, oder das Gericht auf eine andere Art^in Kennt niß seines Lebens zu setze», als man außer de^en zur To deserklärung schreiten wird. K. K. Landgericht Brisen, den v. Nov. >LaS. ^ Schguanin, Landrichter. s V orla^> u n g s - E.V i kt. Die Brüder Leonhard und Jakob Monz, gebürtig von Nauderö, seßhaft zu Fendels, dießseitigen Gerichts,' welche schon bei 3y Jahre» — uinvi'lleiid ,vo —abiveseiid sind , werden hiemit aufgefordert, binnen Jahresfrist von ihrem Leben und Aufenthaltsorte anher legale Auskunft zu gebe
», widrigenfalls sie für todt erklärt, u»d ibr Ge- sammtvermögen per (»17 st. R. W. de» sich ausweisenden Erben eingeantwortet werden, würde. Ried, den.ö. Nov. »LsS. Gräfl. v. Spaur. Landgericht Landeck. 'Frey, Landrichter. ? 2 VorladungS-Edikt. Leonhard Siegele von Ried, welcher als Schuster- Gesell sich schon vorjZ? Jahren in die Fremde begab uud seither unbekannt blieb, wird hiemit aufgefordert, binnen einem Jahre -'.'. erscheine», oder das unterzeichnete Gericht auf eine andere legale Art in die Kenntniß