und Eichen besetzt von 9 Morgen 315 Klafter, stoßt 1. an Weg. der zum Törler führt, 2. an den Eigenthumswald, 3. Eggers- güter, 4. an Obergenagnerberg; 2. eine Bewaldung, richtiger Gemeindebewaldung, mit Lärchen besetzt, von 3 Morgen 105 Klafter zum alleinigen Streubezug, und wieder 3. eine Gemeindebewaldung von 4 Morgen 407^ Klafter stoßt um und um an die Gemeinde. Laut Uebereinkommen vom 11., Verf. 14. Juni 1878 Folio 1922, hat ein Untergenagner-Hofbesitzer das Recht des Wafferbezuges vom Troge beim
Obergenagnerhof aus der im Klaubberg Cat.-Nr. 341 Ut. L. vom sog. Schloßgütl entspringenden Quelle, — zur Hälfte. Laut Grundlasten-Ablösungs-Erkenntniß Verf. am 12. Mai 1885 Folio 1586 III. wurde für einen Hatscher- oder Plankerswanghofbesitzers das Holz- und Streubezugsrecht aus dem Gunglwalde für immer auf gehoben erklärt. Endlich genießt ein Untergenagner-Hofbesitzer laut Regulirungs-Vergleich Verf. 13. Mai 1885 Fol. 1596 III. Theil das Weiderecht in der „Schönalpe' der Gemeinde Wangen. Erscheinen
im Grundbesitzbogen Nr. 360 Parz.-Nr. 2757, 2856, 6443. 6444 bis incl. 6457, 6461 incl. 6470, 6471/,, 6471/,, 6473 incl. 6478, 7417, 7418, Bau-Parz. Nr. 677, 680, 726, im Gesammtschätzungs- werthe von . . . . . 43VV fl. !I. Laut Kauf vom 12., verf. am 14. Februar 1876, Folio 500: Cat.-Nr. 194 der Gemeinde Ritten, das sog. Zachgütl in Oberlengmoos, bestehend aus: ».einer Behausung, Stube, Küche, Kammer, Keller, Stadl und Stallung, d. Krautgarten; Cat.-Nr. 195 ein Wiesmahd von 1 Tagmahd 315 Klafter, grenzt
Kofelswiese, 4. an Fahrweg. Laut Uebereinkommen vom 12. September, Verf. 10. Oktober 1876 Folio 3244 wurde einem Zacherguts besitzer die Neufassung der auf der Wiese Cat.-Nr. 255 des Zieglerhofes entspringenden Quelle und alle zur Sammlung des Waffers nöthigen Vorkehmngen gestattet. Diese Realitäten erscheinen im Grundbesitzbogen Nr. 335 Parz.-Nr. 1800, 1801, 1802, 1803, 1804 Wiese, 1804 Weide 1808, Bau-Parz. Nr. 209 und 210 im Gesammtschätzungswerthe von . IMOfl. K. k. stiidt.-del. Bezirks-Gericht Bozen