sung getrennt wird. Diese Behausung, Kat. Nr. 740 und 74», ist luleigen, über die Stallung ist dqs Wotzncr Sladtspital Grundherr, wohin jährlich aus Martini 1 fl. 1» kr. Grundzins und 12 kr. benannter Zehent zu ent richten sind, dann sind an das gräflich Wolkenstein'sche Urbar »3 kr. benannter Zehent, alles im 2, fl. Fuße, zu entrichten. Ferners besitzet das Römer. Bencsi;ium Botzen über das Unierhoser'sche Haus, und L3 Klafter aus den hieher gehörigen Anger die Grundherrschaft, wo hin jährlich
auf Martini » fl. 3b kr. im 2» fl. Fuße zu zinsen sind. Zur Abführung dieses Grundzinses aber hat der Be sitzer der Behausung Kat. Nr. 742 die Hälsre beizutra gen oder zu vergüten. Diese Behausung sammt Zugehör hat Ableiber ver- mög Notarakts vom >8. März »8,k, des Dr. Brixner, Nr. von Johann Spornberger, sogenannten Je suiten-Bauern, käuflich an sich gebracht, und wurde be- werthel auf <>700 fl. R. W. II. Der sogenannte Oberfalserhos, auch beim ZiSgl genannt, zu Rentsch, bestehend: a) In einerBehausung