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Abendausgaben
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Page 2 of 2
Date: 08.03.1918
Physical description: 2
ihm verhältnismäßig am meisten Mühe. Endlich hatte Kerschbaumer, der in der .kri tischen Zeit nicht mehr so fleißig beim Geschäft ivar, sondern sich merklich dem Trinken und Spielen er geben haben soll und dann nach solchen Tagen, wie es hieß, auch blau machte, am Brand seines Hauses insofern ein Interesse, weil es überversichert war -- 51.000 Kronen. Demgegenüber behauptet Mgust Kerfchbaunrer, er habe immer geglaubt nur 38.000 Kronen, was keine Ueberversicherung wäre. Er habe zwar die Prämien bezahlt, aber nie

vom Zeugen-- verhör beansprucht. Ein Zeuge war der Dekan Dr. Reiter. Gr gah als Zeuge an, daß bon der Fanrifte Kerschbaumer nichts NachtMges bekamlt sei. Der Angeklagte selbst gelte als ein gutmütiger Mensch Ms der Angeklagte nach dem Brande der Brandlegung bezichtigt wurde, hieß es allgemein: Nein, nein, das! hat der ÄusÄ nicht getgn. Die kritische Nacht war von dem ein- quärtrerlen Militär beunruhigt Der Dekan hörte Singen und Lärm von der Seite der Brandobjekte. Bald darauf xvar der Feuerschein

bemerkbar. Der Dekan stellt dem August Kerschbaumer ein gutes Zeug nis aus und hält ihn für seine Person für mrschuldig. Der Geschädigte Stefan Schmredberger bezisfert seinen Schaden abzüglich der 6000 Kronen Versiche rung auf 34.000 Kronen und verlangt Schadens^ fatz. Ec fer mit dem Angeklagten im Großen und Ganzen schon ausgekommen — weder Freund noch Feind. Hie und da gab es ja Zwistigkeiten. Ans den Gedanken, daß der Angeklagte angezündet haben könnte, sei er gekommen, als dieser seine Schwägerm

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Tiroler Stimmen
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Page 3 of 4
Date: 15.03.1918
Physical description: 4
August Kerschbaumer, welcher des Verbrechens der Brandlegung beschuldigt war. Noch ehe das Beweisverfahren beendigt war, stand berefts in den „Innsbrucker Nachrichten" über de» Angeklagten August Kerschbaumer gedruckt zu lesen: „Der Beschuldigte gestand seine schwere Schuld nicht ein und verhielt sich leugnend." Das war,ein eklatanter Fall jener tendenziösen 'Berichterstattung, ja eigentlich kann man nicht sagen Berichterstattung, sondern muß sagen Stimmungsmacherei oder auch Hetze

gegen , den Angeklagten, welche das Gesetz ver bietet. Das Gesetz sucht der Trübung des Urteils der Richter, in unserem Falle der Geschworenen, vorzu- beugcn, indem es „Erörterungen, welche auf die öffent liche Meinung einen dem Ausspruche des Gerichts vorgreifenden Einfluß zu nehmen geeignetsini/h mit Strafe bedroht. Während noch der Prozeß gegen iAügust Kerschbaumer ink Gange war, stand für die „Innsbrucker Nachrichten" bereits die „schwere Schuld" des Angeklagten August Kerschbaumer fest und sie sagten

ihm nach, daß er „seine schwere Schuld" leugnete . Diese tendenziöse Berichterstattung wäre wohl geeignet gewesen, das Urteil der Volksrichter zu trüben und die öffentliche Meinung gegen den Ango- klagten auszureizen. Allein es ist dem Angeklagten kein Schade daraus erwachsen, weil der Staatsanwalt mit Rücksicht auf die Ergebnisse des Beweisversahrens die Anklage im vollen Umfang ^irückzog, woraus der Angeklag'.e August Kerschbaumer freigesprochcn wurde. Nun ist es (interessant, wie die „Innsbrucker Nachrichten

Zweifel, ob da alles mit rechten Dingen zugcgangen, veranlaßten den Verteidiger des August Kerschbaumer, Herrn Dr. Heller, in den „Innsbrucker Nachrichten" eine Erklärung zu veröf fentlichen, Dieselbe erschien Dienstag, 12. März. Tex Verteidiger Dr. Heller weist den Anwurf der Grausamkeit gegenüber den an der Rechtspflege Beteiligten zurück, bezeichnet den Untersuchungsrichter Dr. Kirchler, der sick mit dem Fall befaßte, als das Muster eines objektiven, von guter Gesinnung ge leiteten Richters

, der auch im Fall Kerschbaumer seiner Pflicht voll und ganz gerecht wurde. Der Verteidiger konstatiert in seiner Zuschrift, daß das Strafverfahren gegen Kerschbaumer auf Verdächtigungen einer Reihe von Zeugen beruhte, die dann ihre Aussagen in der Hauptverhandlung widerrufen oder geändert haben. Für solch objektiv unrichtige Angaben, sagt der Ver- leivlger, kann kein Gericht und kein Mchter, der die Wahrheit redlich zu erforschen sucht, ver antwortlich geniacht werden. Die Zeugen müssen vor ihrem Gewissen

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