: l) weil sich die Hauptmasse der Stadtbevölkerung in Tirol nicht viel von der Land bevölkerung unterscheidet; 2) weil einzelne Städte, wie Glurns, Klausen ?c. sehr klein sind, und an Einwohner zahl weit hinter einzelnen Landpfarreien zurückstehen; 8) weil der Lehrplan in den Volks-(Pfarr-)Schulen gleich war, wie der in den Stadt-, Dom-, Stift- und Kloster-Schulen, nach welchem die Kinder zuerst Unter richt im Deutschen, im Lesen und Schreiben und etwas Rechnen erhielten und dann in die lateinische Sprache eingeführt
hätten, so ist das erwiesener Maßen falsch . . . Was der Bürgerstand im Mittelalter bedürfte, das wurde ihm auch geboten'. Ich beginne mit den Beweisen für meine Behauptun gen mit der Schule in Klausen, einem Städtchen von 1000 Seelen zwischen Brixen und Bozen. Die älteste Nachricht über dortige Schule geht uns von Sinnacher zu (Beitr. IV, 36), der sagt: Andrä Con- radi, Pfarrer in Klausen (von ca. 1420—(?)1443), habe in seiner Jugend daselbst die Schule besucht. Daraus geht hervor, daß schon am Ende
des 14. Jahrhunderts in Klausen eine Schule gewesen sei. Die Vermuthung, Walther von der Vogelweide, der in der Nachbarge meinde Lajen seine Heimath hatte und sich gerne den „Clausenäre' nannte, habe die Schulen daselbst besucht, möchte nicht zu gewagt sein. In den Jahren 1401—1418 vernehmen wir, das der Frühmejser in Klausen zugleich Leiter der dortigen Schule war (,primissar!u.-z seu seolarumreetorm Olusa«).^) Der Ausdruck »seolarum reetor« läßt erkennen, daß in Klausen mehrere Klassen und ein geordnetes
, war ein Laie. Dieser „Junk meister' lehrte vorzüglich 7eutsch, Lesen und Schreiben und der Hauptlehrer Latein. Nach 1520 gieng diese Schule meistens in die Hände der Laien über; die Neu gewählten mußten sich jedoch vor der Geistlichkeit stellen. Am 31. Juli 1541 bestimmte der Stadtrath von Klausen für den Hauptschulmeister Folgendes: 1) Als Besoldung erhält er jährlich 20 Gl. (3 Gl. jedes Qua- tember von der Stadt und 2 Gl. von der Pfarrkirche); 2) bekommt er von jedem Knaben 6 Pfund Berner
'; 5) wünschen Knaben über 12 Jahre, daß sie im Lesen mehrerer Schriften, im Rechnen, im Visiren (—? Feldmessen), im „Pfeifen' (---Instru mentalmusik) und in der Musik mit Gesang unterwiesen werden, so mögen die Eltern sich über die gebührende Belohnung vereinbaren. Ferner wird in diesem Akten stücke ausgesagt,2) daß die gemeinen Bürger von Klausen aus Gefälligkeit nach Belieben eines Jeden täglich am Abende eine Suppe in die Schule geben.') Endlich wird festgesetzt, daß der Schulmeister, Junkmeister