, 2 an den der Frau Amalia Carli, >Z an das Weingut des Baron v HauSmann, 4. an die Maurergasse. Die Behausung ist luteigen, über die Srallung besitzt das hiesige Spital sie Grnndgerechrigkeir, wohin jährlich um Martini t st. l2kr. GrundzinS' und 12 kr. benannter Zehenr, dann dem Grafen v. Wolkenstein'schcn Urbar lk kr , alles in T W., als benannrer Zehenr zu entrichten sind. Ferner besitzt das Römerbenefizium über das Anton Petzer'sche Haus und über 53 Klafter aus dem hieber gehörigen Anger die Grundherrschaft
, wohin jährlich auf Martini 1 fl. Z6 kr T. W abzuführen sind Zur Entrichtung dieses Grund- Zinses hat der Besioer des Hauses Nr 742 der. malen Anron Petzer die Hälfte beizutragen Diese Behausung haben die Eheleute Simon Blaas und Maria Staffier in Gemeinschaft von Franz Zimmermann am 24. Nov. 18Z4 erkauft Der AuSrufSpreiS besteht in wsoo fl. R. W Beding nifse: t. Unter dem AuSrufSpreife wird kein Anboth angenommen. 2. Wag und Gefahr geht vom Tage der Der- steigerung auf dem Käufer über 3. Die Hingabe
geschieht -><t «.-»rx»» ohne Haf. mag für das angegebene Flächenmaaß , in alten Rechten und Beschwerden, wie die Simon BlaaS'- schen Eheleure diese Realitäten an sich gebracht und besessen haben. 4. Dem Käufer des Weingutes wird auch der heurige stehende Nutzen überlassen, und er tritt vom Tage der Versteigerung an in den Genuß des Weingutes, dagegen hat er den Kaufschilling von Martini >642 an zu 4 per Cenr zu verzinsen, und alle Steuern > Gemeindewnstungen und Ob- lagen ohne Rücksicht der Benennung
und Enr- stehungszeit, wie solche von Martini 1843 an ausgeschrieben werden, zu übernehmen und ab- zuflibren. Auch hat er den Grundzins und Zehenr heuer das erste Mal zu bezahlen. 5 Der Hauskäufer tritt nm Lichtmeß >844 in den Genuß desselben, wobei bemerkt wird, daß er den mit dem Hrn Grafen Arbogast v. Thun bestehenden MiethSvercrag. welcher halbjährig ab« oder anfgekündet werden kann, in alten Be- .Kimmungen zu übernehmen hat, indem sich ver- kanfenderfeitS die Benützung des HanseS mir Zugehör