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Title A - Z
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Books
Category:
Religion, Theology
Year:
1910
¬Das¬ Dekanat Passeier und Schlanders und die deutschen Seelsorgen in den italienischen Dekanaten und Landesteilen der Diözese Trient. General-Register.- (¬Der¬ deutsche Antheil des Bisthums Trient ; Bd. 5)
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Page 297 of 344
Author: Atz, Karl ; Schatz, Adelgott ; Thaler, Joseph (Schriftsteller) [Vorredner] / topographisch ; historisch ; statistisch und archäologisch beschrieben und hrsg. von Karl Atz und Adelgott Schatz. [Vorw.: Josef Thaler]
Place: Bozen
Publisher: Auer
Physical description: 334 S.
Language: Deutsch
Notations: Xerokopie
Subject heading: g.Passeier <Dekanat> ; <br />g.Schlanders <Dekanat>
Location mark: II 5.562/5
Intern ID: 105519
Die deutschen Seelsorgen. 289 zunehmen. Bei dieser Gelegenheit wurden dem Stifte alle Be sitzungen und Rechte, welche es rechtmäßig besaß oder noch er werben sollte, durch eine eigene päpstliche Bulle^) bestätiget. Nament lich wurde dem Kloster das Recht der freien Propstwahl sicher gestellt. Ferner bestätigte der Papst die Pfarre Giovo mit ihren Kapellen, Zehenten und andern Beisteuern. Die Bulle verbietet jedermann, vom Stifte Zehente zu fordern; sie verbietet kirchlichen und weltlichen

Machthaber» das Gotteshaus oder dessen Kloster- bewohner mit Frondiensten oder anderen Forderungen zu beschweren, oder weltliche Gerichtsversammlungen, welche die klösterliche Ruhe und Ordnung stören, innerhalb der Klostermauern abzuhalten oder auf dem Kirchengrunde Wohnungen zu erbauen, welche der Ordens- zucht zum Ärgernis gereichen könnten. Dem Stiftspropste wurde verboten, Lehen oder andere Güter des Klosters als Lehen hin zugeben, allen Ordensprofessen wurde strenge untersagt, das Stift

ohne rechtmäßige Erlaubnis zu verlassen. Das Kloster wurde er mächtiget, Kleriker und Laien, welche die Welt verlassen und in das Stift eintreten wollten, aufzunehmen. Das Stift erhielt ferner die Erlaubnis, zur Zeit eines Interdiktes bei verschlossenen Türen ohne Glockengeläute mit Ausschluß der Gebannten mit gedämpfter Stimme Gottesdienst zu halten; endlich die Freiheit des Begräb nisses für alle Personen, welche ihre letzte Ruhestätte beim Kloster hatten und mit keiner Kirchenstrafe belegt

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Books
Category:
Religion, Theology
Year:
1942
Festschrift zum 800jährigen Jubiläum des Stiftes Novacella
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Page 170 of 262
Author: Giner, Ambros [Hrsg.] ; Sparber, Anselm ; Augustiner-Chorherrenstift <Neustift, Brixen> / hrsg. von Ambros Giner. Unter Mitwirkung von Anselm Sparber ...
Place: Bressanone
Publisher: Weger
Physical description: getr. Zählung
Language: Deutsch
Subject heading: c.Neustift <Brixen> / Stift;f.Aufsatzsammlung ; <br>c.Neustift <Brixen> / Stift;s.Kanoniker;z.Geschichte 1142-1942;f.Verzeichnis
Location mark: D II 5.465 ; II 116.945 ; II 5.465
Intern ID: 91516
brief von 1177 (Mairhofer, Urkundenbuch Nr. 132) heißt es: Salva diocesani episcopi canonica iustitia. 10 ) Aus dem Jahre 1225 vom 3. März ist uns ein päpstliches Schreiben erhalten, durch welches das Hecht, das Kloster Novacella zu visitieren, von dem Salzburger Krzbischof dem Brixner Oberliirten übertragen wurde. Siehe StA. W5. Sparber, Abriß, S. 28, Es stellt ein Rätsel dar, Schrott (Gli av venimenti di Novacella, pg. 40, nota 50) glaubt in Übereinstimmung mit Amor (Vetus Disciplina

das Kloster davon dispensiert und infolgedessen blieb der Brixner Bischof der einzige Visitator für Novacella. Bracknnann A. (Studien und Vorarbeiten zur Germania Pontificia, I., 1912, S. 38 ff, 89 ff,) und im Anschlüsse an ihn auch wir (siehe Abriß, S. 21, 28) vertraten die Ansicht, daß Novacella vorher exempt war, d. h. unter päpstlicher Jurisdiktion stand auf Grund der Bulle von 1143. Wir haben diese Anschauung aufgegeben. Vgl. Schrott, Gli avvenimenti di Novacella, pg. 39, Nota 47, 41 ) Siehe

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