, welche sich binnen der bestimmten Zeitfrist nicht gemeldet haben, an obige Verlassenschaft, wenn sie durch die Bezahlung der ange meldeten Forderungen erschöpft worden ist, kein weite rer Anspruch zusteht, als in so ferne ihnen «in Pfand recht gebührt. A. Lt. Land - und Kriminal - Gericht Sonnenberg. Bludenz, den 13. April 1342. Albrecht, k. k. Rath und Landrichter. 3 Edikt. Vom gefertigten Landgerichte wird hiemit bekannt gemacht: es sey am 17. April l.J. Apna Müller, ledige Haushälterin beim Seppenbauer
zu Zell, mit Hinter lassung einer letztrvilligen Anordnung gestorben. Deren Eltern, welche beide schon verstorben sind, waren Georg Müller und Maria Gschwendtner, gewe sene BauerSlente zu Heimathstätt am Zühierberg. Da nun diesem Gerichte die Erben der genannten Anna Müller, deren Geschwisterte sämmtlich ledigen Standes schon gestorben find, unbekannt sind, so wer den all« diejenigen, welche an diese VerlassenschaftSmasse ein Erbrecht oder sonstige Ansprüche zu machen haben, aufgefordert, ihr Erbrecht