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Brixener Chronik
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Page 4 of 8
Date: 20.04.1909
Physical description: 8
war. An seinem Grabe trauern auch zwei Priester als Söhne, nämlich die hochw. Herren Kooperatoren von Telfes und Brixen. Arbeiterkammer«. Immer lauter ertönt der Ruf nach einer reinen Ständevertretung neben den mehr oder weniger politischen Volksvertretungen in Gemeinde, Land und Staat. Man hat den Aerzten und Advokaten ihre Ständekammer gegeben, hat der Landwirt schaft in Gesellschaften und Landeskulturräten Ersatz für Landwirtschaftskammern geboten, Ge werbe und Handel naturwidrig in gemeinsame Kammern

den Gewerkschaften, welchen die Berechtigung auch für die Zukunft nicht abge sprochen werden soll, eigene Arbeiterkammern er richtet würden. Das neue Arbeitenministerium und die soziale Sektion des Handelsministeriums schienen berufen zu sein, dieses Werk gemeinsam zu schaffen. Die Arbeiterkammern müßten kronländer-- weise errichtet werden; dort, wo in Oesterreich mit Wien, Mähren, Böhmen eine stark entwickelte Industrie besteht, könnten mehrere Kammern be stehen, in welchen verwandte Branchen zu gemein samen

Sektionen zusammengefaßt wären; in Kron ländern mit weniger Industrie genügt eine Kammer, aber allen Arbeiterkammern wäre eine Sektion für land-- und forstwirtschaftliche Arbeiter einzugliedern. Diese Kammern bekämen kein Wahl recht für den Landtag, nicht um sie minderwertig gegenüber den Handels- und Gewerbekammern zu machen, sondern um alle und jede Politik von ihnen ferne zu halten, zu welchem Zwecke auch dm Handels- und Gewerbekammern das Land tagswahlrecht genommen werden muß. Die Arbeiterkammern

wären so zu bilden, daß die Arbeiter bestimmter Kategorien nach dem allgemeinen gleichen Wahlrecht mit einer Ver tretung der Minderheiten Arbeiterkammerräte (etwa auf 500 Arbeiter einen Vertreter) wählen, welche ihr Ehrenamt mit Taggeld für jeden Sitzungstag uach der Bestätigung ihrer Wahl durch die Landesregierung antreten. Ob Arbeiter, welche im Staatsdienste stehen, wie die Eifen-- bahnbediensteten, die Tabakarbeiter, die ärarischen Holz- und Salinenarbeiter usw., zu den Arbeiter kammern

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Volksblatt
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Page 4 of 26
Date: 28.07.1897
Physical description: 26
der Handels- und Gewerbekammern von Innsbruck und Roveredo, sowie Vertreter des Landes ausschusses und Landesculturrathes beider Seclionen erscheinen. Für jede Handels- und Gewerbekammer ist eine Betheiligung von je drei Mitgliedern in Aus sicht genommen, um die Verhandlungen allen Jnteressen- kreisen zugänglich zu machen. In der Versammlung werden Referate der einzelnen Kammern erstattet über die Lage des Creditwesens, insbesondere mit Rücksicht auf die Creditbedürfnisse der Kleingewerbe-und Kleinhandel

der Gewerbekataster und die Vornahme von Gewerbezählungen durch Handels- und Gewerbe kammern, ist die Frage angeregt worden, wie die von Seite einer Partei angemeldete Erweiterung des Ge- werbebesugnisses gewerberechtlich zu behandeln ist, ob eine derartige Aenderung als Abmeldung des früheren und gleichzeitige Anmeldung eines neuen Gewerbes zu betrachten oder hber durch bloße Eintragung der an gemeldeten Aenderung des Gewerbetriebes in den ur sprünglichen Gewerbeschein, beziehungsweise in das erste Concessions

angemeldeten Gewerbes bewegt, wie z. B. die Ausdehnung eines Handelsgewerbes auf bestimmte, ursprünglich nicht an gemeldete Artikel, die Erweiterung eines Gast- und Schankgewerbes nach H 16 der Gewerbeordnung, sowie endlich auch der entgegengesetzte Fall ins Auge zu fassen sein, in welchem die Aenderung in einer Ver ringerung des Gewerbe-Umfanges besteht. Die Handels kammern wurden bereits eingeladen, über die princi pielle Regelung der Frage ihre Ansicht kundzugeben. In Molkenstein (Gröden) fand

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Südtiroler Landeszeitung
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Page 4 of 6
Date: 28.04.1922
Physical description: 6
Kammerwahlordnung durch- geführt weiden. Die Aufstellung der Wählerliste, dte eine be- j trächWche Erhöhung der Zahl der Wahlberechtigten ausweisen wird, ist in Vorbereitung. Die «tgeMtche Wahlhandlung wird erst im Spätherbste stattfinden. Die Kammer hat fkch an einer Beratung der Kammern der neuen Provinzen über die Reform des italienischen Handels- Kammevgesetzes beteiligt-, welche die Institution dieser Körper schaften auf ein« höhere Stufe zu stellen bestimmt ist, wofür die Grundsätze des -alten

österreichischen Handelskammergesetzes als Richtschimr dienen. Die Kammern der neuen Provinzen haben einmütig der Anschauung Ausdruck verliehen, daß das alte österreichische Kammergesetz beibehalten und das neue ttalienksche Gesetz solange wcht auf die neuen »Provinzen -aus- gdchnt werden möge, -solange die wirtschaftliche Gesetzgebung der beiden Gebiete noch wesentliche Unterschiede ausweisen. Die Frage der -Einlösung der Dorkriegsrenten, jene der Anmeldung der alten Kwnennoten, sowie der Forderungen

und Schulden bot der Kammer mehrfach Gelegenheit, bei den Zen- ' tralbehörden -auf den niedrliigen Umwechsliimgskurs und auf die - -kurze Befristung in letzterer Hinsicht mtt Erfolg hinzuweisen. In -der Frage der -Umwechslungskurfes sind leider die vereinten Bemühungen Mer Kammern der neuen Provinzen erfolglos geblieben. Auf dem Gebiete des Verkehrswesens fei zunächst auf eine Veränderung in der Kompetenz zur -Erteilung von Konzessionen S r-periodische Auivmobil-Perisonentmnsporte hingewiesen. In bänb

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