¬Die¬ deutschen Seelsorgen in den italienischen Dekanaten und Landesteilen der Diözese Trient
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Author:
Schatz, Adelgott / hrsg. von Adelgott Schatz und Karl Atz
Place:
Bozen
Publisher:
Auer
Physical description:
III, 152 S. : Ill.
Language:
Deutsch
Notations:
Aus: Der deutsche Anteil des Bistums Trient ; 5. - In Fraktur
Subject heading:
g.Trient <Diözese> ; s.Dekanat ; s.Sprachinsel ; g.Deutsch
Location mark:
II 102.967
Intern ID:
118126
Das ehemalige Augustiner-Chorherrenstift Welschmichael. 147 zunehmen. Bei dieser Gelegenheit wurden dem Stifte alle Be sitzungen und Rechte, welche es rechtmäßig besaß oder noch er werben sollte, durch eine eigene päpstliche Bulle^) bestätiget. Nament lich wurde dem Kloster das Recht der freien Propstwahl sicher gestellt. Ferner bestätigte der Papst die Pfarre Giovo mit ihren Kapellen, Zehenten und andern Beisteuern. Die Bulle verbietet jedermann, vom Stifte Zehente zu fordern; sie verbietet
kirchlichen und weltlichen Machthaber» das Gotteshaus oder dessen Kloster bewohner mit Frondiensten oder anderen Forderungen zu beschweren, oder weltliche Gerichtsversammlungen, welche die klösterliche Ruhe und Ordnung stören, innerhalb der Klostermauern abzuhalten oder auf dem Kirchengrunde Wohnungen zu erbauen, welche der Ordens- Zucht zum Ärgernis gereichen könnten. Dem Stiftspropste wurde verboten, Lehen oder andere Güter des Klosters als Lehen hin zugeben, allen Ordensprofeffen wurde strenge
untersagt, das, Stift ohne rechtmäßige Erlaubnis zu verlassen. Das Kloster wurde er mächtiget, Kleriker und Laien, welche die Welt verlassen und in das Stift eintreten wollten, aufzunehmen. Das Stift erhielt ferner die Erlaubnis, zur Zeit eines Interdiktes bei verschlossenen Türen ohne Glockengeläute mit Ausschluß der Gebannten mit gedämpfter Stimme Gottesdienst zu halten; endlich die Freiheit des Begräb nisses sür alle Personen, welche ihre letzte Ruhestätte beim Kloster