, besitzt die Geschäftsroutine der nun scheidenden Diurnisten. (Eiu amüsantes Malergeschichtcheu.) Der „Presse' wird nachstehende umusante Geschichte berichtet: „Au Schluderbach, im Ampezzaner Thal (Tirol), hält sich gegenwärtig der Maler Haunold ans Wien, den Besuchern der Narrenabende des Wiener Männerge- sang-Vereins auch als trefflicher Arrangeur lebender Gilder bekannt, zum Behufe von Studien auf. Der den Touristen des Pusterthals wohlbekannte Gastwirth Ploner von Schluderbach war eben im Begriffe
, einen seiner OmnibuSwagen einem Lackirer und „Maler' zur Verschönerung anzuvertrauen, als er auf Haunold stieß, der gerade PalettHund Pinsel einpacken wollte, um den herrlichen Dolomiten des Ampezzaner Thales einen Besuch abzustatten. „Sie könnten mir,'bemerkte derHauS- wirth scherzhaft zu dein Küustler, „ein recht freund liches Andenken zurücklassen, wenn sie etwa auf da» „Wagenthürl' den Monte Christallo (über 10.000 Fuß hoch, einer der schönsten Dolomitriesen des Tha les von Ampezzo) so hinzaubern wollten.' „Warum
nicht,' war die kurze Entgegnung Haunold'S. Gesagt, gethan. Rasch waren die geringen, nothwendigen Vorbereitungen getroffen, der Künstler machte sich flugS an die seltsame Arbeit und nach wenigen Stun den stand der Monte Christallo auf der Thüre desWa- genS, eine prächtige Landschaft voll Schönheit in Zeich nung u. Colorit. Das Entzücken des GastwirtheS, der an den Lackirer und Maler nicht mehr dachte, wir über au» groß, aber bald verwandelte sich dasselbe in Betrüb niß. DaS herrliche Gemälde sollte thatsächlich
keine andere Bestimmung erhalten, als zur Zierde der Thüre eines OmnibuSwagenS zu dienen, preisgegeben jedem unverständigen Bltcke und jeder roh hinlastenden Hand. Diesen Gedanken ertrug das Gemüth des braven GastwirthS nicht und er entschloß sich denn kurzweg, die Thüre aus dem Wagen herauszunehmen und im Honoratiorenzimmer in Bildsorm auszuhängen. Da gegen wehrte sich jedoch enschieden Maler Haunold, mit der Erklärung, er habe kein Bild zur Ausschmückung des Gastzimmers, sondern dem Wunsche des GastwirtheS gemäß