d. I. die Bewohner von Erpfendorf in eine begreifliche Aufregung versetzte und welche leider auch ein To desopfer forderte, hat nun ihre Sühne gesunden. Dre Vorgang war, kurz erzählt, folgender: Einige Arbeiter der Achenregulierung kamen mit dem Kantineur Martin Müller aus der Taxasrei wegen der Bezahlung von Schulden, welche der Wirt aus eine eigene, durchaus nicht einwandfreie Weise ein zutreiben pflegte, in Streit. Er pflegte nämlich den Arbeitern, welche mit der Bezahlung im Rück stände waren, sei
es auch mit Gewalt, in der Kan tine die Schuhe von den Füßen zu ziehen. Dies war nun der Anlaß zum erwähnten Streite, der schließlich in eine Rauferei ausartete und sich dann auf das Freie hinaus fortzog. Die Rauferei endete schließlich damit, daß sich ein gewisser Tho mas Zeiner mit dem Arbeiter Johann Müller her umbalgte, wobei Müller seinem Gegner einen der artigen Fußtritt in den Unterleib versetzte, daß er schwerverletzt liegen blieb. Müller hatte inzwischen sein Messer gezogen und drohte
, jeden, der sich ihm nähere, zu erstechen. In diesem Momente sprang der 27 Jahre alte Dominikus Brandstätter aus Amstetten gegen Johann Müller, worauf der letz tere die Klinge gegen diesen richtete. Brandstetter fiel ihm aber in die Hand und entriß ihm das Messer. Als ihm aber hierauf Müller einen Fuß tritt versetzte, zog er das Messer, das er vor weni gen Sekunden seinem Gegner entrissen hatte, hoch und stieß es ihm mit Wucht in die Brust. Johann Müller stürzte zu Boden. Er hauchte noch die Worte: „Jetzt Hut
er mich gestochen" und gleich dar auf war das Leben aus seinem Körper entflohen. Nach dieser grauenhaften Tat begab sich Brandstet ter noch in die Kantine, wo er seine „Patschen" ver langte. Als ihm diese verweigert wurden, zertrüm merte er das Küchenfenster, trotzdem er einsehen mußte, daß die körperliche Sicherheit der in der Küche befindlichen Personen durch die herumflie genden Glassplitter gefährdet wurde. Tatsächlich wurde auch die Tochter des Kantineurs Müller an der Hand durch einen Glassplitter leicht
. Deshalb hatte er sich auch nicht vor dem Schwurge richte, sondern nun vor dem Landesgerichte Inns bruck wegen Vergehens der Ueberschreitung der ge rechten Notwehr, aber auch wegen Verbrechens der öffentlichen Gewalttätigkeit, begangen durch bos hafte Beschädigung fremden Eigentums, zu verant worten. Bei der Verhandlung blieb Brandstätter bei seinem Geständnisse, \a er gab sogar zu, den Müller gestochen zu haben,ohne daß er Grund ge habt habe, das Messer zu gebrauchen. Vrandstät- ter wurde im vollen