Geschichtskunde der Gewässer Tirols.- (Schlern-Schriften ; 32)
III, 4. — ÖrtEche Übersicht über die Fischereirechte in Nordtirol, Kaiser Leopold eine Bestätigung desselben mit genauer Angabe der Grenzen des Gebietes, in dem es „das Gambs- und Reisgejaid sambt der Vischwayd” besitzen solle (Stolz, Lb. 8. 240 f.). Die Gerichtsherrschalt Rettenberg hatte laut des Berichtes von 1768, der sich auf eine Urkunde von 1597 beruft, die Fischerei am Inn innerhalb der Gerichtsmarken, d. i. zwischen dem Weererbach und dem Aschbach und auf diesen beiden, sowie imMölser
See im Wattental. Der Inhaber des Schlosses Friedberg, das bei Volders innerhalb desselben Gerichtes hegt, besaß die Fischerei im „Yolderpach, der aus dem Tal Arez rinnt”, und im Wattenbach laut landesfürstl. Verleihung von 1541, der Besitzer des Schlosses Aschach laut Verleihung von 1648 die Fischerei im Bereiche der Oblei Volders. Die Gerichtsherrschaft von Thaur hat laut ihres Urbares von 1555 fol. 53 und des Berichtes von 1768 die Fischerei auf dem Inn linker Hand vom Tuftbach bei Mühlau
von Thaur die Fischerei am jenseitigen Ufer des Inn von Ampaß abwärts bis Hall. Die Gerichtsherrschaft von Sonnenburg-Vellenberg hatte laut ihres Urbars von 1660 fol. 88 die Fischerei am Inn in 7 Teilstrecken oder Reischenorten, und im Omes- oder Lizumerbach. Laut des Berichtes des Pflegers von Sonnenburg von 1768 und des Fischmeister amtes hat aber damals letzteres die Fischerei am Inn und an der Sill ausgeübt, jene am La- vierenbaeh gehörte dem Ansitz Kolbenturm bei Volders. Das Stift Wüten hatte laut
’ in Oellepogen (Ellbogen) vom Joch an bis in die Sill”, d. i. der Bach des Vikartales. Die Gerichtsherrschaft Stubai hatte laut ihres Urbares von 1670 und des Berichtes von 1678 die Fischerei in der Ruetz und ihren Zubächen. Der Richter des Hofgerichtes Axams, das dem Stifte Frauenchiemsee als Eigentum gehörte, berichtet 1768, daß die Bäche in seinem Gebiete, nämlich die Melach, der Fotscher-, Senders- und Lizumer Bach früher dem Stifte und seinem Richter einen guten Ertrag ab geworfen haben, seit
dem J. 1740 sei aber der Fischstand „infolge Pergmuhren und übergroß angeloffene Gewässer ruiniert worden”. Diese Fischereinutzung war aber nur ein einseitiger Anspruch, denn wie schon im Fischereibuch des K. Max und durch spätere Erklärungen der Tiroler Regierung von 1561 und 1695 (Stolz Lb. 353) festgestellt wird, besaß die Fischerei in diesen Gewässern der Tiroler Landesfürst, was auch die Beschreibung der Wässer des Oberst fischmeisteramtes von 1768 betont. Die Geriehtsherrschaft Steinach hat laut