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Der Bote für Tirol
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Page 10 of 16
Date: 31.03.1831
Physical description: 16
zu entrichten hat. Dieses Gut hat Balthasar Puff laut Privatakts vom 24. Juni >g>4 von Barbara Liutner, Ehehälfte des Michael Untertrifaller, WeinauflegerS zu GrieS, an sich gebracht, und geschieht die Ueberla»u,ig in alten Rechten und Beschwerde^, wo für der AlisriifSpreiö festgesetzt ist «)Sb fl. R. W. 2. Die Baurecht und Gerechtigkeit eines Stückes Weinbau und WieSmahd von ungefähr 2 1/2 alten Gra bern, in der Riegel Ramhütt nächst den »Veiten Wiesen liegend, gränzt gegen Morgen an ehemalSHr». v. Tfchust

zu Gries Weingut, gegen Mittag und Abend an die Alt- mesiier Hütte, gegen Mitternacht an daö Weingut deS Mohrenbeck zu Botzen. lieber dieses Gut besitzt Hr. Peter v. Zallinger zn Botzen, nun dessen Descendenz, die ordent liche Grnndherrschast, wohin man jährlich ini gemeinen Wimmet 2 Uhren Vergerne? Wein als Grundzins zu ent richten hat. Dieses Gut hat Balthasar Puff laut gerichtli chen Kauf, litio. Botzen »b. Juni »Loh, vom Jakob Per ger, Bindermeister in Botzen, an sich gebracht > und ge schieht

, gewesten Schacher aufGuntschna, laut gerichtlichen Ueberlassunqs- Vertrag.,, «Iilo Botzen 27. Dezember »7»)7, an sich ge- die UeberlaNung j„ alten Rechten aüf4^ofl R W^ der AuörufSpreiö festgesetzt ist - -- ^ Streumvos von 2 Tagmahden groß, ttuseits der Etsch, ehemaligen Gerichts Altenburg, beim ^ochtener Graben gelegen, gränzt gegen Morgen an ge nannten Fochtener Graben, gegen Mittag an ehemalö Hrn. Elias von Franz.nS, gegen Abend an löbl. Kloster Wiltau zu BloShos gehöriges Mooö, aeqcn Mitternackt

an ehemalö Hrn. PrnnerS zu MargreidMößer. Dieses Gut hat Balthasar Puff von. Balthasar Midler, qew-S- «eu S6)acher auf Guntschna, laut gerichtlicher Ueberlaf- lung, cià Botzen 27. Dezember .797, an sich gebracht, und geschieht die Verwendung in alten Rechten und Be- si R?W^ der AuSrufSpreiö festgesetzt ist ans .So Die Bedingnisse könne» z» den gesetzlichen AmtSstun- den in daiger Kanzlei eingesehen werden. Die Versteigerunq wird am s3. k. M. im Amtszim mer Nr. 3 um 4 Uhr Nachmittags abgehalten

einen darauf stehen den Stadel, welches Grundstück der Grundrechten halber ledig und eigen ist. Hiefür wird als Allörusöpreis eine Summe von >400 fl. R. W. angenommen. Bedingnisse. ». Wird unter dem Auörusöpreise kein Anboth ange nommen. 2. Wird diese Realität nach ihrem Ziel und Mag, wie selbe laut VersteigeruugSprotokoll vom Juli >g,t» er standen wurde, ohne Haftung für ein Maß veränßert. 3, Geht Wag nnd Gefahr vom Versteigeruugstags auf den Käufer über, auch hat er alle Steuern und An lagen jeder Art

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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 8 of 10
Date: 03.04.1837
Physical description: 10
. - AuSrufSpreis 40V fl. R. W. ' Lit. I). Ein WieSmahd, der sogenannte Roßsprung, von 3'/»Tagmahd, oder nach neuerlicher Vermessung 2319 LZ Klafter haltend. AuSrufSpreiS 1600 fl. R. W. Diese drei Effekten , deren Erwerbung sich auf den UebergabSvertrag vom 7. Dezember 1316 gründet, sind der Grundrechten halber ledig und eigen, geben jedoch dem Rentamte zu Innsbruck 33 kr. nachgehenden Zins, und zwar laut Oblagenrepartition vom 17. Juni v. I. die Lit. /V 21 kr., Lit. 5 kr. und die Lit. O 22 kr., und steuert

auf drei Termine scl ^ 1 fl. 7 kr. 5 Pr., «c! (H 16 kr. 2 Pf., l) 1 fl. II kr/3 Pf. Die nähern Bezeichnungen dieser Grundstücke, welche übrigens laut hohem kreisämtlichen Dekrete vom 24. Juni v.J. mit einem andern Besitzthunie vereiniget wer den müssen, wird nebst den weitern Ediktsbedingnissen bei derVersteigerung selbst bekannt gegeben, welche über Ansuchen des EigentbümerS MontagS den 10. April v. I., Nachmittags 2 Uhr, in der Franz Kappellerischen WirthSbehausung zu AmraS wird vorgenommen

Effetten haftenden, was immer für Namen habenden Beschwerden und Lasten von welch immer für einer EntstebungSzeit ohne Abzug vom Kaufschillinge zu übernehmen. Die Erwerbung geschieht übrigens unter den näm lichen Rechten, unter welchen sie Jpseph Wiedenhofer laut Kaufs vom 21-. Juni 1836 von Anton von Larcher erworben hat, auf welchen sich hinsichtlich der Gränzen und Lasten bezogen wird. 3. Werden dem Meistbiether anfAbschlag deS Kaus- schillingS fürpfändliche Schulden in alten Rechten

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