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Bozner Zeitung
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Page 5 of 6
Date: 24.11.1868
Physical description: 6
stud geltmo zu machm b.im k. t. L udeSgericht JnuSbruck (20 !>iov.) —. Realität des Carlo Eobel von S. Mchele am S Februar IS6S. S Uhr Borm. «. P. 713 fl. heim B S Laoi» (2l. Ro». — Realität de' Giovanni Nicolnssi von Luserna am 21 Dei. I8V-. g Uhr Bonn., A P in 4 Part »^4 ff. 4Ü k. bnm B -S Levico (W No» ) — R alit't des Pello Doiremco von Caldonauo am 98 Dez. S Mr Borm., laut «vi>» S. Mai ILLS Nr. Ät7. bewi « -S. Levico. ^Sv. Nov.) GtSck ms «ach /rmkfmt «. M fl. S0«.«0»Sild-r im glücklichen Aall

., A. P, laut tais. Patent IS. November 1'39, beim B G. Eembra (IS. Noo) — Real tät de» Auto-io Dalmouego von Mezzolombardo am lö. Dezbr 13 8, 8 Uhr Borm, laut Aviso »K. Mai 1368, Nr 3763. beim B-S. Mez,olombardo. (lS, Nov.) — Realität de« Piriro Palanck von Mezzolombardo am 12. Dez l I., 3 Uhr Borm, laut Aviso vom S4 O/ai ». Nr. Z7ov, beim B -G Mezzolombardo. (2V. Nov.) — Realität des Giuseppe Bnoa n. Antonio Melch-ori von Prio am 18 De,. l I um 8 Uhr Bonn., laut Aviso 17. Mai >86^, Nr 3 >35, beim

B.-G. Mezzolombardo — Realität des Bittore Emer von Taio am 13. Dezbr. 1868 um!) Uhr Borm., laur Edikt vom 28. Mai d. A., Nr. !U>7S, beim B.-G. EleS. (S0. Nov.) — Realität deS Bortolo Micheli ia Rev» am 2«. Dez. 18W, S Uhr Vorai., A. P. SZiS fl. beim B.-S. in DeS. (20. Nov.) — Realität des Pietro Bonapace von Taff-llo am SS Dezbr. l I., 3 Uhr Nachm., A. P. 7S fl. SV kr. beim Bez-G«. Sle». >2». Noy) . — Realitäten der Domenica, Ehegattin des Bortoli Arnoldi von Banco den »4. De,br. 1868, S Uhr Borm» laut Edikt

. in 4 Part. 674 fl. 85 kr. beim B -S. Riva. (ül. Nov) — RealiM de« E'set Pietro von Nave S. Rvceo am 22. Dezimber l- Z. 8 Uh: Bonn., A-P. 2'0 fl laut Aoiso 15. Juli 1863 Nr. 4824 beim B.-S. Mezzolombardo (St. Nov.) — Realität des Mhelo'ti Giovanni von Tollogno di Drena am IS. Jänner ,«69 8 Uhr Borm.. A.-P. in 4 Part. IS«! fl beim B -S Are». - (2t. Nsv.) Nr. 432 ist ein möblirteS Zimmer zu vermietyen. Näheres dortselbst. 5 45 Da« Londoner Tsiicours-Gerilbt hat niittelk Deeret verfügt, daß da» Lage

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Alpenzeitung
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Page 1 of 8
Date: 04.06.1939
Physical description: 8
werden. Das 2. Kapitel, das vom König han delt, enthalt zum großen Teil die glei chen Bestimmungen, die für das König reich Italien gültig sind. Auch das 3. Kapitel bezüglich der Regierungsgewalt des Königs entspricht der Verfassung des Königreiches. Das 4. Kapitel betrifft die Wetterführung und die Tätigkeit der ge setzgeberischen Kammer, welche mit dem Titel „Fascistischer, Korporativer Ober- rat' bezeichnet wird. Sie besteht laut Art. 2K aus den Mitgliedern des Zen- tralrates der albanischen fascistischen Partei

und aus den wirklichen Mitglie dern des Zentralrates der korporativen Wirtschaft. Die Zusammensetzung dieser beiden Körperschaften kann nicht durch Gesetz abgeändert werden. Die Räte müssen laut Art. 27 das 25. Lebensjahr vollendet haben, im Besitz der zivilen und bürgerlichen Rechte sein und die an deren vom Gesetz geforderten Eigenschaf ten aufweisen. Art. 29 bestimmt, daß die Räte vor Antreten ihrer Tätigkeit zu schwören haben, dem König die Treue zu halten und die Verfassung zu achten. Sie erhalten nach Art

. 30 eine durch Gesetz festzulegende Jahresentschädigung. Ihre Tätigkeit hört nach Art. 31 auf, sobald ihre Funktion in den Körper schaften erlischt. Der Fascistiche Korpo rative Oberrat wird laut Art. 32 vom König einberufen, der auch die Sessionen und deren Verlängerungen bestimmt. Der Präsident und der Vizepräsident werden nach Art. 33 vom König ernannt Der Art. 34 bestimmt, daß kein Punkt ohne die Bewilligung des Königs auf die Tagesordnung gesetzt werden darf, der Art. 35, daß die Sitzungen öffentlich

sind. Wenn es jedoch die Minister oer langen, kann sie geheim tagen. Laut Art. 86 erfolgen die Abstimmungen offen. Art. 37 bestimmt, daß die genehmigten Gesetzentwürfe dem König zur Sanktion vorzulegen sind. Er kann sie verwei gern. Er kann auch eine weitere Lesung verlangen. Das 5. Kapitel handelt von der Ge richtsordnung. Die Artikel bestimmen' Art. 3t>: Die Richter sind bei Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig. Sie sind im Sinne der Gesetze über die Gerichtsord nung unabsetzbar. Art. 32: Niemand

kann seinen natürlichen Richtern ent zogen werden. Deshalb dürfen keine außerordentlichen Tribunale errichtet werden, ausgenommen für die im Gesetz vorgesehenen Fälle. Die Verhandlungen in Zivilprozeßsachen und in Strafsachen sind laut Gesetzesbestimmung öffentlich. Das Kapitel v über „die Rechte und die Pflichten der Staatsbürger' lehnt sich im Prinzip an die entsprechenden Bestimmungen der Verfassung des Kö nigreichs Italien an. Das 7. Kapitel um faßt die Schlußbestimmungen, nach denen alle Gesetze

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Dolomiten
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Page 2 of 4
Date: 24.06.1942
Physical description: 4
Unterredung und empfing anschlieszend Frau Suner sowie das Gefolge des Ministers. Nach der Audienz ftai- tcic Suner auch dem Kardinalstaatssekretär Maglione einen Besuch ab. Die Mörder d^s RcichsproOktors Prag. 22. Juni. Nach Ilbfchluss der wesentlichen Ermittlungen über die Urheberschaft an der Ermordung des stellvertretenden Reichsprotektors Heydrich hat laut D.N.B. der Chef der deutschen Polizei nunmehr nähere diesbezügliche Mitteilungen gemacht. Es handelte stch danach bei den Mör dern um folgende

für die Vorlage der Anmeldungen von feiten der Mieter lind der Vermieter von möb lierten Wohnungen und Zininicrn laut Verord- »nua deo Präfekten abläust. Wir haben in den „Dolomiten' vom ttl. Juni d. I. den diesbc- züallchen Präsekturvcrlasz verösscutlicht. Alle, welche sich nicht an die Verordnnug hal te». werden laut Art. 050 dev Strasgclctzbuches bestraft, wenn eo sich nicht um einen schwereren Persiosz handelt. Ausserdem wird den Straf fälligen die Lizenz für Zimmer- und Woh- nuiigsvcrttiietuna entzogen

, für welche das diesbezügliche Zugeständ nis mit 1. Dezember o. I. aufgehoben worden war. a Verbot der Tabakausfuhr. Die ..Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht ein Gesetzdckret. laut welchem während des gcaenmärtigen Krieges und innerhalb von sechs Monaten nach seinem Abschluss die den Konzessionäre» erteilte Voll macht zur Ausfuhr von Tabak aufgehoben ist. a Preise der Standart-Hiite und -Mützen. Ge mäss ministerieller Massnahmen zur Standardi- slerniig der Herren-Hüte und -Mützen sind die Klein-Vcrkäuscr ab 1. Juni

Häute. Die Höchst- verkaiisspreife der im ieinerzc-itigeii Rundichrei- ben des Korporalioiisnilnisteri'.n»-’ »ickit enthal tenen clttgeialzenen Schaf- und Ziegenhänte find nun laut Rundschreiben de» gieichen Ministe- riums vom 13. Jilili folgend«rmasse» frstgeletit worden: Ziegen: Lire 37.39 p«r Kilo: halb wüchsige Lämmer Lire 28.35 per Kilo: Schafe Lire 23.99 per Kilo. a Preise der reinseidenen und halbseidenen Dameiisirünipse. Das Lorvorationsministcrium hat die Tnven und Preise für die Reinseiden

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Alpenzeitung
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Page 6 of 6
Date: 24.12.1942
Physical description: 6
Seile v .Alpea^etiaag' Donnerstag, den 24. Dezember lS4S-?tx> '^ì ö l U/ittem«ei1«MlIieI.sàirteiIslkItoi>àe lleliset à Uà» üdel Iis»! «mi Vài m Vàli Nach Einsichtnahme in das Rundschrei ben N. 87. Prot. N. 29.523, vom 18. No vember 1942-XXl, dcs Korporationsmi nisterium?. Korporativausschuß für die Holzverteilung, verordnet der PräfNt aus Grund der ihm laut Art. 19 des mit kgl. Dekret vom 3. März 1934. N. 333 genehmigten Einheitstextes zustehenden Befugnis: 1. Das ganze in der Provinz Bolzano

produzierte für Werkholz geeignete Stammholz aus der Verwertung der Wälder und einzeln stehender Bäume, wer immer der Besitzer sei, muß vollstän dig zur Verfügung des Provinzialrates der Korporationen von Bolzano gestellt werden, welcher nach dem vom Einheits text laut Norm 37 vorgesehenen Freiga be-System für die Zuweisung an die Sägereien der Provinz Bolzano, die ein diesbezügliches Ansuchen stellen, sorgt, im Verhältnis zu deren festgestelltem Bedarf und nach Einholung des Gutach tens der zuständigen

. 8. Wer die in den vorausgehenden Artikeln des vorliegenden Dekretes an geführten Vorschriften nicht befolgt, wird laut Gesetz vom 8. Juli 1941-XIX, N. 645 bestraft. 3. Gleicherweise werden laut Gesetz vom 1941, N. 64Z, sowohl die Verkäufer als auch die Käufer zur Anzeige gebracht, die Käufe und Verkäufe von als Werk holz geeignetem Stammholz ohne die Er mächtigung des Provinzialrates der Kor porationen von Bolzano getätigt haben. 10, Der Provinzialrat der Korpora tionen. Bolzano

die Lichter herab. Sie slaxkern noch nnd verlöschen. Ein Laut ist, wie das Weglegen eines Buches das Rücken eines Stuhles... Ein vaar unsichere, zweifelnde Schritte. H-inz steht auf der Schwelle. Sie will aufstehen... sie will reden und weiß nicht was. Sie kommt nicht ! dazu. ^ , Er liegt schon vor ihr auf den Knien,... den Kopf in ihrem Schoß. Sie red?n nichts. Was ist da noch zu saaen? In diesen Minuten, in denen in ihm der Kampf lich austobt, daß nichts mehr bleibt als eine große, offene Wunde, denkt

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Alpenzeitung
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Page 2 of 6
Date: 17.03.1928
Physical description: 6
verboten. Uebertretungen werden laut den entsprechenden Gesetzesbestimmungen be straft. Die städt. Slcherheitswache ist beauftragt zu sorgen, daß diele Vorschrift eingehalten wird. Geburten in der Pfarre Bolzano im ZNonak Februar k. Maria, Tochter des Hartmann Pallhuber, Pensionist, und der Anna Unterhuber. 5. Maria, Tochter, des Antonio Mair, Stein arbeiter. und der Anna Winterte. 6. Herta. Tochter des Dr. Alfredo Ariani, Arzt, und der Margareta Dolferini. 7. Carlo, Sohn des Giuseppe Holzinger

Anlagen, die am 1. Oktober 1927 in d?r Provinz Bolzano bestanden haben und wo die Schlachtung von Tieren, die Ver arbeitung, die Aufbewahrung, die Konservie rung in Eis und der Verkauf von frischem Gefrierfleisch und Fleischprodukten' vorgenom men werden, lant den technischen hygienischen und sanitären Vorschriften laut Art. 1, 6. 29, !!I. 5V und Z8 des Reglement- über die sani täre Ueberwachung des Fleisches, genehmigt mit kgl. Gesetzesdekrete vom 21. Juli 1927, Nr. 1586, zu uniformieren

. 2. Aus dieiem Grunde müssen alle Inhaber von Schlachtlokalen in den Gemeinden, die kein öffentliches Schlachthaus besitzen, oder in Ge meinden, wo die gewerbliche Schlachtung laut Art. 1 dos genannten Reglements erlaubt ist, als auch die Inhaber von Verkaufsstellen von frischein Fleische, Gefrierfleisch, Wurstwaren nnd Konservenfleisch, die für den Verkauf in der Gemeinde, wo sie hergestellt werden, be stimmt sind, innerhalb eines Monates vom Datum der gegenwärtigen Verfügung an den Podestà um eine Beschau

durch den Gcmeinde- veterinär ersuchen, damit dieser laut den Bor schriften des Reglements sein Gutachten abgibt und damit die Anlagen nach den Vorschriften uniformiert werden. Der Podestà wird die Ver gütung bestimmen, welche die Inhaber für die Besichtigung durch den Veterinär diesem zn entrichten haben,, . .. 3. Die Inhaber von Fleischhanereien, ange> schlössen an Privatanlagen für die Erzeugung von Wnrstworcn, Konservenfleisch, Fleisch in Dosen, Fleischetxrakt und anderer Lebensmittel aus Fleisch

innerhalb eines Monates durch den Herrn Po- desta uin die Autorisierung durch die kgl. Prä fektur ansuchen, um den Betrieb der Eisanla gen weiterführen zu können. L. Die Herren Podeftas sind beauftragt, für die Ausführung dieser Vorschriften Sorge zu tragen. 6. Uebertretungen der genannten Bestim mungen werden laut Art. 61 des zitierten Re- gleinentes bestrast. vunck eisne Roman von Adolf Ott. Amerik, Copyright 1925 by Lit.-Vnr. M Lmclie, Dresden 21 lso, Fm'iwhimii) Fromholz erging in allgemeinen

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Der Bote für Tirol
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Page 12 of 18
Date: 06.08.1840
Physical description: 18
besitzen den Realitäten zuzugestehen hat. Nähere Aufschlüsse über den derinaligen Fabriksbetricb können auf Ansuchen bei der k. k. Strafhans-Verwaltung eingeholt werden. Gratz, den !!. Juli 13 40. Kundmachung. Laut Eröffnung des hohen Hofkamnicr-PräsidiumS von, 26. Juni 1840. Z. 3497, haben Se. Majestät mit allerhöch ster Entschließung vom 6. Mai 1840 dem k. k. Konsul in Athen, Georg Gropius, den Titel und Charakter eines Ge neralkonsuls auf seinemPosten. jedoch bloß für seine Person, zu verleihen

geruht. ' Innsbruck, den I l. Jnli 1340. Vom k. k. Lan d es g u b e rn i um sü r T i r o l u n'o^ . V orar l b e rg. Karl Graf v. Wolkenstein, k. k. Gub-iSl-kretär. Privilegien-Verleihungen/ - Kundmachung. Laut Eröffnung der hohen k. k. allgemeinen Hoskammer vom 2t. Mai 1849» Z. 20470, hat Joseph Glanz das ihm unterm 9. Septembsr 183Vverliehene 10jährige Privilegium, auf eine Verbesserung im Gießen der Bronre - und Eisen waaren, freiwillig zurück gelegt. Innsbruck, den 14. Juni.1340. Vom k. k. La nde

Sg u b e r n i u in für Tirol nnd Vorarlberg. Karl Graf von Wolkenstein, k. k. Gn.b,-Sekretär. Kund m a ch u n g. Laut Eröffnung der hohen allgemeinen Hofkammer voin 21. Mai 1840, Z. 20458. hat Friedrich Ludwig Westenholz daS ihm unterm 3. Mai 1838 verliehene fünfjährige Privi legium, auf die Erfindung. Metalle durch Zimentation zu legirenj freiwillig zurück gelegt. Innsbruck, den 14. Juni 1340. Vom I. k. Landes-Gnberniuni für Tirol und ' Vorarlberg. Karl Graf von Wolkenstein, k. k. Gub.-Sekretär. . Kundmachung

1. I., aus eine Verbesserung seiner bereits pri- vilegirten Methode der Erzeugung gewalkter.Tücher, erhal. tenen fünfjährigen Privilegiums laut Zession vom 19. Mai d. I. an Giuseppe Keali <juoii>li,'ii ^ntc,i»ie in.Venedig abgetreten. > , Innsbruck, den 18. Juli 1840. K. K. Gubernium für Tirol und V ora,rs b erg. Karl Gr«f v. Wolkenstein, k. k. Gub.-Sekretär. ' Kundmachung. Die hohe Hofkammer bat laut Eröffnung von» 22. Juni I3i0, Z. 21332, des dem Kajetan Freiherr« von Testa am 26. November 1335, auf die Erfindung

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 8
Date: 30.03.1898
Physical description: 8
würde- Daß ein dingliches Recht im Hypothekencertisicate vorkommt, genügt für sich allein nicht, damit der An spruch als recht-beständig angesehen werde. Die außerhald des Bezirksgerichtesprcugels wohnen den Anmelder haben einen im Gerichtsorte wohnhaften Zustelluligsbevollmächtigteil zu bestellen und bekannt zu geben. Beschreibung der zu versteigernden Liegenschaften^ Cat.-Nr. 47 7/427, Acker im Sachsenfelde von Jauch 17 Kl., erworben laut Urkunde vom 14. Jänner 188» gol. 34 und 3. Sept. 1889 Fol. 455. Cat

.-Nr. «51/602, Frühmahd in der Tremve von Vs Janch « Kl., Cat.-Nr. 652/603, Acker dabei von >/^ Jauch 6 Kl-, erworben laut Urkunde vom 22. Dezember 1850 Fol. 3L43, 25. Oktober 1859 Fol. 1276' vorgetragen sul, G -V.-V- Nr. 364, G.-P.^Nr 722, 723, 724, 1161 und 1162 sammt ?uuäus w- strue-tus. K. K. Bezirksgericht Jmst, am 12. März 1898. 123 Der k k. Bezirksrichter: v. Schmidt. 2 Versteiger»«ngs-H dikt. Nr. 5 Ans Betreiben des H:rin Johann Äußerlechner Greter in Kartitsch vertreten durch den Herrn k- k. Notar

von 633 Kl. Cat.-»Nr. 30 ein Stück Acker aus dem nämlichen Lehen von 1131 Kl. vorkommend im neuen Kataster unter laut Grundbesitzbogen Post-Nr 467, Gemeinde Toblach mit einen Mitbesitzer G.-P.-Nr. 4779 und V.-P.-Nr. 240. L. laut Grundbesitzbogen Post-Nr. 473, Haus Nr. 9, lautend auf Sebastian Vintler mit drei Mitbesitzern G.-P.-Nr. 45 52. <ü. laut Grnndbcsitzbogen Post-Nr. 452, Haus Nr. 10/a der Gemeinde Toblach. G.-P.-Nr. 4202, 4203, 4332, 4383, 4385 incl. 4389, 4444, 4445, 4452, 4463, 4464, 4473

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Bozner Zeitung
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Page 4 of 6
Date: 12.01.1869
Physical description: 6
filr Jünglinge aus Tirol, welche die Chirurgi studiren, ans der Sliftung des verst Eriminal- u. GerichtS- »Htt« Josef Anton ReichSstenal für ILV8j'9 mit jährl. tV8 fl. erledigt. - Gesuche bis 30. Jän. d. I. bei der k k. Stotthaltcre' Innsbruck. <7. Jän.) -^Stipendium aus der Stiftung des ?oh Kaspar Tros.'r von Auskirchen, gew. Kanonilus und Senior des Stifte? Juni- chkn, sür da« Jahr I^K'sM mit K > fl. jährl sllr Jünglinge, — i»r« h»«ro «uqqlame von Biennoam l2Februar 18 S, » Uhr Vorm, laut Aviso

vertrag in alle Rechte und Pflichten der Finanz« Verwaltung getreten sind, und nicht den Wirthen das Recht zusteht, das Anmeldungslok>l zu be stimmen, daher die ergangene Kundmachung vom 2. d. vollends aufrecht erhalten bleibt. Da laut kaiserl. Entschließung vom 3l. Mai 1831 der Verzehrunqssteuer-Pächter das Recht bat. auf dem AuSbängeschilde den kaiserlichen Adler zu führen, so wird derselbe zur näheren Bezeichnung des Anmclbnngßlokales am betref fenden Hause .Vr. 30 in der Stadt Bozen an gebracht

am 3. Fedr. l. iJ. 8 Uhr Vorm, .auch unter dem SchätzungS- werth in Sv-Frankm-Stvcke 8 st. 40 kr. beim «,-G Ala. (7. JSn.) Realität 4>eS Giorarui Rigotti dai Mali von Bigo den 3l>.' Jänner l. I., 8 Uhr Vorm. , laut Aviso 19. Juli >866, Nr. s> v5, dnm^-G7 Me^olvmb 'rdo. ^7.- ZSu) — Realität der Äisabeita Wutwe Sücolo Marcolla «ulgo Podi von Äigo am 3 Febr. l. I , L Uhr Vorm- laut Aviso 19 Zut» >8W^ Nr. Hs 8, Heim B. G. Mmolombardo — Realität -des Giusppe- Mat'.uella von Eressmo- und des > Giovanni

Matwrlla «on Toedo-am 2. Febr. 1.1, 8 Uhr > Votm. laut jlviso ik: JuU 1-LS, Str. «!0^.beun Ä-V. Mszzolöwdard.«. (7.'Jän.) Realität He« 'Antonio, Davide,' Virginia und Saverio De- g spen von Sardagua > am 1b Febr l. I , S Uhr Vorm., A. P- ZÄ fl. 9i« w,-deim B^-G. Orient. P.Jän) ^- Gmndslüie der Erbschastimasse de» Gia;mti>T!areni vdu Drv am «'.Febr. d.-Z.,« Uhr'Borm, A.P^ fl. Sdtr, tau» «-G. A,cd - s?: Jäu.) Herr Rudolf Carli mit Frau Gemahlin. „ Heru aun T'churfchenthaler mit Gemahlin. „ Johann

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Der Bote für Tirol
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Page 12 of 24
Date: 10.12.1840
Physical description: 24
. dem Joseph Pfaff verliehene einjährige Privilegium, auf eine Verbesse rung in der Erzeugung von sogenannten 'Maschinen Pfalz- bohen-Knöpfc» auf die weitere Dauer zweier Jahrc-, d. i. dcS zweiten und dritten Jahres, verlängert worden. Innsbruck, den 26. Mai 184(1. Vo ni k. k. La n d es-G u b c rn i u m für Tirol und Vorarlberg. Karl Graf v. Wolkenstein, k. k. Gub.-Sekretär. Kundmachn n g. Laut Eröffnung der hohen Hofkammer vom 11. Mai 1840» Z. 19244» ist das unterm 27. April 1839 dem Julius <schwai

- lcngerber verliehene einjährige Privilegium» auf eine Verbesse rung in der Erzeugung elastischer Riemen zum Schleifen und Abziehen von Nasier- und Federmessern, auf die weitere Dauer eines Jahres, nämlich des zweiten, verlängert worden. Innsbruck, den 1- Jnni 1840. Vom k. k. L a n d e s - G u b e r n i u in für Tirol und Vorarlberg. Karl Graf v. Wolkensteiii, k. k. Gnb.-Sekretär. Kundmachung. Laut einer Anzeige der niederösterr. Regierung vom 7. Mai 1840 hat Gottfried Tefche das Eigenthum

des ihm am 29. März 1839. auf eine Erfindung im Pflastern und Mör teln. verliehenen zweijährigen Privilegiums laut'ZeistonSur- kuude vom 30. April d. I. an Karl AugustTefche abgetreten. Innsbruck, den 6. Juni 1340. ^ K. K. Gubernium für Tirol und Vorarlberg. Karl Grafv. Wolkenstein, k. k. Gnb.-Sekretär. K u n d m a ch u u g. Laut Eröffnung dcr hohen k. k. Hofkammer vom 21. Mai 1840. Z. 20203, ist daS dem Fr. Cluhl, auf eine Erfindung und Verbesserung in der Erzeugung und Zurichtung dcr Filz- und ^eide nhüte

, unterm 3. März 1839 auf ein Jahr verlie hene, und unterm 28. Mär; 1840 aus e:n weiteres Jahr ver längerte ausschließende Privilegium über Einspruch des Hur machermittels in Wien, wegen erhobenen Mangels der Neu heit des Gegenstandes aufgehoben worden, Innsbruck, den 14. Juni 1840. Vom k. k. Gubernium für Tirol und Vorarl berg. ^ Karl Gras v. Wolkenstein, k. k. Gnb.-Sekretär. Kundmachung. . Laut Eröffnung 'der hohen Hofkaniunr vorn 25. Mal 1840, Z. 21046, ist das dein Michael Hnther unterm 5. Mai 1837

auf ein Jahr verliehene, und unterm 26. Mai 1838 und 25. Mai >839, Z. 20454 und 23579, jedesmal auf ein weiteres Jahr veilängerte Privilegium, auf die Er findung, mittelst einer eigenen Maschine eine neue Art ein gelegter Parquet-Tafeln zu schneiden, anf die weitere Dauer eineS, nämlich des vierten Jahres, verlängert worden. Innsbruck, den 17. Jnni 1840. K. K. Gubernium für Tirol und Vorarlberg. Karl Graf v. Wolkenstein, k. k. Gub .-Sekretär. Kundmachung. Laut Eröffnung dcr hohen Hofkammer vom 4. Juni 1840

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Alpenzeitung
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Page 2 of 4
Date: 12.08.1943
Physical description: 4
wurde. Die Bestimmungen über die Behandlung der Kriegsgefangenen in den Lagern berech tigen dieselben zum Besuch des sonntäg lichen Gottesdienstes. Lllox siodt kein dMjxvs Lr!os8- oà Bern, 10. — Laut Meldung aus Washington hat Marineminister Knox in einer Ansprache an Marinekadetten er klärt, nichts berechtige zu der Meinung, der Krieg könne bald aufhören, es sei viel mehr anzunehmen, daß der Krieg Heuer nicht zu Ende gehen werde, denn es seien noch sehr schwierige Unternehmungen in Sicht, darunter

ist, so daß also nicht mehr die Kommunistischen Parteien, die ja zum Schein „national' verselbständigt morden sind, sondern in erster Linie die Gewerkschaften der einzelnen Länder die Hauptwerkzeuge der sowjetischen Willens vollstreckung in den verbündeten und neu tralen Ländern werden sollen. »eufunlüsnl! v/lllisckt VerSnöerung Gens, 11. — Unter den kanadischen Parlamentariern wurden in jüngster Zeit Stimmen laut, meldet „Canada weekly', die einen Anschluß Neufundlands als „10. Provinz' an Kanada verlangten. Es seien

, an der sich auch eini ge Hundert Chinesen beteiligten. Im Lause der Versammlung wurden von den Expone.ite-l der in Schanghai wohnenden Inder Reden gehalten. Dabei wurden auf die britische Gewaltherrschaft hinge wiesen und die Forderung der Befreiung Indizns vom britischen Joch mit Hilfe Japans gestellt. Am Schlüsse der Ver sammlung wurde an den Präsidenten der Liga für die Unabhängigkeit Indiens, Subhas Chandra Bose, ein Telegramm gerichtet. Laut Meldung der offiziösen britischen Nachrichtenagentur

» Der Präfekturskommissär teilt mit, daß laut Verfügung der tgl. Präfektur mit Zirkular vom 3. August alle jene, welche vom Waffendienst befreit sind, weil be reits aus demselben entlassen oder im Zi vildienst an leitender Stelle angestellt, mit einem persönlichen Nachweis ver schen sein müssen, den sie jederzeit auf Verlangen den militärischen oder polizei lichen Behörden vorzuweisen haben. Die ser Nachweis wird von jenem öffentlichen oder privaten Unternehmen ausgestellt, bei welchem sie angestellt sind. 6«r Wood

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Newspapers & Magazines
Alpenzeitung
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Page 4 of 8
Date: 15.07.1934
Physical description: 8
können wir feststellen, daß der „Rad sport Club Merano' der erste Verein der Venezia Tridentina ist, welcher laut dem F. C. I. Regle ment die vorgeschriebene Höhe der Prämien und Preise festgelegt hat und zur Ausschüttung brin gen wird. Unter den Prämien sei die vom Präsi denten des Radsportklubs Merano gestiftete, eine Wander-Repräfentanzpreis würdige, „Targa Gi ro di Lana' dessen typische, «pie künstlerische Aus führung der Firma Furlan Maia Alta übertra gen wurde, erwähnt. An der Vollendung dieser Targa

sowohl den Schmalz Antonio wie auch Zucol Giovanni zìi je Lire 1000 Strafe, wegen tinerlaubten Betrieb einer Agenzia d'affari ohne Konzession der R. Quästur verurteilt, laut Art. IIS des T. U. des Gesetzes der P. S. anerkannt mit D. 18. Juni 1931, Nr. 773. Spendenausweis Beim Gemeindekomitee des Patronats der O. N. M. wurden folgende Spenden erlegt: Firma Giuseppe Oberkofler Lire 66 Firma F. Kircher Lire 50 Dem Dopolavoro Cittadino wurden für Hilfs aktionen an armen Dopolavoro-Mitgliedern

wird und der wohlverdiente Sonntagsausflug aller arbeitenden Menschen nicht abermals „zu Wasser' wird. Uebertrelung der Syndikat,gesehe Folgende Arbeitsgeber wurden wegen Anstel lung von landwirtschaftlichen Arbeitern mit Um gehung des Ufficio di Coqoeamento laut Gerichts dekret des R. Prätörs zu Geldstrafen verurteilt: Oberhofer Giovanni aus Màranza zu Lire 100 und Steger Rodolfo aus Nufteria zu Lixe 120. Wegen Annahme von Arbeitsstellen mit Umge hung des Ufficio di Collocamento wurden laut Gerichtsdekret

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Page 5 of 6
Date: 05.01.1935
Physical description: 6
in der Poebcue und im allgemeinen über Rorditalien stark sein. Tem- l'eratiir in leichtem Rückgänge. «iem Me Verordnung des KommWrs der Gikdigemelnde über die Einhebung der Kontravenlionsgelder. Der Kommissär der Stadtgemeinde hat in diesen Tagen eine Verordnung hinsichtlich der Zahlung der Kontraventionen erlassen, die folgenden Wort laut hat: Der Präfekturskommifsär hat es kür angezeigt befunden, das Ausmaß der Strafgelder für Kon traventionen, die vom Funktionär oder dem Agen ten, welche sie erhoben

haben, laut den Verfügun gen des Neglements der Gemeinde oder nach Ver ordnungen der Gemeindeverwaltung eingedoben werden, wie folgt festzusetzen und einige dieser Kontraventionen von der Entrichtung des Straf geldes auszuschalten. Auf Grund des Art. 107 des Gem.- u. Provin- zialgesetzes, genehmigt mit kgl. Gesetzdekret vom 3. März 1934, Nr. 383, hat der Gemeindekommis sär verfügt, daß mit Ausnahme der Kontraven- tionsstrafen für die Uebertretung der ftraßenpoli- eilichen Vorschriften laut Art. 128

. 2 des städtischen Polizeireglements in Betracht gezo gen werden und wonach die Bestimmungen für ein strafrechtliches Vorgehen laut den Normen des Straßengefetzes angewendet werden: 2. bei den Kontraventionen des Baureglementes, wofür die träfe von Fall zu Fall vom Perwaltungschef fest- zesetzt wird: 3. bei Kontraventionen, bei denen drit- en oder der Gemeinde ein zugefügt > wurde. Ein Urleil im Fall ..rsörndle'. Im Oktober v. I. wurde ein Landwirt aus Tlso, als er von Chiusa nach Hause zurückkehren

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Page 3 of 4
Date: 10.11.1933
Physical description: 4
mit, daß laut Verfügung des Ministeriums ! /folgende Reserveoffiziere der Gruppe Bolzano und der von ihr abhängigen Sektionen in höheren Grad avanziert sind: den Infanterie: Capitano Giansra Giovanni zum Maggiore: Tenente Ferrai Umberto zum Capitano; Sottoten. Cumer Tullio zum Tenente: Sottoten. Widmann Luigi zum Tenente? Sottoten Pircher Francesco zum 'Tenente; Sottoten. Aldos- ser Vincenzo zum Tenente; Sottoten. Maglione zum Armando zum Tenente; Sottoten berto zum Tenente; Sottoten. Flagl Tenente

sich des Schwerverlehten an und brachten ihn zum Ge- meinedarzt nach Egna, der die sofortige Uebersüh- rung des Verletzten in das hiesige Krankenhaus veranlagte. Persona lnachrichten Zum Commendatore ernannt Kamerad Ing. Ettore Casella, Chefinfpektar oer Arbeitsfektion bei der Eisenbahn, Sektion Bolzano, wurde laut Dekret S. M. des Königs auf Vorschlag des Ministers für Verkehrswesen zum Commendatore ernannt. Dem Ing. Comm. Casella unsere herzlichsten Glückwünsche! » » Konsul Nello Brogi, Stabschef

rese di Assicurazione' in Budapest abgeschlossen worden find. Laut Art. 2 der genannten Vorkehrung haben die Versicherten, die Nutznießer innerhalb 180 Ta gen nach der Veröffentlichung des Dekretes die Anmeldung, begleitet von den vorgeschriebenen Dokumenten, zu machen. Dies hat beim Istituto Nazionale Assicurazioni in Roma zu erfolgen. SMàiipse in öffentlichen Lokalen Das Publikum wird noch einmal auf die sani tären Vorschriften Nr. ILI aufmerksam gemacht und aufgefordert die in, den öffentlichen

er nicht umge stoßen werden kann, b) Der Spucknaps muß mit einen Deckel versehen sein, der mit einem Pedal gehoben werden kann, c) es muß verhindert wer den, daß der Inhalt vertrocknet und pulverisiert, d) Er muß sehr leicht disinsiziert und gereinigt werden können. Der Spucknaps muß eine ästhetische Form auf weisen und allen Vorschriften genau entsprechen. Der fascistìsche Nationalverband für die Bekäm pfung der Tuberkulose hat einen Spucknaps laut Vorschriften des hygienischen Reglements zum Ver kaufe

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Page 4 of 4
Date: 27.08.1942
Physical description: 4
dc^ ' landwirtschaftlich. Provinzialinfpek- loraics, ^1 rt, S, — Der Bezug der bei den Produzenten nach dem laut vorausge- i-.mden Artikel erfolgt enZlbzügen verfüg baren Karioffclmcngen steht ausschließ lich dem nationalen sadistischen Verband Obst- und Gemüsehändler zu, welcher ?u diesem Zwecke der nationalen Ge sellichast der Srportoure und Importeure von Obst- u. Kemiiseprodnkten lGneipo) und des italienischen Verbandes der landwirtschaftlichen Konsortien (Fedex- po'> bedi''!,'', i- '-d. Daher ist der Verkauf

die nach den Abzügen für den Familienverbrauch und für die Aussaat laut Art 1. verfügbaren Kartosfelmengen zu den vom Landwirtschaftsministerium festgesetzten Preisen zu verkaufen. A rt. 6. — Die unter Art. 2. angeführ ten Körperschaften und die von diesen angewiesenen Firmen haben die Ver pflichtung: a) für die Einziehung und die beste Konservierung der Kartoffeln Sorge zu tragen, sowie die Verlieferungen vorzu nehmen, die sich in Ausführung der Plä ne des Landwirtschaftsministeriums als notwendig erweisen

können, da die durch die Beobachtung dieser Verpflichtungen und durch eine sorgsamst durchgeführte Ernte die höchstmöglche Prodution, die Gesundheit und die Konservierfähigkeit des Produktes gewährleisten müssen. Die Kartoffelernte muß über diesbezüg liches Gutachten des Provinzialinspekto- rates der Landwirtschaft bis zum 31. Ok tober 1942-xx beendet sein. A rt. 8. — Laut Ministerialdekret vom 1. August 1942-Xx sind die Kartoffelpro duzenten (Leiter von landwirtschaftlichen Betrieben, Bauleute, Pächter, Teilhaber usw

Teppiche, auf denen jeder Laut versank, die geschwungene Couch im französischen Stil mit einer Unmasse von bunten Sei dendaunenkissen. Ein paar Sofapuppen saßen darauf mit frechen Gesichtern und langen, schlenkrigen Beinen. Nein, alles war so entgegen ihrer eigenen Art. Die erste Frau müßte anders, ganz anders gewesen sein. Zu ihr mochte all dies Üppige gepaßt haben. Aber wenn es zu ihr gepaßt hatte, dann mußte es ja schließ lich auch Lothars Geschmack gewesen sein Sie fühlte es, ohne es eigentlich

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Page 3 of 4
Date: 18.09.1942
Physical description: 4
und Erläuterungen bei den A-.àrn der Landw'rte-Uàn in B-'l.zano. Merano. Bressanone und Bruào Lvkr HviekÄA tür Meter «. Vermieter von möblierten üminern unii V/oknungen Die provinzialslclle für den Tourismus macht darauf aufmerksam, das; laut Art. ll> des Gesetzes vom IS. Juni lSZS-XVll. M. litt, die Preise sür möblierte Zim mer und Wohnungen von besagter kör- perschaft festgesetzt sind. Die Stelle bringt weiters in Erinne. rung, daß laut Präfcktursdekret vom 6. Zun! 1S4Z-XX die Mieter und die Wol>- nungsgeber

Meldung abzugeben, seien sie nun Mieter oder Vermieter, werden laut Art. SSV des Strafgesetzbuches bestraft, unbe schadet — für die ZimmervsrmieZcr und Vermieter von möblierten Dohnunqen — der Lizemenhiehung als verwaltungs- mäßlae Maßnahme. Alls jene, welche obenangefiihrle An meldung noch nicht erstattet haben wer- d?n aufgefordert, dies unverzüglich zu tun. Außerdem werden alle sene, welche ,ur Kenntnis gelangen, daß für Vermietung von Ammern oder möblierten Wohnim- gen übertriebene oder jedenfalls

Kaufleute-Union bringt zur Mitteilung: Der Comcordit hat das Verzeichnis der Standardprodukte in Textilwaren und Bekleiduugsartikeln veröffentlicht, die Ende August laut ministeriellem Rund schreiben P, 323 angemeldet wurden, wi-il sie nach 30 Tagen der Verfügbarkeit noch nickt u.'rkauft waren. Die Interessenten können bei den Äm tern der Union in das Verzeichnis Ein blick nehmen. iIDerlzlJlcztt'' 18. September: Die heilige Hildegard!?. Zleblisjin Hildegardis, eine der schönsten Zierden

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Page 3 of 4
Date: 20.12.1942
Physical description: 4
. N. 29.523. vom 18. No- vember 1942-xxl, des Korporationsmi nisteriums, Korporativausschuß für die Holzverteilung, verordnet der Präfekt auf Grund der ihm laut Art. IS des mit kgl. Dekret vom 3. März 1S34. N. 383, genehmigten Einheitstextes zustehenden Befugnis: ,1. Das ganze in der Provinz Bolzano produzierte für Werkholz geeignete Stammholz aus der Verwertung der Wälder und einzeln stehender Bäume, wer immer der Besitzer sei, muß vollstän dig zur Verfügung des Provinzialrates der Korporationen

von Bolzano gestellt werden, welcher nach dem vom Einheits- text laut Norm 37 vorgesehenen Freiga be-System für die Zuweisung an die Sägereien der Provinz Bolzano, die ein diesbezügliches Ansuchen stellen, sorgt, im Verhältnis zu deren festgestelltem Bedarf und nach Einholung des Gutach tens ver zuständigen syndikalen Organi sationen. 8. Alle von den Sägereien hergestellten Assortiments unterstehen der geltenden Werkholzregelung. 3. Vom Datum des vorliegenden De kretes an müssen alle Käufe und Ver käufe

werden. ö. Die angeführten Anmeldungen müssen dem Provinzialrat der Korpora tionen, Bolzano, bis spätestens ö. Jänner 1943-XXI übermittelt werden. 7. Die Zuweisungen von als Werkholz geeignetem Stammholz an die Sägereien werden zu den vom Korporationsmini sterium festgesetzten Höchstpreisen durch geführt. 8. Wer die in den vorausgehenden Artikeln des vorliegenden Dekretes an geführten Vorschriften nicht befolgt, wird laut Gesetz vom 8. Juli 1041-XIX, N. 645 bestraft. 9. Gleicherweise werden laut Gesetz vom 1941, N. 645

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Page 3 of 4
Date: 28.12.1940
Physical description: 4
auch außerhalb äer Alalsenstunäen Täglich kommen Hunderte von Kindern zur Schulausipeijung. Die Kinder aus dem Zentrum begeben sich in die eigens als Refektorium hergerichteten Räume in den AÄL-Häusern und jene der einzelnen Stadtteile in die Refektorien der Schulen. Dieses beispielgebende Werk der GIL oersammelt so >eden Tag ein fröhliches Regiment lebhafter Kinder. Sie sind fröh lich und laut, aber deshalb doch gut «r- zogen und korrekt. Sie walchen sich ge wissenhaft die kleinen Hände. Und mit der Rechten

können, daß sie bisher den Wanderhandel mit Oel und Speisefette,, ausgeübt haben, durchgeführt werden. Die Wanderhändler haben die Gutschei ne so wie die übrigen Geschäfte einzuzie hen. BeMW von ralZolrerteu Waren im Monal ILnner Nach dem Minifterialrundschreiben Nr. 1VS1 vom 24. Dezember 1949 verbleibt die Seifenrationierung unverändert. Es werden für die Vormerkung und Behe bung die Abschnitte Nr. 12 verwendet. Die Vormerkungen können bis 29. De zember gemacht werden. Laut Rundichreiben des Ministeriums für Land

für jede Lizenz oder Ermächtigung: c) Die neue Tabelle der verbotenen Spiele. D?n Lizenzen für Autoremisen und für Stallunaen müssen weiters Lire All, bzw. Lire 15. in Marken, für die staatliche Konzession beigelegt werden. Die Ermächtigungen laut Art. 9K des Ge>e!-cs der P. S. sür den Verkauf alko holischer Getränke von der Oettnung des Betriebes bis zum Schluß müssen eben falls der Gemeinde bis zum 31. Dezem ber übergeben werden. Es ist das Ansu chen um die Erneuerung in Stempelpa pier zu 4 Lire

und eine Stempelmarke zu 6 Lire beizulegen. 2. Däckereilizenzen: Die nicht defi» nitioen Betriebslizenzen für die Brot- bereitung müssen bis 31. Dezember beim Prooinzialrat der Korpnrationen abge geben werden. Sie Müllen vom Erneue- rungsaesuch auf Stempelrapier zu 4 Lire und der Bollette der entrichteten staatli chen Steuer laut kgl. Geletze?dekret vom 21. Juli 1S38. Nr. 1KN? begleitet sein. Die Inhaber der definitiven Lizenzen haben bis zum ?1. Dezember die staatli chen Gebühren zu entrichten. Aus dem 6yud;?a^làn

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