Nr. 23 als Verlassenschaftskurator bestellt worden ist, mit jenen .die-, sich' werden erbserklärt und ihren Erbrechtstitel ausgewiesen haben, verhandelt und ihnen eingeant wortet, der nicht angetretene Teil der Verlassenschaft aber oder wenn , sich Niemand erbserklärt hätte, die ganze Verlassenschaft vom Staate als erblos eingezogen würde. ' K. k. Bezirksgericht Innsbruck, Abteilung VI, am 28. Juli 1S08. Z2S Dr.Zingerle. G.-Z. 233/g Edikt 26 zur Einberufung der Verlassenschaftsgläubiger. Vor dem, k. t.-Bezirksgerichte Landeck, Abteilung
I, haben alle diejenigen, welche an die Verlassenschaft des am 26. Oktober 19»7 mit Hinterlassung eines schrift lichen Testamentes ddto. Landeck 13. November 1904 verstorbenen Pfarrers Johann Bapt. Greil in Landeck als Gläubiger eine Forderung zu stellen haben, zur Anmeldung und Dartuung ihrer An sprüche am^ 2i September 1308, vormittags 9 Uhr, zu erscheinen oder bis dahin ihr Ge such schriftlich zu-überreichen, Widrigens den Gläu bigern an diefs Berlajsenfchafh wenn sie durch die Be zahlung der angemeldeten
Forderungen-erschöpft-.würde, kein weiterer Anspruch zustände, als insofern ihnen ein Pfandrecht gebührt. Jene Gläubiges welche ihre Forderungen bereits dem k. k. Notar Dr. Comployer bekannt gegeben Haben, bedürfen keiner neuerlichen Anmeldung^ K. k. Bezirksgericht Landeck> Abteilung I, am S. August 1908. ' 2?s O.bxrweis. 2 G.- Z ^ KS/S E d i e t 1V zur Einberufung der Verlafsenschafts-Gläubiger. Vor dem k. k. Bezirksgerichte Schlanders, Abteilung I. haben alle diejenigen, welche an die Verlassenschaft