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Category:
Law, Politics
Year:
1887
¬Die¬ Justizverwaltung in Tirol und Vorarlberg in den letzten hundert Jahren : Festschrift zur Eröffnung des neuen Justizgebäudes in Innsbruck
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Page 82 of 253
Author: Mages von Kompillan, Alois / von Alois Freiherrn Mages von Kompillan
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: V, 247 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Justizverwaltung ; z.Geschichte 1782-1885 ; <br />g.Vorarlberg ; s.Justizverwaltung ; z.Geschichte 1782-1885
Location mark: II 102.247 ; 2.572 ; D II 102.247
Intern ID: 152228
Thaur und Burgfrieden Melaus laut Hofdekret vom 5. Mai 1829 am 15, Jänner 1830 über erfolgte Heimsagung mit dem Landgerichte Hall vereinigt. Bettenberg, heimgesagt und in Folge allerhöchster Ent- schliessung vom 5. Juli 1826 mit dem Landgerichte Hall vereinigt. Rottenburg und Lichtwehr, heimgesagt und ihre Gebiete laut Hofdekret vom 12. Dezember 1835 unter die Sprengel der Land gerichte Schwa z, Rattenberg und Fügen vertheilt. Stumm, heimgesagt nid laut Hofdekret vom 12. September 1825

am 1. Februar 1826 dem Landgerichte Fügen einverleibt. Kitzbühel, das zuletzt leimgesagte deutschtirolische Patri- monialgericht und statt desselben laut Hofdekret vom 23. Oktober 1839 am 1. September 1840 daselbst ein kaiserliches Landgericht kreirt. Sterling, in Folge Heimsagung laut Hofdekret vom 26. Juli 1831 ein kaiserliches Landgericht dortselbst errichtet. Rodeneck im Jahre 1825 heimgesagt und in Folge aller höchster Verordnung vom 26. Februar 1826 ein kaiserliches Land gericht in Mühlbach bestellt

. Schönegg und Michaelsburg laut Gubernial-Circular vom 3. Juli 1827 heimgesagt und mit Bruneck vereinigt. Altrasen und Welsberg heimgesagt und mit allerhöchster Entschliessung vom 14. November 1825 ein Landgericht in Wels berg eingesetzt, Täufers und Uttenheim heimgesagt und statt denselben in Folge allerhöchster Entschliessung vom 9. Mai 1829 am 1, De zember 1829 ein kaiserliches Landgericht in Sand in Täufers errichtet, Villaniers heimgesagt und laut Hofdekret vom 1. Februar 1826 dem Landgerichte

Klausen zugetheilt. Gnfidaun und Lehengericht Wolkenstein heimgesagt laut Hofdekret vom 26. Jänner 1827 und Gufidaun dem Landgerichte Klausen, G roden und Wolkensteiu dem Landgerichte Kastelruth, und Kollfuschg dem Landgerichte Enneborg zugetheilt, Kastelruth, über erfolgte Heimsagung daselbst mit Hofdekret vom 28. Juni 1824 ein kaiserliches Landgericht errichtet, welchem

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Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1936
Geschichtskunde der Gewässer Tirols.- (Schlern-Schriften ; 32)
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Page 384 of 523
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 510 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Gewässer ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/32
Intern ID: 104633
III, 4. ~ Örtliche Übersicht über die Fischereirechte in Südtirol. Für die Fischereirechte am Ei sack machte ich folgende Feststellungen: Das landesfürst- liche Oberamt in Bozen hatte laut seines Urbares von 1642 die Fischweide am Eisack vom Rittner Tal und Bach genannt der Schintlpaeh gegenüber der Hochklausen bis an die Etsch. Laut des Urbares von 1727 war das Fischereirecht von der Feigenpruggen aufwärts im J. 1649 an den Stefan Rifeser übertragen worden und dem Oberamt blieb nur mehr

Edelfische zu reichen. Dieses Oberamt zu Bozen war hervorgegangen aus dem Urbaramt, das die Grafen von Tirol bereits laut ihres Urbares von 1286 mit dem Sitze in Gries gehabt haben. Der Bericht des Landrichters von Bozen und Gries von 1768 führt dieselben Fischereirechte an, überdies noch ein solches der Gerichtsgemeinde, also aller Insassen der Gemeinden Gries und Bozen in der Talfer innerhalb ihres Gebietes. Weiters hatte die Gerichtsherrschaft Karneid, welche sich über das Eggental bis zum Eisack

erstreckte, laut ihres Urbares von 1650 „die Vischwaid von der Veigenpruggen (bei Kardaun) bis zur Preipruggen (die über den Tierserbaeh führte) und durch das Tal (eben von Tiers) hinauf bis an das Joch her dieshalb und weiter (im Eggental bzw. dessen Bach) von Cardaun an baiden Orten (d. h. Seiten) bis an die Rotlann gegen das Landgericht Gries und Bozen, und auf der andern Seiten her diehalb bis in Welschnofen und Garer Pach sambt dem ganzen Garer See”. Das Gericht Gufidaun bzw. dessen Inhaber

hatte laut seines Urbares von 1547 „die Vischwaid auf halben Eysack (d. h. auf der einen östlichen Seite desselben) hinauf bis an den Pach, so durch das Tal Afers heraus rinnt, genannt die Saden und hinab bis an Gredner Pach genannt der Tursing und auf dem Villnespach”. Wie diese beiden, so hatten auch die Gerichtsherrschaften Völs, Ritten und Kastelruth laut der Fischwaseerberichte vom J. 1768 das Fischereirecht im Eisack innerhalb der Ufer strecken ihrer Gebiete. Das Kloster Neustift bei Brisen

hatte laut des Berichtes von 1768 seit alters die Fischerei auf dem halben Eisack innerhalb seines Hofgerichtes, doch seien die Urkunden hierüber beim Bauernaufstand im J. 1525 vernichtet worden. Die Geriehtsherrschaft Sterzing hatte laut ihrer Urbare von 1500 und 1592 f. 8 allein zu fischen (auf dem Eisaek) von der Stadt Sterzingen ober Gauderwitsch hintz über den Prenner und von der Holzpruggen zu Mauls gar hinab zu End der Herrschaft Sterzing. Diese beiden Fischwasser Werden um einen jährlichen Zins

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Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1936
Geschichtskunde der Gewässer Tirols.- (Schlern-Schriften ; 32)
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Page 381 of 523
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 510 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Gewässer ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/32
Intern ID: 104633
III, 4. — ÖrtEche Übersicht über die Fischereirechte in Nordtirol, Kaiser Leopold eine Bestätigung desselben mit genauer Angabe der Grenzen des Gebietes, in dem es „das Gambs- und Reisgejaid sambt der Vischwayd” besitzen solle (Stolz, Lb. 8. 240 f.). Die Gerichtsherrschalt Rettenberg hatte laut des Berichtes von 1768, der sich auf eine Urkunde von 1597 beruft, die Fischerei am Inn innerhalb der Gerichtsmarken, d. i. zwischen dem Weererbach und dem Aschbach und auf diesen beiden, sowie imMölser

See im Wattental. Der Inhaber des Schlosses Friedberg, das bei Volders innerhalb desselben Gerichtes hegt, besaß die Fischerei im „Yolderpach, der aus dem Tal Arez rinnt”, und im Wattenbach laut landesfürstl. Verleihung von 1541, der Besitzer des Schlosses Aschach laut Verleihung von 1648 die Fischerei im Bereiche der Oblei Volders. Die Gerichtsherrschaft von Thaur hat laut ihres Urbares von 1555 fol. 53 und des Berichtes von 1768 die Fischerei auf dem Inn linker Hand vom Tuftbach bei Mühlau

von Thaur die Fischerei am jenseitigen Ufer des Inn von Ampaß abwärts bis Hall. Die Gerichtsherrschaft von Sonnenburg-Vellenberg hatte laut ihres Urbars von 1660 fol. 88 die Fischerei am Inn in 7 Teilstrecken oder Reischenorten, und im Omes- oder Lizumerbach. Laut des Berichtes des Pflegers von Sonnenburg von 1768 und des Fischmeister amtes hat aber damals letzteres die Fischerei am Inn und an der Sill ausgeübt, jene am La- vierenbaeh gehörte dem Ansitz Kolbenturm bei Volders. Das Stift Wüten hatte laut

’ in Oellepogen (Ellbogen) vom Joch an bis in die Sill”, d. i. der Bach des Vikartales. Die Gerichtsherrschaft Stubai hatte laut ihres Urbares von 1670 und des Berichtes von 1678 die Fischerei in der Ruetz und ihren Zubächen. Der Richter des Hofgerichtes Axams, das dem Stifte Frauenchiemsee als Eigentum gehörte, berichtet 1768, daß die Bäche in seinem Gebiete, nämlich die Melach, der Fotscher-, Senders- und Lizumer Bach früher dem Stifte und seinem Richter einen guten Ertrag ab geworfen haben, seit

dem J. 1740 sei aber der Fischstand „infolge Pergmuhren und übergroß angeloffene Gewässer ruiniert worden”. Diese Fischereinutzung war aber nur ein einseitiger Anspruch, denn wie schon im Fischereibuch des K. Max und durch spätere Erklärungen der Tiroler Regierung von 1561 und 1695 (Stolz Lb. 353) festgestellt wird, besaß die Fischerei in diesen Gewässern der Tiroler Landesfürst, was auch die Beschreibung der Wässer des Oberst fischmeisteramtes von 1768 betont. Die Geriehtsherrschaft Steinach hat laut

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Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1936
Geschichtskunde der Gewässer Tirols.- (Schlern-Schriften ; 32)
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Page 364 of 523
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 510 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Gewässer ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/32
Intern ID: 104633
Ill, 4. — Verleihung von Fischereirechten auf der Etsch Wässern im Gericht Laas” (StA. Lehenbereitung von 1766). Zur Feste Schlandersberg gehörte als landesfürstliches Lehen „die Alben und das Wasser, das aus Slanderan (Schlander- naun) geht, mit Fischweiden” {Tir. Lehensauszug f. 1317); zur Burg Kastelbell laut landes- fürstl. Verleihung von 1349 das Gejaid und die Fischweide im dortigen Gerichte 1 ). Mit dem Schlosse Hochnaturns, das auch landesfürstliches Lehen bis 1563 gewesen ist, war laut

einer Urkunde von 1517 April 26 (Arch. Dornsberg) verbunden „die Visehwayde auf der Etsch, auch in dem Gyessen und Gräben vom Schnalspach unzt auf die Töll und das Raißgejaide zu Perg und Land”, laut einer Beschreibung von 1560 (ebenda Akten XIII) „die Fischerei auf dem Schnalspach und auf den Wasserstromen der Etsch und allen Neben Gießen, Bächen und Gräben was Sunnseiten liegen bis hinab unter die ge mauerte Töllpruggen, auf der Schattenseiten steht die Fischweide dem Schloß Dornsberg zu”. Da später

”, des Talbaches in Ulten (Cod. 18 f. 79). Die Herren v. Fuchs verbanden mit ihrem Lehen Schloß Jaufenburg in Passeier die Fischweid in Ulten „von mitten Wasser der Valsauer unzt zu oberist auf dem perg von dem Valienpach unzt in Wiserpach” laut Urk. von 1450 (Tir. Lehensauszug f. 903). Die Herren von Brandis haben zugleich mit ihrem bei Lana gelegenen Schlosse laut Urkunden von 1310 und 1427 „die vischwaid und krebswaid in dem Sack (Gegend an der Etsch) und die vischwaid auf der Etsch als ander edelleut

habent”, vom Landesfürsten zu Lehen 2 ). Ebenso war mit dem Schlosse Fragsberg bei Mais laut Urk. von 1479 „die Vischwaid auf dem Sinigpaeh und auf der Etsch zu irer Notdurft als ander Edelleut daselbst gebrauchen” verbunden; mit der Feste Werberg auf Tisens bei Meran laut Urkunde von 1396 Mai 31 auch als landesfürstliches Lehen der „Wildbann von einem Spitz dez Pergs zu dem andern zwischen dem Sinigen (Sinichkopf östlich Mais) unz an Terlaner Prugk und die Fischerei auf der Etsch und allen Wassern

Fangrechte des Burggrafen auf Schloß Tirol, der dieses im Aufträge des Landesfürsten durch Zinsfischer und mit Benützung eines Schiffes und besonders ergiebiger Netze einerseits von der Töll abwärts bis zum Hauchbichelhofe bei der Terlaner Brücke und andererseits von der Toll aufwärts bis gegen Glurns auf der Etsch sowie auf allen Seitenbächen, dort aber nur mit der Rute auszuüben hatte. Die Fischerei auf der Etsch „von der Terlaner Pruggenunzt (bis) gen Morhard in Platten an das Urfar” hatten laut Urk

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1887
¬Die¬ Justizverwaltung in Tirol und Vorarlberg in den letzten hundert Jahren : Festschrift zur Eröffnung des neuen Justizgebäudes in Innsbruck
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Page 83 of 253
Author: Mages von Kompillan, Alois / von Alois Freiherrn Mages von Kompillan
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: V, 247 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Justizverwaltung ; z.Geschichte 1782-1885 ; <br />g.Vorarlberg ; s.Justizverwaltung ; z.Geschichte 1782-1885
Location mark: II 102.247 ; 2.572 ; D II 102.247
Intern ID: 152228
— 80 Ls Gemeinde Völs, die Gemeinde Tiers dagegen dem Landgerichte Karneid 2 Ugewiesen ward. Altenburg und Hocheppan, heimgesagt laut Hofdekret vom 14. August 1824 und zuerst mit dem Landgerichte Karneid, spater mit dem nenerrichteteu Landgerichte Kaltem vereinigt. Kaltem und Laimburg, Ein und Kaldif (Heumarkt) und Salura, letzteres bereits im Jahre 1820, die beiden andern laut Hofdekret vom 11. Jänner 1831 heimgesagt. In Kaltem und Neumarkt wurden kaiserliche Landgerichte errichtet

, und orsterem auch Kurtatsch., Unterfennherg und Tramin zugewiesen. Deutschnoven heimgesagt und laut Hofdekret vom 7. Februar 1827 dem Landgerichte Karneid einverleiht. SaTentbein heimgesagt laut Hofdekret vom 18. April 1838 und ein kaiserliches Landgericht daselbst errichtet. Neobaas heimgesagt und in Folge allerhöchster Entschliessung vom 27. Jänner 1827 mit dem Landgerichte Karneid vereinigt, während ein Th eil des Bezirkes (Andrian und Hals) später zum Landgerichte Lau:>. die zu Ferdoning gehörigen Höfe

aber Kaltem einverleibt wurden. Ulten und La na nach erfolgter Heimsagung in Folge kaiser licher Entschliessung vorn 11. Jänner 1831 in landesförstliche Verwaltung übernommen und am 7. September 1831 das Land gericht Lana für ihren Sprenge! aktivirt Schlanders und Kastelbell, für welche nach erfolgter Heim sagung am, "L März 1826 das in Folge allerhöchster Ent- sehliessuug vom 11. Dezember 1824 neuer richtete kaiserliche Landgericht Schlanders in Wirksamkeit trat. Primiero heimgesagt und laut Hofdekret

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Books
Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1936
Geschichtskunde der Gewässer Tirols.- (Schlern-Schriften ; 32)
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Page 382 of 523
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 510 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Gewässer ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/32
Intern ID: 104633
III, 4. — Örtliche Übersicht über die Fischereirechte in Nordtirol, zum lehenbaren Schlosse Matrei, der Trinserbach zum Ansitz Schneeberg und die Markt gemeinde Matrei beanspruchte die Fischerei in der Sill in ihrem Gebiete, konnte aber keine älteren Zeugnisse dafür vorlegen; das Pflegamt gestand ihr bzw. den Bürgern nur das Fischen mit der Angel zu. Die Gerichtsherrschaft Hörtenberg (Telfs) hatte laut ihres Urbares von 1620 „die Vischenz auf dem Wasser des Yunstrambä und allen fließenden

Wassern und Bächen, doch außerhalb der zwei Seen auf dem obern Seefeld”. Dar Bericht von 1768 stimmt damit überein, der Inn war, auf mehrere Strecken abgeteilt, an Zinsfischer in Bestand gegeben. Auch die Geriehtsherrschaften Petersberg (Silz) und Imst beanspruchten laut ihrer Urbare von 1588 „die Vischenzen auf dem Ynnstramb und allen Züpächen”. Die Berichte von 1768 sind anscheinend nicht mehr erhalten. Doch wird noch im Steuerkataster von 1840 (StA. Kat. 35/41 Nr. 779) „die Jagdbarkeit

und Fischweidenei, soweit sich dieses Gericht Petersberg erstreckt, sowohl im Innstrom als in den darein fließenden Seitenbächen, Seen und Wasserleitungen” als Besitz der dortigen Geriohtsherrschaft bezeichnet.. In den Gerichten Landeck und Landegg (Ried) war die Fischerei in allen Flüssen laut des Berichtes von 1768 den Untertanen seit uralter Zeit freigestellt. Auch in den Gerichten Ehrn- berg und Aschau galt dies bezüglich des Lech, die zahlreichen Seen und deren unmittelbare Zu- und Abflüsse, besonders

des Landgerichtes Glnrns haben laut des Berichtes von 1768 die Fischerei in der Etsch und in deren Nebenflüssen Puni (Planeiler Bach), im Ram- und Suldenbach die Gerichtsherrsehaft, nämlich die Grafen Trapp, weiters die Grafen Hendl als Inhaber deir Feste Schlanderabsrg und die Grafen von Fuchs und Wolkenstein als Besitzer der Tschengls- burg. Die Bürgerschaft der Stadt Glnrns hatte auch die Fischerei in diesen Gewässern, aber wohl nur im Gebiete der Stadt. Im Tale Matsch gehörte wohl die Fischerei allein

seinem Eigentumsherrn, dem Grafen Trapp. Im Gerichte Schlanders haben laut des Berichtes von 1768 die Fischerei auf der Etsch und deren Seitenbächen die Garichtsherrschaft, daneben auch der Graf v. Mohr als Besitzer des Schlosses Montani, der Graf Khuen als Besitzer von Lichtenbsrg, der Graf Hendl als Besitzer von Schlandersbsrg, dann aber auch die Untertanen aller Gerichtsgemeinden. Dar Taschlsee gehört der Geri 0 h.t 3 herrsch.aft allein (siehe oben 8. 237 n. 8. 350 f.). Die Gerichtsher"schaft Kastelbell

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
(1828)
Handbuch der Behörden, Institute, Vereine und Anstalten im Kronlande Tirol und Vorarlberg ; 1828
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Page 404 of 492
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XXVIII, 482 S.
Language: Deutsch
Notations: Schematismus von Tyrol und Vorarlberg // Instanzen-Schematismus für Tyrol und Vorarlberg. - In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Behörde ; f.Zeitschrift
Location mark: II Z 303/1828
Intern ID: 483045
395 Poststraßen in Tirol und' Vorarlberg re. Î Zahl Psststraßen außer Tirol. I I der Posten Anmerkungen. XXVI. Von Innsbruck nach Peterwardein. Bis Verpolje laut Rr. XIV 58 Nach Neu - Mikaiwvcze . 1 » Dinkoveze .... ». Vukovar . . . . 1 Vs iVz » Opatovacz . . . . V Jllok. V , , . . 1 1% » Szuszek ..... ■ 1 ’ .» Cserevics .... i » Peterwardem . . . 2 Don • hiev bis SeMlln an 'der türkische», Gränzo find 5 Vz Zusammen. 68’X Posten. XXVII. Von Innsbruck nach Prag. . ^ ' 1 ■ Bis Budweis laut

Nr. XU : 27 5 X /Nach Wessely 2 Theiluttgs i Station nach Piftk. • und nach Neuhanö< » Raub na ..... •1’ • ii Tabor ..... - 1. ■ ‘ “ » Sudomirzitz ; . » Vott'ltz . . . . . 1 » Bistritz . . . . 1 » Oneöbeck .... Î 1 ,T è * 4 * * t ^ ^|3 !L Ol # * * * * * 1 Von hier nach Wien find 21 Zusammen . ■: 3 1 r /\ Posten, find nach Dresden 9 % Posten. XXVIII. Von Itmsbmä ; ; - nach SalZburg. Nach Laufen in Bai'ern sind 1 i Z, nach Schönramm ^ ebenfalls Laut Rr. XII ..... 11 3 4 1 % »intz nach Teisendorf gleichfalls t % Posten.

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Books
Year:
1824
Istruzione per li giudizi distrettuali del Tirolo, e Vorarlberg in affari non contenziosi = Instruktion für die Landgerichte in Tirol und Vorarlberg in den Geschäften außer Streit
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Page 101 of 143
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: 140 S.
Language: Deutsch; Italienisch
Notations: Text dt. und ital. - Teilw. in Fraktur
Location mark: 795
Intern ID: 182328
Formula r :; 'Nro. Gerichtliche I n y e ntUr des beweglichen und unbeweglichen Vermögens, welche nach dem ■am 3 o, '£)r’tblver 18-24 in- der Stadt oder Gemeinde N..M-, Hanse 35 -, erfolgten Tode, des R. N. in Hdlge des Auftrages vom ,4. November 1624An Gegenwart der Zeugen N. N. ^und N- N. errichtet worden. ■ Beilagen« | D. E. F, G« H. I. A. B. C. I Bnbewegliche Güter mit dem vollen und ungetheilten Eigenthumsrechte laut Beilage A, 15., C. . . . . . . II. ' bewegliche Guter, bey

welchem die Rechte dergestalt getheilt sind, 'daß dem einen-das Ober- dein andern das . ■ Ruh - Eigenthum allein gehört, taut ■-JE E. F, *:• . . ...... UI. Hauser und andere Gebäude in'der Stadt R. oder in der Gemeinde N. la ur Q* II. ........ v IV. Vorrathige Daarschast, und zwar s) in Gold d) in Kreuzthalern. c) in Awanzigerstücken * . V. Borsindige öffentliche Obligationen -mit den bis zum Todestage des Erblas sers ausständigen Interessen, laut . I. H* . < . « ...... SchatzuirgL-I Werth ft. | kr.jpf

L K. VI. L. | Borsindige Privatobligationen mit den bis zum Sterbetage des Erblassers ' neten Interessen, laut G. . Furtrag

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Books
Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1936
Geschichtskunde der Gewässer Tirols.- (Schlern-Schriften ; 32)
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Page 359 of 523
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 510 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Gewässer ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/32
Intern ID: 104633
III, 4. — Das Fischcreiregal des Hochstifte3 Brisen seit dem 11. Jh. Höfe samt dem Fisehereirechte übergeben 1 ). Das Stift Sonnenbnrg im Pustertal hat von seinem Gründer, dem Grafen in jenem Gebiete, laut eines allerdings nur in später Abschrift überlieferten Berichtes aus dem 11. Jh. mit und als Zubehör seines Grundbereiches auch die „venatio, piscatio und aquarum decursus” erhalten (Sin- nacher Geseh. v. Brixen 2 S. 385). Das Hochstift Brixen hat das Fisehereiregal in jenem, freilich

, von wo „gewonlieher visehdienst” zu leisten ist. Daraus ist zu ersehen, daß ursprünglich diese Fischlehen einen großen Teil ihres Ertrages in Natur an die bischöfliche Hof haltung abzuliefem hatten. Manche dieser Fischlehen sind allerdings mit Korn gülten belastet, was entweder als eine Umwandlung des Fischzinses oder als eine ursprüngliche Ausstattung des Fischlehens zum Unterhalte des Fischers zu erklären ist. Laut eines Urbares des brixnerischen Amtes Anras im Pustertal von 1350 waren dort in Anras

und in Gödnach mehrere „feuda piscarie”, die teils Abgaben in Geld, teils Fische an die Tafel des Bischofs, wenn er in Anras weilte, zu liefern hatten. Auch das Domkapitel von Brixen hatte „piscine”, d. h, Fischweiher oder auch -bäche in Vintl und Weitental oder bezog Fische als Zins von Höfen in Pfalzen und Ried laut seines Urbares von ca. 1260 (Santifaller Cal. Wintheri S. 68 u. 124). Später verlieren sich diese Fischlehen und das Hochstift Brixen übte seine Fischerei durch eigene Hoffischer

unter seine Regalia gebracht, so, daß niemand auf den Fischwassern ohne Erlaubnis des Landesfürsten fischen darf”. Das oberste Forst-, Jagd- und Fischmeistexamt des Hochstiftes hatte laut seiner Instruktion von 1695 auch die Fischereirechte desselben „in den Wildpächen, flüssenden Wassern und Seen” zu verwalten. Nähere Angaben über diese einzelnen Fischwässer siehe unten 8. 372 f. Der Bischof von Trient hat seit 1004 und 1027 durch kaiserliche Verleihung die Grafschaften Trient und Bozen erhalten und dort laut

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Books
Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1936
Geschichtskunde der Gewässer Tirols.- (Schlern-Schriften ; 32)
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Page 324 of 523
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 510 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Gewässer ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/32
Intern ID: 104633
III, 2. — Ritschen in Meran, Hall, Innsbruck. In Meran war laut der Stadtordnung von 1350 (Zt. f. I). Altertum Bd. 6, 1848, S. 422) „ein Wal, der durch die ganze Stat vertiglich get”, also ein Bewässerungs graben, der jedenfalls von der Passer her eingeleitet war und mit Abzweigungen durch die ganze Stadt lief. Seit dem 16. Jh. lesen wir auch hier dafür den Ausdruck „Ritschen”. Im J. 1512 hat man den Meraner Stadtbach auf eine kurze Strecke beim Bozner Tor überwölbt (Stampfer, Gesch. v. Meran

S. 66, 116 u. 256). Staffier rühmt für Meran „die guten Kanäle, die aus Granit so großartig und fest angelegt sind, daß sie die Ewigkeit zu trotzen scheinen”. Für die Leubel oder Aborte wurde bereits 1326 bestimmt, daß ihre Grube ausgemauert sein müsse, Harn und Spulen durften laut jener Stadtordnung nicht auf die Straße geschüttet werden. Die Stadt Brixen hatte laut ihrer Ordnung von 1604 (Ausgabe von Mutschlechner Schlernschriften 26 S. 103) einen Stadtwal und Rütschen, es war verboten ersteren

abzukehren und in letztere Unflat zu schütten, damit das Wasser seinen freien Gang behalte. Die Stadt Hall und die Saline bezogen ihr Kraft- und Nutzwasser aus dem Halltal. „Der Stadtbach” war aus diesem abgeleitet, seine Räumung und Reini gung wird im 15. Jh. auf Kosten der Stadt durchgeführt (Straganz, Hall S. 343). Laut einer im J. 1544 errichteten „Ordnung des Wassers aus den Amts- und Gemainem Statpach, der aus dem Halltal fließt”, hatten die Nutznießer, Schmieden und Mühlen sowie die Besitzer

und durch diesen in den Inn. „Diese Runsten” waren laut der Feuerordnung von 1665 immer rein und mit fließendem Wasser zu halten. Sie dienten zur Reinigung der Straße und zur Herbeiführung von Wasser im Falle einer Feuersbrunst. Ernstinger rühmt in seinem Raisbuch von 1600, daß das Wasser der Sill über die Stadtflur des Saggens „durch gemachte Canal hin und wieder geleitet und die Stadt mit fließenden Wasser bächen fast durch alle Gassen wie durch viele Rohrbrunnen mit gutem Trinkwasser versehen wird”. Auch Philipp

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Books
Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1936
Geschichtskunde der Gewässer Tirols.- (Schlern-Schriften ; 32)
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Page 383 of 523
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 510 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Gewässer ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/32
Intern ID: 104633
III, 4. — Örtliche Übersicht über die Fischereirechte in Südtirol. In Ulten hat die Gerichtsherrschaft laut der Urbare von 1580 ff. die „Fischwaid auf dem Fach Valtschaur und anderen Zuepächlen, welche aber derzeit durch Lahnprich verderbt, so daß sie kaine Visoh innenhaben, von Anfang des Gerichts bis zu hinterist des genannten Bunsts, zu beiden Seiten, ferner in den Seen des Gerichtes”. Doch haben die Herrn von Fuchs aus Jaufenburg auch „die Vischwaid auf der Valtschaur auf der linken Seiten

hinein vom Wiserpaeh bis an Fallenpaeb”. Die Gerichtsherrschaft Stein unter Lebenberg (Marling) hat laut ihres Urbares von 1580 die Fisehweide auf der Etsch von einem Gerichtsmark zum anderen und auf der Valschauer, im Tschermser Milpach und im Kamergießen zu Lana. Das wird auch durch die Berichte von 1768 bestätigt und auch für die Gerichtsherrschaft Tisens hinsichtlich der Fischerei auf der Etsch in ihrem Bereiche. Die Gerichtsherrschaft Neuhaus bei Terlan hatte laut ihres Urbares von 1607

die Fisch weide auf der Etsch, ihr Fischer zinste „weilenweis” 2—4 Pfund Fische wöchentlich. Die Gerichtsherrschaft Greifenstein (Jenesien) hatte laut ihres Berichtes von 1768 das Fischrecht auf der Talfer und dem Afinger Bach. Die Gerichtsherrschaft von Sarnthein hatte laut ihres Urbares von 1583 f. 112 „die Vischwaid im Gericht Sarnthein allenthalben nach der Talfer und auf alle drei Toller (Täler) als Tannzpach, Durnholz und Fenns ob 6 teitscher Meil Wegs. Sie ist dieses Jar aus Ursach

. Daß diese hier als Strom bezeichnet wird, dürfte weniger einer örtlichen Übertreibung als einer veralteten Anwendung dieses Wortes zuzuschreiben sein. In den Gerichtsherrschaften Enn (Neumarkt), Salurn, Königsberg (St. Michael) und Teutschmetz hat laut des Lehensbriefes von 1648 die Herrschaft das Fischereirecht in der Etsch. Der Pfleger von Enn räumte in seinem Berichte von 1768 auch den „Partikularen”, ohne sie aber zu nennen, ein beschränktes Fischrecht in den Mosgräben an der Etsch ein. Von den Gerichten Eppan

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Books
Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1936
Geschichtskunde der Gewässer Tirols.- (Schlern-Schriften ; 32)
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Page 385 of 523
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 510 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Gewässer ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/32
Intern ID: 104633
III, 4. — Örtliche Übersicht über die Fischereirechte in Südtirol. Das Stift Sonnenburg hatte nach seinem Berichte von 1768 mit Berufung auf seine Grün dungsurkunde aus dem 11. Jh. (s. oben S. ...) das Fischereirecht innerhalb seines Hofgerichtes am Rienzbach, sowie im Enneberg „im Bache, der hinter St. Vigil entspringt”, während der Abteier Bach wegen der Eisgüssen keine Fische habe. Laut eines Schiedsspruches des K. Max zwischen dem Grafen von Görz als dem damaligen Landesherrn

dieses Gebietes und dem Stifte Sonnenburg vom Jahre 1497 hat dieses das Recht, „in den Wassern daselbst” — das sind die Rienz innerhalb des Hofgerichtes Sonnenburg und die Gader — zum Eigengebrauch mit Tolben und Ruten zu tischen und bei Wassergröße oder Hochwasser auch mit dem Streich- beren oder Wat, einer besonders ergiebigen Netzart. Die Geriehtsherrschaft von St. Michelsburg (in der Umgebung von Bruneck) hatte laut ihres Urbars von 1744 f. 59 „auf der Rienz und deren Zupächen zu fischen vom Halohofen

bis gegen das Oberland, gegen Täufers bis zur nassen Platten”. Die Geriehtsherrschaft von Welsberg und Toblach hat laut ihres Urbares von 1714 fol. 78 das Fischereirecht „im Toblacher See, im Seebach, im Rienz-, Rieger-, Pragser- und Gsieserbach und in der Trab (Drau) vom Ursprung bis an die erst Pruggen gen Lunchen”. Dies melden auch die Berichte von 1768 und für die Geriehtsherrschaft Altrasen das Fischereirecht an der Rienz und dem Antholzerbaeh, wofür die Bestandfischer 1 % Zenten Forellen und Aschen gegeben

haben. Die Gerichtsherrschaft Heunfeis hatte laut ihres Berichtes von 1768 die Fischerei in allen Flüssen und Bächen ihres Gebietes und beschäftigte damals fünf Bestandsfischer, das Gesamt erträgnis belief sieh auf 5 Zenten Forellen und Aschen, die Ursache dieses minderen Fisch standes sei die starke Stein- und Sandführung der Wildbäche. Der Pfleger der Hofmark Inniehen, die dem Hochstifte Freising gehörte, „darf nur mit der Angel etwas für seinen eigenen Tisch fangen”. Früher hatte diese Hofmark wohl

ein etwas ausgedehnteres Fisehereirecht besessen, wie Akten aus dem 16. Jh. zeigen (StA. Kod. 545 fol. 62 u. Kod. 4377 fol. 1). Die Herrschaft des Landgerichtes Lienz mit den Gerichten Virgen und Kais besaß laut ihres Urbares von 1583 fol. 284 in, diesem Gebiete die Vischwaid,, auf der Ysl und der Traä und etlichen Zwerchpäehen” und ließ jene teils durch ihre Aigen- und Robotfiseher, teils durch Bestandfiseher ausüben, also durch Fischer, die die Fischerei für die Herrschaft als Frohndienst betreiben mußten

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Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1936
Geschichtskunde der Gewässer Tirols.- (Schlern-Schriften ; 32)
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Page 281 of 523
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 510 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Gewässer ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/32
Intern ID: 104633
daß auf ihm schönes Gras und falb (braunes) Gestäud wachsen und alle drei Tage an das Land treibe, einmal sei eine weidende Kuh darauf geraten und mit dem ganzen „Störzen” (d. h. Kuchen) wieder in das Wasser hinausgetrieben worden. Der See von Levico, 115 ha groß, gehörte laut Wolkenstein fol. 67 zur Herrschaft Levigo, „er ist ein schöner See, so vier Meilen umb und umb ist, darinn guete Visch (wie im obigen See) und auch Krebs”. Altere Urkunden von 1215 und 1481 zeigen diesen See strittig

mit der Herrschaft Persen (Voltelini S. 177). Der See von Molveno, 337 ha groß, westlich von Trient, am Mittelgebirge, 820 m hoch gelegen, war laut Urkunden von 1204 und 1390 zu gleichen Teilen Lehen des Hochstiftes Trient und der Grafschaft Tirol und mit der Feste und dem Gerichte Altspauer verbunden 1 ). Diese kamen 1700 an die Grafen von Saracini und letztere haben um 1900 auch den See noch besessen. Laut Wolkenstein fol. 194 „hat der See Molfein allerlei Sorten Visoh als Saibling, Ferchen, Aschen, Hechten

, daß dieser Bach Terrezinega, der allein in diesen See hineinfließet und wiederum daraus herausfließet, zu unserer (der Spaurischen) lehenbaren Fischerei gehörig ist.” (StA. Fischereiakten Spaur). Die Grafen von Firmian sind auch laut des amtl. Seenverzeichnisses von 1901 Eigentümer des Tovelsee. Der Loppio See (62 ha) im Tale zwischen Mori und Nago war laut Urkunden seit 1314 Lehen der Herren v. Castelbarco und wird 1436 als Grenze zwischen den Ge- *) Kink a. a. O. 8. 180; Voltelini a. a. O. 8. 164. Äußerer

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