zu entrichten hat. Dieses Gut hat Balthasar Puff laut Privatakts vom 24. Juni >g>4 von Barbara Liutner, Ehehälfte des Michael Untertrifaller, WeinauflegerS zu GrieS, an sich gebracht, und geschieht die Ueberla»u,ig in alten Rechten und Beschwerde^, wo für der AlisriifSpreiö festgesetzt ist «)Sb fl. R. W. 2. Die Baurecht und Gerechtigkeit eines Stückes Weinbau und WieSmahd von ungefähr 2 1/2 alten Gra bern, in der Riegel Ramhütt nächst den »Veiten Wiesen liegend, gränzt gegen Morgen an ehemalSHr». v. Tfchust
zu Gries Weingut, gegen Mittag und Abend an die Alt- mesiier Hütte, gegen Mitternacht an daö Weingut deS Mohrenbeck zu Botzen. lieber dieses Gut besitzt Hr. Peter v. Zallinger zn Botzen, nun dessen Descendenz, die ordent liche Grnndherrschast, wohin man jährlich ini gemeinen Wimmet 2 Uhren Vergerne? Wein als Grundzins zu ent richten hat. Dieses Gut hat Balthasar Puff laut gerichtli chen Kauf, litio. Botzen »b. Juni »Loh, vom Jakob Per ger, Bindermeister in Botzen, an sich gebracht > und ge schieht
, gewesten Schacher aufGuntschna, laut gerichtlichen Ueberlassunqs- Vertrag.,, «Iilo Botzen 27. Dezember »7»)7, an sich ge- die UeberlaNung j„ alten Rechten aüf4^ofl R W^ der AuörufSpreiö festgesetzt ist - -- ^ Streumvos von 2 Tagmahden groß, ttuseits der Etsch, ehemaligen Gerichts Altenburg, beim ^ochtener Graben gelegen, gränzt gegen Morgen an ge nannten Fochtener Graben, gegen Mittag an ehemalö Hrn. Elias von Franz.nS, gegen Abend an löbl. Kloster Wiltau zu BloShos gehöriges Mooö, aeqcn Mitternackt
an ehemalö Hrn. PrnnerS zu MargreidMößer. Dieses Gut hat Balthasar Puff von. Balthasar Midler, qew-S- «eu S6)acher auf Guntschna, laut gerichtlicher Ueberlaf- lung, cià Botzen 27. Dezember .797, an sich gebracht, und geschieht die Verwendung in alten Rechten und Be- si R?W^ der AuSrufSpreiö festgesetzt ist ans .So Die Bedingnisse könne» z» den gesetzlichen AmtSstun- den in daiger Kanzlei eingesehen werden. Die Versteigerunq wird am s3. k. M. im Amtszim mer Nr. 3 um 4 Uhr Nachmittags abgehalten
einen darauf stehen den Stadel, welches Grundstück der Grundrechten halber ledig und eigen ist. Hiefür wird als Allörusöpreis eine Summe von >400 fl. R. W. angenommen. Bedingnisse. ». Wird unter dem Auörusöpreise kein Anboth ange nommen. 2. Wird diese Realität nach ihrem Ziel und Mag, wie selbe laut VersteigeruugSprotokoll vom Juli >g,t» er standen wurde, ohne Haftung für ein Maß veränßert. 3, Geht Wag nnd Gefahr vom Versteigeruugstags auf den Käufer über, auch hat er alle Steuern und An lagen jeder Art