warme. Nachdem die Wäsche eine halbe Stunde ge sotten hat, läßt man sie abkühlen, damit man sich die Hände nicht verbrenne und drückt sie etwas aus oder läßt sie abrinnen, damit nicht so viel Lauge verloren gehe. Tann schwemmt man die Wäsche einige Mal in kaltem Wasser aus und läßt sie hernach noch einige Stunden — etwa über Nacht in kaltem frischen Wasser liegen. Endlich wird sie wie gewöhnlich aus gewunden oder, wie ich oben angegeben habe, ausge preßt und aufgehängt. Die rückständige
Seifenlauge kann man noch ein mal für eine kleinere Menge Wäsche, hauptsächlich särbige Wäsche, verwenden. Mit dem Rest kann man noch den Stubenboden spülen. Beide Methoden des Waschens wurden mir von Frauen empfohlen, welche sie versucht haben. Ich selbst habe sie neuerdings probiren lassen und die Proben sind ganz gut ausgefallen. Schließlich muß ich hier noch'die Warnung beifügen, man soll ja niemals in geschlossenen Zimmern Wäsche bügeln, mit Bügeleisen, welche mit glühenden Kohlen geheizt
. Beim k. k. Landesgericht in Innsbruck kamen nachstehende Straffälle zur Verhandlung: Thomas Scheidinger, 33Jahre alt, ledig, Knecht aus Ebbs, einmal abgestraft, Wolfgang W a l l n e r, 28 Jahre alt, ledig, Müller in Niederndorf, vier mal abgestraft, Josef Kienpo'intner, 34 Jahre alt, ledig. Zementarbeiter aus Waidring, dreimal abgestraft, Josef Gstattner, 26 Jahre alt, ledig, Schuhmacher aus Niedern dorf, einmal abgestraft, Wendelin Gl atz, 28 Jahre alt, ledig, Taglöhner in Niederndorf