, durften weder Ge sellen noch Lehrlinge halten; ein von einem solchen Meister ausgestelltes LehrzeuguiS wurde nirgends an erkannt. - Die > Gesellen, welche damals vom Meister

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