. Warschau, 13. Dez. Eine neue Verordnung lautet, daß auch der Inhalt einer Handlung, Fabrik u. s. w., durch welche eine Attentatausübender hindurchläuft, um sich zu retten, konfiszirt werden, und daß der Eigen thümer der Handlung rc. der Strenge des Kriegs gesetzes verfallen soll. Auf Pässe ist, laut gestern be- kannt gemachter Ukase eine Steuer auferlegt, die 1—5 Rubel halbjährig von ausländischen und 2 Gulden polnisch von inländischen Pässen beträgt. — Die Zahl der Exekutionen, welche in den letzten
Tagen in Folge von kriegsgerichtlichen Urtheilen tm Königreiche Polen durch Galgen und Pulver vollstreckt wurden, beträgt, laut der Aufzählung des „Dziennick' 12, die in Lit- thauen 10. — Gleich der Handlung des Kaufmann- schafts-Aeltesten Schlenker, sind noch einige Handlungen polizeilich geschlossen worden, deren Eigenthümer vor dem Kriegsgericht angeklagt wurden und sich zu stellen unterlassen haben. In Folge der Verordnung, daß alle auf frühere Pässe im Auslande weilende Personen, die Pässe