, eS sey im Monate Februar d. I. Ma ria Unteraicbner, Witwe Klobensteiner, in Lainerried ohne Sukzefsion, jedoch mit Rücklässung einer letztwilli- gen Anordnung» gestorben, worin dieselbe ihren Bruder Joseph Unteraichner, Kerschbaumer in Lainerried, als Universalerben ihres Nachlassee eingesetzt bat. Da nun auf das gegenständliche Nachlaßvermögen auch dem Joseph Uhrer, Schustergesellen, nach dem Ge setze ein Erbrecht zusteht/ dessen Aufenthaltsort aber die sem Gerichte nicht bekannt ist, so wird hiemit
der bemel- dete Joseph Uhrer aufgefordert, binnen Jahresfrist um so gewisser sein ErbSerklären und seine allfälligen Ein wendungen gegen die eben berührte letztwillige Anord nung bei diesem Gerichte anzubringen, widrigens die Verlassenschaft an Joseph Unteraichner, Kerschbaumer, eingeantworret werden würde. K. K. Landgericht Klausen, den 9. Mai 1342. v. Chizzali, Landrichter. 1 Todes-Erklarung. Nachdem der mittelst dirßgerichilichen Ediktes vom 22.Juii 183l) vorgeladene Johann Hilber, Schmiedsohn