¬Das¬ moderne Völkerrecht der civilisirten Staaten als Rechtsbuch dargestellt
Einleitung, 31 auch auf die schiffbaren Nebenflüsse des Rheins an, ferner auf die Scheide, deren Mündungen lange Zeit durch die Holländer für die Belgischen Schiffe gesperrt waren, die Maas, die Elbe, die Oder, die Weser, die Weichsel und den Po. Von da an mussten allmählig die mancherlei aus dein Mittelalter überlieferten Flusszölle der wachsen den Freiheit weichen und sowohl die Uferstaten als die Seemächte hatten nun ein festes Princip gewonnen, von welchem aus sie alle herkömmlichen
haben an seinem Eigenflusse, als die sämmtlichen Uferstaten zusammen an ihrem Gemeinflusse? Wenn diese genöthigt sind, ihre Flüsse dem Weltverkehr zu öffnen, warum sollte jener seine Flüsse gegen den Welthandel absperren dürfen? Wie sollten die fremden Schiffe, welche völkerrechtlich befugt sind, einen Gemeinfluss zu befahren, diese Befugniss verlieren, wenn in Folge von Gebietsabtretungen, Ein Stat in den Besitz des ganzen Flusses gelangt? Sollte z. B, der Po der Schifffahrt offen stehen, so lange er durch mehrere