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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 4 of 8
Date: 31.01.1912
Physical description: 8
vor. Es lautet: Protokoll, ausgenommen am 16. Jänner beim Stadtmagistrat Innsbruck vor dem Mag.-Kommisiär Alfred Zotti. Gegenstand bildet der Abschluß eines Lohn- und Ärbeitsvertrages mit der Genossenschaft der Baugewerbe in Innsbruck einerseits und dem Zen tralverband der Maurer Oesterreichs anderseits. Gegenwärtig die Gefertigten. 1. Der Lohn wird als Stundenlohn berechnet. Maurer, die sich als solche ausweisen können, erhal ten im ersten und zweiten Gehilfenjahre, im Jahre 1912 46 h, im Jahre 1913

49 h und im Jahre 1914 52 h. Maurer über 60 Jahre im Jahre 1912 48 h, im Jahre 1913 50 h und im Jahre 1914 52 h, alle übrigen Maurer im Jahre 1912 56 h, im Jahre 1913 58 h und im Jahre 1914 61 h. Als Maurer gelten jene, welche die Erlernung des Gewerbes durch ein vorschriftsmäßiges Lehrzeugnis (Dauer der Lehrzeit statutengemäß drei Jahre) nachzuwei sen vermögen oder andere glaubwürdige Doku mente, eine Verwendung von drei Jahren im Mau rergewerbe beizubringen in der Lage sind. 2. Ueberstunden dürfen

nur mit Bewilli gung des Arbeitgebers in Ausnahmsfällen gemacht werden, und zwar nur bei Gefahr im Verzüge, dann bei Abladen von Materialien, Aufräumungsarbei ten, Kalklöschen usw. Ueberstunden bei Maurer arbeiten, welche eine Stunde vor Beginn und zwei Stunden nach Beendigung der später unter Punkt 4 festgesetzten Arbeitszeit gemacht werden, werden mit 50 Prozent, die dazwischen liegende Nachtzeit sowie die Sonn- und Feiertagsarbeiten mit 100 Prozent Zuschlag zum normalen Stundenlohn veraütet

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