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Der Bote für Tirol
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Page 9 of 10
Date: 04.09.1817
Physical description: 10
bei der Lizitationö-Tagsatzung ehe er zu einen» Anboth zugelassen wird , über den Besitz des dritten Theils vom KausschillingSpreis legal auszuweisen. 6. Haben die erkauften Realitäten zur Sicherheit deè KaufspreifeS als Zpsoisl - Fürpfaud zu haften. 7. Ist der Kausschilling von» Tage der Lizitation an zu Z pCr. zn verzinsen, und der Kaufschi!,lüg selbst in vier gleichen Jahres-Nalen jedesmal un» Mariinizeit und zwar die erste Nata um Martini 1717, die zweite zu sol, cherZeit »8>8. die dritte nin Matini ?8ry

und die letzte um Martini 182c, zu bezahlen. Für die richtige Znhaltuuz dieser Zahlungs - Naren hat sich der Käufer mit einem an nehmbaren Bürgen und belüft-Zahler zn versehen. L. Steher es dem Käufer frei mir einer verfallenen Rata auch^ine, oder alle spätern zu bezahle». 9. Sind voi, den Ausrufspreisen die auf den Güter» hafte», die Grundzins-Beschwerden schon bei der Schä tzung kapitalisch abgeschlagen worden, und deßwegen fin det biecfalls kein weiterer Abzug mehr statt. Sollte ic>. Auf die unter Lit

. I?. vorkommende DornwieS ein Grundzins von 6 i/L Eimer 2 Maaß Most und 4 kr. Gelo haften, wird bei der Versteigeruiigstagfahrt der AuSrusspreiS von 800 fl. ans 6scz fl. herabgesetzt werden, II. Werden die Behausung Lit. und die Grund stücke Lit. kl. ,j k^. und O. znsaminen'.für den SchätzungSs Betrag pr. 227Z fl., alle ub.igei» Grundstücke hingegen einzeln für den beigesetzten SchatznngSpreis ausgerufen und versteigert. i2. Kann der Kaufer das HauS erst um Martini d. I. beziehen, inveii» er bis dahin

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