» nun mit der neuen Zahl 362 bezeichneten Behausung, in der Raingasse dieser Sradt stehend, mit Weißgärbergerecht- same und Werkstätte nebst übrigen Zu- und Jngebäuden. Gränzt 1. an den Garten des Johann.Wiedenhofer, nun Nikolaus Malferreiner, I. an den Mühlbach, 3. an den nach dem Botznerboden führenden Riglweg, unv 4. an die Raingasse. Hierüber besitzt der daige Armenfond mit jährlich um Martini zu beziehenden 36 kr. T. W. die Grund- gerechtigkeit. Hiezu gehört auch eine luteigene Walke an der Kai ser, wovon
vom Tage der Versteige rung auf den Käufer über, und dieser hat alle Steuern, Wustungen und.anderweit? wie immer genannte Ort gen von Martini d. I. an zu übernehmen. 3^ Auf Abschlag des Mcistbolhest werden dem Käu. fer die auf obigem Hause haftenden Hypotheken mit der vierprozentigen Verzinsung von Martini d. I; an zu bezahlen überbunden werden. Der noch verbleibende Kaufschillingsrest ist ebenfalls von Martini d. I. an jähr lich mit vier Prozent zu verzinsen, und nach einer halb jährigen
vom Tage ter Versteige rung, daS Eigenthum aber erst vom Tage der Kaufeer- richiung, welche binnen 14 Tagen nach der Versteige rung unfehlbar zu geschehen liai, aus den Käufer über. 3. Die Veräußerung geschieht mir allen. Rechten und Beschwerden, wie die Ableiberin dieser Realität bis her besaß, obne weiiere Haftung der Verlassenschafr, unv hat Käufer alle Steuern, Wustungen und wie im mer gearreien Oblagen, die vor» Martini 1342 an beige- trieben werden, ohne Rücksicht auf den Grund oder die Zeit
ihrer Entstehung, so wie auch alle Versteigerung?-, KauferrichlungS-, ZeitungS-JnferirungS-, Edikts- und Stempelkosten nebst dem Armenprozent? ohne minde sten Abzug am Kaufschilling au» Eigenem zu über nehmen. Der Kausschilli'ng ist psn Martini 1342 jährlich zu vier Prozent zu verzinsen, und den darauf anzuweisen den Josepha Zimmermann'fcken Eiden oder Legaten nach einer sechönioriailicken Ab- oder Auskündnng in lariss- jind konvenlionsmäßigem Silbergelde zurüik zu bezahlen, di'6 zu dieser Anweisung
werden würde. ü. Der Ersteigerer ist verbunden, bei der binnen 14 Tagen.nach der Versteigerung mit dem Verlaßkurator vorzunehmenden KansSr^richtung für den Kausschilling die gesetzliche Sicherheit zu leisten, widrigenö eö dem Verlaßkurator frei steht, auf Kosten, Wag und Gefahr des ErsteigererS die vorbefchriebene Behausung neuer lich versteigern zu lassen. 6. Da daö ganze HauS an Franz Nartelli vermie- thet ist, so Hai der Käufer den MietDzins von Martini 1342 an zu beziehen, aber auch die bestellenden Miets verträge vollen