. 8. Den allfälligen der Exekutin Walburga v. Fen ner verbleibenden Ueberrest von heurige Martini an zu vier Prozent verzinsen, und nach einer vierteljährigen Ab-oder Aufkündung bar hinaus bezahlen. 9. Für den ErsteigerungS-ErlöS entweder durch ei genes Vermögen öder annehmbare Burgschaft Sicherheit leisten. , ' . -. , 10. Das erkaufte Grundstück insbesondere zur Hy pothek unterzustellen. 11. Hat Kaufer zu gewärtigen, daß auf seine Ge fahr und Kosten, falls er diese WedingniW nicht pünkt lich erfüllen
, im Unterdor- fe zu SalUrn gclegxn , mit der WirthSgerechtsame, zum weißen Rößl genannt, nebst'^u-und Jngebauden, ein^r abgefondsrten'WaZenremise, dann KeÄer und Brannt weinküche, wit den Gränzen 'l. an die Landstraße, 2. an die Dominik Girardischen ^rben und Hart v. Fenner, 3. mehr an dixseN, und'^4, an Hrn. Hoseph v..Äilae, Chini und v. FennerscheM'ehörde. - Zu dieser Behausung gehört auch eine GemeindSge- rechtigkeit, und man gibt der Gerichtsherrschaft jährlich um Martini älS Grundzins 18 Kapättner
: 1. Wird unter dem AuSrufSpreise kein Anboth an genommen und aüfNachgeliölhe keine Rücksicht getragen. 2. Für Gränze^ Größe, Rechte rm'd Lasten ^eineö- wegs gehastet. . ^ > v., / 3. GeHt daS .Besitzrecht von Heurige Martini an auf den ÄZufer Über. ' , ' >' ' ' . ' ' ' 4. Hat derselbe vdn solcher Zeit an alle Steuern, Wustungen und Nblagen , ohne Rücksicht auf Grund ünd Zeit der Entstehung, so wie sie von der besagten Zkil an auöAeschricben werden , zu übernehmen. ' ' ^ 5. Die VersteigerungS
- und KauserrichtungSkösten, dann die'allfälligen Veränderung^geöuhren na^ Verhält niß d«Z Kaufpreises selbsttragend ' A Haben 'sich die KäusSlustigen bei der Versteige rung über die gesetzliche ^icherhsil des KaufipreiseS ent weder mit eigenem Vermögen oder anne'hiiihar<r,Bürg schaft auszuweisen. 7. Muß der Ersteigerer das Drittdeil deS Kauffchil- lingS binnen drei Wochen nach der Versteigerung bei die sem Landgerichte dar 'erlegen. 3. Sich auf den Ueberrest in den alten Rechten und mit der stixutationsmSßigen Verzinsung von Heurige Martini
an Passiven überbinden lqssenl'' ' ' ' 9. Den endlichen'Rest , der allenfalls noch der Si mon Anratherschen Masse verbleiben sollte^ ebenfalls von Martini d. I. zu vier Prozent verzinsen^ und nach einer halbjährigen Ab- oder Aufksindung.hinaus zu bözähleii. 1V. Sollen die erkaüflen'Effetten biS/zür gänzlichen Tilgung des Kaufschillings als SKezialfür)?faÄV Unterge stellt werden , und endlich wirb festgesetzt^ ' 1l. daß sich der Käufer g'efüllen'lassen müsse, daß falls er nicht die BedingHisse getreu