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Der Bote für Tirol
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Page 16 of 16
Date: 17.03.1845
Physical description: 16
: 1. Wird unter dem AuSrufSpreiS kein Anboth an genommen. 2. Geht Wog und Gefahr vom Tage der Versteige rung mit allen auf den Kausöobjeklen haftenden Be schwerden und Lasten, die in den öffentlichen Büchern und ZerstücklungSakten zu ersehen sind , mit den von Martini 1344 angefangen ausgeschriebenen Steuern und Ablägen, ohne Rücksicht ihrer SnistehungSzeit, mit den anfälligen Auf- und Abzügen und andern grundherr lichen Gebühren, ohne Abzug vom Kaufschillinge, der- Massen auf den Käufer über, daß von Seile der Simon

Benonischen Erben, mit.Ausnahme der Hypothekar- schulden, die daraus hasten, und sich der Ersteigerer nach Anweisung der Vormundschaft in allen Rechien über» binden lassen muß, für keine Last und Beschwerde, und «den so wenig für die Gränzen Gewährschaft geleistet wird. Auch hat der Käufer die seit Martini 1344 aus geschriebenen Steuern, welche allenfalls schon bezahlt find, den Verkäufern zu vergüten, und alle Edikts», ZeitungSinserirung» -, KommissionS,, Stempel

in klingender Münze, d. i. in Kaiser- oder Kronenlhalern oder in 24 kr. Stücken, und zwar noch dem Tariffe mit Ausschluß alles Papiergeldes zu erfol gen» und die Verzinsung des KausschillingS hat, in so ferne für die zu üborbindcnden Posten nicht ein anderer Zinsfuß gesetzt ist, zu vier vom Hundert von Martini 1344 an zu geschehen, und Kapital sowohl als Zinsen sind im jeweiligen Wohnort der zu überbindenden Gläubi ger oder falls der Benonischen Pupillen zu erlegen. Je denfalls wird sich bis zur Zahlung

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