das Aräflich eichtenstein'fch» Amt Boztn die -<»r«n»§,rrsch«ft, .wohin jährlich um Martini 1 ff. 9 kr. »nd 3 Aapäuner Grundzin« zu reichen, dagegen bei Joseph Mumeller,Grlet- bauer zu Rentsch, 3ll kr. Hllfözlns elnzuheben sind. Mit dem Hofe Ist da« Recht der Weide für 4 Stück Aieh aiif dem Gemelndemoose zu LeiferS verbunden. AuSrufSxreis In R.W. 3532 ff. 2. Der au« dem Burgerhof autgeschiedene» daselbst befindliche kleinere Stall nebst'Stadel, mit dem ln der Mappe unter Nr. 3 bezeichneten Theile
Nr. 5 dieser Wiese; dieser Essett befindet sich unter Kat. Nr. 3 verzeichnet» und ist dem k. k. Rentainte, Bozen mit jährlich um Martini zu ent richtenden 28'/. kr. Grund und 3 kr. RekognitionSiins grundrechlbar. . - ' AuSru^preiS in R.W. 1950 ff. 4. Der In der Mappe mit Nr. 5 bezeichnete Theil der Egarterwiefe Kat. 'Nr. 8 von ebenfalls 3 alten T. M. 333 alte Klafter; gränzt 1.>än obige Abtheilung Nr. 4, 2. an Anto» v. Maiirl und Johann Gerber, 3. an Joseph Fulterer, 4. an Joseph HäuSl. . Hievon gibt
man ebenfalls dem'Rentamt Bozen um Martini jeden Jahrs 23'/- kr. Grund - und 3 kr. Rekog-, niticnszins. AuSrufsrreis ln N'VZ. 1050 ff. 5. Die.sog. Gefällwiefe. von 6>/- T. M. Kat.Nr.4S ' mit den Gränzen, an gemeine» Weg, an Ka^nerS Wiese und Baron Giovanelli, an Jakob llntertrifaller und den Land- > weg, welche Realität zu Weinbau geräutet wurde. Dieser Eftett zinSt jährlich dem löbl. Reichsgotteshaus St. Ulrich in Augsburg 12 kr. und.l ?r. Theilzins. . AusrufSpreis in R.W. ISS5 ff. Die Behausung, nebst
können die selben eintreten, sobald sie die gesetzliche Sicherheit für den > Kaufschilling geleistet haben, jedoch wird sich vondenEigen- j thümern die nöthige Wohnung in der Burgerhofsbehaufung bis Martini d. JS. vorbehalten. ^Für Gränzen und Flä chenmaß wird nicht weiter gehastet. . 2. Die Käufer übernehmen die Realitäten mit allen Rechten und Beschwerden, wie Anton Fnlrerer, nun dessen Kinder, dieselben bisher besessen haben, ohne Hastnng sür Oblagen und.Beschwerden; Steuern uiid andere Oblagen
haben dieselben von Martini 1849 aus Eigenein zu trageir. 3. Der Kaufschilling ist längstens binnen 14 Tagen gesetzlich sicher zu stellen, und die Verzinsung von dem ->>I l. -bestimmten Kaufpreise von Ge^orgid. IS. an, von den aci2.» 3.4.5. aufgeführten Realitäten ä?er.feit Martini 1849 mit 4 Prozent zu leisten.« - '4. Auf- Abschlag des KaufSpreifeS wirv sich die lleber- bindung der aus den Realitäten haftenden Schulden in alten Zins- und'Pfandrechten mit Verzinsung seit Martin! 1849, hinsichtlich der a>I 1. genannte