, Gerste, Majs und Hafer, bezw. dem daraus gewonnenen Mehl zu erstrecken hat. Dieser Aufnahme geht die Sp e r- r u n g aller Vorräte der erwähnten Art voraus, indem angeordnet wird, daß bereits vorn 24. Februar angefangen, unter weiterer, jedoch nur beschränkter Gestattung des Geschäfts verkehres der Bäcker, Zuckerbäcker, Händler und Müller, niemand ohne besondere Bewilligung Getreide und Mehlprodukte verarbeiten, ver kaufen oder sonst veräußern darf. Der persön liche Verbrauch des im eigenen Besitze
befind lichen Mehles ist zunächst beschränkt auf einen Tageskonsum von höchstens 240 Gramm per Kopf. Die Vorratsaufnahme beginnt bereits am 2 8. Februar und findet in der Weise statt, daß jeder Händler mit Getreide und Mehl, jeder Bäcker, Zuckerbäcker und Müller, sowie, jeder Haushaltungsvorstand verpflichtet ist, ein beson deres Anmeldeblatt auszufüllen, wobei eigens bestellte Erhebungsorgane intervenieren. Sobald das in ganz Oesterreich vorhandene Getreide und Mehl festgestellt sein wird, läßt