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Date: 20.04.1934
Physical description: 4
der Bundesversammlung halten müssen, puht die Entschei dung bei der Bundesversammlung. Unter den vier Rats kammern, die gemeinsam die Bundesversammlung sind, ver körpert nur der Länderrat einen schwachen Rest von Mitbe stimmung des Volkes. Die anderen drei Kammern werden teils vom Vundespräfidenten, teils von der Regierung ernannt. Die „Reichspost" nennt diese Art der Bestellung des Bundes präsidenten einen „Wahlmodus von beinahe pompöser Feier lichkeit". Roch nicht geeinigt hat man sich in der Negierung

es im Jänner dieses Jahres auch Ungarn, das r lange Zeit an zweiter Stelle gestanden hat, eingeholt hat, auf n die zweite Stelle vorgedrungen. j ■ B,BB 1 i 3 jfür die Wallung der Kammern für Handel, bewerbe und Industrie. Der Präsident der Wiener Handelskammer und ehemaliger Bundeskanzler S t r e e r u w i tz schreibt im Wiener Vörsen- Kurier vom 16. April: „In vielen Fragen der Wirtschaftspolitik laufen die In teressen von Handel, Gewerbe, Industrie und Geldwesen voll ständig parallel, so insbesondere

auf dem Gebiet des Handels und Wechselrechtes, des Konkurs- und Ausgleichsrechtes, des gewerblichen Urheberrechtes, der Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes, des Steuerwesens, des Unterrichtswesens, der Zoll- und Handelspolitik, des Verkehrswesens, des Fremden verkehrs usw., und soferne hier wirkliche oder vermeintliche Gegensätze aufgetaucht sind, haben die Kammern es immer verstanden, einen ehrlichen Ausgleich zu schaffen und die Zahl der Minoritätsvoten ist verschwindend gering geblieben. Jedenfalls

ist innerhalb der Kammern, die ja bereits seit dem Jahre 1920 in Sektionen, die den neuen Berufsständen annähernd entsprechen, gegliedert sind, niemals ein Ruf nach Auflösung der Kammern in ihren Sektionen laut geworden. Aber auch die freien Organisationen haben den Wert der Kammern stets rückhaltslos anerkannt. Wenn hier scheinbar ein Wandel eingetreten ist, so hat dies offenbar seinen Grund darin, daß einzelne freie Organisationen um ihren Bestand bangen, in der trügerischen Auffassung, daß neben

werden w würde. In der Tat haben in sämtlichen Bundesländern die K Landesorganisationen der Gewerbetreibenden sowohl als auch hl die Fachverbände der Kaufleute in wiederholten Eingaben an ei die Regierung die Beibehaltung der Kammern in einer dein ei ständischen Aufbau angepaßten Form verlangt. Nicht nur weil M sie in ihnen den berufenen Fürsprecher der wirtschaftlichen j K Sonderinteressen der einzelnen Bundesländer gegenüber einer zu weitgehenden Zentralisierung erblicken, sondern auch weil sie §< glauben

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