Klöster. Die Guardiane können nur 3 Jahre in einem Kloster das Amt versehen, aber in einem anderen Kloster wieder 3 Jahre Guardian wer den, wenn das Kapitel es so verfügt; nach 6 Jahren aber muß er wenigstens 1 Jahr ohne jegliche Würde bleiben. Jedes Kloster hat einen sogenannten üisvretus, ein gemeines Kon- ventmitglied, Kontrolor des Guardians, Ver treter der Rechte der einfachen Konventsmitglie- der, und als solcher berechtigt, auf den alle drei Jahre gehaltenen Kapitel-Versammlungen mit Sitz
und Stimme zn erscheinen. Ihre Kleidung ist der gröbste Loden, den sie selbst in ihrer Fabrik, in Lana verfertigen. Ein solcher Rock (Kapuze), Tag und Nacht am Leibe, muß vier Jahre aus dauern. In größeren Klöstern der Provinz sind die Lehranstalten für die Studierenden, in jedem Kloster ein Kursus. Der Kandidat macht in Klau sen das Noviziatjahr, kommt dann zu weiteren Studien uach Brixen, Brnneck, Sterzing, Inns bruck, Salzburg, Meran, Bozen. In Bozen be schließt der junge Kapuziner seine Studien
und wird dann in irgend eine Seelforge beziehungs weise Kloster versetzt oder für die Mission oder als Lehrer für Hausstudien bestimmt. Die Lehrer heißen Lektoren und müssen vor der theologischen Fakultät die erforderliche Prüfung bestehen. Hai also der sogenannte Studentenpater seine Stu dien vollendet, so hat cr auch bereits die meisten zukünftigen Mitbrüder und die bedeutendsten Klö ster der Provinz, die in Tirol, Vorarlberg, Salz burg und Oberösterreich verteilt sind, als Stu dent kennen gelernt. Hier in Meran