werden, a>ö: I. Laut Steuerkataster der Stadt Meran, Seite 105: Die Baurecht und Gerechtigkeit einer Behausung, ehe- vor daS SeifensiederhäuSl, auch die Fasellische Behau sung genannt, im Meraner-Steinach mit Zu- und Jn- gebauden, nebst einem vor dem Hause befindlichen Weg- Puntaun, der dazu erbauten Schupfe und dem Platze vom Stadele bis zum Thorecke, welches zugleich auch das Mark bildet. Der jedesmalige Besitzer deS Michael Thumlerischen HauseS und Ackers hat das Recht der Aus- und Einfahrt zu dem neben
Kuchelsteuer. Der Erblasser hat sie laut Kaufes vom 5. Okt. 1814 eigenthümlich an sich gebracht. AuSrufSpreiS l3(>() fl. N. W. II. Laut Steuerkalasters der Stadt Meran Nr. 25V: Eine Weinleite in der Gilf von 125 Klafter; dabei ein öderNain ausschließlich der darin befindlichen Felsen von 250 Klafter, welcher aber größtentheils urbar gemacht ist. Gränzet 1. an den Passerflug, 2. an daS Weingut deS Färbers Nagele, 3. an den gemeinen Weg, und 4. an das Weinstück deS Hrn. Grafen von Mamming unv deS Georg
Ladnrner. Hierüber bcsipt das füglich Thurn- und TaxiS'schc Rentamt Meran die Grundgerrchilgkeit, wohin jährlich 9 kr. Grundzins zu entrichten sind. Dieses Grundstück hat Erblasser laut Kaufes vom 21. Dez. 1822 eigenthümlich an sich gebracht. AuSrufSpreiS 1625 fl. N. W. III. Die im Steuerkataster der Gemeinde Tirol un ter Zobl 2734, Lit. iA, einkommende Baurecht und Ge rechtigkeit eines Stück AckerS > der Tschelscheracker ge nannt, 4'/, Graber 3'/. Klafter groß. Dieser Acker, welchen Erblasser laut
väterlich Jo hann Pircher'fcher Vermögens - Einräumung vom 1(5. Dez. 1V27 eigenthümlich erhielt, gränzet 1. an den Pas- seireracker) 2. an den Sorgbinderacker, 3. an die Gemein de, und 4. an Hrn. von EgenS Acker. Hierüber besitzt das Kloster StamS die grünt herrli chen Reckte, und man hat einem jeweiligen Verwalter jährlich 9 kr. Lt. W. als Grundzins abzuführen. AuSrufSpreiS 500 fl. R. W. IV. Laut Steiierkatasters der Gemeinde Tirol Nr. 3I2l. Fol. 1909: Ein Stück Erdreich Ackerfeld und Weinbau
. ' Erblasser hat es gemäß Kaufes vcm 12. Aug. 1822 zum Eigenthume erhallen. Ausrufspreis 300 fl. N. W. VI. Das bei der erfolgten Moos-Austheilung dein Wieslerhofe zugetheilte Moos zu Burgstall, insgemein Hertermoo5 oder NeuauSgetheiltes genannt, von 1'/? Tagmahd, welches Erblasser laut Kaufes vom 23. Aug. 1820 eigenthümlich an sich brachte. Dasselbe gränzet 1. an das MooS deS Gatterle, 2. an jenes des Guggcnberger, 3- an jenes des Wirthes zu Burgstall , und 4. an Ochfenkoflers Prantl. Eü ist dem Hrn