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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 10 of 16
Date: 30.06.1905
Physical description: 16
F laut Abschnitt 2 sind Viehbesitzer ausgeschlossen, welche einen Teil ihres Viehes anderwärts versickert haben; laut Abschnitt 4 sind nur Rinder, welche im Vereinsgebiete gehalten werden, Gegenstand der Versicherung. Also kann ein Bauer, welcher ein Stück Vieh in eine andere (fremde) Alpe gibt, dieses Stück weder im eigenen, noch in einem fremden Vereine versichern lassen, bei sonstigem Ausschluß aus dem Vereine in letzterem Falle. Wie soll das werden in Gemein- den, wo keine oder nur wenige

und schlechte Alpen sind?! Laut Abschnitt 4, Punkt 5 ist angekauftes Vieh vor Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist kein Gegenstand der Versicherung. Laut Abschnitt 13 beginnt die Haftpflicht des Vereines erst am achten Tage, vom Tage der Aufnahme an gerechnet. Nach diesen zwei Bestimmungen kann ein Bauer z. B. eine gekaufte Kuh, welche 14 Tage nach dem Markte kälbern soll, nicht vor dem Kälbern in die Versicherung bringen. Laut Abschnitt 6 sind jedeSmal, so oft ein Bauer ein Stück Vieh zukaust

und versichern lassen will, Beitrittsgebühreo zu zahlen; für unsere Verhältnisse, wo oft umgehandelt wird, eine wirkliche Plackerei. Dem Bauern soll beim Eintritt in den Verein eine Beitritts gebühr, etwa nach dem durchschnittlichen Viehstand abge fordert werden, dann aber sollte er mit den ewigen Beitrittsge bühren verschont werden. Laut Abschnitt 16 wird die Höhe des Mitgliedsbeitrages mit 1 Prozent der erhobenen Versicherungssumme für die ganzjährige Versicherung angesetzt. Die Schadensumme ist überall

oder der Viehbesitzer die tierärztliche Behandlung der er krankten versicherten Tiere zu bestreiten hat, da es heißt, der Verein hat nur „die zur Behandlung nötige Hilfe unentgeltlich zu leisten." Laut Abschnitt 25 werden 80 Prozent der Versicherungssumme als Entschädigung ausbezahlt, jedoch das notgeschlachtete Tier für den Verein verwendet. Hierorts wurde in diesem Falle meistens der volle Versicherungsbetrag vergütet; im Falle aber das Fleisch dem Besitzer zur Verwendung belassen wurde, nur die Hälfte bis zwei

Drittel der Versicherungssumme bezahlt. Nach den neuen Sta tuten scheint ein guter Fütterer etwas in Nachteil gestellt gegen über dem Viehschinder. LautAbschnitt41 muß das Vereinsvermögen nach der Ministerial-- verordnung vom 5. März 1896R.-G.°Bl. Nr. 31 pupillarsicher (mündel- gutsstcher) angelegt werden. Nachdem aber den Raiffeisenkassen die Pupillarsicherheit bis jetzt nicht zugesprochen ist, so müßte der Re- seroefond in eine auswärtige Sparkasse, also in die Stadt wandern! Ferner soll laut

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Tiroler Land-Zeitung
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Page 13 of 18
Date: 26.01.1901
Physical description: 18
der Schutzimpfungsanstalt gegen Wuth im k. k. Rudolfsspitale in Wien unterziehen. Diese Behandlung nahm volle 14 Tage, nämlich die Zeit vom 28. Juni bis 12. Juli 1899 in Anspruch. An Auslagen, die aus Anlaß dieser Verletzung und Behandlung erwachsen sind, nämlich an Kosten für Reise und Verpflegung, sowie auch die Stellvertretung in seinem Gasthausbe triebe in R. hat der Kläger bestritten zusammen 91 fl. 70 kr. Laut Armuthszeugnisses ist der Kläger vermögens los und zur Bestreitung der Kosten seiner, sowie der Lebensbedürfniffe

. Im vorliegenden Falle wurde der Eigenthümer dieses Hun des nicht eruirt, in Folge deffen auch nicht der Umstand, ob derselbe vermöglich ist oder nicht, es tritt daher die im zitirten Hofkanzlei-Dekrete normirte Verpflichtung des Staatsschatzes zum Ersätze von zwei Dritteln der er wachsenen Kosten ein. Der von dem Kläger bei den politischen Behörden gemachte Anspruch wurde wegen Inkompetenz zurückgewiesen und zwar laut des Be-, scheides der k. k. Bezirkshauptmannschaft Reichenberg de dato 12. August 1899

, Z. 43.811, in I., laut des Bescheides der k. k. Statthalterei in Prag de dato 13. Dezember 1899, Z. 63.123, in II. endlich laut des am 30. März I960 zugestellten Bescheides des k. k. Ministeriums des Innern de dato 17. März 1900, Z. 12.758 in III. Instanz. Der Kläger machte daher seinen Anspruch vor dem k. k. Reichsgerichte geltend, weil dieser Anspruch zur Austragung im ordentlichen Rechts wege nicht geeignet ist, indem die Verpflichtung des Staates zur Zahlung nicht privatrechtlicher

in den linken Oberarm gebiffen worden ist, daß dieser Hund dann später in L. eingefangen, dem Wasenmeister in K. zur Beobachtung übergeben, von diesem aber auf dem Transporte wegen Fluchtge fahr getödtet worden sei. Derselbe wurde dann laut Erhebungs-Protokoll vom 23. Juni 1899 exhumirt, sezirt, und vom k. k. Bezirksthierarzt D. für „ausge sprochen wuthkrank" erklärt. Bei der am 24. Juni 1899 in R. fortgesetzten kommissionellen Erhebung wurde Max R. im Beisein des genannten Distnktsarztes auf merksam

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 10 of 18
Date: 01.06.1906
Physical description: 18
einenStachek- drahtzaun errichtet. Pie Gemeinde wies mich an, diesen Zaun zu entfernen. Ist lie hiezu berechtiget? Antwort: Laut Abschnitt 21 des Straßengesetzes vom 11. Oktober 1895 (Landesgesetzblatt Nr. 47 ex 1895) ist die Ge meinde als Wegbehörde berechtiget, jede Vorkehrung des Besitzers eines einem öffenllichen Wege anrainenden Grundstückes zu unter sagen, wenn diese Vorkehrung geeignet ist, die Sicherheit des Ver kehres auf dem öffentlichen Wege zu bedrohen. Krage 92t: Ich Kaufte eine AutzKuh

, der Verkäufer erklärte, die Kuh geöe täglich eine bestimmte Menge Milch. Muu stellt stch heraus, vatz dieselbe nicht einmal soviel Milch gibt als ihre Jütteruug kostet. Zeugen habe ich keine. Ist der Werkäufer haftbar? Antwort: Wenn jemand einer Sache Eigenschaften bei legt, die sie nicht hat, und die vermöge der Natur des Geschäftes stillschweigend bedungen worden find, der hat, wenn das Gegenteil der Fall ist, laut Abschnitt 923 des allgemeinen bürger lichen Gesetzbuches dafür zu haften

nach der Uebernahme die Drüsenkrankheit, sogenannte Stiersucht, gesunden wird; 3. wenn bei Pferden und Lasttieren binnen 15 Tagen nach der Uebergabe die verdächtige Drüse oder deSOMotz, wie auch der Dampf; oder, wenn binnen 30 Lagen der Dummerkoller, der Wurm, die Stätigkeit, der schwarze Staar, oder die Mondblindheit entdeckt wird, so gilt laut Abschnitt 925 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches die Vermutung, daß diese Krankheit schon vor der Uebernahme gewesen sei. Arage 923: Pie Besitzer einer Aachöarakpe

in ihrem Namen ermächtigen. Als Verwalter oder Geschäftsleiter sind jene Personen anzusehen, welche mit der Stellvertre tung des abwesenden Gutsbesitzers oder GewerbSinhabers betraut find, ohne daß es weiter auf den Umfang der ihnen eingeräumten einzelnen Rechte ankäme." Hiezu wird aber vorausgesetzt, daß solchen Besitzern überhaupt daS Wahlrecht zukommt, das heißt, daß solche Besitzer entweder in dieser Gemeinde heimatsberechtiget oder aber, daß sie — laut Abschnitt? lit.b der Gemeinde-Ordnung, Gesetz

werden soll, oder insoferne diesbezüglich nicht eine unbezweifelte Ortsübung besteht, bewirkt dieser Ablauf die Aufhebung des Dtenstvertrages (laut Absatz 10 der Dienstbot en- ordnung für Tirol) nur nach vorausgegangener Aufkündigung, welche bei ganzjährigen Diensten spätestens drei Monate und bei vierteljährigen Diensten spätestens vier Wochen vor Ab lauf der Dienstzeit zu geschehen hat. Geschieht von keinem Teile rechtzeitig die Aufkündigung, so ist der Dienstoertrag auf dieselbe Zeitdauer stillschweigend erneuert

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Tiroler Land-Zeitung
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Page 16 of 18
Date: 01.09.1900
Physical description: 18
f üv den politischen Bezirk Innsbrn ck. Wr- 16 - Innsbruck, den 1. September 1900. 2 Jahrgang. Kundmachung. Laut Mittheilung der k k. Bezirks hauptmannschaft Reutte vom 20. d. M-, Z 6802, hat die Marktgemeinde-Vorstehung in Reutte mit Rücksicht auf den Umstand, daß die Nachbargemeinden Musau, Lech-Aschau, Wängle, Höfen und Weißenbach noch nicht zur Zeit feuchenfrei erklärt werden konnten, auf die Abhaltung des am 9. September anberaumten Haupt viehmarktes freiwillig Verzicht erklärt. Hievon

werden die interessirten Kreise in Kenntniß gesetzt. Vorgang bei den Erhebungen der durch mili tärische llebnngen verursachten Schäden. Laut Erlaß des k. k. Ministeriums für Landes- vertheidigung vom 27. Juli 1900, Z. 19 742, wurde in der letzten Zeit zu wiederholtenmalen wahrgenommen, daß bezüglich der durch militärische Uebungen an den Kulturen verursachten Schäden eine Schadensaufnahme und Abschätzung durch gemeindeämtliche Kommissionen erfolgte. Diese Schadenserhebungen können für die, nach den Bestimmungen

Krainburg, zuständig, Taglöhner, von ebenmäßiger großer Gestalt, rundem Gesicht, grauen Augen, kastanienbraunem Haare, ebenmäßigem Mund und eben solcher Nase und guten Zähnen, aufmerksam gemacht. Hausierverbot für Turkeve (Komitat Iasz-Nagy- kun Szoluok) und in Mako (Komitat Csanad). Laut Mittheilung des königl. ung. Handesmini- fteriums an das k. k. Ministerium des Innern vom 20. Juni d. I., Z. 32.728, bezw. 30. Juni d. I., Z. 42.119, ist die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Gemeinden

Turkeve (Komitat Jasz- Nagykun-Szolnok) und Mako (Komitat Csanad) unter Aufrechthaltung der in 8 17 der bestehenden Hausier vorschriften uno in den diesen Paragraph ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte verboten worden. Warnung für Auswanderer nach dem Staate Espiritu Santo. Laut emer dem k. k. Ministerium des Innern im Wege des k. u. k. Ministeriums des Aeußern erhaltenen Mittheilung sollen am 12. August d. I. ungefähr 1000, hauptsächlich in Südtirol

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 10 of 16
Date: 18.05.1906
Physical description: 16
zu machen Der gewöhnlich» Vorgang ist folgender: Vor allem begib dich in die ExekutionSabteilung des betreffenden Bezirksgerichtes und stelle durch Einsichtnahme in das Exekutionsprotokoll fest, welche dir gehörigen Gegenstände gepfändet erscheinen. Solche Auskünfte aus dem Pfändungsregister sind laut Abschnitt 255 der ExekutionSordnung allen Personen zu erteilen, welche glaubhaft machen, daß sie diese Auskünfte behufs Einleitung eines Rechtsstreites zur Geltendmachung von Einwen- düngen gegen eine bereits

eine Erbschaft, über welche ei« Prozeß entstand. Der Krve verkaufte die Krvschaft. Aach Ae- eudiguug des Prozesses stellte es sich heraus, daß nicht unr kei« Aachlaß mehr vorhanden war, sondern daß noch einige Schulden zu Vezahleu waren. Muß der Käufer nun für diese Schulden haften oder nicht? Antwort: Der Käufer einer von dem Verkäufer angetretenen oder ihm wenigstens angefallenen Erbschaft tritt laut Abschnitt 1278 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches nicht allein in die Rechte

, sondern auch in die Verbindlichkeiten des Verkäufers als Erben ein, insoweit diese nicht bloß persönlich sind. Ein Erbschaftskauf ohne Zugrundelegung eines Inventars gehört zu den gewagten Ge- schäften. Der Kauf einer Erbschaft von einem Verkäufer, dessen Erbrecht zweifelhaft ist, ist Glückskauf. Bei GlackSverträgen kann laut Abschnitt 1268 deS allgemeinen bürgerlichen Gesetz buches eine Anfechtung des Vertrage? wegen Verkürzung über die Hälfte des Wertes nicht stattfinden. Krage 911 : Zwei Kuaveu trieben zehn Schale auf die Alpe

, für welche» du einen 24 b-Stempel beizubringen hast, sodann wird das weitere Verfahren eingeleitet. Laut Abschnitt 1320, Absatz 4 des all gemeinen bürgerlichen Gesetzbuches bleibt der Eigentümer der Kutsche für den aus Schuld seines Kutschers verursachten Schaden haftbar. Krage 912: Ich kaufte eine Kuh welche laut Zusicherung des Perkäufers am 6. Kezemver 1905 kälbern sollte. Kie Ab kalbuug erfolgte aber erst am 16. Keöruar 1906, das Kalb war tot. Habe ich Anspruch auf Schadenersatz? Antwort: Wenn du durch einwandfreie Zeugen

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Tiroler Post
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Page 14 of 16
Date: 06.08.1909
Physical description: 16
du denn nicht, was ich leide? Erspare mir die Demütigung, dir zu erklären, daß ich tief unglücklich bin und das selbst verschuldete." „Sie schweigen — das genügt," sagte er ernst. Sie wandte sich plötzlich ab, sank auf den Stuhl, schlug die Hände vor das Gesicht und schluchzte laut auf. In diesem Augen blick wurden unten im Hause Stimmen laut. Erschreckt sprang sie wieder auf. „O Gott, da kommen sie schon!" Mit zitternden Händen zog sie die Tür an und Müller sah noch eben, wie sich der schwache Schein einer Lampe

war meim f liebste Lehrerin . . ." „Das freut mich! — Also abgemacht, Herr Rektor!" „Ja, ja! — Empfehle mich!" Müller verbeugte sich spöttisch. Der Herr Rektor wackelte mit seiner Laterne wieder die k Treppe hinunter. „Ei, ei, was macht die Gerhard mir da jh [ einen dummen Streich," seufzte er laut vor sich hin. Müller aber schloß die Tür, und wenn er nicht gewußt M, daß Trude zweifellos mit bitterbösem Antlitz hinter der Tür ihrei Kammer verborgen seinen schrecklichen Lügereien gelauscht

haben würde, dann hätte er laut ausgelacht vor Freude über den kecken Soldatenstreich. Er blickte horchend auf die Tür zum Schlas- zimmer. Dieselbe war verschlossen, doch stak der Schlüssel an der „Entschuldigen Sie, ich wollte meine Lehrerin, Fräulein Ger hard zu einer Festlichkeit abholen. Ist dieselbe nicht zu Hause?" fragte der Mann. — „Darf ich fragen, mit wem ich die Ehre habe?" — Premierleutnant der Reserve Müller!" stellte dieser sich vor. „Rektor Blume!" „Ich bedaure sehr, meine Braut ist verhindert

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Kitzbüheler Bezirks-Bote
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Page 13 of 16
Date: 26.10.1902
Physical description: 16
„Bauer, ist dein Haberfetd leer?!" Eine wahre Haberergeschichte aus dem bayerischen Hochlande zwischen Schlierach und Mangfall. Von C. W. Stich. (1. Fortsetzung.) (Nachdruck verboten.) Drauf meinte Würger laut lachend: „Na, nachher schütt halt brav Wasser unter die gute, fette Milch I Die Fremden merken's doch nicht! Sie sind ja durch ihr Stadtleben an schlechte, blaue Milch gewöhnt, und glauben immer noch, wunder was Gutes sie an Deiner Milch haben, die immer noch besser

ist, als die sie daheim haben! Denk' Du nur stets > an das wahre Sprüch'l: „Der Bortheil treibt's Handwerk!" Dieser Ausweg war nun dem Bücher ganz neu, doch ging er ihm sehr gut ein. Zwar starrte er eine Zeitlang dem findigen Rathgeber ins Gesicht, das jetzt den Ausdruck großer Pfiffigkeit trug, und nur eines erregte ihm noch Be denken! So erwiderte er denn zögernd: „Ja, das mit dem Das deutsche Kanonenboot „Panther". jedem Trünke schwerer ward. Eben jetzt schrie der Buchhofbauer so laut, daß sich die ländliche

! Das versteht sich von selber!" Nun lachte der Bauer laut über diese superfeine Unterweisung seines Freundes und rief lustig, während er sein volles Glas mit einem Zuge austrank: „Ich muß es schon bekennen, viel kann Einer von Euch lernen, Herr Bahnbauuntcrnehmer! Ja, red' Einer von den ,studirten Leuten'! Unsereiner ist immer gut dran, wenn er Einen davon zum Freund hat! Trinken's, Herr Würger!" rief er, und leerte abermals sein Glas: „Sie sind halt ein rares Mannd'l, der seine Sach' völlig versteht

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Maiser Wochenblatt
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Page 9 of 16
Date: 21.11.1903
Physical description: 16
Beilage zum Maiser Wochenblatt Nr. 8. Samstag, den 21. November 1903. Aus dem llnterniaiser Gemeinde- Archive? JnsurkrtiunS-Rechnuiig ivelche des Anton Ladurners Dorfmeister Hof in Untcrntays Verlaffeufchast dieser Gemeinde von 12. April 1809 bis 1810 über seine dicsfalliqe Ein nahme und Ausgabe halben, instehend erstattet hat. Empfänge: I. An Steuern: Zur Abzahlung der Schitzen Löhnungen, wurde laut Steuerregister von Untermays cle dato 26tcn 8ber 1809 iu dieser Ge meinde ein Umlage eingehobn

, ivelche hier per Empfang zu sehen koint pr. . . . st, 613 22 Und laut Steuerregister von Fränberg de dato 26tcn 8ber 1809 zu obiger Ab zahlung . . . fl. 345-22 II. A n 91 cguisitio ncn: Von den übergebliebenen requirierten Korn vr. 26 Staue ivurde erlös; ä sl. 2 24, welches hier per Empfang zu sehen kennt in Suma pr. . sl. 62-24 Von bett übriggebliebenen Schihn Brod wurde erlös; 'und hier per Empfang getragn ' fl. 2430 3ttsamme»ziehnng der Empsänge. I. Äln Steuern' sl. 988-44 II. An Requisitionen

.... . . . . sl. 86 54 Suma der Empfänge . . fl. 1075-38 Sl u S g a b e n: I. AUf Besoldungen: 1. Dem Joseph Winkler das zur Bezahlung der Schihen Lehnung hergeliehenen Geld znriickbezahlt nt Quittung von 26ten Jntmo 1870 mit sl. 74-30 2. Dem Johann Mös;l als bestandenen Hanpttnnn an Geld zur Löhnung ge gebn ut Quitschein von 23ten April 1809 fl. 131-18 3. Mehr den bcnanten Johnitn Möszl an baaren Geld die Schihetilöhnnng zu bezahlen gegebn laut Quittung von 18ten August 1809 . fl. 60 — 3>/» Alehr obigtt Haupktuau

, 'wovon die Quittung' noch uachzutragn ist . fl. 100-— 4. Weitere, bett vorhin benantet; Johanit Alüstl Stallele als bestandenen Haupt- mann mt baarein Geld bezahlt laut . Qtiitfcheiit von 6ten 7ber 1809 . . . fl. 60-— *) Schreibiveise nach dem Original. 5. Den bestattdencn Hattpttttatttt Joseph . Torggler HeiSraitrer in ObermayS bei der Ausrt'ickttttg am 29tcn July 1809 an barem Geld gegebn latu Quitschein von 29ten July 1809 ...... fl. 100- 6. Den; Joseph Torggler Heisrainee als Hauptman

» zur Bezahlung der Löhnung an bäar Geld ausgezahlt saut Qnit- schein von 7ten 9ber 1809 . . . . fl. 250.- 7. Dem PlasiuS Trögman bestandenen Atuvald baar Geld gegebn laut Quitt- schein von 19ten 7bcr 1809 . . . . fl. 100'- 8. Dem schon öfters benatiten Johann Müstl an Steuer Geld bezahlt laut Quitschein von 9ten 9bcr 1809 . . . fl. 93'( 9. Dem Johann Spitahlcr Weisblakter zur Bezahlung der Schihetilöhnnng baar Weib geben ........ fl. 1001 II. Aus Verpflegung: 10. Dem Plasins Trogman bestandenen Auwald

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Tiroler Post
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Page 15 of 40
Date: 28.05.1909
Physical description: 40
ist. In Jerusalem suchten ihn die Juden am Festtage und sprachen: Wo ist er? und viel Gemurmel war über ihn unter dem Volke. Denn einige sagten, er ist gut, andere aber sprachen: Nein, er ist ein Volksver führer. Doch redete niemand offen von ihm, aus Angst vor den Juden. Dazu bemerkt der heilige Augustin: Wer sprach nicht öffentlich von ihm aus Furcht vor den Juden? Offenbar die, welche sagten, er ist gut, nicht die, welche sagten, er ver führe das Volk. Der Laut dieser wurde gehört wie das Rauschen

ren, daß man auf den Universitäten nur mit gedämpfter Stimme sagt, Christus ist gut, aber laut das Christentum bekämpft. Er würde sehen, wie in den Parlamenten und in den Regierungs kreisen man laut fordert, daß das Christentum verdrängt werde und nur wenige Stimmen sich für das Christentum erheben. Er würde erfahren, daß manche städtischen Verwaltungen das Chri stentum selbst aus der Kinderwelt und aus der Schule zu verdrängen suchen; selbst vor den Kin dern soll man nur mit gedämpfter Stimme

von Christus gut reden. Er würde sehen, wie städtische Verwaltungen sich fürchten vor christlichen Unter nehmungen, wie wenn sie feuergefährlich wären. Er würde weiter hören, daß in der Kunst- und Theaterwelt das Christentum verdrängt worden ist. Ein Schauspieler, der Jude war, konnte vor seinem Tode erklären, daß er selbstverständlich seiner Konfession treubleibe, aber wie wenige Christen wagen es, in diesen Kreisen hervorzutre ten. In diesem Saale, dem schönsten Innsbrucks, wie oft ist hier laut über bas

Christentum ge höhnt und gespottet worden, und wie selten wird hier vom Christentum gut gesprochen. So wol len wir denn wenigstens auf dem Katholikentage, der heute hier tagt, laut im Namen des ganzen Volkes von Tirol ausrufen: „Christus ist gut, und uns wenden gegen die, welche sagen, Chri stus und seine Lehren sind ein Verderben!" Im großen Vlätterwalde der Presse, wie gedämpft ist da die Stimme derjenigen, welche für Christus eintreten — laut erklingt der Hohn und Spott über das Christentum

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Gardasee-Post
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Page 2 of 12
Date: 09.01.1909
Physical description: 12
Mundarten ist das s (nämlich das sch) nicht so breit, sondern dem s näher, dem es meistens geschichtlich entspricht.“ Für diesen Laut (es ist derselbe, den die Polen mir s bezeichnen möchle ich sh schreiben; das englische Aussehen schadet nichts, sondern wird die Bezeichnung erst recht verständlich machen. Übrigens hat ja schon Mitter- rutzner 1856 in seiner Abhandlung „über die rätoladinischen Dialekte“ das sh ein geführt. Dieser Laut hat nichts mit dem französischen y'-Laut zu tun

, tn Zeitungsartikeln usw. rätoroma nische Namen wiedergeben wollen, so müssen wir dies in gemeinverständlicher Weise tun, was unter Umständen keine leichte Aufgabe sein wird, denn ein rätoromanisches Wort ist häufig ein gar künstliches Gebilde. Die größten Schwierigkeiten machen das zwischen tse und tsche liegende tche — von Alton „palataler Explosivlaut“ genannt,— ferner der französische j- und der oben erwähnte s/z-Laut. Das scharfe z ließe sich durch ts, das weiche durch ds wiedergeben, und das gelispelte

stoßen, so bin ich nicht abgeneigt, es — wenn auch ungerre — zu opfern, aber an dem j halte ich unbedingt fest und dieses darf übrigens als allgemein bekannt ange nommen werden. Für den französischen j -Laut z zu schreiben, wie es Herr Professor Gärtner tut, dürfte sich in populären Wei- wenig erfreut über diese neue Entdeckung auf dem Gebiet der Zoologie und zahlte gerne für die „Rüsselratte“ den geforderten Preis von 105 Francs; denn diese Spezies von Ratten, versicherte der brave Fremden legionär

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 2 of 16
Date: 30.12.1904
Physical description: 16
Echo erweckte, erhoben; sie haben einen Bauernbund gegründet, durch welchen sie das begonnene Werk fortsetzen wollen, bis sie endlich am Ziele ihrer Wünsche und Forderungen sind. Diese Bauernbewegung ist so manchen, die nicht Bauern sind, unbequem; und man sagt, ganz am unliebsten sei sie der Regierung, die in ihrem süßen Traume, auch fernerhin mit den Bauern — spielen zu dürfen, unliebsam gestört wird. Man hält nun den Bauern und ihren Wortführern vor, sie seien zu ungestüm, sie schreien zu laut

und zu schreien, so laut, daß es auch verstopfte und verbundene Ohren hören. Dies tun nun die Bauern; und nun soll dies nicht recht sein. Man sagt, diesen Lärm braucht's nicht; und er nützt nichts. Und nun, Bauern, kommt etwas, was ihr euch merken sollt. Die Regierung hat nämlich unlängst bewiesen, daß man durch Schreien bei ihr zum Ziele kommt. Auf dem Innsbrucker Bauern tage war die Rede davon, daß die christlichsoziale Mehrheit des Landtages von Niederösterreich ein neues Schulgesetz beschlossen hat, worin

. Aber weil diese Gassenjungen von Alten geführt waren und laut geschrien haben, sagte die Regierung, sie müsse auf die Bewegung im Volke und auf die „öffentliche Meinung" Rücksicht nehmen; und richtig: dem Gesetze wurde die Sanktion verweigert, und die Regierung erklärte, dies und jenes müsse noch abgeändert werden. Die „Reichspost" bemerkt dazu mit Recht, dieser Vorgang habe wieder einmal ganz klar bewiesen, daß in Oesterreich nur der etwas erreicht, der laut schreit; und wer am lautesten schreit, wird am schnellsten

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Tiroler Land-Zeitung
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Page 15 of 18
Date: 21.12.1901
Physical description: 18
sichten, welche bei der gewerbsmäßigen Versendung rohen Fleisches in Postpaketen in Betracht kommen, hat der Oberste Sanitätsrath sich dahin geäußert, daß für jede Sendung rohen Fleisches von Schlacht- und Stechvieh der Nachweis der stattgefundenen Beschau durch Bei bringung von Beschau-Certisikaten anzufordern wäre. Laut Mittheilung des k. k. Handelsministeriums würde es bezüglich des Postdienstes keinem Anstande unterliegen, daß die Annahme von Fleischsendungen der gedachten Art

sind, daß dieser Gemeindezuschlag vielmehr im obigen von dem zwischen den Solidarabsindungs-Kontrahenten und dem Aerar laut Protokolls vom 17. November 1887 für das Jahr 1888, und bei nicht erfolgter Aufkündung für die Jahre 1889 und 1890 verein barten Absindungspauschale einzuheben sei. Nach § 2 des Abfindungsvertrages sind die steuer pflichtigen Kontrahenten zur ungetheilten Hand verpflichtet, den Abfindungsbetrag in monatlichen Raten vorhinein an das k. k. Steueramt abzuführen, wogegen sie nach § 7 das Recht erhalten

zu beheben ist, jene Beträge anzusehen, welche anläßlich der einzelnen nach d«n Gesetze vom 16. Juni 1877, R.-G.-Bl. Nr. 60, als verzehrungssteuerpflichtig erklärten Handlungen laut des dem Gesetze beigegebenen Tarifs zu zahlen wären, falls keine Abfindung bestehen würde und kann eine Auflage als ein Zuschlag zur Ver zehrungssteuer erkannt werden, wenn sie nicht von Dem jenigen, welcher die Verzehrungssteuer entrichtet, gleich zeitig mit dieser bezahlt, und nicht von denselben Or ganen

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