, so beantrage die Mehrheit des Finanzausschusses: „Der h. Landtag wolle den Landesausschuß ermächtigen und beauftragen, dem Kloster der Salesianerinnen in Thurnfeld bei Hall, respektive dessen Vorstehung, ein Darlehen aus dem Approvisionirungsfonde im Betrage von 10,000 fl. ü4v/o vom Zahlungstage an verzinslich hinauszugehen, dasselbe gemäß dem Gesuchsanerbieten Hypothekarisch versichern zu lassen, und die Auleihens- Empfängerinnen zu verpflichten, das Kapital nicht nur jährlich zu verzinsen
, sondern auch von 1869 an in 10 Jahresraten, nämlich jedes Jahr mit 1000 fl. unter der Bedingung zurückzuerstatten, daß bei Nicht- abzahlung einer oder der andern Rate die ganze Schuld als fällig zu behandeln ist. Abg. Dr. Blaas: Er pflege nie auf die Person des Gesuch- oder Antragstellers, sondern nur auf den objektiven Inhalt des Ansinnens zu schauen. Dies thue er auch heute, wenn er seine Meinung ohne Um schweife ausspreche. Diese gehe dahin, daß der Vorschlag der Majorität des Finanzausschusses, dem Kloster
in Thurnfeld ein Darlehen per 10,000 fl. aus dem Appro visionirungsfonde zu gewähren, nicht zu genehmigen und die Bitte, welche gar aus 40,000 fl. gerichtet war, ab zuweisen sei. Dabei fürchte er (Redner) nicht einem Verdachte etwaiger Animosität sich auszusetzen, sondern hoffe, daß man die Gründe seiner Ansicht für recht und billig gelten lasse. Er sage vorerst: Der Approvisionirungsfond sei keineswegs vorhanden um eine Zuflucht für Private in Geldverlegenheiten zu sein. Das Kloster in Thurnfeld könne
er nur dem nächst besten Privaten gleich halten. Der Approvisionirungsfond habe vorzugsweise die Be stimmung, zur Unterstützung armer Gemeinden zu dienen. Daß das Thurnfelder Kloster und respektive die dortige Mädchen-Erziehungs-Anstalt eine geistliche Gemeinde und als solche berechtigt sei den Approvisionirungsfond heimzusuchen, wie der Herr Berichterstatter meine, zu solcher Anschauung vermöge er (Redner) sich nicht zu er- erschwingen. Er glaube also, daß der Landtag, ohne seinen eigenen frühern Beschlüssen
untreu zu werden, aus dem Approvisionirungsfonde keine Gelder dem Kloster darleihen dürfe; denn mit gleichem Fug wie dieses könnten dann auch andere Privaten und Unter nehmungen sich hieher flüchten. Seines (Redners) Erachteus sollte man auch von der eigentlichen gemein nützigen Bestimmung des Approvisionirungsfondes um so weniger abgehen, als dieser Fond aus einer Steuer gebildet sei, und gar manche Gegner im Lande habe, welche es gewiß sehr übel vermerken würden, wenn man jetzt solche Gelder